Verbeamtung als Lehrer 2026: Voraussetzungen, Vorteile & Altersgrenzen

~72 %der Lehrkräfte in Deutschland sind verbeamtet
71,75 %Pension (maximaler Versorgungssatz)
45 J.Altersgrenze in den meisten Bundesländern
0 €Eigenanteil zur Rentenversicherung als Beamter

Was bedeutet Verbeamtung?

Wer als Lehrer verbeamtet wird, tritt in ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein. Du bist dann kein Arbeitnehmer mehr, sondern Beamter – mit besonderen Rechten, aber auch besonderen Pflichten.

Die meisten Lehrer in Deutschland sind Beamte. Die Verbeamtung erfolgt in der Regel direkt nach dem Referendariat, wenn du in eine Planstelle übernommen wirst. In manchen Bundesländern musst du zunächst als angestellte Lehrkraft arbeiten und wirst erst nach einer Wartezeit verbeamtet.

Vorteile & Nachteile der Verbeamtung

✓ Vorteile der Verbeamtung

  • Unkündbarkeit (nach der Probezeit)
  • Staatliche Pension statt gesetzlicher Rente
  • Beihilfeanspruch → günstige PKV
  • Kein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
  • 300–600 € mehr Netto bei gleichem Brutto
  • Sonderzahlungen & Beihilfen
  • Beihilfe bei Krankheit auch im Ruhestand

✗ Nachteile der Verbeamtung

  • Kein Streikrecht
  • Eingeschränkte politische Betätigung
  • Nebentätigkeit eingeschränkt
  • PKV: Kinder zahlen eigenen Beitrag
  • Geringerer DU-Schutz in frühen Jahren
  • Wechsel in die Privatwirtschaft schwieriger

Pension vs. Rente – der finanzielle Vergleich

Warum die Pension oft besser ist

Als verbeamteter Lehrer zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen erhältst du nach Dienstende eine staatliche Pension, die auf deinem letzten Gehalt basiert.

  • Maximaler Versorgungssatz: 71,75 % des letzten Bruttogehalts
  • Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht
  • Zusätzlich Beihilfe auch im Ruhestand (dann oft 70 %)
71,75 %
des letzten Bruttogehalts
als Pension (Maximum)

💡 Konkrete Beispielrechnung

Ein Lehrer (A13, Stufe 8) verdient zuletzt ca. 5.500 € brutto. Seine Pension beträgt dann 71,75 % × 5.500 € = ca. 3.950 € brutto/Monat. Ein vergleichbarer Angestellter hätte bei gleicher Beitragszeit ca. 2.800 € gesetzliche Rente. Das ergibt einen Vorteil von über 1.100 € monatlich.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland, aber folgende Kriterien gelten bundesweit:

  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium (1. Staatsexamen oder M.Ed.)

  • Erfolgreich bestandenes 2. Staatsexamen (Referendariat)

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft

  • Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)

  • Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)

  • Altersgrenze eingehalten (je nach Bundesland 40–52 Jahre)

  • !

    Kein strafrechtliches Vorstrafenregister (relevante Einträge)

Die Gesundheitsprüfung

Vor der Verbeamtung musst du dich einem amtsärztlichen Gutachten unterziehen. Dabei wird geprüft, ob du voraussichtlich bis zum Pensionsalter dienstfähig bleiben wirst.

⚠️ Häufige Ablehnungsgründe

Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen: erhebliches Übergewicht (BMI > 30 in manchen Ländern), psychische Erkrankungen in der Vergangenheit, chronische Erkrankungen mit schlechter Prognose und langjährige Fehlzeiten. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Altersgrenzen je Bundesland 2026
Bundesland Altersgrenze Besonderheiten Einschätzung
Bayern 45 Jahre Ausnahmen bis 52 J. möglich Gut
Baden-Württemberg 42 Jahre Sehr strikte Grenze Streng
NRW 42 Jahre Ausnahmen selten Streng
Hessen 45 Jahre Flexibel bei Lehrermangel Gut
Berlin 45 Jahre Verbeamtung 2023 wieder eingeführt Gut
Hamburg 45 Jahre Einzelfallprüfungen möglich Gut
Niedersachsen 45 Jahre Standard-Regelung Gut
Sachsen 42 Jahre Tendenziell streng Streng
Thüringen 50 Jahre Höchste Grenze in DE – sehr flexibel Sehr gut
Brandenburg Keine feste Grenze Einzelfallentscheidung Sehr flexibel
Sachsen-Anhalt 52 Jahre Hohe Grenze wegen Lehrermangel Sehr gut
Bremen 40 Jahre Sehr strenge Grenze Sehr streng
Rheinland-Pfalz 45 Jahre Standard Gut
Saarland 45 Jahre Standard Gut
Schleswig-Holstein 45 Jahre Standard Gut
Mecklenburg-Vorp. 45 Jahre Standard Gut

* Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Informationen beim zuständigen Kultusministerium anfragen.

Nachträgliche Verbeamtung

Einige Bundesländer verbeamten auch angestellte Lehrkräfte nachträglich – entweder regulär oder aufgrund des Lehrermangels. In Berlin beispielsweise wurde die Verbeamtung 2023 nach jahrelanger Pause wieder eingeführt, auch für bereits angestellte Lehrkräfte.

💡 Tipp: Frühzeitig absichern

Wer auf eine nachträgliche Verbeamtung hofft, sollte dennoch frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen – der Schutz vor der Verbeamtung ist besonders dünn.

Die Verbeamtung ist für die meisten Lehrkräfte in Deutschland der attraktivste Karrierepfad. Als Beamter profitierst du von Jobsicherheit, höherem Nettoeinkommen, Beihilfe zur Krankenversicherung und einer deutlich besseren Altersversorgung durch die Pension. Diese Seite erklärt, was du brauchst und worauf du achten musst.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft
  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium + Zweites Staatsexamen
  • Gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung, Beamtendienstfähigkeit)
  • Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)
  • Altersgrenze einhalten (variiert je nach Bundesland, meist 45–52 Jahre)

Altersgrenzen zur Verbeamtung nach Bundesland

Die Altersgrenzen sind bundeslandspezifisch und wurden in den letzten Jahren vielfach angehoben, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken:

Bundesland Altersgrenze Ausnahmen möglich
Bayern 45 Jahre Bis 52 bei Bedarf (MINT, Sonderpäd.)
NRW 42 Jahre Bis 52 bei Lehrermangel
Baden-Württemberg 42 Jahre Ausnahmen auf Antrag
Berlin 50 Jahre Sehr flexible Regelung
Hamburg 45 Jahre Keine Ausnahmen
Sachsen 50 Jahre Lehrermangel-Sonderregelungen
Niedersachsen 45 Jahre Bis 50 möglich
Hessen 50 Jahre Sehr liberal

Vorteile der Verbeamtung im Überblick

Vorteil Details
Unkündbarkeit Keine Kündigung möglich – nur Entlassung bei schweren Dienstpflichtverletzungen
Höheres Netto Ca. 400–700 € mehr netto/Monat gegenüber Angestellten gleichen Bruttos
Beihilfe (PKV) Staat zahlt 50–80 % der Krankheitskosten → günstige private KV möglich
Pension statt Rente Ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts (nach 40 Dienstjahren)
Beamtendarlehen Günstige Kredite für Immobilien und größere Anschaffungen

Verbeamtet vs. angestellt: Beispielrechnung

Der finanzielle Unterschied zeigt sich vor allem im Nettoeinkommen. Ein Gymnasiallehrer A13 Stufe 3 in NRW (ledig, keine Kinder):

Verbeamtet (A13/3) Angestellt (TV-L E13/3)
Brutto ca. 4.800 € ca. 4.600 €
– Lohnsteuer ca. –900 € ca. –850 €
– Sozialversicherung entfällt (nur KV-Eigenanteil) ca. –900 €
– PKV-Beitrag ca. –200 € (nach Beihilfe) entfällt (GKV enthalten)
Netto ca. 3.500 – 3.700 € 2.850 – 3.050 €

Gesundheitsprüfung: Was wird untersucht?

Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der größten Hürden. Geprüft werden körperliche und psychische Eignung für den Schuldienst bis zum Pensionsalter (67 Jahre). Wichtig: Vorerkrankungen müssen angegeben werden. Unser Guide zur Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung erklärt, was geprüft wird und wie du dich vorbereitest.

Krankenversicherung als Beamter

Als verbeamtete Lehrkraft bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Du kannst wählen zwischen privater Krankenversicherung (PKV) mit staatlicher Beihilfe oder freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV. In fast allen Fällen ist die PKV mit Beihilfe deutlich günstiger. Mehr dazu: Krankenversicherung für Lehrer.

Häufige Fragen zur Verbeamtung

Was passiert, wenn ich die Gesundheitsprüfung nicht bestehe?

Bei negativem Ergebnis wird keine Verbeamtung ausgesprochen. Du kannst dann als Angestellter im Schuldienst arbeiten. Eine Wiederholung der Prüfung nach Behandlung ist in manchen Bundesländern möglich. Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist deshalb auch für Referendare wichtig – mehr dazu unter Versicherungen für Lehrer.

Kann ich mich nach dem Referendariat sofort verbeamten lassen?

In den meisten Bundesländern ja – die Verbeamtung erfolgt direkt nach dem Zweiten Staatsexamen und der Übernahme in den Schuldienst. Manche Länder sehen eine Probezeit (Beamter auf Probe, 3 Jahre) vor der endgültigen Verbeamtung (Beamter auf Lebenszeit) vor.

Alle Themen rund um die Verbeamtung

Auf diesen Seiten findest du vertiefende Informationen: Die genauen Voraussetzungen für die Verbeamtung – von Altersgrenze bis Gesundheitsprüfung – sowie einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente für Lehrkräfte. Wer sich für die finanziellen Vorteile interessiert, findet auf unserer Gehaltsübersicht alle Informationen zu Besoldung und Nettoverdienst.

🎓 Lehramt studieren: Fächerinfos

Rund um die Verbeamtung: Weitere Ratgeber

Nach oben scrollen