Beihilfe Rheinland-Pfalz für Lehrkräfte: Sätze, Kostendämpfung & Frist
Beihilfe in Rheinland-Pfalz für verbeamtete Lehrkräfte: Bemessungssätze nach § 57 BVO, Kostendämpfungspauschale nach § 66 LBG, Wahlleistungen nur gegen 26 € im Monat mit Drei-Monats-Frist, keine pauschale Beihilfe, zwei Jahre Antragsfrist und die eBeihilfe des LfF.









