
Werbungskosten für
Lehrer richtig absetzen
Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fahrten – viele Kosten sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Ihnen, was zählt.
Welche Werbungskosten können Lehrer absetzen?
Lehrkräfte haben zahlreiche berufsbedingte Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt – sofern sie korrekt nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt; wer mehr ausgibt, sollte unbedingt alle Belege sammeln.
Bücher, Fachliteratur, Lehrmaterialien, Drucker, Laptop (anteilig), USB-Sticks – all das kann abgesetzt werden.
Steht Ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsraum zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer (anteilig) abgesetzt werden – seit 2023 alternativ die Tagespauschale von 6 € pro Tag.
Kursgebühren, Reisekosten und Übernachtungen für berufliche Weiterbildungen sind vollständig abzugsfähig.
Entfernungspauschale: 0,30 € je km (ab dem 21. km: 0,38 €) für jeden Arbeitstag.
Mitgliedsbeiträge bei GEW, VBE oder Philologenverband sind als Werbungskosten vollständig absetzbar.
Typische Berufskleidung (z. B. Sportlehrer-Outfit, Schutzbekleidung im Werkunterricht) kann anteilig geltend gemacht werden.
Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
Ab 2023 gibt es zwei Möglichkeiten:
- Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) – nur wenn Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird
- Tagespauschale: 6 € je Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr – ohne Nachweis eines eigenen Zimmers
Steuererklärung einfach gemacht
Nutzen Sie unsere Checkliste für Lehrer und verpassen Sie keinen Abzug mehr.
Beiträge und weitere Kosten in der Steuererklärung
Neben klassischen Werbungskosten wie Arbeitsmittel und Fortbildung können Lehrkräfte weitere berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind unter anderem:
- Gewerkschaftsbeiträge: Mitgliedsbeiträge in der GEW oder im VBE sind in voller Höhe steuerlich absetzbar
- Berufsverbandsbeiträge: Beiträge zu Lehrerverbanden und Standesorganisationen gehören ebenfalls zu den beruflichen Kosten
- Fachliteratur: Kosten für beruflich relevante Bücher und Fachzeitschriften sind abzugsfähig
- Berufshaftpflicht: Eine ausschliesslich beruflich genutzte Rechtsschutzversicherung kann steuerlich angesetzt werden
Tipp: Alle Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Wer die Ausgaben nicht einzeln belegt, kann pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr ohne Nachweis geltend machen. Bei Lehrern übersteigen die tatsächlichen beruflichen Kosten diese Pauschale häufig deutlich.
Weiterführend: GEW-Beitrag als Werbungskosten: Gewerkschaft für Lehrer →
Computer, Laptop, Tablet & Beamer absetzen
Digitale Arbeitsmittel zählen zu den lohnendsten Werbungskosten für Lehrkräfte. Wer einen Laptop, PC, ein Tablet (z. B. iPad), einen Drucker, Beamer oder eine Dokumentenkamera für den Unterricht und die Vorbereitung anschafft, kann die Kosten von der Steuer absetzen – ganz oder anteilig.
Seit 2021 dürfen Computer, Notebooks, Tablets und die zugehörige Software im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgeschrieben werden – unabhängig vom Kaufpreis. Für andere Arbeitsmittel wie Beamer oder Drucker gilt: bis 952 € brutto sofort absetzbar (geringwertiges Wirtschaftsgut), teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer verteilt (AfA).
| Gerät | Absetzbarkeit |
|---|---|
| Laptop, PC, Tablet, Software | im Kaufjahr voll absetzbar |
| Beamer, Drucker, Dokumentenkamera (bis 952 €) | sofort als GWG |
| Beamer/Geräte über 952 € | über Nutzungsdauer (AfA) |
| Fachbücher, Unterrichtsmaterial, Schreibwaren | voll absetzbar |
Praxisbeispiel: Eine Lehrerin kauft ein iPad für 799 € und nutzt es zu 60 % für den Unterricht. Sie setzt 479 € als Werbungskosten an – im Jahr der Anschaffung vollständig.
Pauschalen für Lehrer: das geht ohne Einzelnachweis
Nicht jede Ausgabe muss einzeln belegt werden. Mehrere Pauschalen senken die Steuerlast auch ohne Quittungssammlung:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €): wird automatisch berücksichtigt. Erst wer darüber kommt, profitiert vom Einzelnachweis – bei Lehrkräften die Regel.
- Arbeitsmittel-Pauschale (ca. 110 €): Viele Finanzämter erkennen für Arbeitsmittel pauschal rund 110 € ohne Einzelnachweis an.
- Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €): für bis zu 210 Arbeitstage zu Hause – ideal für Korrekturen und Vorbereitung.
- Fortbildungen, Fahrtkosten, Arbeitszimmer: zusätzlich absetzbar (siehe oben).
Häufige Fragen zu Werbungskosten für Lehrer
Kann ich als Lehrer einen Laptop oder PC absetzen?
Ja. Computer, Laptops und Tablets samt Software dürfen seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei privater Mitnutzung setzt du den beruflichen Anteil an (ohne Nachweis meist 50 %).
Kann man ein Tablet oder iPad von der Steuer absetzen?
Ja, ein Tablet gilt steuerlich wie ein Computer und ist im Kaufjahr voll absetzbar, soweit es beruflich genutzt wird. Den privaten Nutzungsanteil rechnest du heraus.
Ist ein Beamer als Werbungskosten absetzbar?
Ja. Ein Beamer bis 952 € brutto ist als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzbar, teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Welche Pauschalen können Lehrer ohne Nachweis nutzen?
Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € erkennen viele Finanzämter rund 110 € Arbeitsmittel-Pauschale an. Hinzu kommt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr).
