
Wer in Niedersachsen als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil der Krankheitskosten vom Land erstattet: die Beihilfe. Den Rest übernimmt in aller Regel eine private Krankenversicherung, deren Tarif genau auf diese Lücke zugeschnitten ist. Wie groß Ihr Anteil ist, hängt von Familienstand, Kinderzahl und Laufbahnabschnitt ab. Dieser Ratgeber zeigt, welche Sätze in Niedersachsen gelten, was die Beihilfe dort ausdrücklich nicht übernimmt, wie der Antrag beim Landesamt funktioniert und worauf Sie im Referendariat achten sollten. Stand der Angaben: September 2026.
Beihilfe in Niedersachsen: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle
Die Grundregeln stehen im Niedersächsischen Beamtengesetz. § 80 NBG bestimmt, wer beihilfeberechtigt ist, welche Angehörigen mitzählen und wie hoch die Bemessungssätze ausfallen. Was im Einzelnen erstattet wird, welche Fristen laufen und welche Abzüge anfallen, regelt die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO). Zuständig für die Lehrkräfte des Landes ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): Dort gehen die Anträge ein, dort ergehen die Bescheide.
Der Anspruch hängt am Beamtenverhältnis. Er bleibt auch bestehen, wenn während der Elternzeit keine Besoldung gezahlt wird. Angestellte Lehrkräfte sind dagegen in aller Regel gesetzlich versichert und gehören nicht zum Beihilfesystem; eine Ausnahme gilt nur für Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1999 begonnen hat und seitdem ohne Unterbrechung besteht. Einen Überblick über Besoldung und Verbeamtung im Land finden Sie auf unserer Seite Lehrer in Niedersachsen.
Bemessungssätze in Niedersachsen
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz, zu dem die Beihilfe beihilfefähige Kosten erstattet. Niedersachsen verwendet dasselbe Stufenmodell wie der Bund und die meisten Länder:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % |
Es zählt der Satz, der zum Zeitpunkt der Behandlung gilt – nicht der am Tag des Antrags. Wer im März ein zweites Kind bekommt, rechnet einen Arztbesuch aus dem Februar also noch mit dem bisherigen Satz ab. Als Kinder zählen diejenigen, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden.
Wenn beide Eltern verbeamtet sind
Den erhöhten Satz von 70 Prozent erhält bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur einer von beiden – grundsätzlich derjenige, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Die Eltern können eine andere Zuordnung vereinbaren, ändern lässt sie sich danach aber nur noch aus wichtigem Grund. Auch die Kinder selbst werden nur bei dem Elternteil berücksichtigt, der für sie den Familienzuschlag erhält.
Für Lehrerehepaare ist das keine Formalie. Wer 70 Prozent Beihilfe bekommt, braucht privat nur noch einen Tarif für die restlichen 30 Prozent; der andere Elternteil bleibt bei 50 Prozent und muss die Hälfte der Kosten versichern. Ändert sich die Zuordnung, sollten beide Tarife daraufhin überprüft werden.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner
Ehe- und Lebenspartner zählen nur mit, solange ihre eigenen Einkünfte gering sind. Die Grenze liegt in Niedersachsen bei 22.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte, gemessen im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag: Für einen Antrag im Jahr 2026 kommt es auf das Einkommen aus 2024 an. Ist das Einkommen seither gesunken und bleibt es im laufenden Jahr voraussichtlich unter der Grenze, zahlt das NLBV unter Vorbehalt; nachgewiesen wird das später mit dem Steuerbescheid. Bezieht der Partner eine Rente, die nach dem 1. April 2009 begonnen hat, zählt dabei der Bruttobetrag. Wer selbst beihilfeberechtigt ist – etwa weil beide Partner verbeamtet sind –, wird ohnehin nicht zusätzlich beim anderen berücksichtigt.
Freiwillig gesetzlich versichert: 100 Prozent auf den Rest
Nicht jede verbeamtete Lehrkraft wechselt in die private Krankenversicherung. Wer freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt, erhält in Niedersachsen einen Bemessungssatz von 100 Prozent – allerdings nur auf das, was nach der Leistung der Kasse noch offen ist. Was die Kasse als Sach- oder Dienstleistung erbringt, ist selbst nicht beihilfefähig; dasselbe gilt für Zuzahlungen und für den Selbstbehalt aus einem Wahltarif.
Die 100 Prozent entfallen, wenn Sie zum Kassenbeitrag einen Zuschuss oder Arbeitgeberanteil von mindestens 21 Euro im Monat erhalten oder wenn die Kasse für die Leistung weder etwas erbracht noch erstattet hat. Das größere Problem gesetzlich versicherter Beamter löst diese Regel aber nicht: Sie tragen ihren Kassenbeitrag ohne Arbeitgeberanteil vollständig selbst. Wie sich beide Wege im Vergleich rechnen, zeigt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte. An dieser Stelle setzt außerdem die pauschale Beihilfe an.
Pauschale Beihilfe in Niedersachsen
Seit 2024 können Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen anstelle der Beihilfe im Einzelfall eine pauschale Beihilfe wählen (§ 80a NBG). Das Land zahlt dann jeden Monat einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag: bei gesetzlich Versicherten die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, bei privat Vollversicherten höchstens die Hälfte dessen, was eine Versicherung im Basistarif kosten würde. Die Zahlung beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht, frühestens aber mit dem Beginn der Vollversicherung.
Die Entscheidung ist endgültig. Antrag und Verzicht auf die Beihilfe im Einzelfall sind unwiderruflich und müssen schriftlich beim NLBV eingehen. Der Verzicht umfasst auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen; ausgenommen bleiben nur Leistungen, für die die Pflegeversicherung aufkommt. Beiträge für einen Ehe- oder Lebenspartner, der über der Einkommensgrenze liegt, bleiben bei der Berechnung außen vor.
Pauschal lässt sich nicht sagen, für wen sich das lohnt. In Betracht kommt die pauschale Beihilfe vor allem für Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen in der gesetzlichen Kasse bleiben wollen, und für Familien, deren Kinder dort beitragsfrei mitversichert sind. Privat Versicherte geben mit ihr dagegen die Erstattung im Einzelfall auf – und damit auch den höheren Satz, der mit Kindern und im Ruhestand gilt. Weil der Schritt nicht rückgängig zu machen ist, sollte er vorher durchgerechnet werden.
Was die Beihilfe in Niedersachsen nicht zahlt
Chefarzt und Zweibettzimmer sind ausgeschlossen
Anders als etwa in Bayern sind Wahlleistungen im Krankenhaus in Niedersachsen überhaupt nicht beihilfefähig. Die Beihilfe übernimmt nur die allgemeinen Krankenhausleistungen; Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nach Auslegung des NLBV vollständig ausgeschlossen. Eine Möglichkeit, sie gegen einen Monatsbeitrag hinzuzunehmen, wie sie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kennen, gibt es nicht.
Wer im Krankenhaus Wert auf Chefarzt oder Zweibettzimmer legt, muss beides vollständig privat absichern – im Beihilfetarif selbst oder über eine Zusatzversicherung. Bei niedersächsischen Beamtinnen und Beamten ist das einer der Punkte, an denen sich Tarife am deutlichsten unterscheiden; worauf es beim Vergleich ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.
Eigenbehalte statt Kostendämpfungspauschale
Eine jährliche Kostendämpfungspauschale, wie sie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und das Saarland von der Beihilfe abziehen, gibt es in Niedersachsen nicht. Stattdessen mindern sich die beihilfefähigen Kosten bei bestimmten Leistungen um feste Eigenbehalte:
| Leistung | Eigenbehalt |
|---|---|
| Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte, Hilfsmittel, Fahrten | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € – nie mehr als die Kosten selbst |
| Vollstationärer Krankenhausaufenthalt | 10 € pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr |
| Heilmittel, etwa Physiotherapie | 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung |
Keine Eigenbehalte fallen an bei Kindern und Waisen unter 18 Jahren (Fahrtkosten ausgenommen) und bei Schwangeren, soweit es um Schwangerschaftsbeschwerden oder die Entbindung geht. Wer im Laufe eines Jahres viele Eigenbehalte zahlt, kann eine Befreiung beantragen: Was über 2 Prozent der jährlichen Einkünfte hinausgeht – bei chronisch Kranken über 1 Prozent –, wird nicht mehr abgezogen. Der Antrag ist bis zum Ende des folgenden Jahres möglich.
Zahnersatz: Material und Labor nur zu 60 Prozent
Bei Kronen, Inlays, Zahnersatz und Implantaten sind die Kosten für Material und zahntechnische Leistungen nur zu 60 Prozent beihilfefähig. Erst auf diesen Anteil wird der persönliche Bemessungssatz angewendet. Gerade bei größeren Arbeiten entsteht dadurch ein spürbarer Eigenanteil, den der private Tarif auffangen muss – das Praxisbeispiel weiter unten rechnet ihn durch.
Antrag, Frist und Beihilfe-App des NLBV
Beihilfe gibt es nur auf Antrag beim NLBV. Zwei Regeln sind in Niedersachsen strenger als in vielen anderen Ländern:
- Antragsfrist: ein Jahr. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Kosten beim NLBV eingehen; liegt eine Rechnung vor, zählt deren Datum. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – was später kommt, wird grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen gibt es nur bei höherer Gewalt oder wenn die Ablehnung eine unzumutbare Härte wäre. In Bayern und Berlin haben Beamte zum Vergleich drei Jahre Zeit.
- Mindestbetrag: 100 Euro. Unterhalb von 100 Euro nimmt das NLBV einen Antrag grundsätzlich nicht an – es sei denn, sonst droht die Frist abzulaufen oder es entstünde eine unbillige Härte.
Beides zusammen ergibt eine typische Falle: Wer kleine Rechnungen sammelt, bis 100 Euro zusammenkommen, darf die älteste Rechnung nicht aus dem Blick verlieren. Ist sie fast ein Jahr alt, gehört der Antrag auf den Weg – notfalls auch mit einer kleineren Summe.
Die Beihilfe-App „NLBV eBeihilfe“
Neben dem Papierantrag bietet das NLBV die kostenlose App „NLBV eBeihilfe“ für Android und iOS an. Belege werden mit dem Smartphone fotografiert und direkt übermittelt; die App kann Belege auch sammeln und später gemeinsam einreichen. Für Anträge, die ab dem 27. Juli 2026 über die App gestellt wurden, stellt das NLBV den Bescheid zudem elektronisch in das Postfach der App zu.
Eine Einschränkung sollten Sie kennen: Registrieren kann sich nur, wer vom NLBV schon einmal einen Beihilfebescheid bekommen hat. Den allerersten Antrag – etwa zu Beginn des Referendariats – stellen Sie deshalb auf Papier. Für Tablets ist die App nach Angaben des NLBV nicht ausgelegt.
Referendariat in Niedersachsen: Was im Vorbereitungsdienst gilt
Auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt; die Verordnung enthält für den Vorbereitungsdienst sogar eine eigene Regel beim Zahnersatz. Einen höheren Satz für Anwärterinnen und Anwärter, wie ihn Hessen mit 70 Prozent vorsieht, kennt das niedersächsische Recht dagegen nicht. Das Gesetz unterscheidet beim Bemessungssatz nicht nach der Art des Beamtenverhältnisses – im Referendariat gelten also dieselben 50 Prozent wie für alle aktiven Beamten.
Zahnersatz ist im Vorbereitungsdienst weitgehend ausgeschlossen
Solange Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind, zahlt die Beihilfe nichts für Zahnersatz, Inlays und Kronen, implantologische Leistungen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen. Diese Sperre gilt nicht, wenn die Behandlung auf einen Unfall während des Vorbereitungsdienstes zurückgeht oder wenn Sie vor der Berufung mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Wer absehbar eine größere Zahnbehandlung vor sich hat, sollte das bei der Planung und bei der Wahl des Ausbildungstarifs berücksichtigen.
Zum Start ins Referendariat gehört außerdem die Entscheidung über die Krankenversicherung – mit den Fristen, die sich später nicht mehr nachholen lassen. Welche Termine dabei zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.
Im Ruhestand: 70 Prozent – auf Antrag auch mehr
Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent. Ist die private Krankenversicherung im Alter besonders teuer, kann das NLBV den Satz für Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe- oder Lebenspartner auf Antrag um bis zu 20 Prozentpunkte anheben, auch befristet. Voraussetzung: Der Versicherungsbeitrag macht mehr als 12 Prozent der gemeinsamen Einkünfte aus, und diese Einkünfte liegen nicht über 170 Prozent der Mindestversorgung.
Praxisbeispiel: Eine neue Krone in einer Lehrerfamilie
Eine verbeamtete Gymnasiallehrerin in Niedersachsen ist mit einem ebenfalls verbeamteten Lehrer verheiratet. Die beiden haben zwei Kinder, den Familienzuschlag für die Kinder bezieht sie – ihr Bemessungssatz liegt deshalb bei 70 Prozent. Sie lässt eine Krone erneuern; die Rechnung weist 400 Euro zahnärztliches Honorar und 600 Euro für Material und Labor aus.
Das Honorar ist im Rahmen der Gebührenordnung beihilfefähig, die Laborkosten nur zu 60 Prozent – also mit 360 Euro. Beihilfefähig sind damit 760 Euro, davon erstattet das NLBV 70 Prozent: 532 Euro. Die übrigen 468 Euro der Rechnung muss ihr privater Tarif tragen; wie viel davon er tatsächlich übernimmt, hängt von seinen Zahnleistungen ab. Wäre dieselbe Rechnung bei ihrem Mann angefallen, bekäme er nur 50 Prozent von 760 Euro, also 380 Euro – denn der erhöhte Satz steht nur einem Elternteil zu. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.
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Häufige Fragen zur Beihilfe in Niedersachsen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Niedersachsen?
Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Niedersachsen?
Ein Jahr. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Kosten beim NLBV eingehen, bei Rechnungen gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Später eingereichte Belege werden grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Gibt es in Niedersachsen eine pauschale Beihilfe?
Ja. Nach § 80a NBG zahlt das Land auf Antrag monatlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Die Wahl ist unwiderruflich und an eine Jahresfrist gebunden, die unter anderem mit der Begründung des Beamtenverhältnisses beginnt.
Zahlt die Beihilfe in Niedersachsen Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Niedersachsen vollständig von der Beihilfe ausgeschlossen. Wer darauf Wert legt, muss sie privat versichern.
Kann ich die Beihilfe beim NLBV per App beantragen?
Ja, mit der kostenlosen App „NLBV eBeihilfe“. Registrieren können Sie sich aber erst, wenn Sie bereits einen Beihilfebescheid vom NLBV erhalten haben – der erste Antrag läuft deshalb auf Papier.
Gibt es in Niedersachsen eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Statt einer jährlichen Pauschale werden bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Fahrten, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten feste Eigenbehalte abgezogen. Auf Antrag sind sie bei 2 Prozent der Einkünfte gedeckelt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.
Stand: September 2026. Grundlage sind §§ 80 und 80a des Niedersächsischen Beamtengesetzes, die Niedersächsische Beihilfeverordnung und die Informationsblätter des NLBV. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall das NLBV.