Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer: Absicherung bei Berufsunfähigkeit

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Dienstunfähigkeits­versicherung für Lehrkräfte

Wer als Beamter dienstunfähig wird, bekommt keine normale Berufsunfähigkeitsrente. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke.

25%aller Beamten werden DU
FrühzeitigAbsichern spart Prämie
DU ≠ BUWichtiger Unterschied!

Was ist Dienstunfähigkeit?

Als Beamter gilt man als dienstunfähig, wenn man dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten zu erfüllen. Das entscheidet der Dienstherr – nicht der Arzt allein. Das Kriterium ist dabei nicht die allgemeine Erwerbsfähigkeit, sondern die spezifische Fähigkeit zum Beamtendienst.

⚠️ Achtung: Wer nach wenigen Dienstjahren dienstunfähig wird, erhält nur eine sehr geringe Pension – oder sogar gar keine. Die gesetzliche Absicherung greift erst nach 5 Dienstjahren!

Warum reicht die Beamtenversorgung nicht?

1
Wartezeit: Erst nach 5 Dienstjahren besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
2
Mindestversorgung: Die gesetzliche Mindestversorgung liegt weit unter dem letzten Gehalt.
3
Keine GRV-Absicherung: Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein – fällt die Pension weg, gibt es nichts.

Was leistet eine DU-Versicherung?

Monatliche Rente bei Dienstunfähigkeit – ab dem ersten Tag.
Auch bei Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn.
Unabhängig von der Dienstzeit – schon im ersten Dienstjahr abgesichert.
✅ Tipp: Schließe die DU-Versicherung so früh wie möglich ab – je jünger und gesünder, desto günstiger die Prämie. Im Referendariat sind spezielle Tarife ohne Gesundheitsprüfung möglich.

BU vs. DU-Klausel: Was ist besser?

Viele BU-Versicherungen enthalten eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Diese stellt sicher, dass die Versicherung auch bei beamtenrechtlicher Dienstunfähigkeit leistet – auch wenn du theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könntest.

💡 Empfehlung: Wähle immer eine BU-Police mit echter DU-Klausel – nicht nur eine, die auf eine „abstrakte Verweisung“ setzt.

📋 Checkliste

  • DU-Klausel enthalten?
  • Keine abstrakte Verweisung?
  • Rentenhöhe ausreichend (60–70% des Nettos)?
  • Laufzeit bis Pensionsalter?
  • Nachversicherungsgarantie?

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Vorzeitiger Ruhestand bei Dienstunfähigkeit: Was du wissen musst

Wenn Lehrkräfte dauerhaft dienstunfähig werden, treten sie in den vorzeitigen Ruhestand. Dieser unterscheidet sich wesentlich vom regulären Ruhestand: Das Ruhegehalt fällt deutlich geringer aus, da die fehlenden Dienstjahre bis zur Regelpensionierung fehlen.

Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet sich aus den geleisteten Dienstjahren multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz (i. d. R. 1,79375 % pro Jahr). Ein Beispiel: Eine Lehrkraft, die nach 15 Dienstjahren dienstunfähig wird, erhält nur ca. 26,9 % des letzten Grundgehalts als Rente/Ruhegehalt – das sind häufig nur 1.000–1.400 € monatlich. Zum Vergleich: Angestellte Lehrer erhalten bei Erwerbsminderung die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Rechenbeispiel: Versorgungslücke mit und ohne Versicherung

Szenario Monatliches Einkommen Versorgungslücke
Aktives Gehalt (A13) ca. 3.800 € netto
Ruhegehalt bei DU (15 Dienstjahre) ca. 1.200 € netto −2.600 €
Mit Dienstunfähigkeitsversicherung ca. 3.600 € netto −200 €

* Beispielwerte. Exakte Berechnung hängt von Bundesland, Dienstjahren und Tarifstand ab.

Wartezeiten: Wie viele Monate bis zur Leistung?

Die meisten Dienstunfähigkeitsversicherungen zahlen nach einer Karenzzeit von 3 bis 6 Monaten. In dieser Zeit greift die amtsärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit. Erst danach beginnt die Versicherung mit der Leistungserbringung. Wichtig: Die Wartezeit von meist 3 Jahren (für volle Versicherungsleistung bei psychischen Erkrankungen) sollte vor der Unterschrift genau geprüft werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die monatliche Versicherungsleistung sollte so gewählt werden, dass du zusammen mit dem Ruhegehalt deinen Lebensstandard halten kannst. Als Faustregel gilt: Die Höhe der monatlichen Absicherung sollte mindestens 60–70 % deines aktuellen Netto-Einkommens abdecken. Für eine A13-Lehrkraft bedeutet das eine Absicherung von ca. 1.500–2.000 € pro Monat.

Beamte auf Lebenszeit sind besonders gut beraten, diese Absicherung früh zu treffen – denn mit steigendem Eintrittsalter steigen auch die Beiträge erheblich.

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