Unabhängig · werbefreiGehalt & BesoldungRatgeberKontakt
Sabbatjahr für Lehrer: So funktioniert die Auszeit für Beamte
Arbeitszeit & Auszeit

Sabbatjahr für Lehrer:
So klappt die Auszeit

Ein Sabbatjahr ermöglicht Lehrern eine bezahlte Freistellungsphase. Wir erklären Modelle, Antrag und Auswirkungen auf Gehalt und Pension.

Teilzeitim Blockmodell nach Landesrecht
5/6des Gehalts in der Ansparphase
1 JahrFreistellung im Standardmodell

Was ist ein Sabbatjahr für Lehrer?

Das Sabbatjahr (auch Sabbatical genannt) ist ein Modell der Teilzeitbeschäftigung im Beamtenstatus: Lehrkräfte arbeiten über mehrere Jahre hinweg mehr oder weniger als die reguläre Stundenzahl und sparen so eine Freistellungsphase an, in der sie vom Dienst freigestellt sind – bei reduziertem, aber weiter fließendem Gehalt.

Wichtig: Das Sabbatjahr ist kein Urlaub und kein unbezahlter Sonderurlaub. Es ist ein offizielles Teilzeitmodell nach dem jeweiligen Beamtenrecht des Bundeslandes.

Wie funktioniert das Ansparmodell?

Das häufigste Modell ist das Blocksabbatical (Anspar- und Freistellungsmodell):

1
Ansparphase (z.B. 5 Jahre) – Du arbeitest Vollzeit, erhältst aber nur 5/6 (ca. 83 %) deines Gehalts. Die restlichen 1/6 werden angespart.
2
Freistellungsphase (1 Jahr) – Du bist vollständig vom Dienst freigestellt und erhältst weiterhin 5/6 deines Gehalts aus dem Anspartopf.
3
Nach dem Sabbatjahr – Du kehrst in deine reguläre Stelle zurück und wirst wieder voll besoldet.
Modell Ansparphase Freistellungsphase Gehalt gesamt
5+1 Modell 5 Jahre (5/6 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 83 %
4+1 Modell 4 Jahre (4/5 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 80 %
3+1 Modell 3 Jahre (3/4 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 75 %
2+1 Modell 2 Jahre (2/3 Gehalt) 1 Jahr frei ca. 67 %

Regelungen in den Bundesländern

Das Sabbatjahr ist Ländersache – die genauen Bedingungen variieren. Diese Punkte solltest du vorab klären:

  • Höchstdauer des gesamten Bewilligungszeitraums (Bayern: bis zu zehn Jahre, Art. 88 Abs. 4 BayBG; Nordrhein-Westfalen: bis zu sieben Jahre, § 65 LBG NRW)
  • Länge und Lage der Freistellungsphase, in der Regel passend zum Schuljahr
  • Antragsfristen und Formulare deiner Schulverwaltung
  • Genehmigungsvorbehalt des Dienstherrn
  • Auswirkungen auf Pensionsansprüche

Auswirkungen auf Pension und Besoldung

Pension: Für die Pension zählt der gesamte Bewilligungszeitraum mit der bewilligten Teilzeitquote – nicht die Arbeitsphase voll und das freie Jahr gar nicht. Maßgeblich ist das Verhältnis deiner ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit; so regeln es etwa Art. 24 Abs. 1 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes und für den Bund § 6 Abs. 1 BeamtVG. Beim 5+1-Modell mit fünf Sechsteln ergeben sechs Jahre also fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit. Spürbar wird das nur, wenn du den Höchstruhegehaltssatz nicht ohnehin erreichst.
Tipp: Wer ein Sabbatjahr plant, sollte sich die Folgen für die Pension vorher schriftlich von der Versorgungsstelle oder dem Landesamt für Besoldung und Versorgung erläutern lassen. In Bayern muss die Dienststelle bei Freistellungsanträgen ohnehin auf die Folgen hinweisen (Art. 92 Abs. 3 BayBG).

Sabbatjahr beantragen: So gehst du vor

1
Informiere dich über die Regelungen in deinem Bundesland (Schulbehörde oder GEW).
2
Stelle den Antrag schriftlich bei der Schulleitung / Schulbehörde – rechtzeitig vor Beginn des Bewilligungszeitraums; Fristen und Formulare legt deine Schulverwaltung fest.
3
Warte auf die Genehmigung (der Dienstherr kann bei dienstlichen Belangen ablehnen oder verschieben).
4
Plane die Ansparphase und den Beginn der Freistellung gemeinsam mit der Schulleitung.

Häufige Fragen zum Sabbatjahr

Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Ja. Bayern sieht vor, dass das Blockmodell zugelassen werden soll, solange zwingende dienstliche Gründe nicht dagegen sprechen (Art. 88 BayBG); Nordrhein-Westfalen stellt die Bewilligung ins Ermessen, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 65 LBG NRW). Gerade bei Lehrkräftemangel kann die Schulverwaltung einen späteren Beginn verlangen.
Gilt das Sabbatjahr auch für angestellte Lehrer?
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer (TV-L) können in der Regel kein Sabbatjahr nach Beamtenrecht beanspruchen. Sie können jedoch Sonderurlaub oder unbezahlten Urlaub beantragen – mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Kann ich während des Sabbatjahres arbeiten?
Nur eingeschränkt. Auch im freien Jahr musst du Nebentätigkeiten anzeigen oder genehmigen lassen (§ 40 BeamtStG). Bayern erlaubt während der Antragsteilzeit berufliche Nebenjobs nur in dem Rahmen, der für Vollzeitbeschäftigte gilt (Art. 88 Abs. 2 BayBG) – ein Vollzeitjob im freien Jahr ist also nicht drin.

Schnell-Check Sabbatjahr

  • 📋 Regelung im eigenen Bundesland prüfen
  • 📋 Antragsfrist deiner Schulverwaltung beachten
  • 📋 Pensionsauswirkung berechnen
  • 📋 Finanzen in der Ansparphase planen
  • 📋 Dienstherr-Genehmigung einholen

Berufliche Auszeit gut planen

Sabbatjahr, Teilzeit, Altersteilzeit – alle Optionen für Lehrkräfte im Überblick.

Zu Teilzeitoptionen für Lehrer

Weiterführend: Als Lehrer im Ausland unterrichten — Beurlaubung & Auslandsschulen →

Welche Absicherung brauchst du wirklich?

Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht — was davon für dich zählt, hängt von Status und Bundesland ab. Kostenloser Versicherungscheck:

Versicherungscheck starten →

Nach oben scrollen