
Bundeslandwechsel im Lehramt:
Was du beachten musst
In Bayern studieren, in Berlin ins Referendariat? Das geht – aber es gibt wichtige Unterschiede bei Anerkennung, Fächern und Besoldung.
Grundsätzliche Anerkennung
Grundsätzlich werden Lehramtsabschlüsse zwischen den Bundesländern durch die KMK-Vereinbarungen gegenseitig anerkannt. Es gibt jedoch Einschränkungen bei Schulform und Fächern.
Fächerkombination prüfen
Manche Fächerkombinationen aus Bundesland A existieren in Bundesland B nicht. Dann kann eine Nachqualifikation nötig sein.
Schulform beachten
Ein Gymnasiallehramt aus Bayern kann in NRW nicht automatisch an einer Gesamtschule eingesetzt werden.
Bewerbungsfristen
Für das Referendariat im Zielbundesland gelten eigene Fristen – oft deutlich früher als man denkt.
Bundesland-Vergleich
Vergleiche Gehalt, Verbeamtung und Einstellungschancen aller 16 Bundesländer.
Was beim Wechsel im Berufsleben anders ist
Der Wechsel während des Studiums ist der einfache Fall. Deutlich anspruchsvoller ist er, wenn man bereits verbeamtet ist – dann geht es nicht um Anerkennung, sondern um eine Versetzung zwischen Dienstherren, und die setzt voraus, dass beide Länder zustimmen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Üblich sind zwei Wege: der Ländertauschverfahren, bei dem zwei Lehrkräfte die Stellen tauschen, und die Neubewerbung mit Entlassung und Neuverbeamtung im Zielland. Der zweite Weg ist häufiger, hat aber Folgen, die man kennen sollte: Die Probezeit kann erneut beginnen, die Besoldungsstufe wird neu festgesetzt, und die im alten Land erworbenen Dienstzeiten werden zwar für die Versorgung berücksichtigt, aber nicht zwangsläufig für Beförderungsreihenfolgen.
Dazu kommt der Unterschied in der Besoldung selbst: Seit der Föderalismusreform besolden die Länder eigenständig, und die Spanne zwischen dem bestbezahlenden und dem schlechtestzahlenden Land ist erheblich. Wer wechselt, sollte nicht nur die Grundgehaltstabelle vergleichen, sondern auch Sonderzahlung, Beihilferegelungen und die Frage, ob das Zielland A13 für alle Lehrämter zahlt.
Wie lange dauert ein Wechsel realistisch?
Von der Bewerbung bis zum Dienstantritt vergeht meist ein Schuljahr, weil Einstellungen zu festen Terminen erfolgen. Wer zum Sommer wechseln will, sollte im Herbst des Vorjahres beginnen – und einplanen, dass die Zustimmung des abgebenden Landes zusätzlich Zeit kostet.
In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt
Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern: