
📋 Auf dieser Seite
Wer als Lehrer verbeamtet wird, tritt in ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein. Du bist dann kein Arbeitnehmer mehr, sondern Beamter – mit besonderen Rechten, aber auch besonderen Pflichten.
Die meisten Lehrer in Deutschland sind Beamte. Die Verbeamtung erfolgt in der Regel direkt nach dem Referendariat, wenn du in eine Planstelle übernommen wirst. In manchen Bundesländern musst du zunächst als angestellte Lehrkraft arbeiten und wirst erst nach einer Wartezeit verbeamtet.
✓ Vorteile der Verbeamtung
- Unkündbarkeit (nach der Probezeit)
- Staatliche Pension statt gesetzlicher Rente
- Beihilfeanspruch → günstige PKV
- Kein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
- 300–600 € mehr Netto bei gleichem Brutto
- Sonderzahlungen & Beihilfen
- Beihilfe bei Krankheit auch im Ruhestand
✗ Nachteile der Verbeamtung
- Kein Streikrecht
- Eingeschränkte politische Betätigung
- Nebentätigkeit eingeschränkt
- PKV: Kinder zahlen eigenen Beitrag
- Geringerer DU-Schutz in frühen Jahren
- Wechsel in die Privatwirtschaft schwieriger
Warum die Pension oft besser ist
Als verbeamteter Lehrer zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen erhältst du nach Dienstende eine staatliche Pension, die auf deinem letzten Gehalt basiert.
- Maximaler Versorgungssatz: 71,75 % des letzten Bruttogehalts
- Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht
- Zusätzlich Beihilfe auch im Ruhestand (dann oft 70 %)
des letzten Bruttogehalts
als Pension (Maximum)
💡 Konkrete Beispielrechnung
Ein Lehrer (A13, Stufe 8) verdient zuletzt ca. 5.500 € brutto. Seine Pension beträgt dann 71,75 % × 5.500 € = ca. 3.950 € brutto/Monat. Ein vergleichbarer Angestellter hätte bei gleicher Beitragszeit ca. 2.800 € gesetzliche Rente. Das ergibt einen Vorteil von über 1.100 € monatlich.
Die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland, aber folgende Kriterien gelten bundesweit:
-
✓
Abgeschlossenes Lehramtsstudium (1. Staatsexamen oder M.Ed.)
-
✓
Erfolgreich bestandenes 2. Staatsexamen (Referendariat)
-
✓
Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft
-
✓
Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)
-
✓
Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)
-
✓
Altersgrenze eingehalten (je nach Bundesland 40 bis 50 Jahre)
-
!
Kein strafrechtliches Vorstrafenregister (relevante Einträge)
Vor der Verbeamtung musst du dich einem amtsärztlichen Gutachten unterziehen. Dabei wird geprüft, ob du voraussichtlich bis zum Pensionsalter dienstfähig bleiben wirst.
⚠️ Häufige Ablehnungsgründe
Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen: erhebliches Übergewicht (BMI > 30 in manchen Ländern), psychische Erkrankungen in der Vergangenheit, chronische Erkrankungen mit schlechter Prognose und langjährige Fehlzeiten. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.
| Bundesland | Altersgrenze | Besonderheiten | Einschätzung |
|---|---|---|---|
| Bayern | 45 Jahre | Ausnahmen nur durch die oberste Dienstbehörde mit dem Finanzministerium (Art. 23 BayBG) | Mittel |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | +2 Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall (§ 48 LHO BW) | Streng |
| NRW | 42 Jahre | Schwerbehinderte 45; +3 Jahre je Kind/Pflegefall, max. 6 (§ 14 LBG NRW) | Streng |
| Hessen | 50 Jahre | bis 60 bei besonderem dienstlichem Interesse (§ 11 HLVO) | Hoch |
| Berlin | 47 Jahre | Bestandslehrkräfte bis 52, befristet bis 31.12.2026 (§ 8a LBG Berlin) | Gut |
| Hamburg | 45 Jahre | Kinder/Pflege bis 3 Jahre je Fall, max. 6; Schwerbehinderte +5 (§ 5 HmbLVO) | Mittel |
| Niedersachsen | 45 Jahre | Schwerbehinderte 48; +3 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 18 NBG) | Mittel |
| Sachsen | 42 Jahre | Rechtsverordnung kann bis 52 zulassen (§ 7 SächsBG) | Streng |
| Thüringen | 47 Jahre | Ausnahmen nur bei besonders spezialisierten Bewerbern (§ 7 ThürLaufbG) | Gut |
| Brandenburg | 47 Jahre | Ausnahmen mit Einvernehmen des Innenministeriums (§ 3 LBG Bbg) | Gut |
| Sachsen-Anhalt | 45 Jahre | Ausnahmen u. a. bei Dienstherrnwechsel (§ 8a LBG LSA) | Mittel |
| Bremen | 45 Jahre | Ausnahmen bei dringendem dienstlichem Interesse (§ 48 BremLHO) | Mittel |
| Rheinland-Pfalz | 45 Jahre | Vorbereitungsdienst bis 40 (§ 19 LBG RP) | Mittel |
| Saarland | 40 Jahre | Schwerbehinderte 45; +2 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 12 SLVO) | Sehr streng |
| Schleswig-Holstein | 50 Jahre | seit 2023 (vorher 45); darüber nur mit dem Finanzministerium (§ 48 LHO SH) | Hoch |
| Mecklenburg-Vorp. | 40 Jahre | Schwerbehinderte 43; Betreuung/Pflege bis 6 Jahre (§ 18a LBG M-V) | Sehr streng |
* Angegeben ist das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf. Stand: September 2026, amtlich geprüft; Fundstellen in der Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland.
Einige Bundesländer verbeamten auch angestellte Lehrkräfte nachträglich – entweder regulär oder aufgrund des Lehrermangels. In Berlin beispielsweise wurde die Verbeamtung 2023 nach jahrelanger Pause wieder eingeführt, auch für bereits angestellte Lehrkräfte.
💡 Tipp: Frühzeitig absichern
Wer auf eine nachträgliche Verbeamtung hofft, sollte dennoch frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen – der Schutz vor der Verbeamtung ist besonders dünn.
Die Verbeamtung ist für die meisten Lehrkräfte in Deutschland der attraktivste Karrierepfad. Als Beamter profitierst du von Jobsicherheit, höherem Nettoeinkommen, Beihilfe zur Krankenversicherung und einer deutlich besseren Altersversorgung durch die Pension. Diese Seite erklärt, was du brauchst und worauf du achten musst.
Voraussetzungen für die Verbeamtung
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft
- Abgeschlossenes Lehramtsstudium + Zweites Staatsexamen
- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung, Beamtendienstfähigkeit)
- Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)
- Altersgrenze einhalten (je nach Bundesland 40 bis 50 Jahre – Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland)
Altersgrenzen zur Verbeamtung nach Bundesland
Die Altersgrenzen sind bundeslandspezifisch; einzelne Länder haben sie angehoben, etwa Schleswig-Holstein 2023 von 45 auf 50 Jahre. Angegeben ist das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf. Eine Auswahl – alle 16 Länder mit Fundstellen stehen in der Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland:
| Bundesland | Altersgrenze | Ausnahmen möglich |
|---|---|---|
| Bayern | 45 Jahre | Ausnahmen nur durch die oberste Dienstbehörde mit dem Finanzministerium (Art. 23 BayBG) |
| NRW | 42 Jahre | Schwerbehinderte 45; +3 Jahre je Kind/Pflegefall, max. 6 (§ 14 LBG NRW) |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | +2 Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall (§ 48 LHO BW) |
| Berlin | 47 Jahre | Bestandslehrkräfte bis 52, befristet bis 31.12.2026 (§ 8a LBG Berlin) |
| Hamburg | 45 Jahre | Kinder/Pflege bis 3 Jahre je Fall, max. 6; Schwerbehinderte +5 (§ 5 HmbLVO) |
| Sachsen | 42 Jahre | Rechtsverordnung kann bis 52 zulassen (§ 7 SächsBG) |
| Niedersachsen | 45 Jahre | Schwerbehinderte 48; +3 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 18 NBG) |
| Hessen | 50 Jahre | bis 60 bei besonderem dienstlichem Interesse (§ 11 HLVO) |
Vorteile der Verbeamtung im Überblick
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Unkündbarkeit | Keine Kündigung möglich – nur Entlassung bei schweren Dienstpflichtverletzungen |
| Höheres Netto | Ca. 400–700 € mehr netto/Monat gegenüber Angestellten gleichen Bruttos |
| Beihilfe (PKV) | Dienstherr erstattet meist 50 % der beihilfefähigen Kosten, ab zwei Kindern 70 % (Sätze je Land) → günstige private KV möglich |
| Pension statt Rente | Ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts (nach 40 Dienstjahren) |
| Beamtendarlehen | Günstige Kredite für Immobilien und größere Anschaffungen |
Verbeamtet vs. angestellt: Beispielrechnung
Der finanzielle Unterschied zeigt sich vor allem im Nettoeinkommen. Ein Gymnasiallehrer A13 Stufe 3 in NRW (ledig, keine Kinder):
| Verbeamtet (A13/3) | Angestellt (TV-L E13/3) | |
|---|---|---|
| Brutto | ca. 4.800 € | ca. 4.600 € |
| – Lohnsteuer | ca. –900 € | ca. –850 € |
| – Sozialversicherung | entfällt (nur KV-Eigenanteil) | ca. –900 € |
| – PKV-Beitrag | ca. –200 € (nach Beihilfe) | entfällt (GKV enthalten) |
| Netto ca. | 3.500 – 3.700 € | 2.850 – 3.050 € |
Gesundheitsprüfung: Was wird untersucht?
Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der größten Hürden. Geprüft werden körperliche und psychische Eignung für den Schuldienst bis zum Pensionsalter (67 Jahre). Wichtig: Vorerkrankungen müssen angegeben werden. Unser Guide zur Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung erklärt, was geprüft wird und wie du dich vorbereitest.
Krankenversicherung als Beamter
Als verbeamtete Lehrkraft bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Du kannst wählen zwischen privater Krankenversicherung (PKV) mit staatlicher Beihilfe oder freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV. In fast allen Fällen ist die PKV mit Beihilfe deutlich günstiger. Mehr dazu: Krankenversicherung für Lehrer.
Häufige Fragen zur Verbeamtung
Was passiert, wenn ich die Gesundheitsprüfung nicht bestehe?
Bei negativem Ergebnis wird keine Verbeamtung ausgesprochen. Du kannst dann als Angestellter im Schuldienst arbeiten. Eine Wiederholung der Prüfung nach Behandlung ist in manchen Bundesländern möglich. Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist deshalb auch für Referendare wichtig – mehr dazu unter Versicherungen für Lehrer.
Kann ich mich nach dem Referendariat sofort verbeamten lassen?
In den meisten Bundesländern ja – die Verbeamtung erfolgt direkt nach dem Zweiten Staatsexamen und der Übernahme in den Schuldienst. Vor der endgültigen Verbeamtung (Beamter auf Lebenszeit) steht in allen Ländern eine Probezeit als Beamter auf Probe – regelmäßig drei Jahre, in Bayern zwei.
Alle Themen rund um die Verbeamtung
Auf diesen Seiten findest du vertiefende Informationen: Die genauen Voraussetzungen für die Verbeamtung – von Altersgrenze bis Gesundheitsprüfung – sowie einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente für Lehrkräfte. Wer sich für die finanziellen Vorteile interessiert, findet auf unserer Gehaltsübersicht alle Informationen zu Besoldung und Nettoverdienst.
📚 Alle Themen rund um die Verbeamtung:
- Voraussetzungen im Detail – Was wird geprüft?
- Der komplette Ablauf der Verbeamtung Schritt für Schritt
- Altersgrenzen nach Bundesland – Bis wann ist Verbeamtung möglich?
- Werden Lehrer noch verbeamtet? Länderstand 2026 und die Debatte
- Pension vs. Rente – Der finanzielle Langzeitvergleich
- Gesundheitsprüfung zur Verbeamtung als Lehrer
- Nachträgliche Verbeamtung – Geht das noch?
- Verbeamtung: Vorteile & Nachteile im Überblick
- Probezeit im Beamtenstatus – Was Lehrer wissen müssen
- Verbeamtungs-Begleiter – kostenlose Mails rund um deinen Verbeamtungstermin
- Gesundheitliche Voraussetzungen der Verbeamtung
- Verbeamtung mit 50 plus – geht das noch?
- Verbeamtung ablehnen – was dann?
- Nachteile der Verbeamtung konkret
- Beamtenstatus verlieren – wann das passiert
🎓 Lehramt studieren: Fächerinfos
- Lehramt Mathematik – Mangelfach, NC & Berufsaussichten
- Lehramt Physik – Bundesweites Mangelfach mit Top-Chancen
- Lehramt Deutsch – NC, Studium & Karriere
👩🏫 Beamtenrecht im Alltag
Mutterschutz für Lehrerinnen
Schutzfristen, volle Bezüge & Besonderheiten im Schulbetrieb
Elternzeit als Beamtin/Beamter
Bis zu 3 Jahre – Anspruch, Ablauf & Rückkehr
Urlaub & Schulferien
Schulferien als dienstfreie Zeit – was gilt wirklich?
Krankmeldung als Lehrer
Attest, Bezüge bei Krankheit & Langzeiterkrankung
Rund um die Verbeamtung: Weitere Ratgeber
- Vorteile und Nachteile der Verbeamtung – Lohnt es sich?
- Probezeit als verbeamteter Lehrer – Dauer, Anforderungen, Verlängerung
- Pension Lehrer – Was erwartet dich im Ruhestand?
- Dienstunfähigkeitsversicherung – Absicherung bei Berufsunfähigkeit
- Teilzeit im Beamtenverhältnis – Rechte und finanzielle Folgen
- Altersgrenzen nach Bundesland – Bis wann ist Verbeamtung möglich?
Der Tag der Verbeamtung ist auch ein Versicherungstermin
Mit der Ernennungsurkunde ändert sich mehr als der Status auf der Gehaltsabrechnung. Drei Dinge, die vorher selbstverständlich waren, gelten ab diesem Tag nicht mehr – und alle drei haben eine Frist.
1. Die gesetzliche Krankenversicherung verliert ihren Arbeitgeberanteil
Als Beamtin oder Beamter besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer freiwillig in der GKV bleibt, zahlt den vollen Beitrag allein – der Dienstherr beteiligt sich nicht, denn seine Leistung ist die Beihilfe. Damit wird die GKV für Beamte in der Regel teurer als die PKV, obwohl sie „die günstige“ zu sein scheint.
Einige Länder zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe als Alternative: Statt Einzelabrechnung übernimmt der Dienstherr die Hälfte des GKV-Beitrags. Wer sich dafür entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die klassische Beihilfe – die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.
2. Die Dienstunfähigkeit ersetzt die Berufsunfähigkeit
Ein bestehender Berufsunfähigkeitsvertrag greift nicht automatisch, wenn ein Beamter dienstunfähig geschrieben wird. Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die die amtsärztliche Feststellung als Leistungsauslöser anerkennt. Ohne sie prüft der Versicherer eigenständig, ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt – mit der Folge, dass der Dienstherr zwar in den Ruhestand versetzt, die Versicherung aber nicht zahlt.
3. Die Wartezeit von fünf Jahren läuft erst an
Der Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit entsteht erst nach fünf Dienstjahren. In der Probezeit besteht diese Lücke in voller Breite: Wer vorher dienstunfähig wird, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die ersten Jahre im Beamtenverhältnis sind damit die Jahre mit dem größten Absicherungsbedarf bei der geringsten Absicherung – ein Zusammenhang, der selten so deutlich ausgesprochen wird.
Welche Absicherung brauchst du wirklich?
Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht — was davon für dich zählt, hängt von Status und Bundesland ab. Kostenloser Versicherungscheck: