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Beihilfe Baden-Württemberg für Lehrkräfte: Sätze, Abzüge & Fristen
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Beihilfe Baden-Württemberg für Lehrkräfte: Sätze, Abzüge & Fristen

Beihilfe in Baden-Württemberg für verbeamtete Lehrkräfte: neue Beihilfeverordnung seit 1. Januar 2026, Bemessungssätze, Kostendämpfungspauschale nach § 78 LBG auch im Referendariat, Wahlleistungen nur gegen Beitrag und Fünf-Monats-Erklärung, Antragsfrist bis Ende des zweiten Folgejahres, pauschale Beihilfe nach § 78a LBG und die App „Beihilfe BW“.

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Beihilfe Bremen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Performa Nord
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Beihilfe Bremen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Performa Nord

Beihilfe in Bremen für verbeamtete Lehrkräfte: Bemessungssätze nach § 80 BremBG, Pension ab 60 % gestaffelt nach Angehörigen, ein Jahr Antragsfrist, 12.000 Euro Einkommensgrenze für Partner, 48 Euro Selbstbehalt, keine Wahlleistungen und kein Heilpraktiker, pauschale Beihilfe und die App dBeihilfePlus von Performa Nord.

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