Beihilfe für Beamte: Was ist Beihilfe & wie funktioniert sie?
Beihilfe · Krankenversicherung · Lehrer

Beihilfe für Lehrer – Was übernimmt der Staat?

Als verbeamteter Lehrer hast du Anspruch auf Beihilfe bei Krankheitskosten. Was genau der Staat übernimmt – und wie du die Versorgungslücke schließt.

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Beihilfe & Krankenversicherung

Was ist Beihilfe?
Der Beamtenstatus & Krankenversicherung

Als verbeamtete Lehrkraft übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten – die sogenannte Beihilfe. So funktioniert das System.

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Was ist die Beihilfe?

Beamte und verbeamtete Lehrkräfte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie von ihrem Dienstherrn (Bund oder Land) eine Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten.

💡 Wichtig: Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest musst du selbst versichern – in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV).

Wie hoch ist die Beihilfe?

1
Beamte ohne Kinder: In den meisten Bundesländern 50% Beihilfe, 50% selbst tragen.
2
Beamte mit Kindern (ab 2 Kindern): Oft 70% Beihilfe – je nach Bundesland.
3
Im Ruhestand: Steigt auf 70% – da das Einkommen sinkt.

Beihilfe + PKV: Das Zusammenspiel

Die Beihilfe ersetzt nicht die Krankenversicherung – sie ergänzt sie. Typischerweise läuft es so: Die PKV versichert genau den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. 50%). Fachbegriff: Restkostenversicherung.

✅ Tipp: Achte beim PKV-Abschluss darauf, dass Tarif und Beihilfesatz zusammen 100% ergeben. So entstehen keine Deckungslücken.

Kann ich als Beamter in die GKV?

Grundsätzlich ja – aber dann verzichtest du auf die Beihilfe. Für junge, gesunde Beamte ist das meist teurer. Nur in bestimmten Lebenssituationen (z.B. Ehegatte in GKV, viele Kinder) kann es sinnvoll sein.

📋 Beihilfe auf einen Blick

  • Staatlicher Kostenzuschuss für Beamte
  • 50–80% je nach Bundesland & Situation
  • Wird direkt beim Dienstherrn beantragt
  • Ergänzt durch PKV oder GKV

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Beihilfesätze nach Bundesland: Die Unterschiede im Detail

Die Höhe der Beihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland ab und ist in den entsprechenden Beihilfevorschriften geregelt. Die meisten Bundesländer gewähren folgende Sätze:

Situation Beihilfesatz Hinweis
Aktiver Beamter (ledig) 50 % Gilt bundesweit als Standard
Aktiver Beamter (verheiratet / Kind) 70 % Erhöhter Satz für Familien sowie ältere Beamte
Pensionäre / Ruhestandsbeamte 70 % Besondere Regelung im Ruhestand
Baden-Württemberg: alle Beamte 50 % BW: kein erhöhter Satz für Familien (Stand 2025)
Kinder von Beamten 80 % Sehr hohe Erstattung für Kinder
💡 Hinweis zu Baden-Württemberg: Baden-Württemberg weicht von der bundesweiten Regelung ab und gewährt keinen erhöhten Beihilfesatz für verheiratete Beamte oder Beamte mit Kindern. Diese müssen entsprechend einen größeren PKV-Anteil selbst finanzieren. Der Beitrag in Euro hängt vom gewählten Tarif und Eintrittsalter ab.

Was wird durch die Beihilfe erstattet?

Die Beihilfe erstattet anerkannte Krankheitskosten sowie Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Folgende Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig:

  • Arztbesuche beim niedergelassenen Arzt sowie stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz (mit Eigenanteil je nach Tarif)
  • Verordnete Medikamente und Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Sehhilfen, Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen)
  • Besondere Heilbehandlungen und Psychotherapie (je nach Bundesland und Genehmigung)
  • Ambulante Pflegeleistungen für ältere Beamte im Ruhestand

Nicht beihilfefähig sind grundsätzlich: IGeL-Leistungen ohne ärztliche Indikation, alternative Heilmethoden (außer bei ausdrücklicher Regelung), sowie Behandlungen im Ausland ohne Genehmigung des Dienstherrn.

So stellst du einen Beihilfeantrag

Den Beihilfeantrag musst du beim zuständigen Beihilfesachbearbeiter deines Bundeslandes einreichen. In der Regel läuft das so:

1
Arztrechnung erhalten – auf Originalrechnung (keine Kopie) achten
2
Beihilfeantrag ausfüllen – viele Länder bieten digitale Formulare (z. B. über das POLARIS-Portal in NRW oder das Beihilfeportal in Bayern) sowie Einreichung per Post an
3
Erstattung abwarten – der Beihilfebescheid kommt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen; die Beihilfestelle überweist den entsprechenden Betrag in Euro direkt auf dein Konto
4
Den verbleibenden Anteil zur PKV einreichen – deine Privatversicherung erstattet den Rest gemäß dem abgeschlossenen Tarif

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfe erhält, wer in einem Beamtenverhältnis zu seinem Dienstherrn steht – bei Lehrkräften ist das das jeweilige Bundesland. Anspruchsberechtigt sind:

  • Beamte auf Probe und auf Lebenszeit (verbeamtete Lehrkräfte)
  • Lehramtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf (in den meisten Bundesländern)
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehegatten und Kinder innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen
⚠️ Wichtig für angestellte Lehrkräfte: Beihilfe gibt es nur für Beamte und Referendare. Angestellte Lehrkräfte im TV-L erhalten keine Beihilfe und sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Rechtsgrundlage ist jeweils das Landesbeihilferecht – die Beihilfeverordnung (BVO) des Bundeslandes regelt, welche Aufwendungen in welcher Höhe beihilfefähig sind.

Beihilfe im Referendariat

Lehramtsreferendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf und haben damit Beihilfeanspruch (meist 50 %). Weil das Anwärtergehalt niedrig ist, sind die PKV-Beiträge in dieser Phase besonders günstig. Empfehlenswert ist bereits zu Beginn eine Anwartschaftsversicherung: Sie sichert den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung – wichtig, falls nach dem Examen nicht sofort ein Beamtenverhältnis folgt.

→ Mehr dazu: Krankenversicherung im Referendariat

Weiterführende Beihilfe-Themen

Häufige Fragen zur Beihilfe für Lehrer

Bekommen angestellte Lehrkräfte (TV-L) auch Beihilfe?

Nein. Beihilfe erhalten nur Beamte und Referendare. Angestellte Lehrkräfte im TV-L sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig und haben keinen Beihilfeanspruch.

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Lehrer?

In den meisten Bundesländern 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, im Ruhestand und für berücksichtigungsfähige Ehegatten sowie 80 % für Kinder. Baden-Württemberg gewährt keinen erhöhten Familiensatz (50 %).

Bis wann muss ich Beihilfe beantragen?

In der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen. Nach Ablauf der Frist werden Anträge abgelehnt.

Kann die Beihilfe rückwirkend gekürzt werden?

Ja, wenn eine Behandlung nicht beihilfefähig war. Rückforderungen sind für mehrere Jahre möglich. Bei Unklarheiten (neue Behandlungsmethoden, ausländische Ärzte) schützt eine schriftliche Voranfrage bei der Beihilfestelle vor der Behandlung.

Brauche ich zusätzlich zur Beihilfe eine PKV?

Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Eigenanteil sichert ein beihilfekonformer Resttarif der privaten Krankenversicherung ab, sodass Beihilfe und PKV zusammen 100 % ergeben.

→ Weiterführend: Krankenversicherung für Lehrer | GKV vs. PKV für Lehrer

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