Unabhängig · werbefreiGehalt & BesoldungRatgeberKontakt
Beihilfe für Beamte: Was ist Beihilfe & wie funktioniert sie?
Beihilfe · Krankenversicherung · Lehrer

Beihilfe für Lehrer – Was übernimmt der Staat?

Als verbeamteter Lehrer hast du Anspruch auf Beihilfe bei Krankheitskosten. Was genau der Staat übernimmt – und wie du die Versorgungslücke schließt.

50 %Regelsatz im Dienst, ab 2 Kindern 70 %
Restselbst absichern
PKVoptimal ergänzend

PKV-Angebot anfordern →

Beihilfe & Krankenversicherung

Was ist Beihilfe?
Der Beamtenstatus & Krankenversicherung

Als verbeamtete Lehrkraft übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten – die sogenannte Beihilfe. So funktioniert das System.

50 %Regelsatz (ab 2 Kindern 70 %)
PKVRestkostenversicherung
GKVin 11 Ländern mit Beitragszuschuss

Was ist die Beihilfe?

Beamte und verbeamtete Lehrkräfte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie von ihrem Dienstherrn (Bund oder Land) eine Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten.

💡 Wichtig: Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest musst du selbst versichern – in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV).

Wie hoch ist die Beihilfe?

1
Beamte ohne Kinder: In den meisten Bundesländern 50% Beihilfe, 50% selbst tragen.
2
Beamte mit Kindern (ab 2 Kindern): Oft 70% Beihilfe – je nach Bundesland.
3
Im Ruhestand: In den meisten Bundesländern 70% (Bremen: ab 60%).

Beihilfe + PKV: Das Zusammenspiel

Die Beihilfe ersetzt nicht die Krankenversicherung – sie ergänzt sie. Typischerweise läuft es so: Die PKV versichert genau den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. 50%). Fachbegriff: Restkostenversicherung.

✅ Tipp: Achte beim PKV-Abschluss darauf, dass Tarif und Beihilfesatz zusammen 100% ergeben. So entstehen keine Deckungslücken.

Kann ich als Beamter in die GKV?

Grundsätzlich ja, als freiwilliges Mitglied. Den Beitrag trägst du dann ohne Arbeitgeberanteil – es sei denn, dein Land zahlt auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags; dafür verzichtest du auf die ergänzende Beihilfe zu Krankheitskosten. Diese Möglichkeit gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Sachsen-Anhalt zahlt einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, Schleswig-Holstein nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wo es keine solche Regelung gibt, ist die GKV für junge, gesunde Beamte meist teurer; nur in bestimmten Lebenssituationen (z. B. Ehegatte in der GKV, viele Kinder) kann sie sinnvoll sein.

📋 Beihilfe auf einen Blick

  • Staatlicher Kostenzuschuss für Beamte
  • Meist 50 %, ab zwei Kindern 70 % – Sätze je Land
  • Wird direkt beim Dienstherrn beantragt
  • Ergänzt durch PKV oder GKV

PKV-Vergleich für Beamte

Finde den besten Tarif für deine Beihilfesituation.

Jetzt vergleichen

Beihilfesätze nach Bundesland: Die Unterschiede im Detail

Die Höhe der Beihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland ab und ist in den entsprechenden Beihilfevorschriften geregelt. Die meisten Bundesländer gewähren folgende Sätze:

Situation Beihilfesatz Hinweis
Aktiver Beamter ohne Kinder 50 % Regelsatz; in Hessen 55 % für Verheiratete
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern 70 % Heirat allein erhöht den Satz nicht; Sachsen: 70 % schon ab dem ersten, 90 % ab dem zweiten Kind
Pensionäre / Ruhestandsbeamte 70 % Besondere Regelung im Ruhestand
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 % Nur innerhalb der Einkommensgrenze des Landes; Sachsen 90 %
Kinder von Beamten 80 % Sehr hohe Erstattung für Kinder
💡 Vier Länder weichen ab: Bremen (im Ruhestand ab 60 %), Hessen (ein Satz für die ganze Familie: 50 %, verheiratet in der Regel 55 %, je Kind 5 Punkte mehr bis 70 %), Sachsen (70 % ab dem ersten Kind, 90 % ab zwei Kindern, Ehegatte und Kinder 90 %) und Schleswig-Holstein (Ehegatte 90 % ab zwei, Kinder 90 % ab drei Kindern). Baden-Württemberg folgt nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Beihilfeverordnung dem üblichen Muster (§ 61 BVO). Alle 16 Länder im Vergleich: Beihilfebemessungssatz nach Bundesland.

Was wird durch die Beihilfe erstattet?

Die Beihilfe erstattet anerkannte Krankheitskosten sowie Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Folgende Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig:

  • Arztbesuche beim niedergelassenen Arzt sowie stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz (mit Eigenanteil je nach Tarif)
  • Verordnete Medikamente und Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Sehhilfen, Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen)
  • Besondere Heilbehandlungen und Psychotherapie (je nach Bundesland und Genehmigung)
  • Ambulante Pflegeleistungen für ältere Beamte im Ruhestand

Nicht beihilfefähig sind grundsätzlich: IGeL-Leistungen ohne ärztliche Indikation, alternative Heilmethoden (außer bei ausdrücklicher Regelung), sowie Behandlungen im Ausland ohne Genehmigung des Dienstherrn.

So stellst du einen Beihilfeantrag

Den Beihilfeantrag musst du beim zuständigen Beihilfesachbearbeiter deines Bundeslandes einreichen. In der Regel läuft das so:

1
Arztrechnung erhalten – auf Originalrechnung (keine Kopie) achten
2
Beihilfeantrag ausfüllen – viele Länder bieten digitale Formulare (z. B. über das POLARIS-Portal in NRW oder das Beihilfeportal in Bayern) sowie Einreichung per Post an
3
Erstattung abwarten – der Beihilfebescheid kommt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen; die Beihilfestelle überweist den entsprechenden Betrag in Euro direkt auf dein Konto
4
Den verbleibenden Anteil zur PKV einreichen – deine Privatversicherung erstattet den Rest gemäß dem abgeschlossenen Tarif

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfe erhält, wer in einem Beamtenverhältnis zu seinem Dienstherrn steht – bei Lehrkräften ist das das jeweilige Bundesland. Anspruchsberechtigt sind:

  • Beamte auf Probe und auf Lebenszeit (verbeamtete Lehrkräfte)
  • Lehramtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf (in den meisten Bundesländern)
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehegatten und Kinder innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen
⚠️ Wichtig für angestellte Lehrkräfte: Beihilfe gibt es nur für Beamte und Referendare. Angestellte Lehrkräfte im TV-L erhalten keine Beihilfe und sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Rechtsgrundlage ist jeweils das Landesbeihilferecht – die Beihilfeverordnung (BVO) des Bundeslandes regelt, welche Aufwendungen in welcher Höhe beihilfefähig sind.

Beihilfe im Referendariat

Lehramtsreferendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf und haben damit Beihilfeanspruch (meist 50 %). Weil das Anwärtergehalt niedrig ist, sind die PKV-Beiträge in dieser Phase besonders günstig. Empfehlenswert ist bereits zu Beginn eine Anwartschaftsversicherung: Sie sichert den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung – wichtig, falls nach dem Examen nicht sofort ein Beamtenverhältnis folgt.

→ Mehr dazu: Krankenversicherung im Referendariat

Weiterführende Beihilfe-Themen

Häufige Fragen zur Beihilfe für Lehrer

Bekommen angestellte Lehrkräfte (TV-L) auch Beihilfe?

Nein. Beihilfe erhalten nur Beamte und Referendare. Angestellte Lehrkräfte im TV-L sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig und haben keinen Beihilfeanspruch.

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Lehrer?

In den meisten Bundesländern 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, im Ruhestand und für berücksichtigungsfähige Ehegatten sowie 80 % für Kinder. Eigene Regeln haben Bremen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein – Sachsen zahlt etwa ab zwei Kindern 90 %.

Bis wann muss ich Beihilfe beantragen?

Das regelt jedes Land selbst: ein Jahr in Bremen, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und in Thüringen; zwei Jahre in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein, in Baden-Württemberg bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach der Behandlung; drei Jahre beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Nach Ablauf der Frist gibt es für die Rechnung keine Beihilfe mehr. Alle Fristen mit Rechtsgrundlage: Beihilfe bei Krankheit.

Kann die Beihilfe rückwirkend gekürzt werden?

Ja, wenn eine Behandlung nicht beihilfefähig war. Rückforderungen sind für mehrere Jahre möglich. Bei Unklarheiten (neue Behandlungsmethoden, ausländische Ärzte) schützt eine schriftliche Voranfrage bei der Beihilfestelle vor der Behandlung.

Brauche ich zusätzlich zur Beihilfe eine PKV?

Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Eigenanteil sichert ein beihilfekonformer Resttarif der privaten Krankenversicherung ab, sodass Beihilfe und PKV zusammen 100 % ergeben.

→ Weiterführend: Krankenversicherung für Lehrer | GKV vs. PKV für Lehrer

PKV-Angebot anfordern

Kostenlos und unverbindlich: Fordere eine Erstinformation an – ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot, das zu dir passt.

PKV-Angebot anfordern →

Nach oben scrollen