
Altersteilzeit für Lehrer:
Früher kürzertreten
Die Altersteilzeit ermöglicht verbeamteten Lehrern ab einem bestimmten Alter, schrittweise in den Ruhestand zu gleiten. Wir erklären Modelle, Gehalt und Pensionsauswirkungen.
Was ist Altersteilzeit für Lehrer?
Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein Modell, das verbeamteten Lehrkräften ab einem bestimmten Alter ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Im Gegensatz zum Sabbatjahr ist die Altersteilzeit ausdrücklich auf die Zeit bis zum Ruhestand ausgerichtet: Der Antrag muss bis zum Beginn des Ruhestands reichen. Den Ruhestand selbst zieht sie nicht vor.
Die zwei Modelle der Altersteilzeit
Modell 1: Blockmodell
Modell 2: Gleichverteilungsmodell
Statt dem Blockmodell können Lehrkräfte auch über die gesamte Altersteilzeit hinweg mit reduzierter Stundenzahl arbeiten – in Bayern mit 60 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre (Art. 91 BayBG), in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich mit der Hälfte (§ 66 LBG NRW). Die Besoldung richtet sich nach dieser Quote, in Bayern zuzüglich Zuschlag.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
| Kriterium | Beispiele Bayern und Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Mindestalter | Bayern: 60, bei Schwerbehinderung 58; für Lehrkräfte zählt der Beginn des Schuljahres, in dem du das Alter erreichst (Art. 91 BayBG). NRW: 55 (§ 66 LBG NRW) |
| Umfang | Bayern: 60 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre; NRW: die Hälfte, die oberste Dienstbehörde kann bis zu 65 % vorschreiben |
| Dauer | Antrag bis zum Ruhestand; Bayern mindestens ein Jahr, NRW höchstens zehn Jahre. Antragsfristen legt die Schulverwaltung fest |
| Genehmigung | kein Anspruch: Bewilligung, wenn dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen; in NRW kann die oberste Dienstbehörde die Altersteilzeit auch ganz aussetzen oder beschränken |
Gehalt in der Altersteilzeit
In beiden Phasen des Blockmodells bekommst du dieselben Bezüge: die Besoldung nach der Altersteilzeitquote und, wo das Land es vorsieht, einen Altersteilzeitzuschlag. In Bayern gleicht er den Unterschied zu 80 % der Nettobesoldung aus, die sich aus deiner durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre ergäbe (Art. 58 BayBesG). Pauschale Prozentwerte für alle Länder gibt es nicht.
Altersteilzeit in den Bundesländern
Die Regelungen unterscheiden sich erheblich: Mindestalter, Arbeitszeitquote, Zuschlag und die Frage, ob Lehrkräfte überhaupt zugelassen werden, legt jedes Land selbst fest. Auch eine gesetzliche Regel garantiert nichts: Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz erlaubt der obersten Dienstbehörde, die Altersteilzeit auszusetzen oder nur für einzelne Beamtengruppen zu öffnen (§ 66 Abs. 3 LBG NRW). Informiere dich deshalb bei der Schulbehörde oder dem Landesamt für Besoldung deines Landes.
Häufige Fragen zur Altersteilzeit
In der Regel nicht direkt. Beide Modelle erfordern separate Anträge und sind als eigenständige Instrumente konzipiert. Eine Kombination ist höchst einzelfallabhängig.
Für Tarifbeschäftigte gilt nicht das Beamtenrecht. Ob und zu welchen Bedingungen Altersteilzeit möglich ist, richtet sich nach Tarif- und Arbeitsrecht; frag bei deiner Personalstelle nach.
Altersteilzeit vs. Sabbatjahr
- ATZ: führt direkt in Ruhestand
- Sabbatjahr: Rückkehr danach
- ATZ: Mindestalter nach Landesrecht
- Sabbatjahr: für alle Altersgruppen
- ATZ: Pension nach Teilzeitquote
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Was vor der Altersteilzeit passieren kann
Altersteilzeit setzt voraus, dass der Dienst bis dahin durchgehalten wird. Wer vorher dienstunfähig wird, erhält ein gekürztes Ruhegehalt statt der geplanten Freistellungsphase.