Beihilfe für Beamte: Was wird erstattet und wie viel?

Versicherungen

Beihilfe für Beamte

Wie funktioniert die Beihilfe, wie viel wird erstattet und wie stellt man den Antrag? Der komplette Guide.

50–70%
Erstattungsquote
~3 Monate
Erstattungsfrist

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Der Dienstherr (Bundesland) übernimmt einen festgelegten Prozentsatz deiner Arztrechnung – den Rest deckst du mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) ab.

Erstattungsquoten im Überblick

PersonengruppeBeihilfesatzPKV-Restabsicherung
Beamter (ledig, keine Kinder)50%50% über PKV absichern
Beamter mit 2+ Kindern70%30% über PKV absichern
Ehegatte (ohne Eigeneinkommen)70%30% über PKV absichern
Kinder des Beamten80%20% über PKV absichern
Versorgungsempfänger (Pension)70%30% über PKV absichern

Die genauen Quoten variieren je nach Bundesland leicht. In Bayern gilt z.B. grundsätzlich 50% für Aktive, in anderen Ländern 70% ab 2 Kindern.

Was wird erstattet?

Ja, wird erstattet
  • Arztkosten (ambulant und stationär)
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Medikamente auf Rezept
  • Krankenhausaufenthalte
  • Physiotherapie (mit Verordnung)
  • Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen mit Grenzen)
  • Psychotherapie (mit Grenzen)
Nein / eingeschränkt erstattet
  • Vorsorgeleistungen (oft nur anteilig)
  • Homöopathie und alternative Medizin
  • Schönheitsoperationen
  • Zahnersatz über den Regelsatz hinaus
  • Hilfsmittel über Höchstbeträge
  • Kosten ohne Verordnung

Beihilfeantrag stellen: So geht’s

  1. Arztrechnung (Original) aufbewahren
  2. Beihilfeantrag ausfüllen (Formular beim Landesamt für Finanzen / Bezügestelle)
  3. Belege beilegen (Originalrechnungen, Rezepte)
  4. Antrag per Post einreichen (meist Einscannen möglich)
  5. Bearbeitung: 4–8 Wochen
  6. Restkostenabrechnung mit der PKV
Tipp: Bewahre alle Belege mindestens 6 Monate auf. Bei Ablehnung eines Antrags kannst du Widerspruch einlegen.

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