
Teilzeit als Lehrer & Beamter — Gehalt, Pension & Auswirkungen 2026
Teilzeit ist als Lehrer möglich und weit verbreitet — aber sie hat Folgen für Gehalt, Pension und Beihilfe. Was du vor dem Antrag wissen musst.
Formen der Teilzeit für Lehrer
Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle, die je nach Bundesland und persönlicher Situation möglich sind:
| Modell | Beschreibung | Rechtsanspruch? |
|---|---|---|
| Familiäre Teilzeit | Kinderbetreuung / Pflege Angehöriger | ✅ Ja (bis Kind 18) |
| Allgemeine Teilzeit | Ohne bestimmten Grund | ❌ Ermessen Dienstherr |
| Altersteilzeit | Ab 55 Jahre, Blockmodell oder gleichmäßig | Meist ja (nach Voraussetzungen) |
| Beurlaubung | Vollständige Freistellung (unbezahlt) | Nur familiäre Gründe |
Auswirkung auf Gehalt
Das Gehalt wird bei Teilzeit proportional gekürzt:
| Beschäftigungsgrad | A13 Stufe 4 (~5.100 €) | A14 Stufe 4 (~5.600 €) |
|---|---|---|
| 100 % (Vollzeit) | 5.100 € | 5.600 € |
| 75 % | 3.825 € | 4.200 € |
| 50 % | 2.550 € | 2.800 € |
Auswirkung auf die Pension
Teilzeitjahre werden für die Pension anteilig berücksichtigt. 5 Jahre in 50 % Teilzeit zählen nur als 2,5 Dienstjahre für den Versorgungssatz:
Angerechnet als: 5 Dienstjahre (statt 10)
Versorgungssatz-Verlust: 5 × 1,7935 % = ca. 8,97 % weniger Pension
Bei A13 Endstufe: ~499 € weniger Pension pro Monat
Langfristige Teilzeit kann die Pension deutlich reduzieren — das sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Beihilfe in Teilzeit
Die gute Nachricht: Der Beihilfeanspruch bleibt in Teilzeit erhalten — du verlierst also nicht den Vorteil der günstigen Beamten-Krankenversicherung. Auch der Beihilfesatz (50 % alleinstehend, 70 % mit Kind) ändert sich nicht.
Antrag auf Teilzeit stellen
- Formular beim Schulsekretariat / Schulamt anfragen
- Antrag mit Begründung einreichen (Familiengrund, persönlicher Grund)
- Dienstherr entscheidet (bei Familiengrund: Genehmigungspflicht)
- Schriftliche Bestätigung und Anpassung der Besoldung
- Änderung kann für das Folgescbuljahr beantragt werden
Teilzeit & Stundendeputat
In den meisten Bundesländern gilt bei 100 % Beschäftigung ein Pflichtdeputat von 24–28 Unterrichtsstunden pro Woche. Bei Teilzeit wird dieses proportional reduziert:
| Teilzeitgrad | Pflichtdeputat (Beispiel: 26 Std.) |
|---|---|
| 75 % | 19,5 Stunden/Woche |
| 50 % | 13 Stunden/Woche |
| 25 % | 6,5 Stunden/Woche |
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Teilzeit bei Angestellten und Verbeamteten
Die Regeln unterscheiden sich je nach Status. Für verbeamteter Lehrkräfte richtet sich die Teilzeit nach dem Landesbeamtengesetz: Sie ist antrags- und genehmigungspflichtig, wobei bei familiären Gründen ein Anspruch bestehen kann. Bei angestellten Lehrkräften gilt dagegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz zusammen mit dem TV-L — dort besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, den der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Wird ein Teilzeitantrag abgelehnt, bleibt der Rechtsweg; wer diesen Schritt erwägt, sollte vorher klären, ob ein Rechtsschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis besteht.
Bei der Berechnung gilt in beiden Fällen dasselbe Prinzip: Das Gehalt wird im Verhältnis der reduzierten zur vollen Pflichtstundenzahl gekürzt. Wer zwei Drittel des Deputats unterrichtet, erhält zwei Drittel der Bezüge. Zu beachten ist, dass sich Teilzeit auch auf die spätere Versorgung auswirkt — die Jahre zählen anteilig.
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Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte: Arbeitszeit und Anspruch
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Für die Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung wenden sich Lehrkräfte an ihre zuständige Schulbehörde. Die genauen Voraussetzungen und der Mindestumfang der verbleibenden Arbeitszeit variieren je nach Bundesland.