
Unterrichtsausfall & Vertretung: Rechte und Pflichten
Wann muss ein Lehrer vertreten? Wann ist Vertretung Mehrarbeit? Alles zur Vertretungspflicht im Schulalltag.
Unterrichtsausfall: Wann bist du als Lehrer verantwortlich?
Unterrichtsausfall entsteht, wenn eine Lehrkraft ihren Unterricht nicht halten kann – durch Krankheit, Fortbildung oder andere Gründe. Die Vertretungspflicht und der Umgang mit Ausfall sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
Vertretungsunterricht: Pflicht oder freiwillig?
Lehrkräfte können vom Dienstherrn zur Übernahme von Vertretungsunterricht verpflichtet werden – aber nur in bestimmten Grenzen:
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Vertretung innerhalb des Deputats | Grundsätzlich Pflicht bei Anordnung |
| Vertretung über das Deputat hinaus | Mehrarbeit — vergütungsfähig, sobald mehr als drei Unterrichtsstunden im Kalendermonat anfallen |
| Kurzfristige Vertretung (selbe Stunde) | Zumutbar, aber nicht dauerhaft |
| Vertretung in Freistunden | Zulässig, aber keine dauernde Praxis |
Aufsichtspflicht bei Unterrichtsausfall
Wenn ein Lehrer ausfällt und kein Vertretungslehrer verfügbar ist, muss die Schule für die Aufsicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler sorgen – z.B. durch Beaufsichtigung durch andere Lehrkräfte oder im Lehrerzimmer.
Was darf die Schulleitung verlangen?
- Kurzfristige Übernahme von Vertretungsstunden ✅
- Auffangen von Ausfall im Rahmen des Stundenplans ✅
- Permanente Mehrbelastung ohne Ausgleich ❌
- Vertretungsunterricht außerhalb der Schulzeiten ❌
Arbeitsrecht für Lehrer
Mehrarbeit, Vertretung, Deputat – kostenlose rechtliche Orientierung.
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Was gilt als Mehrarbeit?
Von Mehrarbeit spricht man, wenn eine Lehrkraft über die festgelegte Pflichtstundenzahl hinaus Unterricht erteilt. Die Pflichtstunden variieren je nach Bundesland und Schulform (i.d.R. 24–28 Wochenstunden).
Wie wird Mehrarbeit vergütet?
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Bis 3 Mehrarbeitsstunden/Monat | Kein Anspruch auf Vergütung (Bagatellgrenze) |
| Mehr als 3 Unterrichtsstunden/Monat | Vergütung oder Freizeitausgleich |
| Freizeitausgleich nicht möglich | Geldliche Vergütung (Mehrarbeitsvergütungsverordnung) |
| Dauerhafter Mehreinsatz | Anpassung des Stundendeputats |
Mehrarbeitsvergütung: Wie hoch ist sie?
Die Vergütung pro Mehrarbeitsstunde richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Typische Sätze (Brutto je Unterrichtsstunde):
| Besoldungsgruppe | Vergütung/Stunde (ca.) |
|---|---|
| A12 | 32–36 € |
| A13 | 36–42 € |
| A14 | 42–48 € |
Vertretungsunterricht: Gilt das als Mehrarbeit?
Ja – wenn du über dein Stundendeputat hinaus Vertretungsunterricht gibst, zählt das als Mehrarbeit. Kurzfristige Vertretungen innerhalb einer Woche werden oft gesammelt und am Monatsende abgerechnet.
Höchstgrenzen für Mehrarbeit
Es gibt Obergrenzen: In den meisten Bundesländern dürfen Lehrkräfte nicht mehr als 5 Mehrarbeitsstunden pro Woche dauerhaft eingesetzt werden. Bei Überschreitung muss der Dienstherr reagieren (Stellenaufstockung, Entlastung).