
Pflichtstunden für Lehrer –
Bundesland-Vergleich
Wie viele Stunden müssen Lehrkräfte unterrichten? Das Deputat variiert stark – von Schulform zu Schulform und Bundesland zu Bundesland.
Was ist das Deputat?
Das Deputat bezeichnet die Anzahl der Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft pro Woche zu halten verpflichtet ist. Die Gesamtarbeitszeit (inkl. Vor- und Nachbereitung, Konferenzen, Elterngespräche) liegt deutlich darüber.
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Pflichtstunden nach Schulform & Bundesland
| Bundesland | Grundschule | Gymnasium |
|---|---|---|
| Bayern | 28 | 23 |
| Baden-Württemberg | 28 | 25 |
| NRW | 28 | 25,5 |
| Hessen | 28,5 | 25,5 |
| Niedersachsen | 28 | 23,5 |
| Hamburg | Ø 27,9 | Ø 26 (Sek I) |
Die bayerischen Werte für Mittelschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schulen stehen unter Pflichtstunden in Bayern nach Schulart.
Deputatsermäßigungen
→ Weiterführend: Lehrergehalt im Überblick | Bundesländer-Vergleich | Verbeamtung als Lehrer | Verbeamtungs-Begleiter
Was das Deputat nicht abbildet
Die Pflichtstundenzahl beschreibt nur die Zeit vor der Klasse. Alles andere – Vorbereitung, Korrektur, Konferenzen, Elterngespräche, Aufsichten, Klassenfahrten, Fortbildung, Dokumentation – ist in der Arbeitszeit enthalten, aber nirgends beziffert. Arbeitszeitstudien der vergangenen Jahre kommen deshalb regelmäßig auf eine tatsächliche Wochenarbeitszeit deutlich oberhalb der 40-Stunden-Marke, mit starken Ausschlägen in Korrekturphasen.
Daraus folgt ein praktischer Hinweis für den Vergleich zwischen Schulformen und Ländern: Zwei Stunden Deputatsunterschied bedeuten nicht zwei Stunden Mehrarbeit, sondern zwei Unterrichtsstunden plus deren Vor- und Nachbereitung – realistisch das Zwei- bis Dreifache. Ebenso wenig ist eine Teilzeitstelle mit halbem Deputat eine halbe Arbeitswoche: Konferenzen, Elternabende und Klassenleitung fallen nicht proportional weg.
Ermäßigungen, die selten beantragt werden
Neben Alter, Schwerbehinderung und Funktionsstellen gibt es in den meisten Ländern Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben – Fachbereichsleitung, Sammlungsbetreuung, IT-Betreuung, Ausbildung von Referendaren, Personalratstätigkeit. Diese Stunden werden verteilt, nicht automatisch zugewiesen; wer eine solche Aufgabe übernimmt, sollte die Anrechnung ausdrücklich ansprechen.
Kann das Deputat einseitig erhöht werden?
Die Pflichtstundenzahl wird durch Verordnung des Landes festgelegt und kann dort geändert werden – das ist in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach geschehen und regelmäßig Gegenstand von Klagen der Verbände. Eine einzelne Schulleitung kann sie dagegen nicht heraufsetzen.