Referendariat:
Gehalt & Vergütung im Überblick
Was verdienen Referendare wirklich? Alle Bundesländer im Vergleich – mit Netto-Beispielen.
Wie hoch ist die Vergütung im Referendariat?
Referendare erhalten als Beamte auf Widerruf sogenannte Anwärterbezüge. Diese sind deutlich niedriger als ein reguläres Lehrgehalt, aber steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei (keine GKV-Beiträge für verbeamtete Referendare).
Anwärterbezüge ca. 1.628 € brutto/Monat (2026). Netto ca. 1.350–1.450 € je nach Steuerklasse.
Ca. 1.555 € brutto. Netto ca. 1.280–1.380 €.
Ca. 1.406 € brutto. Netto ca. 1.150–1.250 €.
Ca. 1.370 € brutto. Netto ca. 1.120–1.220 €.
Ca. 1.490 € brutto. Netto ca. 1.220–1.320 €.
Ca. 1.293 € brutto. Netto ca. 1.060–1.150 €.
Abzüge & Besonderheiten
Verbeamtete Referendare zahlen Lohnsteuer und Kirchensteuer, aber keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Stattdessen müssen sie sich privat krankenversichern (Beihilfe 50 % + PKV 50 %).
Nebenverdienst im Referendariat
Nebenjobs sind grundsätzlich erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Typische Einkommensgrenzen: maximal 400–520 € Nebeneinkommen ohne bürokratischen Aufwand. Größere Nebentätigkeiten müssen beim Dienstherr gemeldet und genehmigt werden.
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Besoldung im Referendariat: Was bedeutet das genau?
Das Gehalt im Referendariat wird offiziell als Besoldung bezeichnet – nicht als Lohn oder Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinne. Als Lehramtsreferendar erhältst du Anwärterbezüge, die sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz richten. Die Höhe der Besoldung variiert je nach Bundesland erheblich.
Besoldungsgruppe A13: Dein Einstieg nach dem Referendariat
Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats wirst du in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert. Diese gilt für Studienräte an Gymnasien und Gesamtschulen. An Grundschulen erfolgt der Einstieg häufig in A12 oder A13 – je nach Bundesland und Schulform. Der Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen beträgt oft mehrere hundert Euro monatlich.
Nettogehalt im Referendariat: Monatliche Übersicht nach Bundesland und Familienstand
Das monatliche Netto-Anwärtergehalt liegt je nach Bundesland und Familienstand zwischen ca. 1.150 € und 1.600 €. Verheiratete Referendare erhalten einen Familienzuschlag, der das Nettogehalt spürbar erhöht.
| Bundesland | Brutto/Monat | Netto (ledig) | Netto (verheiratet) |
|---|---|---|---|
| Bayern | 1.697 € | ca. 1.420 € | ca. 1.560 € |
| Baden-Württemberg | 1.647 € | ca. 1.380 € | ca. 1.510 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1.529 € | ca. 1.290 € | ca. 1.410 € |
| Hessen | 1.556 € | ca. 1.310 € | ca. 1.430 € |
| Berlin | 1.403 € | ca. 1.200 € | ca. 1.310 € |
| Hamburg | 1.591 € | ca. 1.340 € | ca. 1.470 € |
| Sachsen | 1.375 € | ca. 1.180 € | ca. 1.290 € |
* Näherungswerte 2025/2026. Verheiratete Werte gelten für Steuerklasse III ohne Kinder.
Weitere Informationen zu Besoldungsgruppen und Gehaltsentwicklung nach dem Referendariat findest du in unserem Besoldungstabellen-Überblick 2026.
Besoldung im Vorbereitungsdienst: Einfluss des Familienstands
Das Referendariat ist rechtlich gesehen der Vorbereitungsdienst auf das Lehramt – die Verguetung wird nicht als Gehalt, sondern als Besoldung (Anwaerterbezuege) bezeichnet. Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf.
Wie beeinflusst der Familienstand die Besoldung?
| Familienstand | Auswirkung auf Besoldung |
|---|---|
| Ledig, keine Kinder | Nur Grundbetrag |
| Verheiratet | + Familienzuschlag Stufe 1 (ca. 160 EUR) |
| 1 Kind | + Familienzuschlag Stufe 2 (ca. 460 EUR) |
| 2 Kinder | + Familienzuschlag Stufe 3 (ca. 760 EUR) |
Genaue Betraege variieren je nach Bundesland.
Referendarinnen und Referendare erhalten darueber hinaus Beihilfe fuer Krankheitskosten und sind in das beamtenrechtliche Versorgungssystem einbezogen. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt bei Einstellung die Berufung als Beamter auf Probe.
