Unabhängig · werbefreiGehalt & BesoldungRatgeberKontakt
Beihilfe-Rechner für Lehrer 2025
💊 Beihilfe 2026

Beihilfe-Rechner für Lehrer 2026: Wie viel bekomme ich erstattet?

Berechne deinen Beihilfeanspruch als verbeamteter Lehrer – mit aktuellen Beihilfesätzen für alle 16 Bundesländer.

🧮 Beihilfe-Rechner 2026

💡 Tipp: Der tatsächliche Erstattungsbetrag kann abweichen – je nach Bundesland, Kostendämpfungspauschale und beihilfefähigen Aufwendungen. Der Rechner gibt einen fundierten Richtwert.

Was ist Beihilfe?

Als verbeamteter Lehrer hast du Anspruch auf Beihilfe – eine staatliche Kostenbeteiligung bei Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Der Beihilfesatz richtet sich nach deiner Personengruppe und dem Bundesland.

Beihilfesätze im Überblick (2026)

PersonengruppeBeihilfesatz
Beamter ohne berücksichtigungsfähige Kinder50%
Beamter mit zwei oder mehr Kindern70%
Berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehegatte)70%
Berücksichtigungsfähige Kinder80%
Beihilfeberechtigte im Ruhestand (Pension)70%

Diese Sätze gelten in den meisten Ländern. Bremen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben eigene Regeln, Bayern zahlt aktiven Beamtinnen und Beamten in der Elternzeit 70 %. Der Rechner oben berücksichtigt die Landesregeln; alle Länder im Vergleich zeigt die Tabelle der Beihilfebemessungssätze.

⚠️ Kostendämpfungspauschale: Viele Bundesländer erheben eine jährliche Pauschale, die von der Beihilfe abgezogen wird (z.B. Bayern: 200–800 € je nach Besoldungsgruppe). Das mindert die effektive Erstattung.

Beihilfefähige Aufwendungen

Nicht alle Kosten werden erstattet. Beihilfefähig sind grundsätzlich:

  • Arzt- und Zahnarztkosten (bis zum 2,3-fachen Satz GOÄ/GOZ)
  • Krankenhausbehandlung (allgemeine Pflegeleistungen)
  • Arznei- und Verbandmittel (mit Einschränkungen)
  • Heilmittel wie Physiotherapie (mit Begrenzungen)
  • Vorsorgeuntersuchungen laut Beihilfeverordnung

Beihilfe + PKV: Die Kombination rechnet sich

Da Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, schließen verbeamtete Lehrer eine Private Krankenversicherung (PKV) ab, die den Restbetrag abdeckt. Das Prinzip: Beihilfe (als aktive Lehrkraft in der Regel 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %) plus PKV-Tarif für den Rest (50 bzw. 30 %) ergibt 100 % der beihilfefähigen Kosten. Einzelne Länder haben eigene Sätze – siehe Beihilfe-Bemessungssatz nach Bundesland.

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen Beamte oft deutlich weniger, da der Arbeitgeberanteil (Beihilfe) schon eingerechnet ist.

Beihilfe beantragen: So geht’s

  1. Originale Rechnungen sammeln
  2. Beihilfeantrag beim Landesamt ausfüllen (online oder per Papier)
  3. Belege beifügen (Original oder Kopie je nach Bundesland)
  4. Einreichungsfrist beachten (i.d.R. innerhalb von 1–2 Jahren)
  5. PKV-Rechnung für den Restbetrag einreichen

Beihilfe optimal kombinieren

Welche PKV passt am besten zu deiner Beihilfestufe? Ein lizenzierter Partner vergleicht kostenlos und unverbindlich.

Erstinformation anfragen →

Beihilfe nach Laufbahngruppe

Der Beihilfesatz hängt nicht nur von der Personengruppe, sondern auch von der Laufbahngruppe ab. Lehrkräfte im höheren Dienst (A13 aufwärts) und im gehobenen Dienst können unterschiedliche Kostendämpfungspauschalen haben.

LaufbahngruppeTypische BesoldungKostendämpfungspauschale (Beispiel BY)
Gehobener DienstA9–A12200–400 €/Jahr
Höherer DienstA13–A16400–800 €/Jahr

Beihilfeberechtigte Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen erhalten beihilfeberechtigte Lehrkräfte die Leistungen nach der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW). Besonderheit: NRW erhebt keine klassische Kostendämpfungspauschale, hat aber eigene Ausschlussregelungen für bestimmte Heilmittel.

Nach oben scrollen