
Beihilfe für Lehrer – Was übernimmt der Staat?
Als verbeamteter Lehrer hast du Anspruch auf Beihilfe bei Krankheitskosten. Was genau der Staat übernimmt – und wie du die Versorgungslücke schließt.
Was ist Beihilfe?
Der Beamtenstatus & Krankenversicherung
Als verbeamtete Lehrkraft übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten – die sogenannte Beihilfe. So funktioniert das System.
Was ist die Beihilfe?
Beamte und verbeamtete Lehrkräfte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie von ihrem Dienstherrn (Bund oder Land) eine Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Beihilfe + PKV: Das Zusammenspiel
Die Beihilfe ersetzt nicht die Krankenversicherung – sie ergänzt sie. Typischerweise läuft es so: Die PKV versichert genau den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. 50%). Fachbegriff: Restkostenversicherung.
Kann ich als Beamter in die GKV?
Grundsätzlich ja – aber dann verzichtest du auf die Beihilfe. Für junge, gesunde Beamte ist das meist teurer. Nur in bestimmten Lebenssituationen (z.B. Ehegatte in GKV, viele Kinder) kann es sinnvoll sein.
Beihilfesätze nach Bundesland: Die Unterschiede im Detail
Die Höhe der Beihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland ab und ist in den entsprechenden Beihilfevorschriften geregelt. Die meisten Bundesländer gewähren folgende Sätze:
| Situation | Beihilfesatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Aktiver Beamter (ledig) | 50 % | Gilt bundesweit als Standard |
| Aktiver Beamter (verheiratet / Kind) | 70 % | Erhöhter Satz für Familien sowie ältere Beamte |
| Pensionäre / Ruhestandsbeamte | 70 % | Besondere Regelung im Ruhestand |
| Baden-Württemberg: alle Beamte | 50 % | BW: kein erhöhter Satz für Familien (Stand 2025) |
| Kinder von Beamten | 80 % | Sehr hohe Erstattung für Kinder |
Was wird durch die Beihilfe erstattet?
Die Beihilfe erstattet anerkannte Krankheitskosten sowie Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Folgende Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig:
- Arztbesuche beim niedergelassenen Arzt sowie stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (mit Eigenanteil je nach Tarif)
- Verordnete Medikamente und Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)
- Sehhilfen, Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen)
- Besondere Heilbehandlungen und Psychotherapie (je nach Bundesland und Genehmigung)
- Ambulante Pflegeleistungen für ältere Beamte im Ruhestand
Nicht beihilfefähig sind grundsätzlich: IGeL-Leistungen ohne ärztliche Indikation, alternative Heilmethoden (außer bei ausdrücklicher Regelung), sowie Behandlungen im Ausland ohne Genehmigung des Dienstherrn.
So stellst du einen Beihilfeantrag
Den Beihilfeantrag musst du beim zuständigen Beihilfesachbearbeiter deines Bundeslandes einreichen. In der Regel läuft das so:
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfe erhält, wer in einem Beamtenverhältnis zu seinem Dienstherrn steht – bei Lehrkräften ist das das jeweilige Bundesland. Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Probe und auf Lebenszeit (verbeamtete Lehrkräfte)
- Lehramtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf (in den meisten Bundesländern)
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehegatten und Kinder innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen
Beihilfe im Referendariat
Lehramtsreferendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf und haben damit Beihilfeanspruch (meist 50 %). Weil das Anwärtergehalt niedrig ist, sind die PKV-Beiträge in dieser Phase besonders günstig. Empfehlenswert ist bereits zu Beginn eine Anwartschaftsversicherung: Sie sichert den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung – wichtig, falls nach dem Examen nicht sofort ein Beamtenverhältnis folgt.
→ Mehr dazu: Krankenversicherung im Referendariat
Weiterführende Beihilfe-Themen
- Beihilfebemessungssatz nach Bundesland – vollständige Tabelle
- Beihilfestellen der Länder – Adressen & Portale
- Beihilfe-Formulare & Anträge – Downloads
- Beihilfe bei Zahnersatz
- Beihilfe für Psychotherapie
- Beihilfe für Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
- Beihilfe-Rechner: Erstattung schnell berechnen
Häufige Fragen zur Beihilfe für Lehrer
Bekommen angestellte Lehrkräfte (TV-L) auch Beihilfe?
Nein. Beihilfe erhalten nur Beamte und Referendare. Angestellte Lehrkräfte im TV-L sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig und haben keinen Beihilfeanspruch.
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Lehrer?
In den meisten Bundesländern 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, im Ruhestand und für berücksichtigungsfähige Ehegatten sowie 80 % für Kinder. Baden-Württemberg gewährt keinen erhöhten Familiensatz (50 %).
Bis wann muss ich Beihilfe beantragen?
In der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen. Nach Ablauf der Frist werden Anträge abgelehnt.
Kann die Beihilfe rückwirkend gekürzt werden?
Ja, wenn eine Behandlung nicht beihilfefähig war. Rückforderungen sind für mehrere Jahre möglich. Bei Unklarheiten (neue Behandlungsmethoden, ausländische Ärzte) schützt eine schriftliche Voranfrage bei der Beihilfestelle vor der Behandlung.
Brauche ich zusätzlich zur Beihilfe eine PKV?
Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Eigenanteil sichert ein beihilfekonformer Resttarif der privaten Krankenversicherung ab, sodass Beihilfe und PKV zusammen 100 % ergeben.
→ Weiterführend: Krankenversicherung für Lehrer | GKV vs. PKV für Lehrer
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