Schwerbehinderung als Lehrer und Beamter
Besondere Rechte für schwerbehinderte Lehrkräfte: Nachteilsausgleich, Deputatsreduzierung, Zusatzurlaub, Frühpensionierung und Kündigungsschutz im Überblick.
Was bedeutet Schwerbehinderung im Beamtenverhältnis?
Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt bekommt. Das Versorgungsamt stellt den GdB fest und stellt den Schwerbehindertenausweis aus. Für verbeamtete Lehrer gelten dieselben Schutzrechte wie für alle schwerbehinderten Beamten — ergänzt durch schulrechtliche Sonderregelungen.
Nachteilsausgleich und besondere Rechte
Deputatsreduzierung
Viele Bundesländer gewähren schwerbehinderten Lehrkräften eine Ermäßigung des Unterrichtsdeputats von 1–3 Wochenstunden. Der Antrag läuft über die zuständige Schulbehörde.
Zusatzurlaub (5 Tage/Jahr)
Nach § 208 SGB IX haben schwerbehinderte Beschäftigte Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Für verbeamtete Lehrer wird dies je nach Bundesland unterschiedlich auf den Ferienanspruch angerechnet.
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung
Der Dienstherr ist verpflichtet, den Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten — ergonomische Möbel, technische Hilfsmittel, barrierefreier Zugang. Die Kosten trägt in der Regel das Integrationsamt.
Schutz vor Versetzung
Eine Versetzung an eine andere Schule darf nicht ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgen. Schwerbehinderte Lehrer können widersprechen, wenn die Versetzung ihre Situation unzumutbar verschlechtert.
Frühpensionierung für schwerbehinderte Lehrer
Schwerbehinderte Beamte können auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Altersgrenzen variieren je nach Bundesland:
| Regelung | Alter | Versorgungsabzug |
|---|---|---|
| Reguläre Pensionsgrenze | 67 Jahre | keiner |
| Antragsruhestand Schwerbehinderung | ab 62 Jahre (je nach Land) | 0,3 % pro Monat, max. 10,8 % |
| Dienstunfähigkeit | jederzeit möglich | Mindestversorgung gesichert |
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beamte
Verbeamtete Lehrer können grundsätzlich nicht gekündigt werden. Für angestellte Lehrer (TV-L) gilt jedoch: Eine ordentliche Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich (§ 168 SGB IX).
So beantragst du den Schwerbehindertenausweis
- Antrag beim Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten stellen
- Ärztliche Befundberichte und Atteste zusammenstellen
- Versorgungsamt stellt GdB fest und stellt Ausweis aus
- Ausweis bei der Schulbehörde vorlegen
- Ggf. Widerspruch einlegen, wenn GdB zu niedrig festgestellt wurde
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