Als Lehrer im Ausland unterrichten
Auslandsschulen, DAAD-Programme, Beurlaubung und Gehalt: Alles was du wissen musst, um als Lehrkraft im Ausland tätig zu werden.
Warum Lehrer ins Ausland gehen
Immer mehr Lehrkräfte nutzen die Möglichkeit, einige Jahre an einer deutschen Schule im Ausland zu unterrichten oder als Fremdsprachenassistent in ein anderes Land zu gehen. Gründe sind vielfältig: Internationaler Erfahrungsgewinn, Sprachkompetenz, persönliche Weiterentwicklung oder einfach Abwechslung vom deutschen Schulalltag.
Für verbeamtete Lehrer ist das möglich, ohne den Beamtenstatus aufzugeben — durch Beurlaubung ohne Bezüge oder über ein Entsendungsprogramm des Bundes.
Programme für Lehrer im Ausland
Bund-Länder-Programm — Deutsche Auslandsschulen
Das Bundesverwaltungsamt vermittelt Lehrkräfte an die 66 staatlich anerkannten deutschen Auslandsschulen weltweit. Entsandte Lehrer behalten ihren Beamtenstatus, erhalten ihr deutsches Gehalt plus eine Auslandsdienstzulage und werden sozialversichert. Die Entsendung dauert in der Regel 3–6 Jahre.
DAAD — Lektoren und Fremdsprachenassistenten
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vermittelt Fremdsprachenassistenten für 1 Schuljahr ins Ausland. Ideal für Referendare oder Berufseinsteiger. Es gibt eine monatliche Vergütung vom Gastland, kein volles Lehrergehalt.
Schulen im Ausland durch Beurlaubung
Wer an einer nichtdeutschen Schule im Ausland unterrichten möchte (z. B. internationale Schulen, lokale Schulen), kann beim Dienstherrn eine Beurlaubung ohne Bezüge beantragen. Der Beamtenstatus bleibt erhalten, Gehalt und Versorgungsansprüche ruhen in dieser Zeit.
Auslandsdienstzulage und Gehalt
Wer über das Bund-Länder-Programm entsandt wird, behält sein volles deutsches Gehalt. Zusätzlich gibt es eine steuerfreie Auslandsdienstzulage, deren Höhe vom Einsatzland abhängt. In Ländern mit hohen Lebenshaltungskosten (z. B. Schweiz, Norwegen, USA) ist die Zulage entsprechend höher.
| Komponente | Details |
|---|---|
| Grundgehalt | Deutsches Beamtengehalt (Besoldungsgruppe A 12/13) |
| Auslandsdienstzulage | Steuerfreier Zuschlag, länderspezifisch (ca. 500–2.000 €/Monat) |
| Mietzuschuss | In vielen Einsatzländern teilweise gewährt |
| Reisekostenpauschale | Für Hin- und Rückreise |
Beurlaubung: Was passiert mit Beamtenstatus und Pension?
Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge ruht das Dienstverhältnis. Das bedeutet:
- Kein Gehalt während der Beurlaubung
- Die Beurlaubungszeit wird nicht für die Pension angerechnet (keine Dienstzeit)
- Der Beamtenstatus bleibt bestehen — Rückkehr ist gesichert
- Krankenversicherung muss selbst organisiert werden (in der Regel PKV)
Beantragung und Ablauf
- Programm auswählen (Bund-Länder, DAAD, eigene Suche) und Bewerbungsfristen prüfen
- Antrag auf Beurlaubung beim Dienstherrn (Kultusministerium des Bundeslandes) stellen
- Zusage abwarten — Beurlaubungen werden in der Regel genehmigt, wenn kein dringender Schulbedarf besteht
- Krankenversicherung und ggf. private Altersvorsorge für Beurlaubungszeitraum organisieren
- Rückkehrtermin frühzeitig anmelden beim Dienstherrn
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