Werbungskosten für Lehrer – Was kann ich absetzen?

Werbungskosten für Lehrer – Was kann ich absetzen?
Steuertipp 2026

Werbungskosten für
Lehrer richtig absetzen

Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fahrten – viele Kosten sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Ihnen, was zählt.

1.230 €Arbeitnehmer-Pauschbetrag
bis 5.000 €Typische Lehrerabsetzungen/Jahr
30 %Mögliche Steuerersparnis

Welche Werbungskosten können Lehrer absetzen?

Lehrkräfte haben zahlreiche berufsbedingte Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt – sofern sie korrekt nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt; wer mehr ausgibt, sollte unbedingt alle Belege sammeln.

53Besoldungstabellen 202654

Arbeitsmittel

Bücher, Fachliteratur, Lehrmaterialien, Drucker, Laptop (anteilig), USB-Sticks – all das kann abgesetzt werden.

63Pension als Beamter64

Arbeitszimmer

Steht Ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsraum zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer (anteilig) abgesetzt werden – seit 2023 alternativ die Tagespauschale von 6 € pro Tag.

73GKV vs. PKV74

Fortbildungen & Tagungen

Kursgebühren, Reisekosten und Übernachtungen für berufliche Weiterbildungen sind vollständig abzugsfähig.

83GEW-Beitrag als Werbungskosten: Gewerkschaft für Lehrer →84

Fahrtkosten zur Schule

Entfernungspauschale: 0,30 € je km (ab dem 21. km: 0,38 €) für jeden Arbeitstag.

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Lehrer richtig absetzen

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Gewerkschaftsbeiträge

Mitgliedsbeiträge bei GEW, VBE oder Philologenverband sind als Werbungskosten vollständig absetzbar.

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Berufskleidung

Typische Berufskleidung (z. B. Sportlehrer-Outfit, Schutzbekleidung im Werkunterricht) kann anteilig geltend gemacht werden.

💡 Tipp: Führen Sie das ganze Jahr über eine einfache Excel-Liste mit allen Ausgaben und Belegen. Das spart Zeit beim Steuermachen enorm.

Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) – nur wenn Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird
  • Tagespauschale: 6 € je Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr – ohne Nachweis eines eigenen Zimmers
⚠️ Achtung: Laptop, Tablet und Smartphone müssen mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden, um vollständig abgesetzt werden zu können.

Steuererklärung einfach gemacht

Nutzen Sie unsere Checkliste für Lehrer und verpassen Sie keinen Abzug mehr.

Zur Lehrer-Steuerliste

Typische Absetzungen

  • 📚 Fachliteratur
  • 💻 Laptop/Tablet (anteilig)
  • 🖨️ Drucker & Toner
  • ✏️ Schreibwaren
  • 🚗 Fahrtkosten
  • 🎓 Fortbildungen
  • 🏠 Arbeitszimmer/Homeoffice

Wichtige Fristen

  • 31. Juli: Abgabe ohne Steuerberater
  • 28. Feb: Verlängerung durch Steuerberater
  • 4 Jahre: Rückwirkend einreichbar

Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen

Bei dienstlichen Reisen (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung auswärts) gibt es Verpflegungspauschalen: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei mehr als 24 Stunden (abzüglich erstatteter Beträge).

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann bis zu 1.000 € Miete pro Monat als Werbungskosten absetzen. Relevant z.B. bei Bundeslandwechsel mit Umzug oder bei Versetzung.

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Beiträge und weitere Kosten in der Steuererklärung

Neben klassischen Werbungskosten wie Arbeitsmittel und Fortbildung können Lehrkräfte weitere berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind unter anderem:

  • Gewerkschaftsbeiträge: Mitgliedsbeiträge in der GEW oder im VBE sind in voller Höhe steuerlich absetzbar
  • Berufsverbandsbeiträge: Beiträge zu Lehrerverbanden und Standesorganisationen gehören ebenfalls zu den beruflichen Kosten
  • Fachliteratur: Kosten für beruflich relevante Bücher und Fachzeitschriften sind abzugsfähig
  • Berufshaftpflicht: Eine ausschliesslich beruflich genutzte Rechtsschutzversicherung kann steuerlich angesetzt werden

Tipp: Alle Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Wer die Ausgaben nicht einzeln belegt, kann pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr ohne Nachweis geltend machen. Bei Lehrern übersteigen die tatsächlichen beruflichen Kosten diese Pauschale häufig deutlich.

Weiterführend: GEW-Beitrag als Werbungskosten: Gewerkschaft für Lehrer →

Computer, Laptop, Tablet & Beamer absetzen

Digitale Arbeitsmittel zählen zu den lohnendsten Werbungskosten für Lehrkräfte. Wer einen Laptop, PC, ein Tablet (z. B. iPad), einen Drucker, Beamer oder eine Dokumentenkamera für den Unterricht und die Vorbereitung anschafft, kann die Kosten von der Steuer absetzen – ganz oder anteilig.

Seit 2021 dürfen Computer, Notebooks, Tablets und die zugehörige Software im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgeschrieben werden – unabhängig vom Kaufpreis. Für andere Arbeitsmittel wie Beamer oder Drucker gilt: bis 952 € brutto sofort absetzbar (geringwertiges Wirtschaftsgut), teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer verteilt (AfA).

Gerät Absetzbarkeit
Laptop, PC, Tablet, Software im Kaufjahr voll absetzbar
Beamer, Drucker, Dokumentenkamera (bis 952 €) sofort als GWG
Beamer/Geräte über 952 € über Nutzungsdauer (AfA)
Fachbücher, Unterrichtsmaterial, Schreibwaren voll absetzbar
ℹ️ Private Mitnutzung: Nutzt du das Gerät auch privat, setzt du nur den beruflichen Anteil an. Das Finanzamt erkennt ohne Einzelnachweis üblicherweise 50 % an; bei nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung sind 100 % möglich.

Praxisbeispiel: Eine Lehrerin kauft ein iPad für 799 € und nutzt es zu 60 % für den Unterricht. Sie setzt 479 € als Werbungskosten an – im Jahr der Anschaffung vollständig.

Pauschalen für Lehrer: das geht ohne Einzelnachweis

Nicht jede Ausgabe muss einzeln belegt werden. Mehrere Pauschalen senken die Steuerlast auch ohne Quittungssammlung:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €): wird automatisch berücksichtigt. Erst wer darüber kommt, profitiert vom Einzelnachweis – bei Lehrkräften die Regel.
  • Arbeitsmittel-Pauschale (ca. 110 €): Viele Finanzämter erkennen für Arbeitsmittel pauschal rund 110 € ohne Einzelnachweis an.
  • Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €): für bis zu 210 Arbeitstage zu Hause – ideal für Korrekturen und Vorbereitung.
  • Fortbildungen, Fahrtkosten, Arbeitszimmer: zusätzlich absetzbar (siehe oben).
💡 Tipp: Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer schließen sich für denselben Tag aus – prüfe, was sich für dich mehr lohnt.

Häufige Fragen zu Werbungskosten für Lehrer

Kann ich als Lehrer einen Laptop oder PC absetzen?

Ja. Computer, Laptops und Tablets samt Software dürfen seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei privater Mitnutzung setzt du den beruflichen Anteil an (ohne Nachweis meist 50 %).

Kann man ein Tablet oder iPad von der Steuer absetzen?

Ja, ein Tablet gilt steuerlich wie ein Computer und ist im Kaufjahr voll absetzbar, soweit es beruflich genutzt wird. Den privaten Nutzungsanteil rechnest du heraus.

Ist ein Beamer als Werbungskosten absetzbar?

Ja. Ein Beamer bis 952 € brutto ist als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzbar, teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Welche Pauschalen können Lehrer ohne Nachweis nutzen?

Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € erkennen viele Finanzämter rund 110 € Arbeitsmittel-Pauschale an. Hinzu kommt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr).

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