
Teilzeit als
verbeamtete Lehrkraft
Welche Teilzeitmodelle gibt es, was verdienen Sie dabei, und welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Pension?
Teilzeitmodelle für Beamte
Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Genehmigung liegt beim Dienstherren.
Für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen – hier besteht in der Regel ein Anspruch, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (Bund: § 92 BBG; die Länder regeln es in ihren Beamtengesetzen).
Ohne besonderen Grund möglich, aber der Dienstherr kann ablehnen, wenn dienstliche Interessen entgegenstehen.
Ab einem vom Land festgelegten Alter – in Bayern ab 60, in Nordrhein-Westfalen ab 55 – können Beamte in Altersteilzeit gehen (Blockmodell oder gleichmäßig verteilt); Details unter Altersteilzeit für Lehrer.
Auszeit ohne Dienstbezüge – für persönliche Projekte, Auslandsaufenthalte etc. Die Zeit zählt grundsätzlich nicht für die Pension; Ausnahmen gibt es nur mit Anerkennung des Dienstherrn und Versorgungszuschlag (Bund: § 6 Abs. 1 BeamtVG).
Gehalt in Teilzeit
Das Teilzeitgehalt errechnet sich proportional zur Arbeitszeit: Bei 75 % Teilzeit erhalten Sie 75 % Ihrer vollen Besoldung. Zulagen (Familienzuschlag, Stellenzulagen) werden in der Regel ebenfalls anteilig gewährt.
Auswirkungen auf die Pension
Teilzeit hat direkte Auswirkungen auf die spätere Pension. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wird proportional zur Arbeitszeit angerechnet:
- 5 Jahre Vollzeit = 5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
- 5 Jahre bei 75 % Teilzeit = 3,75 ruhegehaltfähige Dienstjahre
- 5 Jahre bei 50 % Teilzeit = 2,5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
Vorzeitig dienstunfähig: Pension mit Abschlag
Wirst du wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt und liegt kein Dienstunfall zugrunde, wird dein erdientes Ruhegehalt in der Regel dauerhaft um einen Versorgungsabschlag gekürzt; nach unten sichert nur die Mindestversorgung ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, passend zu deinem Status.
Rechtsgrundlage: Was das Beamtengesetz zur Teilzeit sagt
Teilzeit im Beamtenverhältnis ist kein Entgegenkommen der Schule, sondern gesetzlich
geregelt — und zwar im jeweiligen Landesbeamtengesetz. Beamtinnen und Beamte stellen einen
Antrag, in dem der gewünschte Beschäftigungsumfang als Bruchteil der
regelmäßigen Arbeitszeit angegeben wird.
Die Landesbeamtengesetze kennen dabei regelmäßig zwei Wege, die sich in einem
entscheidenden Punkt unterscheiden:
- Teilzeit aus familiären Gründen — etwa zur Betreuung eines Kindes oder
zur Pflege einer oder eines Angehörigen. Hier besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen
in der Regel ein Anspruch. - Teilzeit ohne besondere Begründung — hier entscheidet der Dienstherr nach
Ermessen. Dienstliche Belange können entgegenstehen, etwa wenn eine Schule den Unterricht
sonst nicht abdecken kann.
Welche Regelung im Einzelnen gilt, welche Mindest- und Höchstumfänge zulässig sind und
welche Fristen einzuhalten sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich. Verbindlich
ist immer die Fassung des eigenen Landesbeamtengesetzes.
sich auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit aus — die Jahre zählen nur anteilig. Wer über längere
Zeit reduziert, hat im Ruhestand entsprechend weniger. Das ist kein Argument
gegen Teilzeit, aber ein Grund, die Auswirkung vorher zu kennen statt hinterher.
Teilzeit optimal planen
Berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt und die Auswirkungen auf Ihre Pension mit unserem Rechner.
→ Weiterführend: Verbeamtung als Lehrer | Lehrergehalt | Altersgrenzen
Antrag auf Teilzeit: So beantragen Lehrkräfte die Reduzierung
Lehrkräfte und Beamte, die als Teilzeitbeschäftigte arbeiten möchten, stellen einen schriftlichen Antrag bei ihrer Schulbehörde. Im Antrag legen sie den gewünschten Umfang der Teilzeit – also den Beschäftigungsgrad in Prozent – und den geplanten Zeitraum fest.
Besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben verbeamtete Lehrkräfte einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – etwa bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen. Wie weit Sie reduzieren dürfen, legt das Landesbeamtengesetz fest; beim Bund ist familienbedingte Teilzeit auch unter der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit möglich (§ 92 Abs. 1 BBG). Ausserhalb dieser Anspruchsgründe entscheidet der Dienstherr nach dienstlichen Erfordernissen.
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten ein anteilig reduziertes Gehalt, behalten aber sämtliche beamtenrechtlichen Schutzrechte. Auch die Pensionsberechnung erfolgt anteilig nach den abgeleisteten Dienstzeiten.
Weiterführende Themen: Sabbatjahr für Lehrer | Altersteilzeit Lehrer
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