Pension für verbeamtete
Lehrerinnen und Lehrer
Wie hoch ist die Pension, wie wird sie berechnet, und was ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente?
Wie wird die Pension berechnet?
Die Beamtenpension ergibt sich aus dem letzten ruhegehaltfähigen Grundgehalt multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Dieser steigt pro Dienstjahr um 1,79375 Prozent und ist bei 71,75 % gedeckelt (= 40 Dienstjahre).
In der Regel das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe und -stufe vor dem Ruhestand.
Zählen: Beamtenjahre, anerkannte Vordienstzeiten (z. B. Referendariat, Studienzeiten nach Länderrecht).
Dienstjahre × 1,79375 % = Ruhegehaltssatz (max. 71,75 %)
Beispiel: 4.800 € × 71,75 % = 3.444 € Pension brutto/Monat
Pension vs. gesetzliche Rente: Der Vergleich
| Merkmal | Pension (Beamte) | Rente (Angestellte) |
|---|---|---|
| Beitrag | Kein eigener Beitrag | 18,6 % des Bruttos |
| Höhe | Bis 71,75 % des letzten Gehalts | Ca. 45–55 % des Durchschnittslohns |
| Krankenversicherung | Beihilfe + private KV | GKV-Beitrag auf Rente |
| Witwen-/Waisenversorgung | Automatisch (60 % der Pension) | Auf Antrag (55 % der Rente) |
Früher in Pension – geht das?
Schwerbehinderte Beamte können mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Vorzeitige Pensionierung (ohne Schwerbehinderung) ist möglich, aber mit Abzügen verbunden (0,3 % pro Monat der Vorverlegung, max. 10,8 %).
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