Unterrichtsausfall & Vertretung: Rechte und Pflichten
Wann muss ein Lehrer vertreten? Wann ist Vertretung Mehrarbeit? Alles zur Vertretungspflicht im Schulalltag.
Unterrichtsausfall: Wann bist du als Lehrer verantwortlich?
Unterrichtsausfall entsteht, wenn eine Lehrkraft ihren Unterricht nicht halten kann – durch Krankheit, Fortbildung oder andere Gründe. Die Vertretungspflicht und der Umgang mit Ausfall sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
Vertretungsunterricht: Pflicht oder freiwillig?
Lehrkräfte können vom Dienstherrn zur Übernahme von Vertretungsunterricht verpflichtet werden – aber nur in bestimmten Grenzen:
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Vertretung innerhalb des Deputats | Grundsätzlich Pflicht bei Anordnung |
| Vertretung über das Deputat hinaus | Mehrarbeit, vergütungspflichtig ab 4 Std./Monat |
| Kurzfristige Vertretung (selbe Stunde) | Zumutbar, aber nicht dauerhaft |
| Vertretung in Freistunden | Zulässig, aber keine dauernde Praxis |
Aufsichtspflicht bei Unterrichtsausfall
Wenn ein Lehrer ausfällt und kein Vertretungslehrer verfügbar ist, muss die Schule für die Aufsicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler sorgen – z.B. durch Beaufsichtigung durch andere Lehrkräfte oder im Lehrerzimmer.
Was darf die Schulleitung verlangen?
- Kurzfristige Übernahme von Vertretungsstunden ✅
- Auffangen von Ausfall im Rahmen des Stundenplans ✅
- Permanente Mehrbelastung ohne Ausgleich ❌
- Vertretungsunterricht außerhalb der Schulzeiten ❌
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