
Pensionsrechner für Lehrer: Wie hoch wird meine Pension?
Berechne dein voraussichtliches Ruhegehalt als verbeamtete Lehrkraft – für alle 16 Bundesländer, mit Ruhegehaltssatz, Versorgungsabschlag, Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit und Netto-Näherung.
🏛️ Pensionsrechner für Lehrkräfte (alle 16 Bundesländer)
Ruhegehalt brutto und Netto-Näherung nach Landesbesoldung, Dienstzeit, Ruhestandsart und Versorgungsabschlag.
Wie wird die Lehrerpension berechnet?
Die Pension verbeamteter Lehrkräfte berechnet sich nach der Formel:
Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt der zuletzt erreichten Stufe und – bei Verheirateten – der Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Zulagen zählen nur mit, wenn das Besoldungsrecht sie ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärt. Wer das letzte Amt (etwa nach einer Beförderung nach A 14) weniger als zwei Jahre innehatte, bekommt die Pension aus dem vorherigen Amt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG).
Der Ruhegehaltssatz
Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr erhältst du 1,79375 % deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Pension – maximal jedoch 71,75 %, erreicht nach 40 Dienstjahren (§ 14 Abs. 1 BeamtVG; die Landesgesetze übernehmen diese Werte). Unvollständige Jahre zählen anteilig, der Satz wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Ruhegehalt A 13 Endstufe (je nach Land) |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 35,88 % | ca. 2.179 € – 2.429 € |
| 25 Jahre | 44,84 % | ca. 2.724 € – 3.036 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | ca. 3.269 € – 3.643 € |
| 35 Jahre | 62,78 % | ca. 3.813 € – 4.250 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | ca. 4.358 € – 4.858 € |
Beispielwerte: Grundgehalt A 13 Endstufe nach den Landestabellen im Gehaltsrechner (Spanne 6.074 € in Bremen bis 6.770 € in Sachsen; sechs Länder noch mit Tabellenstand vor 2026), ohne Familienzuschlag und ohne Abschlag. Stand September 2026.
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Nicht jede Zeit zählt gleich. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Landesrecht teils abweichend) werden berücksichtigt:
- Zeit im Beamtenverhältnis einschließlich Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf (§ 6) – Teilzeit anteilig
- Hochschulstudium bis zu 855 Tage, Fachschulausbildung bis 1.095 Tage, insgesamt höchstens 1.095 Tage (§ 12, Kann-Regel)
- Wehr- und Zivildienst (§ 9)
- Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr: Zurechnungszeit – zwei Drittel der Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (§ 13 Abs. 1; Bayern und Thüringen rechnen bis zum 62. Lebensjahr)
- Beurlaubung ohne Dienstbezüge (auch Elternzeit) zählt grundsätzlich nicht; Kindererziehungszeiten werden über einen eigenen Zuschlag berücksichtigt (§ 50a)
Pension vs. Rente: Der Vergleich
| Kriterium | Beamtenpension | Gesetzliche Rente |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Höhe | 3.416 €/Monat brutto (alle Pensionäre des öffentlichen Dienstes, Januar 2025, Destatis) | deutlich niedriger; Bestandswerte veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung jährlich |
| Krankenversicherung | Beihilfe (im Ruhestand meist 70 %) + PKV | GKV der Rentner (Rentenversicherung zahlt Zuschuss) |
| Pflegeversicherung | Beihilfe + private Pflegepflichtversicherung | soziale Pflegeversicherung, voller Beitrag |
| Anpassung | Mit den Besoldungsanpassungen des Landes | Rentenanpassung nach Lohnentwicklung |
Frühpension bei Dienstunfähigkeit
Wer dienstunfähig wird, erhält Ruhegehalt – auch lange vor der Regelaltersgrenze. Zwei Regeln bestimmen die Höhe: Die Zurechnungszeit rechnet bei Dienstunfähigkeit vor 60 zwei Drittel der fehlenden Jahre bis 60 hinzu (§ 13 Abs. 1 BeamtVG und die meisten Landesgesetze; Bayern und Thüringen bis 62), der Versorgungsabschlag kürzt das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres (Sachsen-Anhalt: des 63.), höchstens um 10,8 % – dieser Deckel gilt bei Dienstunfähigkeit in allen 16 Ländern (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entfällt der Abschlag.
Beispiel (Regel der meisten Länder): Eine Lehrkraft wird mit 45 Jahren nach 20 Dienstjahren dienstunfähig. Zurechnungszeit: (60 − 45) × 2/3 = 10 Jahre, ruhegehaltfähige Dienstzeit also 30 Jahre, Ruhegehaltssatz 53,81 %. Bei ruhegehaltfähigen Dienstbezügen von 5.400 € ergibt das 2.906 € vor Abschlag; nach dem Höchstabschlag von 10,8 % bleiben rund 2.590 € brutto im Monat – gegenüber 3.875 € Ruhegehalt bei regulärem Eintritt mit Höchstsatz und gegenüber den bisherigen Bezügen eine Lücke von rund 2.800 € brutto monatlich.
→ Deshalb ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte besonders wichtig. Wie das Verfahren abläuft, steht im Ratgeber Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung.
Was in die Pension einfließt — und was nicht
Jeder Rechner ist nur so gut wie die Werte, die man einsetzt. Die beiden Größen, auf die es ankommt, heißen im Beamtenversorgungsgesetz ruhegehaltfähige Dienstzeit und ruhegehaltfähige Dienstbezüge — und beide sind enger gefasst, als die meisten erwarten.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Grundlage sind nicht die letzten Bruttobezüge insgesamt, sondern nur die ruhegehaltfähigen Bestandteile. Welche Bezüge das sind, sagt das Gesetz: Dazu zählen das Grundgehalt des zuletzt bekleideten Amtes und der Familienzuschlag der Stufe 1. Nicht jeder Bestandteil des Gehalts zählt mit: Verschiedene Zulagen und Zuschläge sind ausdrücklich nicht ruhegehaltfähig und fallen mit dem Eintritt in den Ruhestand weg. Das ist der häufigste Grund, warum die tatsächliche Pension niedriger ausfällt als grob überschlagen — wer mit dem vollen letzten Brutto rechnet, setzt zu hoch an.
Die erdiente Dienstzeit und die Altersgrenze
Der Ruhegehaltssatz wächst mit jedem ruhegehaltfähigen Dienstjahr bis zu einem Höchstsatz. Entscheidend ist die tatsächlich erdiente Zeit im Beamtenverhältnis — Ausbildungszeiten und Teilzeitphasen werden nur nach eigenen Regeln berücksichtigt, Teilzeit anteilig. Wer vor der maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss zusätzlich mit einem dauerhaften Versorgungsabschlag rechnen. Weil die Beamtenversorgung nach der Föderalismusreform Ländersache ist, unterscheiden sich Altersgrenzen und Einzelheiten der Abschläge zwischen den Ländern; verbindlich ist das Versorgungsrecht deines Dienstherrn. Für die Planung des späteren Einkommens lohnt es sich, beim Versorgungsträger eine Auskunft über den aktuellen Stand anzufordern — sie ist verlässlicher als jede Überschlagsrechnung.
Pensionslücke absichern
Wann lohnt sich Zusatzvorsorge als Verbeamteter? Kostenlose Erstinformation anfragen.
Erstinformation anfragen →Pensionsrecht für Beamtinnen und Beamte
Die Pensionsberechnung gilt für alle verbeamteten Lehrkräfte – Beamtinnen und Beamte gleichermaßen. Teilzeitphasen werden anteilig berücksichtigt, Elternzeit ohne Bezüge zählt nicht als Dienstzeit; dafür gibt es für Kindererziehungszeiten einen Zuschlag zum Ruhegehalt, der sich am Rentenrecht orientiert.
Aktuelle Informationen zur Pension
Die Versorgungsbezüge werden regelmäßig analog zu den Beamtengehältern angepasst. Informationen zur aktuellen Versorgungsanpassung findest du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung deines Bundeslandes.
→ Dienstunfähigkeitsversicherung – Was passiert, wenn du vorzeitig in Ruhestand gehst?
→ Beihilfe-Rechner – Wie hoch ist deine Beihilfe im Ruhestand?
→ Gehaltsrechner – Aktuelles Brutto-Netto für aktive Beamte
Pensionsrechner für Beamte in Bayern
Der Rechner oben gilt auch für bayerische Beamtinnen und Beamte – Bayern ist in der Länderauswahl enthalten. Der Ruhegehaltssatz wird bundesweit nach derselben Systematik gebildet — 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr bis zum Höchstsatz von 71,75 %. Die Werte in der Tabelle oben (25 Jahre = 44,84 %, 40 Jahre = 71,75 %) gelten damit für Bayern genauso wie für die übrigen Länder.
Was sich je Bundesland unterscheidet, ist nicht der Prozentsatz, sondern die Bemessungsgrundlage: Die Pension errechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des zuletzt mindestens zwei Jahre innegehabten Amtes, und die richten sich nach der Landesbesoldung. Wer in Bayern nach A 13 besoldet wird, hat deshalb eine andere Ausgangszahl als eine Lehrkraft in Sachsen — bei identischem Ruhegehaltssatz. Die bayerischen Besoldungswerte stehen auf unserer Bayern-Seite; verbindlich sind die Auskünfte des Landesamts für Finanzen.
Rechtsgrundlagen
Bund (Muster für die Landesgesetze): § 14 BeamtVG (Ruhegehaltssatz, Versorgungsabschlag, Mindestversorgung), § 13 BeamtVG (Zurechnungszeit), § 12 BeamtVG (Ausbildungszeiten), § 5 BeamtVG (ruhegehaltfähige Dienstbezüge), § 4 BeamtVG (Wartezeit); Steuer: § 19 Abs. 2 EStG (Versorgungsfreibetrag), § 32a EStG (Tarif 2026); Durchschnittspension: Destatis, Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025. Landesrecht: Landesbeamtenversorgungsgesetz und Landesbeamtengesetz deines Dienstherrn. Stand: September 2026.