Gymnasiallehrkräfte gehören zu den bestbezahlten Lehrergruppen im deutschen Schulsystem. Wer auf Lehramt am Gymnasium studiert und anschließend verbeamtet wird, startet in aller Regel im höheren Dienst – konkret in der Besoldungsgruppe A13, häufig ergänzt um eine Amts- oder Studienratszulage. Dieser Ratgeber ordnet ein, was Gymnasiallehrer beim Einstieg und über die Jahre hinweg verdienen, wie stark die Werte je nach Bundesland auseinandergehen und welche Aufstiegsmöglichkeiten es gibt.
Was verdienen Gymnasiallehrer?
Verbeamtete Gymnasiallehrkräfte tragen die Amtsbezeichnung Studienrat beziehungsweise Studienrätin und werden nach A13 besoldet. Anders als an Grund- oder Mittelschulen, wo A13 erst durch die Initiative A13 für alle nach und nach eingeführt wurde, ist A13 am Gymnasium seit jeher die Eingangsbesoldung des höheren Dienstes. In vielen Bundesländern kommt eine Studienratszulage (Amtszulage, teils als „A13Z“ bezeichnet) hinzu, die das monatliche Grundgehalt zusätzlich erhöht.
Wie hoch das Gehalt konkret ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren automatisch steigt, und dem Bundesland, das seine Besoldungstabelle eigenständig festlegt. Als grobe Orientierung (Stand 2025, je nach Land und Stufe):
- Einstieg (Erfahrungsstufe 1): ca. 4.700 bis 5.500 Euro brutto im Monat
- Erfahrene Lehrkraft (obere Stufen): ca. 6.200 bis 6.800 Euro brutto im Monat
Hinzu kommen häufig ein Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder sowie – je nach Land – die genannte Studienratszulage. Über eine ganze Berufslaufbahn summiert sich das zu einem der höchsten Lebenseinkommen im Lehrerberuf.
Einstieg und Erfahrungsstufen
Das Grundgehalt in A13 ist nicht fix, sondern steigt mit der Erfahrungsstufe. Berufsanfänger starten am unteren Ende der Tabelle; mit jeder Stufe wächst das Gehalt – anfangs in kürzeren Abständen, später alle drei bis vier Jahre. Die folgende Übersicht zeigt die typische Entwicklung in A13 (grobe Spannen über alle Länder, Stand 2025):
| Phase | Erfahrungsstufe | Brutto/Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Berufseinstieg | Stufe 1–2 | 4.700–5.500 € |
| Nach einigen Jahren | mittlere Stufen | 5.000–5.900 € |
| Erfahren | Endstufe | 6.200–6.800 € |
Ein genaues Bild für Ihr Land und Ihre Stufe liefert der Gehaltsrechner für Lehrer. Wer im Angestelltenverhältnis unterrichtet, rechnet stattdessen mit dem TV-L-Rechner.
Bundesland-Unterschiede: Wo Gymnasiallehrer am meisten verdienen
Lehrkräfte sind Landesbeamte – nicht Bundesbeamte. Deshalb legt jedes Bundesland seine Besoldung eigenständig fest, und die Unterschiede sind erheblich: Zwischen dem am besten und am schlechtesten zahlenden Land liegen beim A13-Einstieg mehrere Hundert Euro brutto im Monat. Bayern und Baden-Württemberg zählen traditionell zu den Ländern mit hoher Besoldung, andere Länder liegen darunter.
Weil die genauen Tabellenwerte für jedes Land separat gelten und regelmäßig angepasst werden, führen wir sie hier nicht einzeln auf, sondern auf den jeweiligen Landesseiten. Dort finden Sie die aktuellen Zahlen für Ihr Bundesland:
- Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg
- Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland
- Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen
Aufstieg: A14, A15 und darüber hinaus
A13 ist die Eingangsbesoldung – nach oben ist die Laufbahn aber offen. Höhere Besoldungsgruppen erreicht man am Gymnasium allerdings nicht automatisch durch Dienstjahre, sondern nur durch die Übernahme einer Funktionsstelle:
- A14 – Oberstudienrat/-rätin: etwa für Fachbereichs- oder Seminarleitung. Der Sprung von A13 auf A14 bringt je nach Land und Stufe grob mehrere Hundert Euro brutto mehr im Monat. Details im Ratgeber A14-Beförderung für Lehrer.
- A15 – Studiendirektor/-in: etwa für die stellvertretende Schulleitung oder die Leitung eines größeren Aufgabenbereichs.
- A16 – Oberstudiendirektor/-in: die Schulleitung eines Gymnasiums.
Wer eine solche Stelle anstrebt, sollte die zweijährige Wartezeit bei Beförderungen kennen: Die höhere Besoldungsgruppe wirkt sich erst dann voll auf die spätere Pension aus, wenn das Amt vor dem Ruhestand lange genug bekleidet wurde.
Beihilfe und private Krankenversicherung
Wie alle Beamten zahlen verbeamtete Gymnasiallehrkräfte keine Sozialversicherungsbeiträge – weder in die Renten-, Arbeitslosen- noch in die gesetzliche Krankenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Kosten: in der Regel 50 Prozent für die Lehrkraft selbst, 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehegatten und 80 Prozent je Kind. Ab zwei Kindern steigt der eigene Satz in den meisten Ländern auf 70 Prozent (Ausnahme: Baden-Württemberg kennt keinen erhöhten Familiensatz).
Den nicht durch die Beihilfe gedeckten Rest sichert eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Deren Beitrag mindert das Netto – ist im Beamtenverhältnis wegen der Beihilfe aber deutlich günstiger als eine PKV ohne Beihilfeanspruch. Angestellte Lehrkräfte (TV-L) haben dagegen keinen Beihilfeanspruch und sind meist gesetzlich versichert.
Vergleich zu anderen Schulformen
Gymnasiallehrkräfte hatten lange einen klaren Gehaltsvorsprung: Während sie im höheren Dienst nach A13 besoldet wurden, galt an Grundschulen oft A12. Durch die schrittweise Umsetzung von A13 für alle ist das Grundgehalt heute in vielen Ländern angeglichen – ein Grundschullehrer in A13 verdient beim Grundgehalt inzwischen ähnlich viel wie ein Studienrat.
Zwei Unterschiede bleiben aber: Am Gymnasium kommt in vielen Ländern die Studienratszulage hinzu, und die Aufstiegswege in A14/A15 sind durch die größere Zahl an Funktionsstellen (Fachleitung, Oberstufenkoordination, Seminarleitung) meist breiter angelegt. Über die gesamte Laufbahn kann das einen spürbaren Unterschied machen – die reine Betrachtung des Einstiegsgehalts greift hier zu kurz.
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Häufige Fragen
In welche Besoldungsgruppe kommen Gymnasiallehrer?
Verbeamtete Gymnasiallehrkräfte werden als Studienrat/Studienrätin im höheren Dienst nach A13 besoldet, in vielen Bundesländern zusätzlich mit einer Studienrats- beziehungsweise Amtszulage. Höhere Gruppen wie A14 (Oberstudienrat) oder A15 (Studiendirektor) erreicht man nur über eine Funktionsstelle.
Was verdient ein Gymnasiallehrer beim Einstieg?
Als grobe Orientierung liegt das Einstiegsgehalt in A13 (Erfahrungsstufe 1) je nach Bundesland bei etwa 4.700 bis 5.500 Euro brutto im Monat (Stand 2025). Die genauen Werte legt jedes Land in eigenen Tabellen fest und passt sie regelmäßig an.
Wie viel verdient ein Gymnasiallehrer in der Endstufe?
In den oberen Erfahrungsstufen erreicht das A13-Grundgehalt grob 6.200 bis 6.800 Euro brutto im Monat, je nach Bundesland und ohne Zulagen. Mit einer Beförderung nach A14 oder A15 liegt das Gehalt entsprechend höher.
Warum verdienen Gymnasiallehrer je nach Bundesland unterschiedlich viel?
Weil Lehrkräfte Landesbeamte sind. Jedes Bundesland legt seine Besoldung eigenständig fest, weshalb sich Einstiegs- und Endgehalt zwischen den Ländern um mehrere Hundert Euro monatlich unterscheiden können. Die konkreten Werte finden Sie auf der jeweiligen Landesseite.
