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A14 Beförderung Lehrer: Voraussetzungen & Gehaltsunterschied
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A14 Beförderung: Vom Studienrat zum Oberstudienrat

Wann wirst du nach A14 befördert? Voraussetzungen, Gehaltssprung und Karrierewege für Gymnasiallehrer im Überblick.

Was bedeutet die Beförderung nach A14?

Die Beförderung von A13 nach A14 (Oberstudienrat) ist für viele Gymnasiallehrer ein wichtiger Karriereschritt. Sie ist mit einem Gehaltssprung verbunden, der je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfällt – von rund 76 € bis 365 € mehr im Monat in der Eingangsstufe – und setzt bestimmte Voraussetzungen voraus.

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Voraussetzungen für die A14-Beförderung

  • Mindestens 2–3 Jahre Dienstzeit in A13 (je nach Bundesland)
  • Überdurchschnittliche Beurteilung (meist „gut“ oder besser)
  • Freie Beförderungsstellen im Haushalt
  • Ggf. besondere Aufgaben (Fachgruppe, Koordination, etc.)
⚠️ Stellenkegel: Die Anzahl der A14-Stellen ist begrenzt. Nicht jeder A13-Lehrer wird automatisch befördert – die Konkurrenz um freie Stellen kann hoch sein.

Gehaltsunterschied A13 vs. A14

BundeslandEingangs­stufeA 13 (Eingang – Endstufe)A 14 (Eingang – Endstufe)Mehr in der EingangsstufeStand
Baden-WürttembergStufe 35.332 € – 6.534 €5.653 € – 7.212 €+321 €01.04.2026
BayernStufe 55.248 € – 6.168 €5.613 € – 6.807 €+365 €01.02.2025
BerlinStufe 15.061 € – 6.489 €5.312 € – 7.143 €+251 €01.04.2026
BrandenburgStufe 55.072 € – 6.245 €5.385 € – 6.905 €+313 €01.07.2024
BremenStufe 54.970 € – 6.074 €5.264 € – 6.696 €+294 €01.02.2025*
HamburgStufe 14.939 € – 6.116 €5.183 € – 6.739 €+244 €01.02.2025
HessenStufe 25.354 € – 6.603 €5.700 € – 7.321 €+346 €01.07.2026
Mecklenburg-VorpommernStufe 44.956 € – 6.159 €5.201 € – 6.795 €+245 €01.04.2026
NiedersachsenStufe 44.937 € – 6.323 €5.183 € – 6.981 €+246 €01.04.2026
Nordrhein-WestfalenStufe 55.221 € – 6.381 €5.531 € – 7.035 €+309 €01.04.2026
Rheinland-PfalzStufe 45.120 € – 6.450 €5.369 € – 7.120 €+249 €01.04.2026
SaarlandStufe 44.877 € – 6.216 €5.115 € – 6.851 €+238 €01.04.2026
SachsenStufe 34.975 € – 6.770 €5.052 € – 7.364 €+76 €01.04.2026
Sachsen-AnhaltStufe 14.953 € – 6.335 €5.198 € – 6.990 €+246 €01.04.2026
Schleswig-HolsteinStufe 44.987 € – 6.130 €5.230 € – 6.764 €+243 €01.11.2024
ThüringenStufe 55.073 € – 6.265 €5.370 € – 6.910 €+297 €01.02.2025

* Bremen: Die Tabelle zeigt die rechtlich geltenden Beträge ab 01.02.2025; Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024). Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996) ist in der Bürgerschaft, die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

In allen 16 Bundesländern steigen A 13 und A 14 in derselben Erfahrungsstufe ein und enden in derselben — der Vergleich ist deshalb Zeile für Zeile stimmig. Welche Stufe das ist, unterscheidet sich dagegen stark: von Stufe 1 bis Stufe 5. Der Zugewinn liegt zwischen 76 € und 365 € im Monat. Die Stände sind nicht einheitlich, weil die Länder zu unterschiedlichen Terminen anpassen; welche Anhebung wo ansteht, zeigt die Übersicht nach Bundesland. Verbindlich ist stets die geltende Anlage zum Landesbesoldungsgesetz. Schleswig-Holstein zahlt die zum 1. Januar 2026 beschlossene Erhöhung (+4,0 %) erst mit den November-Bezügen 2026 nach (dann A 13 5.353–6.579 €, A 14 5.613–7.260 €); Bayern erhöht zum 1. Oktober 2026 um 2,82 % im Vorgriff auf das Anpassungsgesetz (dann A 13 5.396–6.342 €, A 14 5.771–6.999 €). Stand: September 2026.

Aufgaben als Oberstudienrat (A14)

A14-Stellen sind häufig mit Funktionsaufgaben verbunden:

  • Fachschaftsleitung
  • Koordination von Schulprojekten
  • Betreuung von Referendaren
  • Übernahme von Steuergruppen-Aufgaben

Weitere Karriereschritte: A15 und A16

Nach A14 sind A15 (Studiendirektor) und A16 (Oberstudiendirektor / Schulleitung) möglich. Diese Stellen sind noch stärker limitiert und erfordern i.d.R. Führungsaufgaben oder Schulleitung.

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Amtsbezeichnungen und die zwei Wege nach A14

Hinter der Besoldungsgruppe steht immer eine Amtsbezeichnung — und die ändert sich mit der Beförderung. Im höheren Schuldienst an Gymnasien heißen Lehrkräfte in A 13 Studienrat beziehungsweise Studienrätin; aus Studienrätinnen und Studienräten werden mit A 14 Oberstudienräte und Oberstudienrätinnen. An anderen Schulformen — etwa Gesamt- und Gemeinschaftsschulen — gelten je nach Land eigene Bezeichnungen, die Systematik bleibt aber dieselbe.

BesoldungsgruppeAmtsbezeichnung (gymnasialer Bereich)
A 13Studienrat / Studienrätin
A 14Oberstudienrat / Oberstudienrätin
A 15Studiendirektor / Studiendirektorin
A 16Oberstudiendirektor / Oberstudiendirektorin (Schulleitung)

⚠️ Die Zuordnung von Amt und Besoldungsgruppe ist Landesrecht und weicht zwischen den Bundesländern ab — verbindlich ist die Landesbesoldungsordnung des jeweiligen Landes.

Regelbeförderung oder Funktionsstelle?

Der entscheidende Punkt, der in Gesprächen im Lehrerzimmer oft durcheinandergeht: Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Wege nach A 14. Bei der Regelbeförderung steigt man ohne zusätzliche Aufgabe auf — allein auf Grundlage von Dienstzeit und dienstlicher Beurteilung. Ob es sie gibt, entscheidet jedes Land selbst, und sie hängt an den im Haushalt bereitgestellten Stellen. Der zweite Weg führt über Funktionsstellen: Man übernimmt eine konkrete Aufgabe — Fachbereichsleitung, Koordination einer Jahrgangsstufe, Beratungs- oder Fortbildungstätigkeit — und wird dafür befördert.

Für den einzelnen Beschäftigten macht das einen großen Unterschied: Die Regelbeförderung kommt, wenn Beurteilung und Reihung stimmen. Eine Funktionsstelle wird dagegen ausgeschrieben, und es braucht eine Bewerbung — mit Auswahlverfahren, meist einem Gespräch und einer Konkurrenzsituation. Wer im Dienst vorankommen will, sollte deshalb wissen, welcher der beiden Wege im eigenen Land überhaupt offensteht: In Ländern ohne Regelbeförderung ist die Funktionsstelle die einzige Möglichkeit, und dann zählt frühzeitige Sichtbarkeit weit mehr als Wartezeit.

Was sich finanziell ändert

Mit dem höheren Amt steigt das Grundgehalt; die bereits erreichte Erfahrungsstufe geht dabei nicht verloren, sondern wird im neuen Amt fortgeführt. Der Anteil der Stellen in A 14 ist allerdings begrenzt — Beförderungen setzen eine freie, entsprechend bewertete Planstelle voraus. Das erklärt, warum das Tempo je nach Schulform, Lehramt und Bundesland deutlich auseinandergeht, selbst bei gleicher Beurteilung. Die konkreten Beträge stehen in den Besoldungstabellen des jeweiligen Landes.

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