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Beihilfe Bremen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Performa Nord

Beihilfe

Beihilfe Bremen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Performa Nord

Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Bremen bekommen einen festen Anteil ihrer Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt in aller Regel eine private Krankenversicherung mit passendem Tarif. Bremen weicht dabei in mehreren Punkten deutlich von anderen Ländern ab – bei der Frist, der Einkommensgrenze für Partner, den Abzügen und vor allem im Ruhestand. Dieser Ratgeber zeigt die geltenden Sätze, die Ausschlüsse, den Antrag bei Performa Nord und die Regeln im Referendariat. Stand der Angaben: September 2026.

Fünf Bremer Besonderheiten: Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden. Ehe- und Lebenspartner zählen nur mit, wenn ihre Einkünfte im Jahr vor dem Antrag 12.000 Euro nicht übersteigen. Von den beihilfefähigen Kosten gehen im Regelfall jährlich 48 Euro Selbstbehalt ab, dazu 6 Euro je verordnetem Arzneimittel. Im Ruhestand beginnt der Satz bei 60 Prozent. Chefarzt, Zweibettzimmer und Heilpraktiker zahlt die Beihilfe gar nicht.

Beihilfe in Bremen: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle

In Bremen stehen die Eckwerte der Beihilfe unmittelbar im Gesetz: § 80 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) regelt, wer beihilfeberechtigt ist, welche Angehörigen mitzählen, welche Sätze gelten und was ausgeschlossen ist. Die Einzelheiten enthält die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO). Zuständig für die Beihilfe nach dieser Verordnung ist Performa Nord. Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte mit Dienst- oder Anwärterbezügen sowie Versorgungsempfänger. Mehr zu Besoldung und Verbeamtung lesen Sie auf unserer Seite Lehrer in Bremen.

Bemessungssätze in Bremen

Der Bemessungssatz bestimmt, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe erstattet. Im aktiven Dienst gilt das bekannte Modell mit 50 und 70 Prozent, im Ruhestand geht Bremen einen eigenen Weg:

Personengruppe Bemessungssatz
Aktive Beamtinnen und Beamte, auch im Referendariat 50 %
Aktive mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Versorgungsempfänger ohne berücksichtigungsfähige Angehörige 60 %
Versorgungsempfänger mit einem, zwei, drei oder mindestens vier berücksichtigungsfähigen Angehörigen 65, 70, 75 oder 80 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner aktiver Beamter 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner von Versorgungsempfängern 65 %, mit Kindern bis 80 %
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 %

Als Kinder zählen nur diejenigen, die bei Ihrem Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind; für Witwen und Witwer gelten eigene Sätze. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der Antragstellung – galt aber bei Entstehung der Kosten ein höherer Satz, bekommen Sie diesen. Anders als in Niedersachsen, wo der Behandlungszeitpunkt zählt, heißt das: Kommt im März Ihr zweites Kind zur Welt und reichen Sie danach eine Rechnung aus dem Februar ein, wird sie bereits mit 70 Prozent erstattet.

Wenn beide Eltern verbeamtet sind

Klar geregelt ist: Ein Kind zählt nur bei dem Elternteil, bei dessen Familienzuschlag es berücksichtigungsfähig ist, und seine Rechnungen reicht ein, wer den Familienzuschlag für das Kind erhält. Ob bei einem Lehrerehepaar mit zwei Kindern auch der andere Elternteil für eigene Rechnungen 70 Prozent bekommt, lässt der Bremer Wortlaut offen. Weil davon abhängt, ob ein Tarif 30 oder 50 Prozent abdecken muss, sollten Sie sich die Einstufung beider Partner vor der Tarifwahl von Performa Nord bestätigen lassen.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 12.000 Euro

Ehe- und eingetragene Lebenspartner erhalten über Ihren Anspruch nur Beihilfe, solange der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 12.000 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist das Kalenderjahr unmittelbar vor dem Antrag – für einen Antrag 2026 also 2025. In Niedersachsen liegt die Grenze zum Vergleich bei 22.000 Euro. Sind die Einkünfte im Antragsjahr gesunken, rechnet Performa Nord auf schriftlichen Antrag neu; er muss spätestens drei Monate nach Ende des Jahres vorliegen. Ist der Partner selbst beihilfeberechtigt, etwa weil er ebenfalls verbeamtet ist, erhält er Beihilfe aus eigenem Anspruch.

Antrag, Frist und App „dBeihilfePlus“ bei Performa Nord

Beihilfe gibt es nur auf Antrag bei Performa Nord. Zwei Bremer Regeln sollten Sie kennen:

  • Antragsfrist: ein Jahr. Beantragt werden muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Kosten – bei einer Behandlung also ab dem Behandlungstag –, spätestens aber ein Jahr, nachdem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Wie beide Anknüpfungen zusammenwirken, lässt die Verordnung nicht eindeutig erkennen. Sicher ist, wer beide Termine einhält; eine erneut ausgestellte Rechnung verschiebt nichts. In Bayern haben Beamte zum Vergleich drei Jahre Zeit.
  • Mindestbetrag: mehr als 200 Euro. Privat Versicherte erhalten Beihilfe nur, wenn ein Antrag zusammen über 200 Euro beihilfefähige Kosten umfasst. Bleiben die Kosten aus sechs Monaten darunter, gibt es die Beihilfe trotzdem. Dasselbe gilt für gesetzlich Versicherte, deren Kasse Kosten erstattet statt Sachleistungen zu erbringen.

Sammeln Sie kleinere Rechnungen also ruhig, reichen Sie aber spätestens nach einem halben Jahr ein, was sich angesammelt hat.

Die Beihilfe-App „dBeihilfePlus“

Aktive Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch, die keine pauschale Beihilfe beziehen, können Belege mit der App „dBeihilfePlus“ für iOS und Android einreichen: mit Smartphone oder Tablet fotografieren und papierlos an Performa Nord senden. Der Bescheid kommt weiterhin auf Papier. Die Zugangsdaten der alten App „Meine Arztrechnung“ gelten nicht; nötig sind eine neue Registrierung mit privater E-Mail-Adresse und eine Authenticator-App für die Zwei-Faktor-Anmeldung, die Sie danach behalten müssen. Nicht über die App laufen unter anderem der allererste Antrag, Kosten nach einem Dienstunfall oder einem Unfall mit Schadensersatzansprüchen, die Pflegegeldpauschale, Änderungen der Familien- oder Versicherungsverhältnisse sowie Widersprüche und Anfragen.

Selbstbehalt in Bremen: 48 Euro im Jahr und 6 Euro je Arzneimittel

Bremen mindert die beihilfefähigen Kosten um einen Selbstbehalt von 48 Euro je Kalenderjahr (§ 80 Abs. 6 BremBG) – nach dem Gesetzeswortlaut die Kosten, nicht die Beihilfe. Eine Staffel nach Besoldungsgruppen gibt es nicht. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse,
  • aktive Beamte in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 und Versorgungsempfänger, deren Versorgung sich daraus berechnet,
  • Anwärterinnen und Anwärter, deren Einstiegsamt zwischen A 6 und A 9 liegt,
  • die berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Beamten, Versorgungsempfänger und Anwärter aus diesen Besoldungsgruppen sowie Fälle andauernder Pflegebedürftigkeit.

Zusätzlich werden für jedes verordnete Arznei- und Verbandmittel 6 Euro abgezogen, höchstens die Kosten des Mittels; maßgeblich ist der Preis der einzelnen Packung. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versorgungsempfänger mit Bezügen bis zum Mindestruhegehalt. Ob Ihr privater Tarif solche Abzüge auffängt, hängt von seinen Bedingungen ab.

Was die Beihilfe in Bremen nicht zahlt

Chefarzt, Zweibettzimmer und Heilpraktiker

Wahlleistungen im Krankenhaus und Heilpraktikerbehandlungen sind in Bremen schon nach dem Beamtengesetz nicht beihilfefähig. Die Beihilfe beteiligt sich nur an den allgemeinen Krankenhausleistungen, also etwa nicht an Chefarzt oder Zweibettzimmer. Anders als in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz lässt sich das auch nicht gegen einen Monatsbeitrag hinzunehmen; in Bayern sind Wahlleistungen sogar beihilfefähig. Wer darauf Wert legt, braucht dafür den privaten Tarif oder eine Zusatzversicherung. Zahlungen einer Wahlleistungsversicherung bleiben nach der Verordnung außer Betracht, wenn die Beihilfe begrenzt wird. Worauf es beim Tarifvergleich ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.

Beurlaubung ohne Bezüge

Für Kosten, die während einer Beurlaubung ohne Bezüge entstehen, gibt es grundsätzlich keine Beihilfe – es sei denn, der Dienstherr hat vor Antritt schriftlich anerkannt, dass die Beurlaubung in seinem dienstlichen Interesse liegt. Wer sich ohne Bezüge beurlauben lässt, um nahe Angehörige zu pflegen, zu betreuen oder zu begleiten, bleibt beihilfeberechtigt. Was während der Elternzeit gilt, klären Sie am besten vorab mit Performa Nord.

Freiwillig gesetzlich versichert: 100 Prozent auf den Rest

Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt und dort dieselben Ansprüche hat wie Pflichtversicherte, erhält einen Bemessungssatz von 100 Prozent – aber nur auf die beihilfefähigen Kosten, die nach der Kassenleistung übrig bleiben. Sach- und Dienstleistungen der Kasse, gesetzliche Zuzahlungen und Kostenanteile sind nicht beihilfefähig, ebenso Kosten, die die Kasse nicht erstattet, weil die Leistung außerhalb ihres gesetzlichen Leistungsumfangs liegt. Der Selbstbehalt von 48 Euro entfällt für Kassenmitglieder. Den Beitrag tragen gesetzlich versicherte Beamte ohne pauschale Beihilfe in aller Regel allein. Wie sich beide Wege rechnen, zeigt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte.

Pauschale Beihilfe in Bremen

Seit dem 1. Januar 2020 können Bremer Beamtinnen und Beamte statt der Beihilfe im Einzelfall eine pauschale Beihilfe wählen (§ 80 Abs. 7 BremBG), Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen schon seit dem 1. Juni 2019. Voraussetzung sind eine freiwillige gesetzliche oder eine private Versicherung in entsprechendem Umfang und der Verzicht auf ergänzende Beihilfen. Die Pauschale beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs, und wird monatlich mit den Bezügen gezahlt.

Eine Entscheidung ohne Rückweg: Antrag und Verzicht sind unwiderruflich und müssen schriftlich erklärt werden. Die Zahlung beginnt mit dem Monat nach der Antragstellung – für zurückliegende Monate gibt es nichts. Wechseln Sie später zwischen gesetzlicher und privater Versicherung oder ändern Sie den Versicherungsumfang, bleibt die Pauschale auf die bisherige Höhe begrenzt.

In Frage kommt die Pauschale vor allem für Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen in der gesetzlichen Kasse bleiben, und für Familien mit beitragsfrei mitversicherten Kindern. Privat Versicherte geben mit ihr die Erstattung im Einzelfall auf – und damit die höheren Sätze mit Kindern und im Ruhestand. Die Formulare stellt Performa Nord auf seiner Beihilfeseite bereit.

Referendariat in Bremen: Was im Vorbereitungsdienst gilt

Auch im Referendariat sind Sie beihilfeberechtigt, denn der Anspruch knüpft in Bremen ausdrücklich an Anwärterbezüge an. Einen höheren Anwärtersatz, wie ihn Hessen mit 70 Prozent kennt, gibt es nicht: Es gelten 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.

Selbstbehalt: Es kommt auf das Einstiegsamt an

Vom Selbstbehalt über 48 Euro befreit sind nur Anwärterinnen und Anwärter, deren Einstiegsamt zwischen A 6 und A 9 liegt. Ob das auf Ihr Lehramt zutrifft, hängt vom Einstiegsamt Ihrer Laufbahn ab. Liegt es höher, wird der Selbstbehalt nach dem Wortlaut auch im Referendariat abgezogen, sofern Sie nicht gesetzlich versichert sind. Lassen Sie sich Ihre Einstufung im Zweifel von Performa Nord bestätigen.

Den ersten Beihilfeantrag stellen Sie über die Formulare von Performa Nord, nicht über die App. Wer im Referendariat gesetzlich versichert bleibt, kann bereits die pauschale Beihilfe beantragen; weil die Wahl unwiderruflich ist, klären Sie vorher, was sie für die Zeit nach der Ernennung auf Probe bedeutet. Auch die Wartezeit für eine erste Kur – insgesamt sechs Jahre Beihilfeberechtigung – läuft schon im Referendariat. Welche Termine zum Start zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.

Im Ruhestand: 60 Prozent, gestaffelt nach Angehörigen

Im Ruhestand weicht Bremen am stärksten ab. Während etwa in Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen für Versorgungsempfänger 70 Prozent gelten, beginnt der Bremer Satz bei 60 Prozent und steigt mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen: 65 Prozent bei einem, 70 bei zwei, 75 bei drei und 80 Prozent ab vier. Ein Partner zählt nur, wenn er berücksichtigungsfähig ist – unter anderem mit Einkünften von höchstens 12.000 Euro –, Kinder nur, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden können.

Sind die Kinder aus dem Familienzuschlag herausgewachsen, bleibt es also bei 60 Prozent, mit berücksichtigungsfähigem Partner bei 65 Prozent. Der private Tarif muss dann 40 Prozent der Kosten tragen, bei 70 Prozent Beihilfe wären es 30. Prüfen Sie schon beim Abschluss, wie Ihr Tarif mit einem Wechsel des Beihilfesatzes umgeht.

Praxisbeispiel: Ein Jahr Rechnungen einer Bremer Lehrerin

Eine ledige verbeamtete Lehrerin in Bremen ist privat versichert, hat keine Kinder und liegt mit ihrer Besoldungsgruppe oberhalb von A 9 – für sie gelten also 50 Prozent Beihilfe und der volle Selbstbehalt. Im Laufe eines Kalenderjahres fallen an: Arztrechnungen über 520 Euro, drei verordnete Arzneimittel zu 30, 45 und 25 Euro sowie eine Heilpraktikerrechnung über 180 Euro. Insgesamt sind das 800 Euro.

Die Heilpraktikerrechnung ist nicht beihilfefähig und fällt heraus. Bei den Arzneimitteln gehen für jedes der drei Mittel 6 Euro ab, zusammen 18 Euro: Von 100 Euro bleiben 82 Euro beihilfefähig. Mit den Arztrechnungen sind das 602 Euro. Davon zieht der Selbstbehalt einmal im Jahr 48 Euro ab – nach dem Gesetzeswortlaut von den beihilfefähigen Kosten –, es bleiben 554 Euro. Die Hälfte davon erstattet Performa Nord: 277 Euro. Die übrigen 523 Euro muss ihr privater Tarif tragen; was er davon tatsächlich übernimmt, etwa beim Heilpraktiker, hängt von seinen Leistungen ab.

Hätte die Lehrerin zwei berücksichtigungsfähige Kinder, läge ihr Satz bei 70 Prozent. Für dieselben Rechnungen bekäme sie dann 70 Prozent von 554 Euro, also 387,80 Euro. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.

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Häufige Fragen zur Beihilfe in Bremen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Bremen?

Aktive Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Im Ruhestand beginnt der Satz bei 60 Prozent und steigt je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 5 Prozentpunkte bis höchstens 80 Prozent. Berücksichtigungsfähige Partner aktiver Beamter erhalten 70, Kinder 80 Prozent.

Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Bremen?

Ein Jahr – ab Entstehen der Kosten und höchstens ein Jahr, nachdem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Wer beide Termine einhält, ist auf der sicheren Seite; später eingereichte Belege werden nicht mehr erstattet.

Wie viel darf der Ehepartner in Bremen verdienen?

Höchstens 12.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Antrag. Liegt das Einkommen darüber, erhält der Partner keine Beihilfe; sinkt es im Antragsjahr, ist auf schriftlichen Antrag eine Neuberechnung möglich.

Gibt es in Bremen eine Kostendämpfungspauschale?

Ja, als Selbstbehalt von 48 Euro je Kalenderjahr, um den die beihilfefähigen Kosten gemindert werden; dazu kommen 6 Euro je verordnetem Arzneimittel. Befreit sind unter anderem gesetzlich Versicherte, aktive Beamte in A 5 bis A 9 und Anwärter mit einem Einstiegsamt zwischen A 6 und A 9.

Zahlt die Beihilfe in Bremen Chefarzt oder Heilpraktiker?

Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt oder Zweibettzimmer und Heilpraktikerbehandlungen sind in Bremen gesetzlich ausgeschlossen. Wer darauf Wert legt, muss sie privat absichern.

Kann ich die Beihilfe in Bremen per App beantragen?

Ja, mit der App „dBeihilfePlus“, sofern Sie aktiv beihilfeberechtigt sind und keine pauschale Beihilfe beziehen. Den allerersten Antrag stellen Sie aber über die Formulare; der Bescheid kommt weiterhin auf Papier.

Stand: September 2026. Grundlage sind § 80 des Bremischen Beamtengesetzes, die Bremische Beihilfeverordnung und die Informationsseiten von Performa Nord. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall die Beihilfestelle.

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