Nebentätigkeit als Lehrer: Was ist erlaubt und was musst du melden?

Nebentätigkeit als Lehrer: Was ist erlaubt und was musst du melden?
Karriere – Ratgeber

Nebentätigkeit als Lehrer

Was ist erlaubt, was muss genehmigt werden, und wie viel darfst du dazuverdienen?

Wichtig: Als Beamter unterliegt deine Nebentätigkeit dem Beamtenrecht. Nicht genehmigte Nebentätigkeiten können disziplinarrechtliche Folgen haben. Im Zweifel bei deiner Schulbehörde nachfragen.

Grundsatz: Genehmigungspflicht und Grenzen

Als verbeamtete Lehrkraft hast du eine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Nebentätigkeiten dürfen die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Es gibt zwei Kategorien:

Ohne Genehmigung erlaubt
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (unentgeltlich)
  • Literarische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit
  • Verwaltung eigenen Vermögens
  • Gelegentliche Gutachten
Genehmigungspflichtig
  • Regelmäßige entgeltliche Tätigkeiten
  • Nachhilfe gegen Bezahlung
  • Tätigkeit als Trainer / Coach
  • Freiberufliche Beratung

Wie viel darfst du dazuverdienen?

Die Einkommensgrenze für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten liegt meist bei 40% des Grundgehalts pro Jahr – in vielen Bundesländern also ca. 20.000-25.000 Euro/Jahr. Darüber hinaus ist eine besondere Genehmigung nötig.

Beliebte Nebentätigkeiten für Lehrer

TätigkeitGenehmigungVerdienst
Nachhilfe (privat)Ja, bei regelmäßig20-60 Euro/Stunde
Lernstudio / Nachhilfe-InstitutJa15-30 Euro/Stunde
Buchautor / SchulbücherNein (schöpferisch)Variabel
Online-Kurse / YouTubeAb Monetarisierung: jaPassiv, variabel
SporttrainerJa15-40 Euro/Stunde
Gutachter / PrüferOft nicht nötig50-120 Euro/Stunde

Antrag auf Genehmigung: Was gehört rein?

  1. Art und Umfang der Tätigkeit (Stunden pro Woche)
  2. Arbeitgeber / Auftraggeber
  3. Voraussichtliche Vergütung pro Jahr
  4. Erklärung, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird

Der Antrag geht an die Schulleitung, die ihn an das Schulamt weiterleitet. Genehmigungen werden in der Regel für 1-3 Jahre erteilt.

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Anzeige- vs. Genehmigungspflicht: Der Unterschied

Es gibt zwei verschiedene Pflichten, die oft verwechselt werden:

  • Anzeigepflicht: Du musst die Tätigkeit melden — aber erhältst keine Ablehnung. Der Dienstherr nimmt zur Kenntnis (z.B. Ehrenamt im Verein)
  • Genehmigungspflicht: Du brauchst aktive Zustimmung, bevor du beginnst (z.B. entgeltliche Nachhilfe, Selbstständigkeit)
TätigkeitstypPflichtFrist
Ehrenamtliches EngagementAnzeigeVor Aufnahme
Entgeltliche NebentätigkeitGenehmigungVor Aufnahme
Wissenschaftl. Publikation (unentgeltlich)KeineKeine
Nebenberufliche SelbstständigkeitGenehmigungVor Aufnahme
Pflege naher AngehörigerKeineKeine

Typische Genehmigungsfälle mit Tendenz

Die Genehmigungsbehörde (meist Schulleiter oder Schulamt) prüft: Zeitumfang, Interessenkonflikt, Image des Lehrerberufs. Tendenzen:

  • Nachhilfe für eigene Schüler: Abgelehnt (Interessenkonflikt)
  • Nachhilfe für fremde Schüler: Genehmigt (in der Regel)
  • Online-Kurse mit eigenem Inhalt verkaufen: Genehmigt (wenn zeitlich begrenzt)
  • Buchautor, Blogger, Journalist: Genehmigt (in der Regel)

Was passiert, wenn eine Nebentätigkeit heimlich ausgeübt wurde?

Das ist ein Dienstvergehen und kann disziplinarisch geahndet werden — im milden Fall eine Rüge, im schweren Fall Gehaltskürzung oder sogar Entlassung. Das Finanzamt kann zudem Steuernachzahlungen fordern. Wer bisher nicht gemeldet hat, sollte die Tätigkeit sofort anzeigen bzw. genehmigen lassen. Nachträgliche Offenbarung wird in der Regel milder behandelt als Entdeckung durch Dritte.

Gilt die Genehmigungspflicht auch für Beamtinnen in Elternzeit?

Ja — auch während der Elternzeit bleibt das Beamtenverhältnis bestehen, und damit die Nebentätigkeitspflichten. Eine Nebentätigkeit während der Elternzeit ist grundsätzlich auf 30 Stunden pro Woche begrenzt und genehmigungspflichtig.

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