
Wer in Berlin als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil seiner Krankheitskosten vom Land erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung, deren Tarif auf genau diese Lücke zugeschnitten ist. Berlin hat dabei eigene Regeln, die allgemeine Übersichten leicht falsch wiedergeben: Chefarzt und Zweibettzimmer schließt schon das Landesbeamtengesetz aus, für Ehe- und Lebenspartner gilt seit dem 1. März 2026 eine Einkommensgrenze von 20.748 Euro, und in der Elternzeit steigt der Satz auf 70 Prozent. Dieser Ratgeber erklärt die Berliner Sätze und Abzüge, den Antrag beim Landesverwaltungsamt und die Regeln im Referendariat. Stand der Angaben: September 2026.
Beihilfe in Berlin: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle
Grundlage ist § 76 des Landesbeamtengesetzes (LBG). Berlin hat dort mehrere Kernregeln direkt ins Gesetz geschrieben: die Bemessungssätze, den Ausschluss der Wahlleistungen im Krankenhaus und die pauschale Beihilfe. Was im Einzelnen beihilfefähig ist, welche Fristen laufen und welche Abzüge anfallen, steht in der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) vom 8. September 2009; zuletzt geändert wurde sie durch eine Verordnung vom 13. Januar 2026.
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin am Fehrbelliner Platz: Dort gehen die Anträge ein, dort wird über sie entschieden. Der Anspruch hängt am Beamtenverhältnis und setzt laufende Bezüge voraus – im Vorbereitungsdienst genügen Anwärterbezüge. Während der Elternzeit bleibt er bestehen, auch wenn in dieser Zeit keine Bezüge gezahlt werden. Einen Überblick über Verbeamtung und Besoldung im Land finden Sie auf unserer Seite Lehrer in Berlin.
Bemessungssätze in Berlin
Der Bemessungssatz legt fest, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Die Sätze stehen in § 76 Abs. 3 LBG; § 46 LBhVO ergänzt sie um eine eigene Regel für die Elternzeit:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Beamtinnen und Beamte in Elternzeit | 70 % |
| Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % |
Maßgeblich ist der Satz, der am Tag der Behandlung gilt, nicht der am Tag des Antrags. Kommt das zweite Kind im Mai zur Welt, wird ein Arztbesuch aus dem April noch mit dem bisherigen Satz abgerechnet. Als Kinder zählen diejenigen, die beim Familienzuschlag berücksichtigt werden.
Elternzeit: 70 statt 50 Prozent
Nach § 46 Abs. 2 LBhVO beträgt der Bemessungssatz während der Elternzeit 70 Prozent. Eine Mindestzahl an Kindern nennt die Vorschrift dafür nicht – anders als beim regulären erhöhten Satz, der zwei berücksichtigungsfähige Kinder voraussetzt. Wie Ihr privater Tarif mit dem vorübergehend höheren Satz umgeht, klären Sie am besten vorab mit dem Versicherer.
Wenn beide Eltern verbeamtet sind
Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, etwa bei einem Lehrerehepaar mit zwei Kindern, erhält den erhöhten Satz von 70 Prozent nur einer von ihnen. Das Gesetz spricht von einem Berechtigten, den die Eltern bestimmen; die Verordnung knüpft den Satz an den Bezug des kinderbezogenen Familienzuschlags. In aller Regel bekommt die 70 Prozent also, wer diesen Zuschlag erhält – der andere Elternteil bleibt bei 50 Prozent. Für die Krankenversicherung macht das einen großen Unterschied: Bei 70 Prozent Beihilfe sind privat nur noch 30 Prozent abzusichern, bei 50 Prozent die Hälfte der Kosten.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 20.748 Euro
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zählen nur mit, solange ihre eigenen Einkünfte niedrig sind. Gemessen wird der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag – bei einem Antrag im Jahr 2026 also das Einkommen aus 2024. Seit einer Änderung der LBhVO vom 13. Januar 2026 ist die Grenze an den aktuellen Rentenwert gekoppelt; den jeweils neuen Betrag gibt die Senatsverwaltung für Finanzen per Rundschreiben bekannt:
| Zeitraum | Einkommensgrenze |
|---|---|
| bis 28. Februar 2026 | 20.000 € |
| ab 1. März 2026 | 20.748 € |
| ab 1. Januar 2027 | 21.628 € |
Bleibt das Einkommen im laufenden Jahr unter der Grenze, kann der Partner schon in diesem Jahr berücksichtigt werden, allerdings nur unter Vorbehalt des Widerrufs. Den Nachweis führen Sie mit einer Kopie des Steuerbescheids.
Mehr Beihilfe bei einem Leistungsausschluss der PKV
Hat die private Krankenversicherung trotz rechtzeitigen und ausreichenden Abschlusses bestimmte Krankheiten oder angeborene Leiden individuell ausgeschlossen oder ihre Leistungen dafür dauerhaft eingestellt, steigt der Bemessungssatz für genau diese Kosten um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 47 Abs. 4 LBhVO). Voraussetzung ist, dass der Versicherer bestimmte sozialrechtliche Anforderungen erfüllt; für Pflegekosten gilt die Regel nicht. Für Berufseinsteiger mit Vorerkrankungen kann das beim ersten Tarif eine Rolle spielen.
Was die Beihilfe in Berlin nicht zahlt
Chefarzt und Zweibettzimmer: per Gesetz ausgeschlossen
Nach § 76 Abs. 4 LBG sind Wahlleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt – Chefarztbehandlung und Zuschlag für das Zweibettzimmer – nicht beihilfefähig. Beihilfefähig bleiben die allgemeinen Krankenhausleistungen. Eine Möglichkeit, Wahlleistungen gegen einen Monatsbeitrag hinzuzubuchen, wie sie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kennen, sehen weder das LBG noch die LBhVO vor. In Bayern dagegen sind Wahlleistungen beihilfefähig, abzüglich eines Eigenanteils je Tag.
Eine Ausnahme gilt nach der Übergangsvorschrift des § 108 LBG nur für einen kleinen Kreis: Wer am 1. April 1998 bereits Versorgungsempfänger, schwerbehindert oder mindestens 55 Jahre alt war, behält die Beihilfe zu Wahlleistungen nach altem Recht. Für alle anderen gilt: Chefarzt und Zweibettzimmer müssen vollständig privat abgesichert werden, im Beihilfetarif selbst oder mit einer Zusatzversicherung. Worauf es beim Tarifvergleich ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.
Eigenbehalt im Krankenhaus statt Kostendämpfungspauschale
Eine jährliche Kostendämpfungspauschale, wie sie etwa Rheinland-Pfalz und das Saarland von der Beihilfe abziehen, enthalten weder LBG noch LBhVO. Berlin kennt stattdessen einen Eigenbehalt bei stationären Aufenthalten (§ 49 LBhVO): Für jeden Kalendertag einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Reha sinken die beihilfefähigen Kosten um 10 Euro, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Denselben Tagesabzug gibt es bei bestimmten weiteren Rehabilitationsmaßnahmen.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung sowie Organspender. Summieren sich die Eigenbehalte, hilft auf Antrag eine Belastungsgrenze: Für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen zusammen wird nicht mehr abgezogen, was über 2 Prozent der jährlichen Einnahmen hinausgeht, bei chronisch Kranken über 1 Prozent. Beantragen lässt sich das bis zum Ende des Jahres, das auf den Abzug folgt.
Freiwillig gesetzlich versichert: 100 Prozent auf den Rest
Wer als Beamtin oder Beamter freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt und die Beihilfe im Einzelfall nutzt, erhält in Berlin 100 Prozent – allerdings nur auf die beihilfefähigen Kosten, die nach der Leistung der Kasse übrig bleiben (§ 47 Abs. 5 LBhVO). Hat die Kasse zu einer Leistung nichts beigetragen, gilt die Erhöhung dafür nicht. Gesetzliche Zuzahlungen, Kostenanteile und der Selbstbehalt aus einem Wahltarif der Kasse sind generell nicht beihilfefähig. Den Vergleich beider Wege zeigt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte; für Kassenmitglieder kommt außerdem die pauschale Beihilfe in Betracht.
Pauschale Beihilfe in Berlin
Statt der Beihilfe im Einzelfall können Berliner Beamtinnen und Beamte nach § 76 Abs. 5 LBG eine pauschale Beihilfe beantragen. Voraussetzung: Sie sind freiwillig gesetzlich oder in mindestens entsprechendem Umfang privat versichert und verzichten auf die Beihilfe im Einzelfall. Die Pauschale beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags zur Krankenversicherung, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif. Zuschüsse eines Arbeitgebers oder Sozialleistungsträgers werden angerechnet; für berücksichtigungsfähige Angehörige gibt es ebenfalls eine Pauschale.
Der Verzicht reicht nicht unbegrenzt: Beihilfe zu Pflegekosten, für die die Pflegeversicherung leistet, und Beihilfe in besonderen Härtefällen bleiben erhalten. Wer später zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wechselt oder den Versicherungsumfang ändert, bekommt höchstens die bisherige Pauschale weiter.
In Frage kommt sie vor allem für Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen in der gesetzlichen Kasse bleiben wollen. Privat Versicherte geben mit ihr die Erstattung im Einzelfall auf – und damit die höheren Sätze mit Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand. Weil sich der Schritt nicht zurücknehmen lässt, sollte er vorher durchgerechnet werden.
Antrag, Frist und Beihilfe App des Landesverwaltungsamts
Beihilfe gibt es nur auf Antrag beim Landesverwaltungsamt. Zwei Regeln sollten Sie kennen:
- Antragsfrist: drei Jahre. Der Antrag muss binnen drei Jahren nach dem Rechnungsdatum gestellt werden (§ 54 LBhVO). So viel Zeit lässt auch Bayern; in Niedersachsen ist dagegen schon nach einem Jahr Schluss.
- Mindestbetrag: mehr als 200 Euro. Die mit einem Antrag eingereichten Kosten müssen zusammen über 200 Euro liegen (§ 51 Abs. 7 LBhVO) – doppelt so viel wie die 100 Euro in Niedersachsen. Verzichten kann die Beihilfestelle auf diese Grenze nur im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung.
Kleine Rechnungen lassen sich also sammeln, bis die Summe 200 Euro übersteigt. Das älteste Rechnungsdatum sollten Sie dabei im Blick behalten, denn eine Sonderregel für den drohenden Fristablauf, wie sie Niedersachsen beim Mindestbetrag kennt, enthält die Berliner Mindestbetragsregel nicht.
Beihilfe App und BeihilfeantragOnline (BAO)
Digital führt das Landesverwaltungsamt zwei getrennte Wege. Krankheitskosten reichen Sie über die Beihilfe App ein, eine Foto-App für Belege. Für Pflegekosten gibt es das Web-Portal BeihilfeantragOnline (BAO). Beide Verfahren sind voneinander unabhängig; daneben bleibt der schriftliche Antrag möglich.
Referendariat in Berlin: Was im Vorbereitungsdienst gilt
Auch im Vorbereitungsdienst sind Sie beihilfeberechtigt, denn die LBhVO lässt Anwärterbezüge für den Anspruch ausdrücklich genügen. Einen eigenen, höheren Satz für Anwärterinnen und Anwärter, wie ihn Hessen mit 70 Prozent vorsieht, nennen weder Gesetz noch Verordnung. § 76 Abs. 3 LBG unterscheidet beim Satz von 50 Prozent nicht nach der Art des Beamtenverhältnisses – im Referendariat gelten also dieselben Sätze wie später im Schuldienst.
Zahnersatz ist im Vorbereitungsdienst ausgeschlossen
Solange Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind, zahlt die Beihilfe nach § 17 Abs. 2 LBhVO nichts für Zahnersatz, Inlays und Kronen, Implantate sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Das gilt auch für Angehörige, die bei Ihnen berücksichtigt werden. Ausnahmen gibt es nur zwei: Die Behandlung geht auf einen Unfall während des Vorbereitungsdienstes zurück, oder Sie waren vorher mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst beschäftigt. Eine absehbare größere Zahnbehandlung gehört deshalb in die Planung des Ausbildungstarifs.
Zum Einstieg gehört auch die Entscheidung über die Krankenversicherung. Was dabei zu beachten ist, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.
Familienbedingte Beurlaubung und Ruhestand
Wer sich ohne Dienstbezüge beurlauben lässt, um Kinder zu betreuen oder pflegebedürftige Angehörige zu pflegen, bleibt abgesichert: Nach § 55 Abs. 2 LBG besteht in dieser Zeit ein Anspruch auf Krankheitsfürsorge nach den Beihilferegeln für Beamte mit Dienstbezügen. Er entfällt, wenn Sie währenddessen bei einer anderen beihilfeberechtigten Person – etwa dem Ehepartner – berücksichtigungsfähig werden oder in der gesetzlichen Kasse familienversichert sind.
Mit dem Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent. Bei geringen Gesamteinkünften kann die Beihilfestelle ihn nach § 47 Abs. 2 LBhVO unter weiteren Voraussetzungen im Ermessen um höchstens 10 Prozentpunkte anheben, dann für höchstens drei Jahre.
Praxisbeispiel: Knie-Operation mit Chefarzt und Zweibettzimmer
Ein verbeamteter Sportlehrer in Berlin hat ein Kind; sein Bemessungssatz liegt damit bei 50 Prozent. Nach einer Knieverletzung wird er operiert und liegt vier Kalendertage im Krankenhaus, mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Die allgemeinen Krankenhausleistungen kosten 3.600 Euro, die Wahlleistungen zusammen 1.000 Euro.
Die 1.000 Euro für Chefarzt und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Von den 3.600 Euro geht der Eigenbehalt ab: vier Tage zu je 10 Euro, also 40 Euro. Beihilfefähig bleiben 3.560 Euro, davon erstattet das Landesverwaltungsamt 50 Prozent: 1.780 Euro. Von der Gesamtrechnung über 4.600 Euro sind damit 2.820 Euro offen, darunter die vollen 1.000 Euro für die Wahlleistungen. Wie viel davon der private Tarif übernimmt, hängt von seinen Bedingungen ab.
Wäre die Operation in seine Elternzeit gefallen, hätte der Satz 70 Prozent betragen: 70 Prozent von 3.560 Euro sind 2.492 Euro, also 712 Euro mehr Beihilfe. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.
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Häufige Fragen zur Beihilfe in Berlin
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Berlin?
Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Berlin?
Drei Jahre ab dem Rechnungsdatum. Außerdem müssen die Kosten eines Antrags zusammen mehr als 200 Euro betragen; kleinere Rechnungen sammeln Sie deshalb am besten, bis diese Summe überschritten ist.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Berlin?
Seit dem 1. März 2026 sind es 20.748 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte, gemessen im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 21.628 Euro. Der Wert von 22.648 Euro gilt für den Bund, nicht für Berlin.
Gibt es in Berlin eine pauschale Beihilfe?
Ja. Nach § 76 Abs. 5 LBG zahlt das Land auf Antrag die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Antrag und Verzicht auf die Beihilfe im Einzelfall sind unwiderruflich, gezahlt wird erst ab dem Folgemonat.
Zahlt die Beihilfe in Berlin Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nein. Das Landesbeamtengesetz schließt Wahlleistungen im Krankenhaus ausdrücklich aus; nur für einen kleinen Personenkreis aus der Zeit vor April 1998 gilt noch altes Recht. Wer Chefarzt oder Zweibettzimmer möchte, muss beides privat versichern.
Kann ich die Beihilfe in Berlin per App beantragen?
Ja. Krankheitskosten reichen Sie mit der Beihilfe App des Landesverwaltungsamts ein. Für Pflegekosten ist das Web-Portal BeihilfeantragOnline (BAO) vorgesehen; beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.
Stand: September 2026. Grundlage sind §§ 55, 76 und 108 des Landesbeamtengesetzes Berlin, die Landesbeihilfeverordnung, die Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Einkommensgrenze und die Angaben des Landesverwaltungsamts Berlin. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall das Landesverwaltungsamt Berlin.