Als verbeamtete Lehrkraft in Hessen tragen Sie im Krankheitsfall nur einen Teil Ihrer Kosten selbst – den Rest übernimmt die Beihilfe, die eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie ersetzt anteilig Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt und ist der Grund, warum sich Beamtinnen und Beamte üblicherweise privat krankenversichern statt gesetzlich. Wie hoch Ihr Anteil ausfällt, wer als Angehöriger zählt und wo Sie den Antrag stellen, richtet sich in Hessen nach der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO). Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten landesspezifischen Regeln für Lehrkräfte zusammen.
Beihilfe in Hessen: Grundprinzip
Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen – den sogenannten Bemessungssatz. Den verbleibenden Anteil decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) mit einem beihilfekonformen Ergänzungstarif ab. Ein Beispiel: Erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe, versichern Sie die restlichen 50 Prozent privat. So entsteht ein vollständiger Schutz, ohne dass Sie – wie gesetzlich Versicherte – den vollen Beitrag auf das gesamte Einkommen zahlen.
Hessen weicht dabei in einem wichtigen Punkt vom Bund und von vielen anderen Ländern ab: Berücksichtigungsfähige Angehörige haben keinen eigenen, höheren Bemessungssatz. Stattdessen erhöhen Ehegatte und Kinder den persönlichen Bemessungssatz der Lehrkraft selbst. Ihr Familienstand wirkt sich also unmittelbar auf Ihren eigenen Prozentsatz aus.
Bemessungssätze in Hessen
Die folgende Übersicht zeigt die typischen ambulanten Bemessungssätze nach § 15 HBeihVO. Bei stationärer Krankenhausbehandlung erhöht sich der Satz zusätzlich, höchstens jedoch auf 85 Prozent.
| Personengruppe | Bemessungssatz (ambulant) |
|---|---|
| Alleinstehende Lehrkraft (aktiv) | 50 % |
| Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft | 55 % |
| Je berücksichtigungsfähiges Kind | + 5 % (max. 70 %) |
| Lehrkraft mit mehreren Kindern | bis zu 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | Grundsatz + 10 % (i. d. R. bis 70 %) |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | + 15 % (höchstens 85 %) |
Der Höchstsatz im ambulanten Bereich liegt bei 70 Prozent. Zum verheirateten Status (55 Prozent) kommen je Kind fünf Prozentpunkte hinzu, sodass größere Familien den Deckel von 70 Prozent erreichen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pensionäre) erhalten einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Satz, der in der Praxis meist bei 70 Prozent liegt. Weil sich Ihr Bemessungssatz mit Heirat, der Geburt von Kindern oder dem Eintritt in den Ruhestand ändern kann, sollten Sie Ihren privaten Ergänzungstarif bei solchen Ereignissen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Wer zählt als berücksichtigungsfähig?
Berücksichtigungsfähig ist Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, sofern dessen Gesamtbetrag der Einkünfte eine Grenze nicht überschreitet. Hessen hat diese Einkommensgrenze deutlich angehoben: Sie liegt 2026 bei rund 24.696 Euro (dem doppelten steuerlichen Grundfreibetrag) und gehört damit zu den höchsten in ganz Deutschland. Maßgeblich sind in der Regel die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag nach dem Besoldungsrecht berücksichtigt werden – typischerweise während Schule, Ausbildung oder Erststudium.
Was ist beihilfefähig?
Beihilfefähig sind grundsätzlich medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Dazu zählen unter anderem:
- Ambulante Behandlung: ärztliche und zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ)
- Arznei- und Verbandmittel: ärztlich verordnete Präparate, teils mit einem geringen Eigenbehalt je Mittel
- Stationäre Behandlung: Krankenhauskosten; Wahlleistungen wie Zwei-Bett-Zimmer oder wahlärztliche Behandlung sind gegen einen monatlichen Eigenbehalt beihilfefähig
- Zahnersatz und Kieferorthopädie: mit besonderen Begrenzungen, insbesondere bei zahntechnischen Leistungen
- Heil- und Hilfsmittel: etwa Physiotherapie, Sehhilfen im gesetzlichen Rahmen oder orthopädische Hilfsmittel
- Vorsorge, Psychotherapie, Geburt und Pflege nach den näheren Vorgaben der HBeihVO
Nicht jede Rechnung wird zu 100 Prozent anerkannt: Es gelten Höchstbeträge, Eigenbehalte und Ausschlüsse. Die Beihilfe berechnet sich stets aus den beihilfefähigen Beträgen – nicht zwingend aus dem Rechnungsendbetrag.
Antrag & zuständige Stelle in Hessen
Für die Bearbeitung ist landesweit zentral das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen zuständig – unabhängig davon, an welcher Schule Sie unterrichten oder wo Sie wohnen. Anträge richten Sie an: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen, 34112 Kassel. Komfortabler ist die digitale Einreichung über das Portal eBeihilfe oder die zugehörige App, mit der sich Belege direkt hochladen lassen.
Zwei Grenzen sind wichtig: Ein Antrag lohnt sich in der Regel erst, wenn Ihre gesammelten Aufwendungen mehr als 250 Euro betragen (in Härtefällen genügt ein niedrigerer Betrag, wenn seit dem letzten Antrag mehrere Monate vergangen sind). Außerdem gilt eine Antragsfrist von einem Jahr ab Entstehen der Aufwendung beziehungsweise ab dem Rechnungsdatum – reichen Sie Belege also nicht zu spät ein, sonst verfällt der Anspruch.
Praxisbeispiel
Eine verheiratete Lehrerin in Hessen hat zwei schulpflichtige Kinder. Ihr Ehemann arbeitet in Teilzeit und bleibt mit seinen Einkünften unter der Grenze von rund 24.696 Euro, ist also berücksichtigungsfähig. Ihr Bemessungssatz setzt sich zusammen aus 50 Prozent Grundsatz plus fünf Prozent für den Ehegatten (verheiratet = 55 Prozent) und je fünf Prozent für die beiden Kinder – gedeckelt auf den Höchstsatz von 70 Prozent. Für eine ambulante Arztrechnung mit 200 Euro beihilfefähigen Kosten erstattet die Beihilfe damit rund 140 Euro; die restlichen 60 Euro übernimmt der private Ergänzungstarif. Bei einem Krankenhausaufenthalt läge der Satz durch den stationären Zuschlag entsprechend höher.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe in Hessen für Lehrkräfte?
Der Bemessungssatz beträgt für aktive Beamtinnen und Beamte in der Regel 50 Prozent, für Verheiratete 55 Prozent. Je berücksichtigungsfähigem Kind kommen fünf Prozentpunkte hinzu, höchstens bis 70 Prozent. Versorgungsempfänger erhalten einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Satz. Bei stationärer Krankenhausbehandlung steigt der Satz um weitere 15 Prozentpunkte, höchstens auf 85 Prozent.
Wer ist in Hessen für die Beihilfe zuständig?
Zentral zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen (34112 Kassel) – landesweit für alle Beihilfeberechtigten des Landes Hessen, unabhängig von Schule und Wohnort. Anträge lassen sich per Post oder digital über das Portal eBeihilfe beziehungsweise die eBeihilfe-App einreichen.
Ist mein Ehepartner in der hessischen Beihilfe berücksichtigungsfähig?
Ja, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Sie liegt 2026 bei rund 24.696 Euro und zählt zu den höchsten in Deutschland. Maßgeblich sind in der Regel die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung.
Welchen Anteil muss ich als Lehrkraft privat versichern?
Grundsätzlich den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt. Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent sichern Sie die übrigen 50 Prozent über einen beihilfekonformen Ergänzungstarif der privaten Krankenversicherung ab. Ändert sich Ihr Satz – etwa durch Heirat, Kinder oder den Ruhestand –, sollten Sie den Tarif überprüfen und anpassen. Informationen zu passenden Tarifen erhalten Sie bei den privaten Krankenversicherern.
