Besoldungstabellen 2026 – Lehrer-Gehalt nach Bundesland

Aktuell 2026

Lehrer-Gehalt 2026:
Besoldungstabellen im Überblick

Wie viel verdienen Lehrer in Deutschland? Alle Besoldungsgruppen und Bundesländer im Vergleich.

A 12–A 16

Typische Besoldungsgruppen

3.200–6.500 €Brutto je nach Gruppe & Stufe
16verschiedene Bundesländer-Tabellen

Besoldungsgruppen für Lehrer

In Deutschland werden verbeamtete Lehrer nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz bezahlt. Die Eingruppierung hängt vom Schultyp, Bundesland und Lehramt ab.

A12
Grundschullehramt (in vielen Ländern)

Grundgehaltstabelle 2026: Stufe 1 ca. 3.220 € – Stufe 8 ca. 4.110 € brutto/Monat (Bund-Richtlinie, Länder weichen ab)

A13
Gymnasiallehramt, Sek I in einigen Ländern

Stufe 1 ca. 3.680 € – Stufe 8 ca. 4.690 € brutto/Monat

A14
Fachbereichsleitung, Sonderpädagogik

Stufe 1 ca. 4.000 € – Stufe 8 ca. 5.050 € brutto/Monat

A15
Oberstudienrat / stellv. Schulleitung

Stufe 1 ca. 4.360 € – Stufe 8 ca. 5.500 € brutto/Monat

A16
Schulleitung (größere Schulen)

Stufe 1 ca. 4.760 € – Stufe 8 ca. 6.050 € brutto/Monat

ℹ️ Hinweis: Die hier genannten Zahlen basieren auf dem Bundesbesoldungsgesetz als Orientierungswert. Die tatsächlichen Beträge variieren je nach Bundesland teils erheblich – Bayern und Baden-Württemberg zahlen in der Regel mehr als z. B. Bremen oder Sachsen.

Bundesländer-Vergleich 2026

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede. Besonders relevant: Einstiegsgehalt A13, Stufe 1 (Gymnasiallehrer):

  • Bayern: ca. 3.940 € brutto (+ Ballungsraumzulage München)
  • Baden-Württemberg: ca. 3.870 €
  • Hamburg: ca. 3.800 €
  • NRW: ca. 3.760 €
  • Berlin: ca. 3.710 €
  • Sachsen: ca. 3.680 €
  • Bremen: ca. 3.640 €
💡 Tipp: Angestellte Lehrer erhalten Tarif nach TV-L statt Besoldung. Die Unterschiede zwischen verbeamtet und angestellt können in der Nettobetrachtung erheblich sein.

Stufenanstieg & Erfahrungsstufen

Beamte steigen automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf – in der Regel alle 2–3 Jahre. Die Stufenlaufzeit und Stufenanzahl variiert je nach Bundesland. Ab Stufe 5 verlangsamt sich der Anstieg typischerweise auf 4–5 Jahre pro Stufe.

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Zulagen 2026

  • Familienzuschlag (verheiratet)
  • Kinderzuschlag pro Kind
  • Ballungsraumzulage (z. B. München)
  • Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
  • Leistungsprämien (Länder)

Schnell-Überblick

  • A12 Grundschule: ca. 3.200–4.100 €
  • A13 Gymnasium: ca. 3.680–4.690 €
  • A14 Oberstudienrat: ca. 4.000–5.050 €
  • A15 stellv. Leitung: ca. 4.360–5.500 €

Besoldungserhöhung 2026: Was ändert sich für Lehrer im öffentlichen Dienst?

Im Jahr 2026 wurden die Besoldungen der Beamten in mehreren Bundesländern angehoben. Die Erhöhungen orientieren sich an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Konkret bedeutet das für viele Lehrkräfte: höhere Nettobezüge ab dem ersten Quartal 2026.

Wann tritt die Erhöhung in Kraft? Ab April 2026

In mehreren Bundesländern treten die Besoldungsanpassungen rückwirkend zum April 2026 in Kraft. Die Erhöhung beträgt je nach Bundesland zwischen 3 und 6 Prozent. Hinzu kommen in einigen Ländern einmalige Sonderzahlungen oder ein steuerfreier Inflationsausgleich.

Bundesland Erhöhung in % Gültig ab Gesetzliche Grundlage
Nordrhein-Westfalen +3,5 % 01.04.2026 LBesG NRW 2026
Bayern +3,2 % 01.03.2026 BayBesG 2026
Baden-Württemberg +4,0 % 01.01.2026 LBesGBW 2026
Hessen +3,7 % 01.04.2026 HBesG 2026
Berlin +5,3 % 01.04.2026 LBesG Bln 2026
Hamburg +4,1 % 01.02.2026 HmbBesG 2026

* Angaben gemäß geplanter Landesbesoldungsgesetze 2026. Exakte Werte können nach Verabschiedung abweichen.

Nordrhein-Westfalen: Die Besoldungstabelle für das größte Bundesland

Nordrhein-Westfalen ist mit rund 140.000 Lehrkräften das bevölkerungsreichste Bundesland – und damit für besonders viele Lehrer relevant. Die NRW-Besoldungserhöhung um +3,5 % ab April 2026 gilt für alle Besoldungsgruppen im Schuldienst – von A12 (Grundschullehrkräfte) bis A15 (Schulleiter an größeren Gymnasien).

Gesetzliche Grundlage der Besoldungserhöhungen

Die Besoldungsanpassungen basieren auf den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen (Gesetz). Diese werden in den Landesparlamenten beschlossen und legen verbindlich fest, welche Besoldungsgruppen ab wann um wie viel erhöht werden. Der Dienst im Schuldienst unterliegt dabei dem Beamtenrecht, nicht dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes – dennoch orientieren sich die Bundesländer bei der Besoldungsanpassung regelmäßig an den Tarifabschlüssen für Angestellte im öffentlichen Dienst.

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