Pensionsrechner fĂĽr Lehrer 2025

🏛️ Pension 2025

Pensionsrechner fĂĽr Lehrer: Wie hoch wird meine Pension?

Berechne deine voraussichtliche Beamtenpension als Lehrer – mit Ruhegehaltssatz, Dienstjahren und Bundeslandvergleich.

🏛️ Pensionsrechner für Lehrer 2025

📌 Hinweis: Der Rechner gibt einen Richtwert basierend auf dem Höchstgehalt der Stufe 8. Dein tatsächliches Ruhegehalt hängt von Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Stufe und Bundeslandregelungen ab.

Wie wird die Lehrerpension berechnet?

Die Pension verbeamteter Lehrer berechnet sich nach der Formel:
Pension = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähiges Grundgehalt

Der Ruhegehaltssatz

Für jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr erhältst du 1,79375% deines Grundgehalts als Pension – maximal jedoch 71,75% nach 40 Dienstjahren.

DienstjahreRuhegehaltssatzPension (A13, Stufe 8)
25 Jahre44,84%ca. 2.143 €
30 Jahre53,81%ca. 2.572 €
35 Jahre62,78%ca. 3.001 €
40 Jahre71,75%ca. 3.429 €
⚠️ Mindestversorgung: Beamte erhalten immer mindestens 35% des Grundgehalts als Pension – auch bei kurzer Dienstzeit. Diese Mindestversorgung greift insbesondere bei Dienstunfähigkeit.

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

Nicht jede Zeit zählt gleich. Folgende Zeiten werden angerechnet:

  • Aktive Beamtenzeit (voll)
  • Referendariat / Vorbereitungsdienst (voll)
  • Studium (begrenzt, oft 3 Jahre je nach Bundesland)
  • Bundeswehrzeit (voll)
  • Elternzeit (eingeschränkt)

Pension vs. Rente: Der Vergleich

KriteriumBeamtenpensionGesetzliche Rente
Durchschnittliche Höhe~2.700 €/Monat~1.200 €/Monat
KrankenversicherungBeihilfe + PKVGKV (Arbeitgeberanteil)
PflegeversicherungBeihilfe (50%) + PKVSPV vollständig
AnpassungNach BeamtengehälternNach Lohnentwicklung

Frühpension bei Dienstunfähigkeit

Wer dienstunfähig wird, erhält Ruhegehalt – auch vor dem regulären Pensionsalter. Allerdings kann ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,8% anfallen, wenn die Dienstunfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr eintritt.

→ Deshalb ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

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Pensionsrecht fĂĽr Beamtinnen und Beamte

Die Pensionsberechnung gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte – Beamtinnen und Beamte gleichermaßen. Elternzeiten und Teilzeitphasen werden anteilig berücksichtigt. Beamtinnen, die in Elternzeit gehen, verlieren keine Dienstzeit für die Pension, solange die Elternzeit die zulässigen Grenzen nicht übersteigt.

Aktuelle Informationen zur Pension

Die Versorgungsbezüge werden regelmäßig analog zu den Beamtengehältern angepasst. Informationen zur aktuellen Versorgungsanpassung findest du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung deines Bundeslandes.

→ Dienstunfähigkeitsversicherung – Was passiert, wenn du vorzeitig in Ruhestand gehst?
→ Beihilfe-Rechner – Wie hoch ist deine Beihilfe im Ruhestand?
→ Gehaltsrechner – Aktuelles Brutto-Netto für aktive Beamte

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