Probezeit im Beamtenstatus: Was Lehrer wissen müssen

Probezeit als Beamter auf Probe

Was gilt während der beamtenrechtlichen Probezeit? Wie wird sie bewertet? Und was passiert bei Nichtbewährung?

Nach dem erfolgreichen Referendariat werden Lehrkräfte zunächst als „Beamte auf Probe“ eingestellt – nicht sofort auf Lebenszeit verbeamtet. Die Probezeit ist die letzte Bewährungsphase auf dem Weg zur Lebenszeitverbeamtung. Wir erklären, was dich erwartet.

Dauer der Probezeit

Die beamtenrechtliche Probezeit dauert in der Regel 2–3 Jahre, je nach Bundesland. Sie kann bei sehr guter Leistung in manchen Ländern verkürzt werden. Zeiten aus dem Referendariat werden teilweise angerechnet.

Was wird in der Probezeit bewertet?

  • Unterrichtsqualität: Regelmäßige Unterrichtsbesuche durch Schulleitung oder Schulamt
  • Soziales Verhalten: Kollegialität, Zusammenarbeit im Kollegium
  • Zuverlässigkeit: Pünktlichkeit, Einhaltung von Pflichten
  • Gesundheit: Amtsärztliche Untersuchung am Ende der Probezeit
  • Beamtenrechtliche Eignung: Verfassungstreue, persönliche Integrität

Was passiert bei Nichtbewährung?

Wer die Probezeit nicht besteht, wird aus dem Beamtenstatus entlassen. Das ist selten, aber möglich – bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, anhaltenden Leistungsmängeln oder gesundheitlicher Nichteignung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Beamtenstatus, wohl aber ggf. auf Wechsel in ein Angestelltenverhältnis.

Tipps für eine erfolgreiche Probezeit

  • Unterrichtsbesuche ernst nehmen und gut vorbereiten
  • Offen für Kritik und Feedback sein – und es umsetzen
  • Aktiv am Schulleben teilnehmen (Arbeitsgruppen, Elternabende, Projekte)
  • Bei gesundheitlichen Problemen frühzeitig mit dem Schulamt sprechen
  • Keine Nebentätigkeit ohne Genehmigung aufnehmen

Verbeamtung im Überblick

Alle Schritte von der Einstellung bis zur Lebenszeitverbeamtung findest du hier.

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