Probezeit als Beamter & Lehrer — Dauer, Rechte & Entlassung 2026
Nach dem Referendariat startest du als Beamter auf Probe. Was in dieser Zeit gilt, welche Rechte du hast und wann du unkündbar wirst — alle Infos kompakt.
Was ist die Probezeit?
Nach der Einstellung in den Beamtendienst wirst du zunächst zum Beamten auf Probe (BaP) ernannt. In dieser Zeit beobachtet der Dienstherr, ob du für den Beamtenberuf geeignet bist — fachlich, persönlich und gesundheitlich.
Dauer der Probezeit je Bundesland
| Bundesland | Regelprobezeit | Verkürzung möglich? |
|---|---|---|
| Bayern | 3 Jahre | Ja, auf 2 Jahre |
| NRW | 2 Jahre | Ja, auf 1 Jahr |
| Baden-Württemberg | 3 Jahre | Ja, auf 2 Jahre |
| Hessen | 3 Jahre | Selten |
| Berlin | 2 Jahre | Ja |
| Hamburg | 2 Jahre | Ja |
| Sachsen | 2 Jahre | Nein (Regelfall) |
| Niedersachsen | 3 Jahre | Ja, auf 2 Jahre |
Entlassung während der Probezeit
Während der Probezeit kann der Dienstherr dich leichter entlassen als einen Beamten auf Lebenszeit. Gründe können sein:
- Mangelnde Eignung: Schlechte dienstliche Leistungen oder Beurteilung
- Gesundheitliche Eignung: Dauerhafte Erkrankung, die den Dienst beeinträchtigt
- Charakterliche Eignung: Disziplinarische Verstöße
Beurteilung in der Probezeit
Am Ende (oder im Verlauf) der Probezeit erstellt der Schulleiter oder das Schulamt eine dienstliche Beurteilung. Diese ist entscheidend für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Beurteilungsstufen sind typischerweise:
Rechte in der Probezeit
Trotz der geringeren Absicherung hast du als Beamter auf Probe bereits viele Rechte:
- Beamtengehalt (volle Besoldung)
- Beihilfe (Krankenversicherung)
- Familienzuschlag
- Weihnachtsgeld (anteilig)
- Urlaubsanspruch
- Unkündbarkeit
- Volle Pensionsanwartschaft
- Erleichterter Bundeslandwechsel
- Beförderung (meist)
Krankenversicherung in der Probezeit
Bereits ab dem ersten Tag der Verbeamtung auf Probe besteht Anspruch auf Beihilfe. Du kannst sofort von der GKV in die PKV wechseln. Wichtig: Vor Probezeitbeginn solltest du dich um eine PKV ohne Gesundheitsprüfung bewerben (Anwartschaft oder direkte Aufnahme).
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Probezeit im Beamtenverhältnis: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen
Nach der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt die reguläre Probezeit. Diese dauert in den meisten Bundesländern mindestens 2 Jahre, in manchen bis zu 3 Jahre. Erst nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Anrechnung von Dienstzeiten und Beurlaubung
Nicht alle Dienstzeiten werden automatisch angerechnet. Zeiten im Referendariat werden in der Regel angerechnet – ebenso Zeiten aus dem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst, sofern die zuständige Behörde dies genehmigt.
Bei einer Beurlaubung (z. B. Elternzeit) verlängert sich die Probezeit entsprechend. Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge wird in der Regel nicht angerechnet und verlängert die Probezeit um die entsprechenden Monate. In einigen Bundesländern können bis zu 6 Monate Elternzeit angerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Übernahme nach der Probezeit
- Fachliche Befähigung: Nachweis durch Beurteilung des Schulleiters
- Gesundheitliche Eignung: Amtsärztliches Attest
- Dienstliche Beurteilung: mindestens „befriedigend“ oder besser
- Mindestdauer: Probezeit von mindestens 2 Jahren erfüllt
Befähigung und Beurteilung während der Probezeit
Die Befähigung für das Lehramt wird nicht nur durch Zeugnisse nachgewiesen, sondern auch durch die praktische Bewährung im Schuldienst. Beurteilungsbesuche durch die Schulleitung oder Schulaufsicht dokumentieren, ob die notwendige Befähigung vorhanden ist. Wer mindestens dreimal negativ beurteilt wird, kann die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht erhalten.
