Verbeamtung
Nachträgliche Verbeamtung –
Nachträgliche Verbeamtung –
Geht das als Lehrer?
Viele Lehrkräfte starten im Angestelltenverhältnis und fragen sich: Kann ich noch verbeamtet werden? Die Antwort ist oft Ja – wenn die Bedingungen stimmen.
JaOft möglich!
AltersgrenzeJe nach Bundesland
AntragSelbst stellen nötig
Wann ist nachträgliche Verbeamtung möglich?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Verbeamtung möglich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und unter der Altersgrenze des jeweiligen Bundeslandes liegst. In vielen Ländern müssen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis selbst einen Antrag stellen.
💡 Wichtig: In vielen Bundesländern passiert die Verbeamtung nicht automatisch. Du musst sie aktiv beantragen – und die Initiative liegt oft bei dir!
Voraussetzungen für die Verbeamtung
1
Gesundheit: Du musst amtsärztlich als dienstfähig anerkannt werden. Vorerkrankungen können ein Hindernis sein.
2
Altersgrenze: Je nach Bundesland unterschiedlich (42–52 Jahre).
3
Lehrbefähigung: Anerkanntes Studium und beide Staatsexamen (oder Äquivalent).
4
Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
5
Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger: Voraussetzung in den meisten Ländern.
Ablauf: So beantragst du die Verbeamtung
1
Antrag beim Kultusministerium stellen: Formular herunterladen, ausfüllen und einreichen.
2
Amtsärztliche Untersuchung: Termin beim Gesundheitsamt wahrnehmen.
3
Unterlagen einreichen: Zeugnisse, Lichtbild, ggf. Führungszeugnis.
4
Wartezeit: Bearbeitung kann Monate dauern – Geduld ist gefragt.
Lohnt sich die nachträgliche Verbeamtung?
Für die meisten Lehrerinnen und Lehrer ist die Antwort klar: Ja. Pension statt Rente, Beihilfe statt voller PKV-Beitrag und Unkündbarkeit sind starke Argumente. Je früher du verbeamtet wirst, desto länger profitierst du.
✅ Tipp: Informiere dich frühzeitig über die Konditionen und stelle den Antrag rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze.
