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Altersteilzeit für Lehrer: Blockmodell, Gehalt und Voraussetzungen
Ruhestand & Übergang

Altersteilzeit für Lehrer:
Früher kürzertreten

Die Altersteilzeit ermöglicht verbeamteten Lehrern ab einem bestimmten Alter, schrittweise in den Ruhestand zu gleiten. Wir erklären Modelle, Gehalt und Pensionsauswirkungen.

LandesrechtMindestalter je nach Land (z. B. BY 60, NRW 55)
Zuschlagzur anteiligen Besoldung (z. B. Bayern)
Ermessenkein Anspruch, dienstliche Belange gehen vor

Was ist Altersteilzeit für Lehrer?

Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein Modell, das verbeamteten Lehrkräften ab einem bestimmten Alter ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Im Gegensatz zum Sabbatjahr ist die Altersteilzeit ausdrücklich auf die Zeit bis zum Ruhestand ausgerichtet: Der Antrag muss bis zum Beginn des Ruhestands reichen. Den Ruhestand selbst zieht sie nicht vor.

Unterschied zum Sabbatjahr: Beim Sabbatjahr kehren Lehrkräfte nach der Freistellung wieder in den regulären Dienst zurück. Bei der Altersteilzeit führt die Freistellungsphase direkt in den Ruhestand.

Die zwei Modelle der Altersteilzeit

Modell 1: Blockmodell

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Aktivphase: Zunächst arbeitest du im bisherigen Umfang weiter, wirst aber nur nach der Altersteilzeitquote besoldet. In Bayern kommt ein Altersteilzeitzuschlag hinzu, der die Lücke zu 80 % der Nettobesoldung aus deiner durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre schließt (Art. 58 BayBesG).
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Freistellungsphase: Danach bist du vollständig freigestellt und erhältst weiter dieselben Bezüge wie in der Aktivphase – bis zum Beginn des Ruhestands.

Modell 2: Gleichverteilungsmodell

Statt dem Blockmodell können Lehrkräfte auch über die gesamte Altersteilzeit hinweg mit reduzierter Stundenzahl arbeiten – in Bayern mit 60 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre (Art. 91 BayBG), in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich mit der Hälfte (§ 66 LBG NRW). Die Besoldung richtet sich nach dieser Quote, in Bayern zuzüglich Zuschlag.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Kriterium Beispiele Bayern und Nordrhein-Westfalen
Mindestalter Bayern: 60, bei Schwerbehinderung 58; für Lehrkräfte zählt der Beginn des Schuljahres, in dem du das Alter erreichst (Art. 91 BayBG). NRW: 55 (§ 66 LBG NRW)
Umfang Bayern: 60 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre; NRW: die Hälfte, die oberste Dienstbehörde kann bis zu 65 % vorschreiben
Dauer Antrag bis zum Ruhestand; Bayern mindestens ein Jahr, NRW höchstens zehn Jahre. Antragsfristen legt die Schulverwaltung fest
Genehmigung kein Anspruch: Bewilligung, wenn dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen; in NRW kann die oberste Dienstbehörde die Altersteilzeit auch ganz aussetzen oder beschränken

Gehalt in der Altersteilzeit

In beiden Phasen des Blockmodells bekommst du dieselben Bezüge: die Besoldung nach der Altersteilzeitquote und, wo das Land es vorsieht, einen Altersteilzeitzuschlag. In Bayern gleicht er den Unterschied zu 80 % der Nettobesoldung aus, die sich aus deiner durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre ergäbe (Art. 58 BayBesG). Pauschale Prozentwerte für alle Länder gibt es nicht.

Pension: Die Altersteilzeit zählt als Teilzeit – und zwar über den ganzen Zeitraum, nicht „Aktivphase voll, Freistellung gar nicht“. Das Bundesrecht rechnet sie Bundesbeamten mit neun Zehnteln der zugrunde gelegten Arbeitszeit an (§ 6 Abs. 1 BeamtVG). Bayern wendet diesen Bonus nur noch auf Fälle an, die vor 2010 begonnen haben (Art. 103 Abs. 3 BayBeamtVG); wer heute dort in Altersteilzeit geht, bekommt die Zeit nur im Verhältnis der Teilzeitquote angerechnet (Art. 24 Abs. 1 BayBeamtVG).

Altersteilzeit in den Bundesländern

Die Regelungen unterscheiden sich erheblich: Mindestalter, Arbeitszeitquote, Zuschlag und die Frage, ob Lehrkräfte überhaupt zugelassen werden, legt jedes Land selbst fest. Auch eine gesetzliche Regel garantiert nichts: Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz erlaubt der obersten Dienstbehörde, die Altersteilzeit auszusetzen oder nur für einzelne Beamtengruppen zu öffnen (§ 66 Abs. 3 LBG NRW). Informiere dich deshalb bei der Schulbehörde oder dem Landesamt für Besoldung deines Landes.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Kann ich die Altersteilzeit mit einem Sabbatjahr kombinieren?
In der Regel nicht direkt. Beide Modelle erfordern separate Anträge und sind als eigenständige Instrumente konzipiert. Eine Kombination ist höchst einzelfallabhängig.
Was gilt für angestellte Lehrer (TV-L)?
Für Tarifbeschäftigte gilt nicht das Beamtenrecht. Ob und zu welchen Bedingungen Altersteilzeit möglich ist, richtet sich nach Tarif- und Arbeitsrecht; frag bei deiner Personalstelle nach.
Tipp: Lass dir die Folgen für Bezüge und Pension vor dem Antrag schriftlich erläutern – in Bayern ist die Dienststelle bei Freistellungsanträgen zu diesem Hinweis verpflichtet (Art. 92 Abs. 3 BayBG). Steuerliche Fragen klärst du mit deinem Steuerbüro.

Altersteilzeit vs. Sabbatjahr

  • ATZ: führt direkt in Ruhestand
  • Sabbatjahr: Rückkehr danach
  • ATZ: Mindestalter nach Landesrecht
  • Sabbatjahr: für alle Altersgruppen
  • ATZ: Pension nach Teilzeitquote

Ruhestand und Pension für Lehrer

Alles über Pension, Altersteilzeit und Übergangsregelungen für verbeamtete Lehrkräfte.

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Was vor der Altersteilzeit passieren kann

Altersteilzeit setzt voraus, dass der Dienst bis dahin durchgehalten wird. Wer vorher dienstunfähig wird, erhält ein gekürztes Ruhegehalt statt der geplanten Freistellungsphase.

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