Verbeamtung
Altersgrenzen für die Verbeamtung
Altersgrenzen für die Verbeamtung
je Bundesland
Die Altersgrenze für die Verbeamtung als Lehrer variiert stark. Hier findest du eine Übersicht aller 16 Bundesländer.
45–52Jahre je nach Land
16Bundesländer
AusnahmenMöglich!
Warum gibt es Altersgrenzen?
Die Altersgrenze bei der Verbeamtung soll sicherstellen, dass Beamte lange genug dienen, um ihre spätere Pension zu „verdienen“. Wer zu spät verbeamtet wird, sammelt nicht genug Dienstjahre für einen hohen Pensionsanspruch.
Altersgrenzen nach Bundesland (Übersicht)
Stand 2025: Die Grenzen können sich ändern und es gibt Ausnahmen bei Schwerbehinderung, Mangelberufen etc. Immer beim zuständigen Kultusministerium nachfragen!
| Bundesland | Altersgrenze | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bayern | 45 Jahre | Ausnahmen bis 52 möglich |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | Ausnahmen für Mangelberufe |
| NRW | 42 Jahre | Ausnahmen möglich |
| Hessen | 50 Jahre | Relativ großzügig |
| Niedersachsen | 45 Jahre | Ausnahmen für Mangelfächer |
| Brandenburg | 52 Jahre | Großzügigste Regelung |
| Berlin | 52 Jahre | Verbeamtung wurde wieder eingeführt |
| Sachsen | 42 Jahre | Ausnahmen für Fachkräftemangel |
| Thüringen | 50 Jahre | Erfahrene Lehrkräfte bevorzugt |
| Hamburg | 45 Jahre | Ausnahmen möglich |
Was tun wenn du über der Grenze bist?
1
Ausnahmen prüfen: Bei Schwerbehinderung, Mangelfächern oder besonderer Eignung gibt es oft Ausnahmen.
2
Anderes Bundesland: Prüfe, ob ein anderes Land mit höherer Altersgrenze für dich infrage kommt.
3
Angestelltenverhältnis optimieren: Auch im Angestelltenverhältnis gibt es gute Absicherungsmöglichkeiten.
⚠️ Wichtig: Altersgrenzen können sich ändern. Informiere dich direkt beim Kultusministerium deines Bundeslandes.
