Krankmeldung Lehrer: Attest, Bezüge & Langzeiterkrankung

🏥 Beamtenrecht

Krankmeldung als Lehrer: Attest, Bezüge & was bei Burnout gilt

Wie meldest du dich krank als Beamter? Ab wann brauchst du ein Attest? Und was passiert bei langer Erkrankung?

Krankmeldung als Lehrer: Was ist zu beachten?

Als verbeamteter Lehrer gelten für die Krankmeldung andere Regeln als für Angestellte. Das Prozedere ist in den Beamtengesetzen und Dienstordnungen der Bundesländer geregelt.

Wie melde ich mich krank?

  1. Schulleitung sofort informieren – am besten vor Unterrichtsbeginn telefonisch
  2. Ärztliches Attest – ab dem ersten oder dritten Tag je nach Bundesland/Schulregelung
  3. Amtsarzt – bei längerer Erkrankung kann der Dienstherr amtsärztliche Untersuchung anordnen
BundeslandAttest ab TagBesonderheit
BayernAb 1. TagBei wiederholten Kurzerkrankungen
NRWAb 3. Tag (Regelfall)Schulleitung kann früher verlangen
BWAb 1. TagAllgemeine Regel
BerlinAb 3. TagSchulleitung kann Vorlage ab Tag 1 anordnen
💡 Bezüge bei Krankheit: Als Beamter erhältst du im Krankheitsfall weiterhin deine vollen Dienstbezüge – ohne Karenztag und ohne Verdienstausfall. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Angestellten.

Langzeiterkrankung: Was passiert?

Bei längerer Erkrankung (mehrere Wochen/Monate) kann der Dienstherr ein amtsärztliches Gutachten anfordern. Bleibt die Dienstfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, kann ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingeleitet werden.

Burnout und psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen – insbesondere Burnout – sind bei Lehrern weit verbreitet. Sie werden wie körperliche Erkrankungen behandelt. Der Arzt entscheidet über die Arbeitsunfähigkeit; du musst keine Details nennen.

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