
Wer in Baden-Württemberg als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil der Krankheitskosten vom Land erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt in aller Regel eine private Krankenversicherung ab. Baden-Württemberg geht dabei eigene Wege: Seit Januar 2026 gilt eine neue Beihilfeverordnung, jedes Jahr wird eine Kostendämpfungspauschale abgezogen – schon im Referendariat –, und Chefarzt oder Zweibettzimmer gibt es nur gegen Monatsbeitrag. Dieser Ratgeber zeigt Sätze, Abzüge und Fristen und erklärt, welche Entscheidungen zu Beginn des Referendariats anstehen. Stand der Angaben: September 2026.
Beihilfe in Baden-Württemberg: neue Beihilfeverordnung seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg die neue Beihilfeverordnung (BVO) vom 23. Oktober 2025. Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1995 ist zum selben Stichtag außer Kraft getreten. Ratgeber und Merkblätter, die noch mit deren Paragrafen arbeiten, geben deshalb nicht mehr den aktuellen Stand wieder.
Den Anspruch selbst regelt § 78 des Landesbeamtengesetzes (LBG): Er besteht, solange Ihnen laufende Besoldungs- oder Versorgungsbezüge zustehen. Dort steht auch die Kostendämpfungspauschale, in § 78a LBG die pauschale Beihilfe. Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV): Dort gehen die Anträge ein, von dort kommen die Bescheide. Einen Überblick über Besoldung und Verbeamtung im Land finden Sie auf unserer Seite Lehrer in Baden-Württemberg.
Bemessungssätze in Baden-Württemberg
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz, zu dem die Beihilfe beihilfefähige Kosten erstattet. Die neue BVO behält das bekannte Stufenmodell bei:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte, auch im Referendariat | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % |
Es zählt der Satz, der in dem Moment gilt, in dem der Beihilfeanspruch entsteht – nicht der Tag des Antrags. Als Kinder zählen diejenigen, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind; fällt ein Kind dort heraus, bleibt es bis zum Ende dieses Kalenderjahres berücksichtigt. Waren drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, sinkt der Satz von 70 Prozent nicht, wenn später Kinder wegfallen.
Wenn beide Eltern verbeamtet sind
Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe für die Kosten eines Kindes nur der Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Ob dann beide für ihre eigenen Kosten 70 Prozent bekommen oder nur einer, geht aus dem Wortlaut der Satzregel nicht eindeutig hervor. Lehrerehepaare sollten das vor der Tarifwahl beim LBV erfragen: Davon hängt ab, ob privat 30 oder 50 Prozent der Kosten abzusichern sind.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner
Für die Kosten des Ehe- oder Lebenspartners gibt es keine Beihilfe, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte in jedem der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag über 20.000 Euro lag. Für einen Antrag im Jahr 2026 kommt es also auf 2024 und 2025 an; lag das Einkommen in einem der beiden Jahre nicht darüber, greift der Ausschluss nicht. Für besondere Härtefälle sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.
Im Ruhestand
Mit der Pensionierung steigt der Satz auf 70 Prozent, und die Kostendämpfungspauschale fällt niedriger aus (siehe Tabelle unten). Wahlleistungen im Krankenhaus lassen sich beim Eintritt in den Ruhestand aber nicht nachträglich wählen.
Kostendämpfungspauschale: der jährliche Abzug in Baden-Württemberg
Die wichtigste Besonderheit des Landes: Das LBV kürzt die Beihilfe für jedes Kalenderjahr, in dem Ihnen beihilfefähige Leistungen in Rechnung gestellt werden, um eine Kostendämpfungspauschale. Abgezogen wird von der errechneten Beihilfe. Die Höhe hängt von der Besoldungsgruppe ab:
| Stufe und Besoldungsgruppe | Aktive Beamte | Versorgungsempfänger |
|---|---|---|
| Stufe 1: A 8 – A 9 | 100 € | 85 € |
| Stufe 2: A 10 – A 11 | 115 € | 105 € |
| Stufe 3: A 12 | 150 € | 125 € |
| Stufe 4: A 13 – A 14 | 180 € | 140 € |
| Stufe 5: A 15 – A 16 | 225 € | 175 € |
Maßgeblich ist die Besoldungsgruppe bei Rechnungsstellung; eine Beförderung im Laufe des Jahres ändert die Stufe nicht. Die Pauschale wird je Kalenderjahr nur einmal abgezogen, auch bei vielen Rechnungen – und in voller Höhe, selbst wenn die Beihilfeberechtigung im Laufe des Jahres endet. Ausgenommen sind unter anderem Beihilfen zur Pflege, die Geburtspauschale und die Wahlleistungspauschale. In Hamburg gibt es eine solche Kürzung dagegen nicht mehr.
Chefarzt und Zweibettzimmer: nur mit Erklärung und Beitrag
Anders als in Niedersachsen, wo Wahlleistungen im Krankenhaus gar nicht erstattet werden, sind Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer in Baden-Württemberg beihilfefähig. Der Anspruch hängt aber an zwei Bedingungen:
- Erklärung binnen fünf Monaten. Sie müssen gegenüber der Bezügestelle erklären, dass Sie diese Leistungen für sich und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen nutzen wollen. Die Ausschlussfrist beginnt unter anderem, wenn durch Begründung oder Umwandlung eines Beamtenverhältnisses eine neue Beihilfeberechtigung entsteht – bei Lehrkräften in aller Regel mit dem Referendariat.
- Beitrag von 22 Euro im Monat. Er wird von den Bezügen einbehalten, im Jahr sind das 264 Euro. In einer Elternzeit oder Pflegezeit entfällt er.
Eine verpasste Frist lässt sich nicht einfach nachholen; auch der Eintritt in den Ruhestand eröffnet keine neue Wahl. Widerrufen können Sie die Erklärung jederzeit schriftlich für die Zukunft. Wer den Beitrag zahlt, im Krankenhaus aber verzichtet, erhält eine Wahlleistungspauschale: 11 Euro je Tag ohne Zweibettzimmer und 22 Euro je Tag ohne Chefarzt. Ohne Erklärung müssen Sie beides vollständig privat absichern – worauf es dabei ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.
Freiwillig gesetzlich versichert: 100 Prozent auf den Rest
Wer freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt, erhält einen Bemessungssatz von 100 Prozent, auch für familienversicherte Angehörige. Die Leistung der Kasse wird angerechnet – erstattet wird nur, was an beihilfefähigen Kosten danach offen ist. Der erhöhte Satz entfällt, wenn die Kasse nichts oder weniger als üblich leistet, etwa bei einem Wahltarif mit Selbstbehalt. Den Kassenbeitrag tragen gesetzlich versicherte Beamte ohne Zuschuss allein; hier setzt die pauschale Beihilfe an. Wie sich beide Wege rechnen, zeigt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte.
Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2023 können Beamtinnen und Beamte anstelle der Beihilfe im Einzelfall eine pauschale Beihilfe nach § 78a LBG wählen, also einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist das die Hälfte des nachgewiesenen Kassenbeitrags; Beiträge der berücksichtigungsfähigen Angehörigen sind damit abgegolten. Privat Vollversicherte erhalten höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif. Zuschüsse anderer Stellen und Beitragsrückerstattungen werden angerechnet.
Wer die pauschale Beihilfe nimmt, verzichtet unwiderruflich auf die Beihilfe im Einzelfall – für sich, für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen und mit Wirkung für Hinterbliebene. Ausgenommen bleiben nur Beihilfen zur Pflege und im Todesfall.
Interessant ist das vor allem für Lehrkräfte, die – etwa aus gesundheitlichen Gründen – gesetzlich versichert bleiben wollen. Privat Versicherte geben mit ihr die Erstattung im Einzelfall auf und damit den höheren Satz mit Kindern und im Ruhestand. Weil der Schritt endgültig ist, sollte er vorher durchgerechnet werden.
Zahnbehandlung: gekürzte Beträge und Übergangsregel
Bei Zahnbehandlungen kürzt die BVO die beihilfefähigen Beträge: Implantologische Leistungen zählen nur zu 75 Prozent, Auslagen sowie Material- und Laborkosten zu 70 Prozent. Erst auf den gekürzten Betrag wird Ihr Bemessungssatz angewendet. Für Personen unter 18 Jahren gilt das nicht, ebenso wenig für eine vor dem 18. Geburtstag begonnene Kieferorthopädie.
Übergangsregel für Implantate
Wurde eine Implantatbehandlung vor dem 1. Januar 2026 begonnen – maßgeblich ist das Datum des Heil- und Kostenplans – und läuft sie 2026 weiter, gilt dafür die alte Verordnung in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2025 fort. Das gilt nicht bei mehr als zwei Implantaten je Kieferhälfte, vorhandene mitgezählt, und nicht für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2027.
Antrag, Frist und Beihilfe-App „Beihilfe BW“ des LBV
Beihilfe gibt es nur auf Antrag. Das LBV bietet drei Wege an: den Papierantrag, den „Beihilfeantrag Online“ (BHO) im Kundenportal und die App „Beihilfe BW“.
- Antragsfrist: bis zum Ende des zweiten Folgejahres. Es zählt das Jahr, in dem die Aufwendungen entstanden sind oder die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Für eine Behandlung aus dem Jahr 2026 mit Rechnung aus 2026 muss der Antrag also bis zum 31. Dezember 2028 gestellt sein. Fallen Behandlung und Rechnungsdatum in verschiedene Jahre, rechnen Sie am sichersten vom früheren Jahr aus.
- Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch – auch bei Rechnungen, die etwa an Ihr Kind oder Ihren Partner adressiert sind.
Zum Vergleich: In Niedersachsen bleibt für den Antrag nur ein Jahr.
Die App „Beihilfe BW“
Mit der kostenlosen App für Android und iOS fotografieren Sie Belege oder laden sie als PDF hoch und schicken sie direkt an das LBV. Sie brauchen dafür einen Zugang zum Kundenportal des LBV. Per App geht der Antrag aber nur, wenn sich seit dem letzten Antrag nichts Beihilferelevantes geändert hat, etwa beim Versicherungsschutz oder bei der Zahl der Kinder. Solche Änderungen melden Sie über das Kundenportal oder schriftlich.
Referendariat in Baden-Württemberg: Was im Vorbereitungsdienst gilt
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt, solange Ihnen Anwärterbezüge gezahlt werden – auch bei einem Vorbereitungsdienst unter einem Jahr, denn den Ausschluss kurz befristeter Dienstverhältnisse nimmt die BVO für das Referendariat ausdrücklich aus. Einen eigenen Bemessungssatz für Anwärter gibt es nicht; es gelten 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent.
Kostendämpfungspauschale schon im Referendariat
Rheinland-Pfalz und das Saarland nehmen Anwärter von ihrer Pauschale aus, Baden-Württemberg nicht. Im Vorbereitungsdienst richtet sich die Höhe nach der Eingangsbesoldungsgruppe: Liegt sie bei A 12, sind es 150 Euro im Jahr, bei A 13 sind es 180 Euro. Welche für Ihr Lehramt gilt, regelt das Landesbesoldungsrecht; im Zweifel gibt das LBV Auskunft. Bei wenigen Rechnungen zehrt die Pauschale viel auf: Ergeben alle Rechnungen eines Jahres 250 Euro Beihilfe, bleiben nach 180 Euro Abzug noch 70 Euro.
Zwei Fristen von fünf Monaten
Mit dem Start ins Referendariat laufen zwei Ausschlussfristen von je fünf Monaten: für die Erklärung zu den Wahlleistungen und für den Antrag auf pauschale Beihilfe. Beide Regeln nennen neben der Begründung auch die Umwandlung des Beamtenverhältnisses. Ob die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe noch einmal eine Wahl eröffnet, sollten Sie nicht voraussetzen, sondern beim LBV klären – und beide Entscheidungen möglichst in den ersten fünf Monaten treffen. Welche Termine sonst noch zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.
Praxisbeispiel: Eine neue Krone und die Kostendämpfungspauschale
Eine verbeamtete Lehrerin der Besoldungsgruppe A 13 ohne Kinder hat einen Bemessungssatz von 50 Prozent. Sie lässt eine Krone erneuern; die Rechnung weist 400 Euro zahnärztliches Honorar und 600 Euro für Material und Labor aus. Angenommen, das Honorar ist voll beihilfefähig und es bleibt ihre einzige Rechnung im Jahr.
Material und Labor zählen nur zu 70 Prozent, also mit 420 Euro. Beihilfefähig sind damit 820 Euro, die Hälfte davon sind 410 Euro. Davon zieht das LBV die Kostendämpfungspauschale der Stufe 4 ab, also 180 Euro: Es bleiben 230 Euro Beihilfe. Die übrigen 770 Euro laufen über ihren privaten Tarif oder bleiben bei ihr; wie viel der Tarif übernimmt, hängt von seinen Zahnleistungen ab. Weitere Rechnungen im selben Jahr würden nicht noch einmal um die Pauschale gekürzt. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.
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Häufige Fragen zur Beihilfe in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Baden-Württemberg?
Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 und für Kinder 80 Prozent. Jedes Jahr wird zudem die Kostendämpfungspauschale abgezogen.
Gilt die Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg auch im Referendariat?
Ja. Im Vorbereitungsdienst richtet sie sich nach der Eingangsbesoldungsgruppe: 150 Euro im Jahr bei A 12, 180 Euro bei A 13. Eine Befreiung für Anwärter gibt es nicht.
Zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg Chefarzt und Zweibettzimmer?
Ja, wenn Sie das binnen fünf Monaten nach einem Anlass wie dem Beginn des Referendariats gegenüber der Bezügestelle erklärt haben und 22 Euro im Monat zahlen. Sonst sind Wahlleistungen nicht über die Beihilfe gedeckt.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Baden-Württemberg?
Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr der Aufwendungen oder der ersten Rechnung gestellt sein, für Rechnungen aus 2026 also bis zum 31. Dezember 2028. Danach erlischt der Anspruch.
Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit 2023 nach § 78a LBG: die Hälfte des Kassenbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Der Antrag ist an eine Frist von fünf Monaten gebunden, der Verzicht auf die Beihilfe im Einzelfall ist unwiderruflich.
Kann ich die Beihilfe beim LBV per App beantragen?
Ja, mit der kostenlosen App „Beihilfe BW“; Voraussetzung ist ein Zugang zum Kundenportal. Hat sich seit dem letzten Antrag etwas Beihilferelevantes geändert, etwa die Zahl der Kinder, läuft der Antrag über das Kundenportal oder auf Papier.
Stand: September 2026. Grundlage sind §§ 78 und 78a des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg, die Beihilfeverordnung vom 23. Oktober 2025 in der zuletzt im Mai 2026 geänderten Fassung und die Informationen des LBV. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall das LBV.