Beihilfe für Beamte: Was wird erstattet und wie viel?

Versicherungen

Beihilfe für Beamte

Wie funktioniert die Beihilfe, wie viel wird erstattet und wie stellt man den Antrag? Der komplette Guide.

50–70%
Erstattungsquote
~3 Monate
Erstattungsfrist

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Der Dienstherr (Bundesland) übernimmt einen festgelegten Prozentsatz deiner Arztrechnung – den Rest deckst du mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) ab.

Erstattungsquoten im Überblick

Personengruppe Beihilfesatz PKV-Restabsicherung
Beamter (ledig, keine Kinder) 50% 50% über PKV absichern
Beamter mit 2+ Kindern 70% 30% über PKV absichern
Ehegatte (ohne Eigeneinkommen) 70% 30% über PKV absichern
Kinder des Beamten 80% 20% über PKV absichern
Versorgungsempfänger (Pension) 70% 30% über PKV absichern

Die genauen Quoten variieren je nach Bundesland leicht. In Bayern gilt z.B. grundsätzlich 50% für Aktive, in anderen Ländern 70% ab 2 Kindern.

Was wird erstattet?

Ja, wird erstattet

  • Arztkosten (ambulant und stationär)
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Medikamente auf Rezept
  • Krankenhausaufenthalte
  • Physiotherapie (mit Verordnung)
  • Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen mit Grenzen)
  • Psychotherapie (mit Grenzen)
Nein / eingeschränkt erstattet

  • Vorsorgeleistungen (oft nur anteilig)
  • Homöopathie und alternative Medizin
  • Schönheitsoperationen
  • Zahnersatz über den Regelsatz hinaus
  • Hilfsmittel über Höchstbeträge
  • Kosten ohne Verordnung

Beihilfeantrag stellen: So geht’s

  1. Arztrechnung (Original) aufbewahren
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Formular beim Landesamt für Finanzen / Bezügestelle)
  3. Belege beilegen (Originalrechnungen, Rezepte)
  4. Antrag per Post einreichen (meist Einscannen möglich)
  5. Bearbeitung: 4–8 Wochen
  6. Restkostenabrechnung mit der PKV
Tipp: Bewahre alle Belege mindestens 6 Monate auf. Bei Ablehnung eines Antrags kannst du Widerspruch einlegen.

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Beihilfe und Krankenversicherung: Wie haengt das zusammen?

Die Beihilfe ist keine vollstaendige Krankenversicherung, sondern ein Zuschuss des Dienstherrn. Verbeamtete Lehrer erhalten je nach Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent ihrer Behandlungskosten erstattet.

Den verbleibenden Restbetrag sichern Beamte ueber eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diese Kombination aus Beihilfe und PKV fuer die meisten Lehrer guenstiger.

Was erhalten Lehrer an Beihilfe konkret?

  • Ledige Beamte ohne Kinder: 50 % der beihilfefaehigen Aufwendungen
  • Beamte mit Kindern: 70 % der Aufwendungen
  • Fuer eigene Kinder: 80 % der Aufwendungen
  • Ehepartner (bei geringem Einkommen): 70 % der Aufwendungen

Ob ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, haengt von Alter, Gesundheitszustand und Familienplanung ab.

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