
Nachträgliche Verbeamtung –
Geht das als Lehrer?
Viele Lehrkräfte starten im Angestelltenverhältnis und fragen sich: Kann ich noch verbeamtet werden? Die Antwort ist oft Ja – wenn die Bedingungen stimmen.
Wann ist nachträgliche Verbeamtung möglich?
Von einer nachträglichen Verbeamtung spricht man, wenn eine Lehrkraft zunächst als Tarifbeschäftigte nach dem TV-L unterrichtet und später in ein Beamtenverhältnis wechselt. Möglich ist das, wenn das Land Lehrkräfte verbeamtet, du die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst und bei der Ernennung noch unter der Altersgrenze deines Landes liegst. Typische Fälle sind Lehrkräfte, die aus einem Land ohne Verbeamtung kommen, Quereinsteigende nach der Nachqualifizierung und Lehrkräfte, deren Land die Verbeamtung wieder eingeführt hat – wie Berlin mit dem Lehrkräfteverbeamtungsgesetz, das am 10. Februar 2023 in Kraft getreten ist.
Voraussetzungen für die Verbeamtung
Die Grundvoraussetzungen stehen im Beamtenstatusgesetz, das für alle Länder gilt (§ 7 BeamtStG); die Details regelt das Landesrecht.
Ablauf: So beantragst du die Verbeamtung
Plane Zeit ein: Untersuchung, Beteiligung der Gremien und Bearbeitung dauern oft mehrere Monate. Wie es nach der Ernennung weitergeht, beschreibt die Seite Verbeamtung: Ablauf.
Sonderfall Berlin: Frist bis 31. Dezember 2026
Berlin hat die Verbeamtung von Lehrkräften nach Jahren wieder eingeführt. Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz erlaubt es, Bestandslehrkräfte des Landes unter erleichterten Bedingungen zu verbeamten – nach dem Merkblatt der Senatsverwaltung bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres, während die allgemeine Berliner Grenze bei 47 Jahren liegt. Das Gesetz tritt aber am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Entscheidend ist dabei nicht, wann dein Antrag eingegangen ist, sondern dass dir die Ernennungsurkunde bis zu diesem Tag ausgehändigt wird. Die Senatsverwaltung bittet deshalb ausdrücklich darum, Anträge frühzeitig zu stellen, weil Gesundheitsprüfung, Feststellung der Bewährung und Zustimmung der Gremien Zeit brauchen.
Was sich mit der Verbeamtung für dich ändert
Mit dem Wechsel ändert sich deine soziale Absicherung grundlegend. Nach dem Berliner Merkblatt – die Grundzüge gelten ähnlich in anderen Ländern – ruht das Arbeitsverhältnis während der Probezeit und erlischt mit der Verbeamtung auf Lebenszeit; eine Kündigung ist nicht nötig. Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung endet. Für die Krankenversicherung hast du die Wahl zwischen privater Versicherung mit Beihilfe und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Deine Erfahrungsstufe in der Besoldung wird neu festgesetzt; förderliche Zeiten werden dabei enger anerkannt als im Tarifrecht.
Bereits erworbene Rentenansprüche verfallen nicht. Hast du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, bekommst du später eine Rente, die unter Umständen auf die Pension angerechnet wird (§ 55 BeamtVG und die entsprechenden Landesvorschriften). Ist die Wartezeit nicht erfüllt, kannst du dir die Beiträge erstatten lassen. Auch die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung (VBL) wird beitragsfrei gestellt; eine Betriebsrente gibt es, wenn deren Wartezeit bei der Verbeamtung erfüllt war.
Lohnt sich die nachträgliche Verbeamtung?
Für viele Lehrerinnen und Lehrer ja: Pension statt Rente, Beihilfe und die Sicherheit des Beamtenverhältnisses sind starke Argumente. Je früher du verbeamtet wirst, desto länger profitierst du. Je später der Wechsel kommt, desto genauer solltest du rechnen – vor allem mit Blick auf die Kosten der privaten Krankenversicherung und die Höhe der späteren Pension. Die Abwägung im Detail findest du unter Verbeamtung: Vorteile und Nachteile, die Besonderheiten eines späten Wechsels unter Verbeamtung nach 50.
Praxisbeispiel: Ernennung vor dem Stichtag
Katrin unterrichtet seit zwölf Jahren als angestellte Lehrerin für Deutsch und Englisch an einer Berliner Sekundarschule. Sie ist 49 und hatte lange gezögert, weil sie die private Krankenversicherung scheute. Im Frühjahr 2026 lässt sie sich zwei Angebote für den Beihilfe-Ergänzungstarif geben und vergleicht sie mit ihrem Beitrag als freiwillig gesetzlich Versicherte. Weil sie weiß, dass die Ernennungsurkunde bis Ende 2026 ausgehändigt sein muss, stellt sie den Antrag noch vor den Sommerferien. Nach der amtsärztlichen Untersuchung und der Beteiligung von Personalrat und Frauenvertreterin erhält sie im Herbst ihre Urkunde. Ihre bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften bleiben bestehen.
Häufige Fragen
Kann ich als angestellte Lehrkraft einen Anspruch auf Verbeamtung geltend machen?
Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Die Verbeamtung setzt voraus, dass dein Land Lehrkräfte verbeamtet, eine Stelle zur Verfügung steht und du alle Voraussetzungen erfüllst. Frag bei deiner Personalstelle nach dem Verfahren.
Gilt das Alter bei Antragstellung oder bei der Ernennung?
Grundsätzlich zählt die Berufung, also die Aushändigung der Urkunde. Einzelne Länder haben Übergangsregeln – Nordrhein-Westfalen zum Beispiel lässt ein Überschreiten gelten, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und die Einstellung binnen zwölf Monaten danach erfolgt.
Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente?
Die Anwartschaften bleiben. Ist die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, bekommst du später eine Rente, die mit der Pension bis zu einer Höchstgrenze zusammentrifft. Sonst kannst du die Erstattung der Beiträge beantragen.
Muss ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Nein. Du kannst freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, ob dein Land eine pauschale Beihilfe zahlt, und von deinem Alter und Gesundheitszustand bei einem PKV-Wechsel.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 7 und § 8 Beamtenstatusgesetz
- § 55 Beamtenversorgungsgesetz und § 210 SGB VI (Beitragserstattung)
- Senatsverwaltung für Bildung Berlin: „Wir verbeamten“ mit Merkblatt (Stand 02.12.2024) und Infoschreiben zum Außerkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes
- Lehrkräfteverbeamtungsgesetz Berlin (GVBl. Nr. 5 vom 22.02.2023)
Stand der Angaben: September 2026.
Welche Absicherung brauchst du wirklich?
Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht — was davon für dich zählt, hängt von Status und Bundesland ab. Kostenloser Versicherungscheck: