
Referendariat-Gehalt: Anwärterbezüge nach Bundesland im Überblick
Was verdienen Lehramtsreferendarinnen und Referendare wirklich? Alle 16 Bundesländer im Vergleich – mit Anwärtergrundbetrag, Zuschlägen und dem, was vom Brutto abgeht. Stand September 2026.
Wie hoch ist die Vergütung im Referendariat?
Referendarinnen und Referendare werden als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie erhalten deshalb kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern sogenannte Anwärterbezüge. Diese setzen sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag (dem festen Monatsbetrag je nach angestrebtem Eingangsamt) und – je nach Bundesland – zusätzlichen Bausteinen wie Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag und einer jährlichen Sonderzahlung.
Die Anwärterbezüge liegen deutlich unter einem regulären Lehrergehalt, sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel netto vom Brutto übrig bleibt, hängt vor allem von Ihrer Steuerklasse und Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag ab. Eine erste Orientierung liefert unser Gehaltsrechner für Lehrkräfte.
Im Referendariat dienstunfähig? Dann gibt es keine Pension
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf wirst du bei dauernder Dienstunfähigkeit entlassen, einen Ruhestand mit Pension sieht das Beamtenstatusgesetz in dieser Phase nicht vor. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung für das Referendariat.
Anwärterbezüge nach Bundesland (Anwärtergrundbetrag 2026)
Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach dem Eingangsamt des angestrebten Lehramts – meist A13 (höherer Dienst, z. B. Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen) oder A12 (Teile des Grund- und Hauptschullehramts, dort vielerorts in Anhebung auf A13). Die folgenden Werte gelten brutto pro Monat, Stand September 2026:
| Bundesland | A 12 | A 13 | A 13 mit Zulage (höherer Dienst) | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.753,53 € | 1.786,46 € | 1.822,62 € | seit 01.04.2026 (vorab gezahlt, Gesetz im Landtag) |
| Bayern | 1.703,44 € | 1.735,21 € | 1.770,08 € | seit 01.02.2025; +60 € ab 01.10.2026 geplant |
| Berlin | – | 1.807,47 € (Grundschule) | 1.846,14 € (ISS, Gymnasium, berufliche Schulen) | seit 01.04.2026 |
| Brandenburg | Anpassung 2026 noch nicht beschlossen – Betrag laut amtlicher Besoldungstabelle des Landes | |||
| Bremen | – | 1.692,41 € | – | seit 01.02.2025; Anpassung 2026 noch nicht beschlossen |
| Hamburg | alle Lehrämter A 13; Anpassung 2026 noch nicht beschlossen – Betrag laut amtlicher Besoldungstabelle | |||
| Hessen | 1.825,54 € | 1.868,96 € | – | seit 01.07.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | – | 1.772,80 € | – | seit 01.04.2026 |
| Niedersachsen | 1.686,91 € | 1.722,66 € | 1.761,92 € | seit 01.04.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.760,37 € | 1.793,28 € | 1.829,43 € | seit 01.04.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 1.773,55 € | 1.806,71 € | – | seit 01.04.2026 (GVBl. Nr. 29 vom 24.09.2026) |
| Saarland | zum 01.04.2026 angepasst – Betrag laut amtlicher Besoldungstabelle des Landes | |||
| Sachsen | 1.786,79 € | 1.855,10 € | – | seit 01.04.2026 |
| Sachsen-Anhalt | zum 01.04.2026 angepasst – Betrag laut amtlicher Besoldungstabelle des Landes | |||
| Schleswig-Holstein | – | 1.806,53 € | – | rückwirkend ab 01.04.2026 (Landtag 18.09.2026), Auszahlung ab November; bis dahin 1.746,53 € |
| Thüringen | – | 1.743,92 € | – | seit 01.02.2025; Anpassung 2026 als Gesetzentwurf im Landtag |
Stand: September 2026, Beträge brutto pro Monat. Amtliche Quellen: LBV Baden-Württemberg, LfF Bayern, Senatsverwaltung Berlin, Hessischer Landtag (Drs. 21/4422), GVOBl. M-V Nr. 21/2026, NLBV, Finanzverwaltung NRW, LfF Rheinland-Pfalz und GVBl. Rheinland-Pfalz 2026 Nr. 29 (Anlage 9), LSF Sachsen, Landtag Schleswig-Holstein (Drs. 20/4501). Bremen und Thüringen: Besoldungstabellen des dbb und weiterer Gewerkschaften, jeweils übereinstimmend. „–“ bedeutet: keine eigene Zeile in der Landestabelle oder nicht gesondert erhoben. Wo eine Anpassung noch aussteht, ist der bisher gezahlte Betrag genannt; für Brandenburg, Hamburg, das Saarland und Sachsen-Anhalt lag uns kein zweifach belegter Betrag vor. Maßgeblich ist immer die Tabelle der zuständigen Bezügestelle.
Warum das Netto oft höher wirkt als gedacht
Weil Anwärterinnen und Anwärter keine Sozialabgaben zahlen und ihre Bezüge im unteren Bereich des Einkommensteuertarifs liegen, fällt die Lohnsteuer vergleichsweise gering aus. Vom Brutto gehen im Wesentlichen nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Ihr privater Krankenversicherungsbeitrag ab. Deshalb bleibt netto verhältnismäßig viel übrig – bis Sie den PKV-Beitrag gegenrechnen. Den genauen Wert für Ihr Bundesland ermitteln Sie im Gehaltsrechner.
Gehalt im Referendariat in NRW und Niedersachsen
Für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kommen die meisten Fragen zum Referendariatsgehalt. Maßgeblich ist in beiden Ländern das Eingangsamt des Lehramts, auf das Sie sich vorbereiten: Es bestimmt, welcher Anwärtergrundbetrag gezahlt wird. Die Beträge unten stammen aus der Tabelle oben und gelten brutto im Monat.
Gehalt im Referendariat (Lehramt) in NRW
Seit dem 1. April 2026 erhalten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Nordrhein-Westfalen 1.793,28 €, wenn ihr Lehramt im Eingangsamt A 13 liegt. Mit Zulage im höheren Dienst sind es 1.829,43 €, für ein Eingangsamt A 12 1.760,37 €. Ein Beispiel: Eine Referendarin für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen rechnet mit dem Betrag für A 13 mit Zulage; Familienzuschlag und Sonderzahlung kommen gegebenenfalls hinzu. Wie es nach dem Vorbereitungsdienst weitergeht, steht auf der Seite Lehrer Gehalt NRW.
Gehalt im Referendariat (Lehramt) in Niedersachsen
In Niedersachsen beträgt der Anwärtergrundbetrag seit dem 1. April 2026 1.722,66 € für ein Lehramt im Eingangsamt A 13, mit Zulage im höheren Dienst 1.761,92 € und für ein Eingangsamt A 12 1.686,91 €. Damit liegt Niedersachsen im unteren Bereich der Länder. Weil vom Brutto vor allem die private Krankenversicherung abgeht, lohnt der Blick in den Abschnitt zur Krankenversicherung weiter unten. Mehr zum Schuldienst im Land: Lehrer in Niedersachsen.
Anwärtersonderzuschlag und weitere Zuschläge
Viele Länder zahlen zusätzlich zum Grundbetrag einen Anwärtersonderzuschlag – häufig, um den Lehrernachwuchs zu sichern oder gezielt Mangelfächer zu fördern. Nach den Besoldungsgesetzen soll dieser Zuschlag den Anwärtergrundbetrag in der Regel um höchstens 70 Prozent ergänzen (in Ausnahmefällen ist er bis zu 100 Prozent möglich). Wo er gezahlt wird, kann er die monatlichen Bezüge deutlich anheben. Da Voraussetzungen, Fächer und Höhe je nach Land und Einstellungsjahr stark schwanken, gilt hier immer: die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes prüfen.
- Familienzuschlag: Verheiratete erhalten die Stufe 1 (je nach Land ca. 150–170 € monatlich), pro Kind kommt ein weiterer Betrag hinzu (grob ca. 130–260 € je Kind, landesabhängig).
- Jährliche Sonderzahlung: In den meisten Ländern gibt es eine Sonderzahlung im Kalenderjahr, häufig als Anteil (z. B. rund 70 %) der Monatsbezüge – die frühere Weihnachtsgeld-Regelung.
- Vermögenswirksame Leistungen: Werden regelmäßig zusätzlich gewährt.
Besoldung im Referendariat: Was bedeutet das genau?
Das Referendariat ist rechtlich der Vorbereitungsdienst auf das Lehramt. Die Vergütung heißt offiziell Besoldung (in Form der Anwärterbezüge) und richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz – nicht nach einem Tarifvertrag. Anders sieht es aus, wenn Sie in einzelnen Ländern oder Konstellationen nicht verbeamtet werden: Dann erfolgt die Vergütung als Angestellte nach TV-L, die teils höher liegt, aber mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen einhergeht. Für den Angestelltenfall lohnt ein Blick in den TV-L-Rechner.
Besoldungsgruppe A13: Ihr Einstieg nach dem Referendariat
Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen erfolgt bei Einstellung die Berufung zum Beamten auf Probe, in der Regel in der Besoldungsgruppe A13 (Studienräte an Gymnasien und Gesamtschulen). Für das Grund- und Hauptschullehramt wird die frühere A12-Eingruppierung in immer mehr Ländern auf A13 angehoben. Der Sprung vom Anwärterbezug auf das volle A13-Einstiegsgehalt bedeutet mehrere Tausend Euro Unterschied im Monat – eine Übersicht bietet unser Besoldungstabellen-Überblick.
Besoldung und Familienstand
Wie viel Sie im Referendariat netto zur Verfügung haben, hängt stark vom Familienstand ab. Ledige erhalten nur den Grundbetrag; Verheiratete und Eltern bekommen zusätzlich Familienzuschläge:
| Familienstand | Auswirkung auf die Besoldung |
|---|---|
| Ledig, keine Kinder | nur Anwärtergrundbetrag |
| Verheiratet | + Familienzuschlag Stufe 1 (ca. 150–170 €) |
| Verheiratet, 1 Kind | + Stufe 1 + Kinderanteil (grob ca. 130–260 € je Kind) |
| Verheiratet, 2 Kinder | + Stufe 1 + Kinderanteil je Kind |
Näherungswerte – die genauen Beträge legt jedes Bundesland eigenständig fest.
Referendariat vorbei? Dann endet meist auch die Beihilfe
Mit der bestandenen Prüfung endet dein Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Regel – und mit den Anwärterbezügen auch der Anspruch auf Beihilfe. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Anwartschaft in der Krankenversicherung für die Zeit bis zur Planstelle.
Steuerklasse im Referendariat: Was vom Brutto bleibt
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Vom Anwärtergrundbetrag gehen nur Lohnsteuer, meist 0 € Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Ihr privater Krankenversicherungsbeitrag (mit Beihilfe) ab. Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt von Ihrer Steuerklasse ab:
| Steuerklasse | Für wen | Wirkung |
|---|---|---|
| I | ledig, ohne Kinder | höchster Abzug |
| II | alleinerziehend | Entlastungsbetrag |
| III / V | verheiratet (ungleiche Gehälter) | günstig für den Hauptverdiener |
| IV / IV | verheiratet (ähnliche Gehälter) | ausgewogen |
Weil Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Anwärterbezug deutlich mehr netto übrig als bei Angestellten mit gleichem Brutto. Den genauen Wert für Ihr Bundesland zeigt der Gehaltsrechner.
Krankenversicherung: der wichtigste Abzugsposten
Verbeamtete Referendare sind beihilfeberechtigt: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten (in der Regel 50 % für Ledige, mehr ab zwei Kindern). Den verbleibenden Anteil decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Der PKV-Beitrag im Referendariat liegt – je nach Alter, Tarif und Selbstbeteiligung – häufig zwischen rund 80 und 200 € im Monat und muss beim Netto-Budget mit eingeplant werden. Details zu Beihilfe und Tarifwahl finden Sie im Beihilfe-Überblick für Lehrkräfte sowie im Ratgeber Versicherungen im Referendariat.
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Nebenverdienst im Referendariat
Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, als Beamter auf Widerruf aber genehmigungspflichtig. Kleinere Tätigkeiten bleiben oft unbürokratisch, größere Nebenjobs müssen Sie beim Dienstherrn anzeigen und genehmigen lassen; Umfang und Art dürfen den Vorbereitungsdienst nicht beeinträchtigen. Klären Sie Genehmigung und Grenzen frühzeitig mit Ihrem Seminar oder Ihrer Bezirksregierung.
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Häufige Fragen zu Anwärterbezügen und Referendariatsgehalt
Wie viel verdient man im Referendariat?
Angehende Lehrkräfte erhalten Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 liegt im September 2026 je nach Bundesland bei rund 1.690 bis 1.870 € brutto im Monat; hinzu kommen je nach Land Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag und eine jährliche Sonderzahlung. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, bleibt nach der Lohnsteuer der größte Teil übrig; abzuziehen ist noch der eigene Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Bayern?
In Bayern beträgt der Anwärtergrundbetrag seit Februar 2025 für A13 1.735,21 € brutto, mit Zulage 1.770,08 €; für Grund- und Mittelschule (A12) sind es 1.703,44 €. Zum 1. Oktober 2026 sollen die Beträge um 60 € steigen. Dazu kommen Familienzuschlag und Sonderzahlung.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Baden-Württemberg und NRW?
In Baden-Württemberg liegt der Anwärtergrundbetrag seit dem 1. April 2026 bei 1.786,46 € (A13, gehobener Dienst) bzw. 1.822,62 € (A13, höherer Dienst), für A12 bei 1.753,53 €; in Nordrhein-Westfalen bei 1.793,28 € (A13) bzw. 1.829,43 € (A13 mit Zulage), für A12 bei 1.760,37 €. Beide Länder liegen damit etwas über Bayern; die tatsächlichen Unterschiede entstehen vor allem über Sonderzuschläge.
Welches Bundesland zahlt am meisten im Referendariat?
Beim reinen Anwärtergrundbetrag liegen die Länder 2026 relativ eng beieinander (A13 rund 1.690 bis 1.870 € brutto); am höchsten sind Hessen (1.868,96 €) und Sachsen (1.855,10 €). Höhere Gesamtbezüge ergeben sich zusätzlich dort, wo ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt wird – häufig in Mangelfächern. Ein pauschales Ranking ist deshalb wenig aussagekräftig; entscheidend sind Fach, Schulform und die aktuelle Länderregelung.
Sind Anwärterbezüge steuerpflichtig?
Ja. Anwärterbezüge sind lohnsteuerpflichtig. Da der Grundbetrag jedoch nur knapp über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt und keine Sozialabgaben anfallen, fällt die Lohnsteuer gering aus.
Bekomme ich im Referendariat Weihnachtsgeld?
In den meisten Bundesländern gibt es eine jährliche Sonderzahlung, die die frühere Weihnachtsgeld-Regelung ersetzt – häufig als Anteil der Monatsbezüge. Höhe und Auszahlungsmonat legt jedes Land selbst fest.
Welche Steuerklasse habe ich im Referendariat?
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf richtet sich Ihre Lohnsteuerklasse nach dem Familienstand: ledig Klasse I, verheiratet je nach Konstellation III/V oder IV/IV. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Bekommen Rechtsreferendare auch Anwärterbezüge?
In der Regel nicht. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind in den meisten Ländern Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen dagegen meist in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, deren Höhe das jeweilige Land festlegt. Ausnahmen: In Mecklenburg-Vorpommern ist das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen auch im juristischen Vorbereitungsdienst der Regelfall, in Sachsen und Thüringen können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare es wählen. Die Beträge auf dieser Seite gelten für das Lehramt.
Wie lange dauert das Referendariat?
Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Bundesland und Schulform zwischen 12 und 24 Monaten – in einigen Ländern 18 Monate, in Bayern klassisch 24 Monate.