Entfernungspauschale für Lehrkräfte: Fahrten zur Schule steuerlich absetzen
Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer. So setzen Lehrkräfte die Fahrten zwischen Wohnung und Schule korrekt als Werbungskosten ab – inklusive Rechenbeispiel, erster Tätigkeitsstätte und Steuererklärung.

