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Beamtenbesoldung 2026: Gehaltserhöhung für Lehrer
💰 Gehalt 2026

Beamtenbesoldung 2026: So viel mehr verdienen Lehrer

Alle Gehaltserhöhungen für verbeamtete Lehrer 2026 im Überblick – nach Bundesland und Besoldungsgruppe.

Beamtenbesoldung 2026: Wie viel mehr gibt es?

Die Beamtenbesoldung 2026 wurde in mehreren Bundesländern angehoben. Die konkreten Erhöhungen variieren je nach Bundesland, Besoldungsgruppe und Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L).

Erhöhungen im Überblick

BundeslandAnpassung 2026 (Stand September 2026)Gültig ab
Bayern+2,82 % im Vorgriff, Gesetz noch nicht beschlossen (Drs. 19/12912)01.10.2026
NRWneue Tabelle in Kraft01.04.2026
Baden-Württemberg+2,82 %, vorgriffsweise gezahlt, Gesetz folgt01.04.2026
Niedersachsenneue Tabelle in Kraft01.04.2026
Hessen+3,02 %, mindestens 110 € (Gesetz vom 3. September 2026)01.07.2026
Sachsenneue Tabelle in Kraft01.04.2026
Bund (Orientierungswert)Abschläge +3,0 % und +2,8 % unter Vorbehalt (Gesetz noch nicht beschlossen)seit 04/2025 bzw. 05/2026
⚠️ Hinweis: Die Angaben sind Richtwerte. Die exakten Erhöhungen hängen von den jeweiligen Besoldungsgesetzen der Bundesländer ab. Prüfe die aktuellen Werte beim Landesamt für Besoldung deines Bundeslandes.

Konkret: So viel mehr verdient ein A13-Lehrer 2026

Beispiel Hessen (Anpassung zum 1. Juli 2026, Endstufe 8):

BesoldungsgruppeBrutto bis 30.06.2026 (Tabelle ab 01.12.2025)Brutto ab 01.07.2026Differenz
A12 Stufe 85.758,08 €5.931,97 €+173,89 €
A13 Stufe 86.409,26 €6.602,82 €+193,56 €
A14 Stufe 87.106,05 €7.320,65 €+214,60 €

Wann kommt die Erhöhung auf dem Konto an?

Die Erhöhungen werden automatisch ausgezahlt – in der Regel rückwirkend zum Stichtag. Du musst nichts beantragen. Die angepassten Bezüge erscheinen auf deiner Gehaltsabrechnung, die du über das Landesamt oder dein Dienstherrenportal abrufen kannst.

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Wie Besoldungserhöhungen zustande kommen

Anders als bei Angestellten wird die Besoldung nicht ausgehandelt, sondern durch Gesetz festgesetzt – und das erklärt sowohl die Höhe als auch den Zeitverzug. Der übliche Ablauf hat drei Stufen: Zuerst verhandeln die Länder in der Tarifgemeinschaft mit den Gewerkschaften über die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Dann entscheidet jedes Land eigenständig, ob und wie es dieses Ergebnis auf seine Beamten überträgt. Erst danach folgt das Gesetzgebungsverfahren im Landtag.

Aus dieser Kette folgen drei Dinge, die regelmäßig für Verwirrung sorgen. Die Übertragung ist nicht garantiert und in der Vergangenheit mehrfach gekürzt oder verschoben worden. Der Zeitpunkt unterscheidet sich je Land – deshalb gelten Erhöhungen zu verschiedenen Stichtagen. Und weil das Gesetz oft erst nach dem Stichtag beschlossen wird, erfolgt die Auszahlung rückwirkend als Nachzahlung; ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Ein vierter Punkt betrifft die Höhe: Prozentangaben beziehen sich auf das Grundgehalt. Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen steigen nicht zwingend im selben Umfang mit – der Nettozuwachs fällt deshalb regelmäßig geringer aus als die genannte Prozentzahl vermuten lässt. Verbindlich sind allein die Besoldungstabellen deines Landesamts.

Warum unterscheiden sich die Länder so stark?

Seit der Föderalismusreform von 2006 besoldet jedes Land eigenständig. Seither haben sich die Tabellen deutlich auseinanderentwickelt – zwischen dem bestzahlenden und dem am schlechtesten zahlenden Land liegen über eine Laufbahn erhebliche Beträge. Beim Bundeslandwechsel lohnt der Blick auf die aktuelle Tabelle mehr als auf die letzte Erhöhungsmeldung.

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