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Als Lehrer im Ausland unterrichten — Auslandsschulen, DAAD & Beurlaubung
Internationaler Schuldienst

Als Lehrer im Ausland unterrichten

Auslandsschuldienst, Fremdsprachenassistenz, Beurlaubung und Geld: Alles, was du wissen musst, um als Lehrkraft im Ausland tätig zu werden.

130+
Deutsche Auslandsschulen weltweit
2.000+
Schulen im PASCH-Netzwerk
3 + 3 J.
Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft
Beurlaubung
Beamtenstatus bleibt erhalten

Wer als Lehrkraft für einige Zeit im Ausland unterrichten möchte, hat drei Wege: die Vermittlung über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, die Fremdsprachenassistenz während oder nach dem Studium oder eine selbst gesuchte Stelle mit Beurlaubung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer dich bezahlt, wie du im Krankheitsfall abgesichert bist und ob die Auslandsjahre für deine Pension zählen.

Warum Lehrer ins Ausland gehen

Für viele Lehrkräfte ist ein Auslandsaufenthalt ein bewusster Karriereschritt: Du lernst ein anderes Schulsystem kennen, unterrichtest oft Kinder und Jugendliche, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, und bringst sprachliche und methodische Erfahrung zurück an deine Schule. Als verbeamtete Lehrkraft musst du dafür deinen Beamtenstatus nicht aufgeben – dein Land beurlaubt dich, das Beamtenverhältnis besteht weiter. Für kürzere Aufenthalte von einigen Wochen oder Monaten gibt es eigene Programme, zusammengestellt im Überblick zu Lehreraustausch und Auslandsunterricht.

Programme für Lehrer im Ausland

Auslandsschuldienst über die ZfA

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) gehört heute zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sie wählt Lehrkräfte aus, vermittelt sie an Deutsche Auslandsschulen und andere vom Bund geförderte Schulen und betreut sie während des Einsatzes. Auslandsdienstlehrkräfte lassen sich von ihrem Land ohne Bezüge beurlauben und erhalten stattdessen Zuwendungen aus Bundesmitteln. Wie das im Einzelnen abläuft, erklärt der Abschnitt Auslandsschuldienst weiter unten.

PAD — Fremdsprachenassistenz

Das Programm für Fremdsprachenassistenzkräfte betreut nicht der DAAD, sondern der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz. Es wendet sich vor allem an Lehramtsstudierende mit Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch; mitmachen kannst du auch nach der Exmatrikulation, etwa zwischen Master und Referendariat oder direkt danach. Je nach Zielstaat unterstützt du fünf bis elf Monate lang Deutschlehrkräfte, meist mit 12 bis 20 Stunden pro Woche. Der Gaststaat zahlt einen monatlichen Unterhaltszuschuss, aber kein Lehrergehalt. Für das Schuljahr 2027/28 endet die Bewerbungsfrist für die USA am 11. November 2026, für die übrigen Zielstaaten am 15. Januar 2027.

Schulen im Ausland durch Beurlaubung

Wer an einer internationalen Schule, einer Schule des Gastlandes oder als Ortslehrkraft direkt an einer Deutschen Auslandsschule arbeiten will, sucht sich die Stelle selbst und beantragt beim Dienstherrn eine Beurlaubung ohne Bezüge. Ob und wie lange dein Land dich freistellt, richtet sich nach seinem Beamtenrecht. Der Status bleibt erhalten, doch Besoldung und Beihilfe fallen weg, und ohne besondere Anerkennung wächst deine Pension in dieser Zeit nicht weiter.

Auslandsschuldienst: So kommst du an eine Deutsche Auslandsschule

Der Auslandsschuldienst ist der klassische Weg für ausgebildete Lehrkräfte. Nach Angaben der ZfA gibt es weltweit mehr als 130 von der Bundesrepublik anerkannte Deutsche Auslandsschulen. Rechnet man Deutsch-Profil-Schulen und staatliche Schulen mit Deutschem Sprachdiplom hinzu, zählt das PASCH-Netzwerk des Auswärtigen Amts mehr als 2.000 Schulen. Jedes Jahr sind laut ZfA rund 400 Stellen neu zu besetzen. Den rechtlichen Rahmen bilden das seit 2014 geltende Auslandsschulgesetz und eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Über die ZfA laufen auch Bewerbungen für die Europäischen Schulen und die Auslandsschulen der Bundeswehr.

Vier Wege in den Auslandsschuldienst

Art der Stelle Für wen Wer zahlt
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) Verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Landesdienst; Bewerbung auf dem Dienstweg Zuwendungen der ZfA, Beurlaubung ohne Bezüge
Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) Vor allem Lehrkräfte ohne feste Stelle im Landesdienst, auch direkt nach dem Referendariat oder mit Master in Deutsch als Fremdsprache; Bewerbung direkt bei der ZfA Zuwendungen der ZfA
Landesprogrammlehrkraft (LPLK) Landeslehrkräfte für Deutsch als Fremdsprache an staatlichen Schulen, etwa in Mittel- und Osteuropa, China, der Türkei oder Vietnam; Bewerbung über die Landeskoordination Das Land zahlt die Bezüge weiter, höchstens sechs Jahre lang; die Beamtenrechte bleiben gewahrt, ggf. kommt ein Ortsgehalt der Schule hinzu
Ortslehrkraft (OLK) Direkte Bewerbung bei einer Deutschen Auslandsschule, Vertrag nach dem Recht des Sitzstaates Schulträger vor Ort

Voraussetzungen für Auslandsdienstlehrkräfte

  • Du bist im Schuldienst eines Landes verbeamtet oder unbefristet tarifbeschäftigt, hast die vorgeschriebenen Laufbahnprüfungen abgelegt und dich im Dienst bewährt. Eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist nicht Pflicht.
  • Nach der Richtlinie der Kultusministerkonferenz brauchst du in der Regel mindestens drei Jahre ununterbrochene Tätigkeit im innerdeutschen Schuldienst, soweit dein Landesrecht nichts anderes vorsieht.
  • Dein Dienstherr gibt dich für den Auslandsschuldienst frei.
  • Du trittst den Dienst im Ausland vor deinem 63. Geburtstag an.
  • Du und deine mitreisende Familie seid gesundheitlich geeignet; für Schulorte in gesundheitsgefährdenden Gebieten ist eine eigene Untersuchung nötig.

Den größten Bedarf sieht die ZfA bei Lehrkräften mit Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in Deutsch, modernen Fremdsprachen und den MINT-Fächern. Gesucht werden aber auch Sekundarstufe-I-, Grund- und Hauptschullehrkräfte; Kenntnisse in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache sind ein klarer Pluspunkt.

Bewerbung und Vermittlung

Das Formular füllst du online im Portal Go4Bund aus, eingereicht wird es aber auf dem Dienstweg: über deine Schulleitung an die Schulbehörde, die eine aktuelle Beurteilung beilegt und über die Freistellung entscheidet; diese gilt grundsätzlich vier Jahre. Anschließend landest du in der Bewerberdatenbank der ZfA. Du bewirbst dich also nicht für eine bestimmte Schule, sondern für einen Einsatz irgendwo auf der Welt; von neun Großregionen darfst du höchstens zwei ausschließen. Meist sucht die Schulleitung einer Auslandsschule selbst in der Datenbank und meldet sich bei dir, für staatliche Schulen etwa in Mittel- und Osteuropa wählt die ZfA aus. Ein Angebot darfst du ablehnen – sagst du verbindlich zu und springst später ab, sperrt dich die ZfA für zwölf Monate.

Vermittelt wirst du zunächst für drei Jahre. Hast du dich bewährt, soll die Vermittlung in der Regel um weitere drei Jahre verlängert werden; sechs Jahre sind die Obergrenze, mit einer tragenden Funktion wie Schul- oder Fachleitung sind bis zu acht Jahre möglich. Auch die Unterrichtsverpflichtung legt die ZfA fest, gestaffelt nach Lehramt: Lehrkräfte der Sekundarstufe II unterrichten 25,5 Stunden à 45 Minuten pro Woche. Wie das im Vergleich zu deinem Land aussieht, zeigt die Übersicht der Pflichtstunden nach Bundesland.

Geld im Auslandsschuldienst: Zuwendungen statt Gehalt

Anders als oft behauptet, behältst du als Auslandsdienstlehrkraft nicht dein Landesgehalt, und rechtlich ist der Einsatz auch keine Entsendung. Dein Land beurlaubt dich ohne Bezüge, und die ZfA zahlt dir auf Grundlage des Vermittlungsbescheids laufende und einmalige Zuwendungen nach ihrer Zuwendungsrichtlinie. Ein Arbeitsverhältnis zum Bund entsteht dadurch nicht; den Dienstvertrag schließt du mit der Schule. Die monatlichen Zahlungen setzen sich aus einem steuerpflichtigen Inlandsteil und einem steuerfreien Auslandsteil zusammen.

Bestandteil Worum es geht
Inlandszuwendung Grundbetrag nach der Besoldungstabelle des Bundes in der Besoldungsgruppe, die du vor der Beurlaubung hattest; deine Erfahrungsstufe wird umgerechnet. Tarifbeschäftigte erhalten einen Betrag nach dem TVöD Bund.
Schulortzuwendung Festbetrag je nach Stufe des Schulorts als Ausgleich für Mehraufwand und Belastungen vor Ort
Familien- und Mietzuwendung Zuschläge für Partnerin oder Partner und Kinder am Schulort sowie für höhere Wohnkosten, begrenzt durch Mietobergrenzen und einen Eigenanteil
Umzug und Reisen Pauschalen für Hin- und Rückumzug, Aus- und Rückreise sowie Heimaturlaubsreisen
Krankheitsfall Verbeamtete erhalten Leistungen nach dem Maßstab der Bundesbeihilfeverordnung
Sorgfältig kalkulieren: Die Schulortzuwendung hängt von der Einstufung des Schulorts ab und wird jährlich zum 1. September angepasst. Ob sich ein Einsatz finanziell rechnet, entscheidet sich deshalb am konkreten Ort, an deiner Familiensituation und an den Lebenshaltungskosten dort. Die aktuellen Tabellen veröffentlicht die ZfA.

Bundesprogrammlehrkräfte erhalten ebenfalls Zuwendungen der ZfA. Wer dabei nicht verbeamtet ist, bekommt zusätzlich Pauschalen für Krankenversicherung und Altersvorsorge; alternativ kannst du dich für die Auslandszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern lassen, dann trägt die ZfA die Hälfte der Beiträge.

Beurlaubung: Was passiert mit Beamtenstatus und Pension?

Ob du über die ZfA gehst oder dir selbst eine Stelle suchst: Während einer Beurlaubung ohne Bezüge bleibst du Beamtin oder Beamter deines Landes und kehrst danach in dessen Schuldienst zurück. An welcher Schule du wieder anfängst, klärst du rechtzeitig mit deiner Schulbehörde. Eine Leitungsfunktion im Ausland gibt dir nach der Richtlinie der Kultusministerkonferenz keinen Anspruch auf eine vergleichbare Funktionsstelle nach der Rückkehr.

Ohne Beurlaubung geht es nur über die Entlassung: Lehnt deine Dienstbehörde den Urlaub ab und du trittst die Stelle im Ausland trotzdem an, musst du schriftlich deine Entlassung verlangen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG). Damit endet dein Beamtenverhältnis – und mit ihm der Anspruch, später in den Schuldienst deines Landes zurückzukehren. Kläre die Beurlaubung deshalb, bevor du einer Schule zusagst.

  • Keine Besoldung: Dein Land zahlt während der Beurlaubung nichts.
  • Pension: Eine Beurlaubung ohne Bezüge zählt grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Anders ist es nur, wenn spätestens bei ihrem Ende schriftlich anerkannt wird, dass sie dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient, und für die Zeit ein Versorgungszuschlag gezahlt wird – so regeln es etwa § 6 BeamtVG für den Bund und Art. 14 BayBeamtVG für Bayern. Für Auslandsdienstlehrkräfte übernimmt der Bund diesen Zuschlag gegenüber den Ländern; für beurlaubte Ortslehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen kann er das nach vorheriger Zusage der ZfA tun.
  • Beihilfe: Im Bundesrecht setzt Beihilfe voraus, dass dir Bezüge zustehen; dauert eine Beurlaubung ohne Bezüge länger als einen Monat, entfällt sie (§ 2 Abs. 2 BBhV). Prüfe die Regel deines Landes. Verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte erhalten Leistungen im Krankheitsfall von der ZfA, für tarifbeschäftigte trägt der Bund die Sozialversicherung. Wer sich selbst eine Stelle sucht, muss sich vollständig selbst versichern.

Kläre die Versorgungsfrage schriftlich, bevor du ausreist; wie sich Dienstjahre auf dein Ruhegehalt auswirken, erklärt die Seite Pension für Lehrer. Prüfe außerdem, ob dein Tarif weltweit gilt und wie ein Rücktransport geregelt ist – Hintergründe unter Krankenversicherung für Lehrer.

Beantragung und Ablauf

  1. Weg wählen – Auslandsschuldienst, Fremdsprachenassistenz, Austauschprogramm oder eigene Stelle – und prüfen, ob dein Land eigene Bewerbungsfristen setzt.
  2. Für den Auslandsschuldienst das Go4Bund-Formular mit Lebenslauf und aktueller Beurteilung über die Schulleitung einreichen.
  3. Nach der Zusage einer Schule die Beurlaubung beantragen; bei Auslandsdienstlehrkräften stößt die ZfA sie bei deinem Land an.
  4. Bei eigener Stellensuche die Beurlaubung ohne Bezüge beantragen und schriftlich klären, ob die Zeit als öffentlichen Belangen dienend anerkannt wird.
  5. Krankenversicherung, Versorgung und Wiedereinstieg mit Versicherer und Schulbehörde klären.
Zeitplan: Die ZfA selbst setzt für Lehrkräfte keine Bewerbungsfristen, einige Länder tun es aber; die Termine stehen in den Amtsblättern oder sind bei der Schulbehörde zu erfragen. Plane für Bewerbung und Vermittlung etwa ein Jahr Vorlauf ein. Das Schuljahr beginnt an den meisten Auslandsschulen im August oder September, im südlichen Afrika und in Teilen Südamerikas dagegen zwischen Januar und März.

Praxisbeispiel: Mit Mathe und Spanisch nach Südamerika

Lena ist 34, verbeamtete Studienrätin für Mathematik und Spanisch und unterrichtet seit fünf Jahren an einem Gymnasium. Im Herbst gibt sie ihre Go4Bund-Bewerbung bei der Schulleiterin ab; nach einem Unterrichtsbesuch stellt die Schulbehörde sie frei. In der Datenbank schließt sie Nordamerika und Fernost aus, weil sie ihr Spanisch nutzen möchte. Im Frühjahr meldet sich eine Deutsche Schule in Südamerika, Lena sagt zu, und ihr Land beurlaubt sie ohne Bezüge. Vor der Ausreise lässt sie sich schriftlich bestätigen, wie die Auslandsjahre versorgungsrechtlich behandelt werden, stellt ihre private Krankenversicherung auf weltweiten Schutz um und verabredet mit der Schulbehörde, sich rechtzeitig vor Vertragsende wegen des Wiedereinstiegs zu melden.

Häufige Fragen

Kann ich als angestellte Lehrkraft in den Auslandsschuldienst?

Ja. Als Auslandsdienstlehrkraft kommen auch unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Frage. Ohne feste Stelle im Landesdienst ist die Bewerbung als Bundesprogrammlehrkraft der passende Weg.

Zählt die Zeit im Ausland für meine Pension?

Nur unter Bedingungen: Die Beurlaubung muss als dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dienend anerkannt sein, und es muss ein Versorgungszuschlag fließen. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund an die Länder. Bei einer selbst gesuchten Stelle musst du den Zuschlag nach Bundesrecht grundsätzlich selbst tragen, sonst zählt die Zeit nicht.

Bis zu welchem Alter kann ich mich bewerben?

Den Dienst an der Auslandsschule musst du antreten, bevor du 63 wirst. Für Bewerbung und Vermittlung solltest du rund ein Jahr Vorlauf einplanen.

Kann ich direkt nach dem Referendariat ins Ausland?

Ja, als Bundesprogrammlehrkraft. Die ZfA nimmt Bewerbungen aus dem Referendariat sechs bis neun Monate vor dem Zweiten Staatsexamen an, vermittelt wirst du aber erst nach bestandener Prüfung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026.

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