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Nachträgliche Verbeamtung: Geht das & wie funktioniert es?
Verbeamtung

Nachträgliche Verbeamtung –
Geht das als Lehrer?

Viele Lehrkräfte starten im Angestelltenverhältnis und fragen sich: Kann ich noch verbeamtet werden? Die Antwort ist oft Ja – wenn die Bedingungen stimmen.

JaOft möglich!
AltersgrenzeJe nach Bundesland
AntragSelbst stellen nötig

Wann ist nachträgliche Verbeamtung möglich?

Von einer nachträglichen Verbeamtung spricht man, wenn eine Lehrkraft zunächst als Tarifbeschäftigte nach dem TV-L unterrichtet und später in ein Beamtenverhältnis wechselt. Möglich ist das, wenn das Land Lehrkräfte verbeamtet, du die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst und bei der Ernennung noch unter der Altersgrenze deines Landes liegst. Typische Fälle sind Lehrkräfte, die aus einem Land ohne Verbeamtung kommen, Quereinsteigende nach der Nachqualifizierung und Lehrkräfte, deren Land die Verbeamtung wieder eingeführt hat – wie Berlin mit dem Lehrkräfteverbeamtungsgesetz, das am 10. Februar 2023 in Kraft getreten ist.

💡 Wichtig: In vielen Fällen passiert die Verbeamtung nicht automatisch. Du musst sie aktiv beantragen – und die Initiative liegt oft bei dir!

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Die Grundvoraussetzungen stehen im Beamtenstatusgesetz, das für alle Länder gilt (§ 7 BeamtStG); die Details regelt das Landesrecht.

1
Gesundheit: Du musst amtsärztlich als gesundheitlich geeignet eingestuft werden. Vorerkrankungen können ein Hindernis sein; Einzelheiten stehen auf der Seite zur Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung.
2
Altersgrenze: Je nach Bundesland unterschiedlich (40 bis 50 Jahre; Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland).
3
Lehrbefähigung: die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung für die Laufbahn, in der Regel Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst oder eine anerkannte Gleichwertigkeit.
4
Verfassungstreue: Du musst die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
5
Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- oder EWR-Staates bzw. eines gleichgestellten Staates (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).

Ablauf: So beantragst du die Verbeamtung

1
Antrag bei der zuständigen Personalstelle stellen: Das ist je nach Land das Schulamt, die Bezirksregierung oder die Schulbehörde – in Berlin läuft der Antrag online über das Serviceportal des Landes.
2
Amtsärztliche Untersuchung: Die Personalstelle veranlasst die Prüfung deiner gesundheitlichen Eignung.
3
Unterlagen und Beteiligung: Zeugnisse, Nachweise und ggf. Führungszeugnis; vor der Ernennung sind die Beschäftigtenvertretungen zu beteiligen – in Berlin Personalrat, Frauenvertreterin und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung.
4
Ernennung: Das Beamtenverhältnis beginnt erst mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde (§ 8 Abs. 2 BeamtStG), in der Regel zunächst auf Probe.

Plane Zeit ein: Untersuchung, Beteiligung der Gremien und Bearbeitung dauern oft mehrere Monate. Wie es nach der Ernennung weitergeht, beschreibt die Seite Verbeamtung: Ablauf.

Sonderfall Berlin: Frist bis 31. Dezember 2026

Berlin hat die Verbeamtung von Lehrkräften nach Jahren wieder eingeführt. Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz erlaubt es, Bestandslehrkräfte des Landes unter erleichterten Bedingungen zu verbeamten – nach dem Merkblatt der Senatsverwaltung bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres, während die allgemeine Berliner Grenze bei 47 Jahren liegt. Das Gesetz tritt aber am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Entscheidend ist dabei nicht, wann dein Antrag eingegangen ist, sondern dass dir die Ernennungsurkunde bis zu diesem Tag ausgehändigt wird. Die Senatsverwaltung bittet deshalb ausdrücklich darum, Anträge frühzeitig zu stellen, weil Gesundheitsprüfung, Feststellung der Bewährung und Zustimmung der Gremien Zeit brauchen.

Was sich mit der Verbeamtung für dich ändert

Mit dem Wechsel ändert sich deine soziale Absicherung grundlegend. Nach dem Berliner Merkblatt – die Grundzüge gelten ähnlich in anderen Ländern – ruht das Arbeitsverhältnis während der Probezeit und erlischt mit der Verbeamtung auf Lebenszeit; eine Kündigung ist nicht nötig. Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung endet. Für die Krankenversicherung hast du die Wahl zwischen privater Versicherung mit Beihilfe und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Deine Erfahrungsstufe in der Besoldung wird neu festgesetzt; förderliche Zeiten werden dabei enger anerkannt als im Tarifrecht.

Bereits erworbene Rentenansprüche verfallen nicht. Hast du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, bekommst du später eine Rente, die unter Umständen auf die Pension angerechnet wird (§ 55 BeamtVG und die entsprechenden Landesvorschriften). Ist die Wartezeit nicht erfüllt, kannst du dir die Beiträge erstatten lassen. Auch die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung (VBL) wird beitragsfrei gestellt; eine Betriebsrente gibt es, wenn deren Wartezeit bei der Verbeamtung erfüllt war.

Lohnt sich die nachträgliche Verbeamtung?

Für viele Lehrerinnen und Lehrer ja: Pension statt Rente, Beihilfe und die Sicherheit des Beamtenverhältnisses sind starke Argumente. Je früher du verbeamtet wirst, desto länger profitierst du. Je später der Wechsel kommt, desto genauer solltest du rechnen – vor allem mit Blick auf die Kosten der privaten Krankenversicherung und die Höhe der späteren Pension. Die Abwägung im Detail findest du unter Verbeamtung: Vorteile und Nachteile, die Besonderheiten eines späten Wechsels unter Verbeamtung nach 50.

✅ Tipp: Informiere dich frühzeitig über die Konditionen und stelle den Antrag rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze – maßgeblich ist das Alter bei der Ernennung.

Praxisbeispiel: Ernennung vor dem Stichtag

Katrin unterrichtet seit zwölf Jahren als angestellte Lehrerin für Deutsch und Englisch an einer Berliner Sekundarschule. Sie ist 49 und hatte lange gezögert, weil sie die private Krankenversicherung scheute. Im Frühjahr 2026 lässt sie sich zwei Angebote für den Beihilfe-Ergänzungstarif geben und vergleicht sie mit ihrem Beitrag als freiwillig gesetzlich Versicherte. Weil sie weiß, dass die Ernennungsurkunde bis Ende 2026 ausgehändigt sein muss, stellt sie den Antrag noch vor den Sommerferien. Nach der amtsärztlichen Untersuchung und der Beteiligung von Personalrat und Frauenvertreterin erhält sie im Herbst ihre Urkunde. Ihre bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften bleiben bestehen.

Häufige Fragen

Kann ich als angestellte Lehrkraft einen Anspruch auf Verbeamtung geltend machen?

Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Die Verbeamtung setzt voraus, dass dein Land Lehrkräfte verbeamtet, eine Stelle zur Verfügung steht und du alle Voraussetzungen erfüllst. Frag bei deiner Personalstelle nach dem Verfahren.

Gilt das Alter bei Antragstellung oder bei der Ernennung?

Grundsätzlich zählt die Berufung, also die Aushändigung der Urkunde. Einzelne Länder haben Übergangsregeln – Nordrhein-Westfalen zum Beispiel lässt ein Überschreiten gelten, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und die Einstellung binnen zwölf Monaten danach erfolgt.

Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente?

Die Anwartschaften bleiben. Ist die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, bekommst du später eine Rente, die mit der Pension bis zu einer Höchstgrenze zusammentrifft. Sonst kannst du die Erstattung der Beiträge beantragen.

Muss ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Nein. Du kannst freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, ob dein Land eine pauschale Beihilfe zahlt, und von deinem Alter und Gesundheitszustand bei einem PKV-Wechsel.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026.

📋 Checkliste Antrag

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  • ☐ Antrag herunterladen
  • ☐ Amtsarzt-Termin buchen
  • ☐ Unterlagen zusammenstellen
  • ☐ Antrag einreichen

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