Die Verbeamtung ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Nicht alle Lehrkräfte erfüllen automatisch alle Bedingungen – besonders Altersgrenzen und Gesundheitsanforderungen können zur Hürde werden. Diese Seite erklärt alle Anforderungen im Detail.
Die 5 Grundvoraussetzungen
- 1. Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft: Nicht-EU-Bürger können in der Regel nicht verbeamtet werden (Ausnahmen möglich)
- 2. Abgeschlossene Lehramtsausbildung: Erstes und Zweites Staatsexamen in einem anerkannten Lehramt
- 3. Gesundheitliche Eignung: Amtsärztliche Prüfung auf Beamtendienstfähigkeit bis zur Regelpensionsgrenze (67 J.)
- 4. Verfassungstreue: Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen
- 5. Altersgrenze: Unterschiedlich je Bundesland, meist zwischen 42 und 52 Jahren
Gesundheitliche Eignung: Was geprüft wird
Die amtsärztliche Untersuchung beurteilt, ob du körperlich und psychisch in der Lage bist, bis zum 67. Lebensjahr voll im Schuldienst zu arbeiten. Häufige Ausschlussgründe:
- Chronische Erkrankungen mit schlechter Prognose (z. B. schwere Herzerkrankungen)
- Psychische Erkrankungen mit häufigen Ausfallzeiten in der Vergangenheit
- Adipositas (Übergewicht ab BMI >30 kann zur Ablehnung führen)
- Häufige Krankheitstage in den letzten Jahren
Detaillierte Informationen: Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung
Was tun bei Ablehnung?
Wird die Verbeamtung abgelehnt, gibt es mehrere Optionen: Angestellt im Schuldienst bleiben (TV-L), Widerspruch einlegen (bei Grenzfällen), erneute Bewerbung nach Gesundung. Wichtig: Für diesen Fall sollte eine private Absicherung (BU-Versicherung) bestehen. Mehr: Versicherungen für Lehrer.
→ Weiterführend: Verbeamtung – Hauptseite | Pension vs. Rente
Ernennung und Berufung ins Beamtenverhältnis
Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt durch eine formelle Ernennung durch den Dienstherrn. Mit der Ernennung erhältst du eine Ernennungsurkunde und wirst offiziell Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Die Formulierung lautet in der Regel: „Hiermit wird Ihnen die Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Probe verliehen.“
Probezeit: Dauer, Anforderungen und Bewertung
Nach der Ernennung beginnt die Probezeit – in der Regel beträgt sie bei Lehrern 2 bis 3 Jahre (je nach Bundesland). Während dieser Zeit bewertet der Dienstherr deine Leistung als Lehrkraft. Erst nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt die Berufung auf Lebenszeit.
Folgende Kriterien werden während der Probezeit bewertet:
- Fachliche Kompetenz: Qualität des Unterrichts und pädagogische Fähigkeiten
- Dienstliche Leistung: Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit
- Gesundheitliche Eignung: Körperliche und psychische Eignung für den Schuldienst auf Dauer
- Charakterliche Eignung: Verfassungstreue und persönliche Integrität
Altershöchstgrenzen: Das X. Lebensjahr muss vollendet sein
Die Verbeamtung ist an Altersgrenzen geknüpft. In den meisten Bundesländern gilt: Wer das 45. Lebensjahr vollendet hat, kann in der Regel nicht mehr verbeamtet werden. In einigen Ländern liegt die Grenze bei 42 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwerbehinderte und besonders gesuchte Fachkräfte.
| Bundesland | Altershöchstgrenze | Ausnahmen möglich |
|---|---|---|
| Bayern | 45 Jahre | Ja (GdB ≥ 50) |
| NRW | 42 Jahre | Ja |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | Ja |
| Hessen | 50 Jahre | Ja |
| Berlin | 45 Jahre | Ja |
| Hamburg | 45 Jahre | Ja |
Checkliste: Erforderliche Dokumente für die Verbeamtung
Folgende erforderlichen Unterlagen musst du für die Verbeamtung einreichen:
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Beglaubigte Kopie aller Abschlusszeugnisse (Abitur, Studium, Referendariat)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Erklärung zur Verfassungstreue
- Familienurkunden (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde)
- Nachweise über bisherige Beschäftigungszeiten
Alle Lehrkräfte sollten die Unterlagen frühzeitig zusammenstellen, da insbesondere das Gesundheitszeugnis Vorlaufzeit benötigt.
