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Altersgrenzen Verbeamtung Lehrer: Welches Bundesland bis wann?
Verbeamtung

Altersgrenzen für die Verbeamtung
je Bundesland

Die Altersgrenze für die Verbeamtung als Lehrer variiert stark. Hier findest du eine Übersicht aller 16 Bundesländer.

40–50Jahre je nach Land
16Bundesländer
AusnahmenMöglich!

Warum gibt es Altersgrenzen?

Die Altersgrenze bei der Verbeamtung soll sicherstellen, dass Beamte lange genug dienen, um ihre spätere Pension zu „verdienen“. Wer zu spät verbeamtet wird, sammelt nicht genug Dienstjahre für einen hohen Pensionsanspruch.

Altersgrenzen nach Bundesland (Übersicht)

Stand: September 2026 (Rechtsstand aller 16 Länder gegen Gesetz bzw. Laufbahnverordnung geprüft am 24. September 2026). Maßgeblich ist das Alter am Tag der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe – „45 Jahre“ heißt: das 45. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. Die Grenzen können sich ändern; Ausnahmen gibt es vor allem bei Schwerbehinderung, Kinderbetreuung und Pflege sowie bei dienstlichem Interesse. Verbindlich ist die Auskunft des Kultusministeriums bzw. der Schulbehörde.
Bundesland Altersgrenze Besonderheiten · Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg 42 Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall zwei Jahre länger, Wehr-/Zivildienst wird angerechnet · § 48 LHO
Bayern 45 Jahre Ausnahmen nur durch die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Finanzministeriums · Art. 23 BayBG
Berlin 47 Jahre 20 Jahre vor der Regelaltersgrenze (seit 29.12.2024); Kinderbetreuung/Pflege bis zu drei Jahre länger; Bestandslehrkräfte des Landes bis 52 (befristet bis 31.12.2026) · § 8a LBG, Lehrkräfteverbeamtungsgesetz
Brandenburg 47 Jahre Vorbereitungsdienst bis 40; Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde · § 3 LBG
Bremen 45 Jahre Ausnahme bei dringendem dienstlichem Interesse; seit 8. Mai 2026 plus bis zu 3 Jahre je Zeit der Kinderbetreuung oder Pflege, Einstellung nur vor dem 49. Geburtstag (§ 48 Abs. 2 LHO, Brem.GBl. 2026 Nr. 50) · § 48 LHO
Hamburg 45 Jahre Schwerbehinderte fünf Jahre länger; Kinderbetreuung/Pflege bis zu drei Jahre je Fall (höchstens sechs) · § 5 HmbLVO
Hessen 50 Jahre bis 60 Jahre bei besonderem dienstlichem Interesse · § 11 HLVO
Mecklenburg-Vorpommern 40 Jahre Schwerbehinderte bis 43; Betreuung/Pflege verschiebt die Grenze um bis zu sechs Jahre · § 18a LBG M-V
Niedersachsen 45 Jahre Schwerbehinderte bis 48; je Kind oder Pflegefall bis zu drei Jahre länger · § 18 NBG, § 16 NLVO
Nordrhein-Westfalen 42 Jahre Schwerbehinderte bis 45; Kinderbetreuung/Pflege bis zu drei Jahre je Fall (höchstens sechs) · § 14 LBG NRW
Rheinland-Pfalz 45 Jahre Vorbereitungsdienst bis 40 · § 19 LBG
Saarland 40 Jahre Schwerbehinderte bis 45; je Kind unter 18 oder Pflegefall zwei Jahre länger · § 12 SLVO
Sachsen 42 Jahre Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen; Nachteilsausgleich bis fünf Jahre, Betreuungszeiten bis ein Jahr je Fall · § 7 SächsBG
Sachsen-Anhalt 45 Jahre 22 Jahre vor der Regelaltersgrenze; Professoren bis 52 · § 8a LBG LSA
Schleswig-Holstein 50 Jahre seit März 2023 (vorher 45); darüber nur mit Einwilligung des Finanzministeriums · § 48 LHO
Thüringen 47 Jahre 20 Jahre vor der Regelaltersgrenze; Ausnahmen nur bei besonders spezialisierten Bewerbern · § 7 ThürLaufbG

Was tun wenn du über der Grenze bist?

1
Ausnahmen prüfen: Bei Schwerbehinderung, Mangelfächern oder besonderer Eignung gibt es oft Ausnahmen.
2
Anderes Bundesland: Prüfe, ob ein anderes Land mit höherer Altersgrenze für dich infrage kommt.
3
Angestelltenverhältnis optimieren: Auch im Angestelltenverhältnis gibt es gute Absicherungsmöglichkeiten.

Beamtenlaufbahn: Was passiert nach der Verbeamtung?

Wer die Altersgrenze erfüllt und verbeamtet wird, tritt in die sogenannte Beamtenlaufbahn ein. Diese beginnt in der Regel mit der Probezeit – regelmäßig drei Jahre, in Bayern zwei. Nach bestandener Probezeit erhältst du den Status des Beamten auf Lebenszeit. Damit verbunden sind wichtige Rechte: volle Pension, Beihilfeanspruch, Unkündbarkeit und regelmäßige Gehaltsstufenanpassungen gemäß der entsprechenden Besoldungstabelle deines Bundeslandes.

Im Fall einer Dienstunfähigkeit während der Laufbahn hast du als Beamter Anspruch auf Ruhegehalt – vorausgesetzt, die Probezeit wurde erfolgreich abgeschlossen. Als Angestellter ohne Verbeamtung muss diese Absicherung separat über eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichergestellt werden.

Was passiert, wenn du die Altersgrenze verpasst hast?

Im Fall, dass du die reguläre Altersgrenze bereits überschritten hast, gibt es dennoch Optionen. Folgende Schritte solltest du in diesem Fall unternehmen:

4
Ausnahmeregelung beantragen: In vielen Bundesländern muss der Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Schulbehörde oder dem Kultusministerium eingereicht werden. Entsprechende Formulare und Informationen erhältst du direkt beim zuständigen Landesamt.
5
Mangelfach nachweisen: Lehrst du ein Mangelfach (z. B. Informatik, Mathematik, Physik oder Musik), erhöht das die Chancen auf eine Ausnahme erheblich. Diese Bundesländer sind besonders offen: Brandenburg, Berlin, Thüringen.
6
Nachträgliche Verbeamtung prüfen: In einigen Ländern ist die nachträgliche Verbeamtung möglich. Weitere Informationen dazu findest du auf unserer Seite zur nachträglichen Verbeamtung.
✅ Tipp: Auch wenn eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, muss das kein finanzieller Nachteil sein. Als angestellte Lehrkraft mit entsprechendem Vertrag kannst du über private Absicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung, bAV) eine vergleichbare Versorgungssicherheit aufbauen.

Weitere Informationen zur Verbeamtung

Eine Übersicht der entsprechenden Regelungen für jedes Bundesland findest du auch in unserer Bundesländer-Sektion. Dort sind neben der Altersgrenze auch Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, Besoldung und Verbeamtungschancen zusammengefasst:

⚠️ Wichtig: Altersgrenzen können sich ändern. Informiere dich direkt beim Kultusministerium deines Bundeslandes.

Was zählt als Ausnahme?

In den meisten Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen, die eine Verbeamtung jenseits der regulären Altersgrenze ermöglichen:

1
Mangelfächer – Wer Mangelfächer wie Mathematik, Physik, Informatik oder Sonderpädagogik unterrichtet, hat in vielen Bundesländern bessere Chancen auf eine Ausnahme.
2
Besonderer Dienstbedarf – Schulen mit akutem Lehrermangel können beim Schulamt Ausnahmegenehmigungen beantragen.
3
Quereinsteiger – Einige Bundesländer haben für Quereinsteiger eigene Verbeamtungsregelungen mit höheren Altersgrenzen eingeführt.

Bin ich zu alt für die Verbeamtung? Was nun?

Option 1: In ein Bundesland mit höherer Altersgrenze wechseln. Hessen und Schleswig-Holstein (50) sowie Berlin, Brandenburg und Thüringen (47) haben besonders hohe Grenzen; Berlin verbeamtet seine Bestandslehrkräfte befristet bis Ende 2026 sogar bis 52.
Option 2: Als angestellte Lehrkraft nach TV-L arbeiten und die Vorteile des Angestelltenstatus nutzen (gesetzliche Rente, Streikrecht, weniger Nebentätigkeitsbeschränkungen).
Option 3: Ausnahmeregelung beantragen – besonders bei Mangelfächern oder in strukturschwachen Regionen oft möglich.
Tipp für Quereinsteiger: Informiere dich früh! Wer mit 38 in den Schuldienst einsteigt und in einem Bundesland mit Grenze 42 unterrichtet, hat nur 4 Jahre Zeit für die Verbeamtung. Plane deinen Quereinstieg strategisch.

Schnell-Check Altersgrenze

  • 📍 Dein Bundesland prüfen
  • 📍 Ausnahmen für Mangelfächer?
  • 📍 Wechsel in anderes Bundesland?
  • 📍 Anstellung als Alternative?
  • 📍 Antrag auf Ausnahme stellen
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