Sabbatjahr für Lehrer: So funktioniert die Auszeit für Beamte

Arbeitszeit & Auszeit

Sabbatjahr für Lehrer:
So klappt die Auszeit

Ein Sabbatjahr ermöglicht Lehrern eine bezahlte Freistellungsphase. Wir erklären Modelle, Antrag und Auswirkungen auf Gehalt und Pension.

Alle 16Bundesländer haben Regelungen
5/6des Gehalts in der Ansparphase
1 JahrFreistellung im Standardmodell

Was ist ein Sabbatjahr für Lehrer?

Das Sabbatjahr (auch Sabbatical genannt) ist ein Modell der Teilzeitbeschäftigung im Beamtenstatus: Lehrkräfte arbeiten über mehrere Jahre hinweg mehr oder weniger als die reguläre Stundenzahl und sparen so eine Freistellungsphase an, in der sie vom Dienst freigestellt sind – bei reduziertem, aber weiter fließendem Gehalt.

Wichtig: Das Sabbatjahr ist kein Urlaub und kein unbezahlter Sonderurlaub. Es ist ein offizielles Teilzeitmodell nach dem jeweiligen Beamtenrecht des Bundeslandes.

Wie funktioniert das Ansparmodell?

Das häufigste Modell ist das Blocksabbatical (Anspar- und Freistellungsmodell):

1
Ansparphase (z.B. 5 Jahre) – Du arbeitest Vollzeit, erhältst aber nur 5/6 (ca. 83 %) deines Gehalts. Die restlichen 1/6 werden angespart.
2
Freistellungsphase (1 Jahr) – Du bist vollständig vom Dienst freigestellt und erhältst weiterhin 5/6 deines Gehalts aus dem Anspartopf.
3
Nach dem Sabbatjahr – Du kehrst in deine reguläre Stelle zurück und wirst wieder voll besoldet.
Modell Ansparphase Freistellungsphase Gehalt gesamt
5+1 Modell 5 Jahre (5/6 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 83 %
4+1 Modell 4 Jahre (4/5 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 80 %
3+1 Modell 3 Jahre (3/4 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 75 %
2+1 Modell 2 Jahre (2/3 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 67 %

Regelungen in den Bundesländern

Das Sabbatjahr ist Ländersache – die genauen Bedingungen variieren. Diese Punkte solltest du vorab klären:

  • Mindestansparzeit (meist 2–5 Jahre)
  • Maximale Freistellungsdauer (meist 1 Jahr)
  • Antragsfrist (oft 6–24 Monate im Voraus)
  • Genehmigungsvorbehalt des Dienstherrn
  • Auswirkungen auf Pensionsansprüche

Auswirkungen auf Pension und Besoldung

Pension: Die Freistellungsphase wird nicht als Dienstzeit für die Pension angerechnet, da in dieser Zeit keine aktive Dienstleistung erbracht wird. Die Ansparphase zählt dagegen voll als Dienstzeit. Je nach Modell und Länge der Freistellung kann sich die Pension leicht reduzieren.
Tipp: Wer ein Sabbatjahr plant, sollte die Pensionsauswirkung vorher genau berechnen lassen – beim Landesamt für Besoldung oder einem spezialisierten Finanzberater für Beamte.

Sabbatjahr beantragen: So gehst du vor

1
Informiere dich über die Regelungen in deinem Bundesland (Schulbehörde oder GEW).
2
Stelle den Antrag schriftlich bei der Schulleitung / Schulbehörde – üblicherweise 1–2 Jahre im Voraus.
3
Warte auf die Genehmigung (der Dienstherr kann bei dienstlichen Belangen ablehnen oder verschieben).
4
Plane die Ansparphase und den Beginn der Freistellung gemeinsam mit der Schulleitung.

Häufige Fragen zum Sabbatjahr

Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Ja – der Dienstherr kann aus dienstlichen Gründen ablehnen oder das Sabbatjahr zeitlich verschieben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht in allen Bundesländern.
Gilt das Sabbatjahr auch für angestellte Lehrer?
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer (TV-L) können in der Regel kein Sabbatjahr nach Beamtenrecht beanspruchen. Sie können jedoch Sonderurlaub oder unbezahlten Urlaub beantragen – mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Kann ich während des Sabbatjahres arbeiten?
Nein – während der Freistellungsphase darfst du keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ausüben, die deinen Urlaub faktisch untergräbt. Erlaubt sind nur Tätigkeiten, die auch regulär genehmigt worden wären.

Schnell-Check Sabbatjahr

  • 📋 Regelung im eigenen Bundesland prüfen
  • 📋 Antragsfrist beachten (oft 1–2 Jahre)
  • 📋 Pensionsauswirkung berechnen
  • 📋 Finanzen in der Ansparphase planen
  • 📋 Dienstherr-Genehmigung einholen

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