Elternzeit als verbeamtete Lehrerin – Rechte & Planung

Familie & Beruf

Elternzeit für
verbeamtete Lehrkräfte

Wie lange, wie viel Geld, welche Auswirkungen auf Pension und Besoldung? Alles Wichtige für Beamte.

3 JahreMaximale Elternzeit pro Kind
67 %Elterngeld vom Nettoeinkommen
BeihilfeBleibt in der Elternzeit bestehen

Anspruch auf Elternzeit als Beamtin/Beamter

Verbeamtete Lehrkräfte haben denselben Elternzeitanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer – bis zu 3 Jahre pro Kind, die bis zum 8. Geburtstag genommen werden können. Die Regelung gilt gleichermaßen für Mütter und Väter.

1
Antrag rechtzeitig stellen

Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Dienstherren beantragt werden.

2
Elterngeld beantragen

Elterngeld wird separat bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt – nicht automatisch gewährt.

3
PKV in der Elternzeit

Die private Krankenversicherung muss weiter bezahlt werden. Die Beihilfe bleibt in Elternzeit aktiv – überprüfen Sie den genauen Beihilfesatz Ihres Bundeslandes.

Elterngeld für verbeamtete Lehrer

Das Elterngeld beträgt 67 % des Netto-Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (Basis: Besoldung), mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus ermöglicht den doppelten Bezugszeitraum bei halber Höhe.

ℹ️ Beamtenrecht: Während der Elternzeit ruhen die Dienstpflichten, aber das Beamtenverhältnis bleibt bestehen. Ansprüche auf Beförderungen werden nicht unterbrochen.

Auswirkungen auf Pension & Besoldungsstufe

  • Pension: Elternzeiten von bis zu 3 Jahren pro Kind werden als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet (volle Anrechnung).
  • Erfahrungsstufen: Elternzeit unterbricht in der Regel die Stufenlaufzeit. Das bedeutet: Der Stufenanstieg wird verzögert.
  • Beförderungen: Die Elternzeit selbst ist kein Hinderungsgrund für Beförderungen.
💡 Tipp: Planen Sie die Elternzeit möglichst so, dass Schulferien einbezogen werden – das minimiert den Unterrichtsausfall und erleichtert die Vertretungsplanung.
⚠️ Teilzeit nach Elternzeit: Beamte haben nach der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit (wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen). Stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Elternzeit optimal planen

Nutzen Sie unsere Checkliste für Beamte in Elternzeit – von Antrag bis Rückkehr.

Zur Elternzeit-Checkliste

Elterngeld im Überblick

  • Basis: 67 % des Netto
  • Mindestens: 300 €/Monat
  • Maximal: 1.800 €/Monat
  • Dauer Basis: 14 Monate
  • ElterngeldPlus: bis 28 Monate

Fristen & Termine

  • Elternzeit: 7 Wochen vorher
  • Elterngeld: Innerhalb 3 Monate nach Geburt
  • Rückkehr: Mind. 3 Monate Vorlauf
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