Beihilfe Bayern für Lehrkräfte: Bemessungssätze, Antrag & Wahlleistungen
Beihilfe in Bayern für verbeamtete Lehrkräfte: Bemessungssätze nach BayBhV (50/70/80 %), beihilfefähige Aufwendungen, Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Antrag und Fristen beim Landesamt für Finanzen (LfF).








