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Beihilfe Schleswig-Holstein für Lehrkräfte: Sätze, Selbstbehalt & App

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Beihilfe Schleswig-Holstein für Lehrkräfte: Sätze, Selbstbehalt & App

Wer in Schleswig-Holstein als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil der Krankheitskosten vom Land zurück: die Beihilfe. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung ab. Schleswig-Holstein weicht dabei vom gewohnten Bild ab: Mit Kindern steigen auch die Sätze für Ehepartner und Kinder auf bis zu 90 Prozent, zugleich zieht das Land jedes Jahr einen Selbstbehalt ab. Dieser Ratgeber zeigt, welche Sätze gelten, was ausgeschlossen ist, wie der Antrag funktioniert und was im Referendariat zählt. Stand der Angaben: September 2026.

Beihilfe in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle

§ 80 des Landesbeamtengesetzes (LBG) legt fest, wer beihilfeberechtigt ist, welche Angehörigen mitzählen und welche Antragsfrist gilt – und nennt bereits die Bemessungssätze. Die Einzelheiten, etwa welche Kosten beihilfefähig sind und wie hoch der jährliche Selbstbehalt ausfällt, regelt die Beihilfeverordnung (BhVO) vom 15. November 2016. Die Anträge gehen an das Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP).

Der Anspruch besteht, solange Dienst- oder Anwärterbezüge, Ruhegehalt oder Hinterbliebenenbezüge gezahlt werden, und bleibt auch in der Elternzeit erhalten. Einen Überblick über Besoldung und Verbeamtung finden Sie auf unserer Seite Lehrer in Schleswig-Holstein.

Bemessungssätze in Schleswig-Holstein

Der Bemessungssatz gibt an, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe erstattet. Die Grundstufen mit 50, 70 und 80 Prozent kennen auch Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – bei Familien geht Schleswig-Holstein aber weiter:

Personengruppe Bemessungssatz
Aktive Beamtinnen und Beamte 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- und eingetragene Lebenspartner 70 %
Ehe- und Lebenspartner, wenn zwei oder mehr Kinder zu berücksichtigen sind 90 % (bei Pflegebedürftigkeit 70 %)
Berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 %
Alle berücksichtigungsfähigen Kinder, wenn es drei oder mehr sind 90 % (bei Pflegebedürftigkeit 80 %)

Als Kinder zählen diejenigen, die beim Familienzuschlag berücksichtigt werden. Mit zwei Kindern erhält die Lehrkraft selbst 70 Prozent, ein berücksichtigungsfähiger Partner sogar 90 Prozent – privat abzusichern sind für ihn dann nur noch 10 Prozent. Ab dem dritten Kind steigen alle Kinder von 80 auf 90 Prozent, nicht nur das dritte. Bei Pflegebedürftigkeit gelten die 90-Prozent-Sätze nicht; dort bleibt es bei 70 Prozent für Partner und 80 Prozent für Kinder.

Wenn beide Eltern verbeamtet sind

Bei Lehrerehepaaren greift der 90-Prozent-Satz nicht: Wer selbst als Beamtin oder Beamter beihilfeberechtigt ist, kann beim anderen nicht zugleich als Angehöriger berücksichtigt werden. Den wegen der Kinder erhöhten Satz von 70 Prozent bekommt zudem nur einer von beiden – derjenige, den die Eltern bestimmen; ändern lässt sich das nur in Ausnahmefällen. Die Beschränkung entfällt, wenn einem von beiden schon aus anderem Grund 70 Prozent zustehen, etwa wegen Versorgungsbezügen. Auch die Kosten der Kinder laufen nur über einen Elternteil. Für die Tarife heißt das: Der eine muss privat 30 Prozent absichern, der andere 50 Prozent.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner

Ehe- und eingetragene Lebenspartner erhalten nur Beihilfe, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag nicht über 20.000 Euro lag – für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also 2024. Wegen des 90-Prozent-Satzes wiegt diese Grenze schwer: Liegt der Partner darüber, entfällt die Beihilfe für ihn grundsätzlich ganz, und ein Tarif für die restlichen 10 Prozent reicht nicht mehr.

Mehr Beihilfe bei einem Leistungsausschluss

Hat der private Versicherer bestimmte Krankheiten oder angeborene Leiden individuell ausgeschlossen oder seine Leistungen dafür auf Dauer eingestellt, obwohl Sie ausreichend und rechtzeitig versichert sind, erhöht sich der Bemessungssatz für diese Kosten um 20 Prozent, höchstens auf 90 Prozent. Die Einzelheiten prüft die Beihilfestelle.

Selbstbehalt in Schleswig-Holstein: jährlicher Abzug nach Besoldungsgruppe

Anders als Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen kürzt Schleswig-Holstein die Beihilfe um einen jährlichen Selbstbehalt. Er wird von der errechneten Beihilfe abgezogen, für jedes Kalenderjahr, in dem Kosten angefallen sind, und richtet sich nach der Besoldungsgruppe:

Besoldungsgruppe Selbstbehalt je Kalenderjahr
A 10 bis A 11 160 €
A 12 bis A 15 250 €
A 16 400 €
B 4 bis B 7 550 €
Höhere Besoldungsgruppen 710 €

Auch die Gruppen der B-, C-, R- und W-Besoldung sind diesen Stufen zugeordnet. Für Lehrämter in A 12 bis A 15 sind es 250 Euro im Jahr. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt der Betrag um 25 Euro, mindestens bleiben aber 50 Euro; der Partner zählt dabei nicht. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Januar – eine Beförderung wirkt sich also erst im Folgejahr aus. Wer erst im Laufe des Jahres ins Beamtenverhältnis kommt oder von einem Dienstherrn außerhalb Schleswig-Holsteins hierher versetzt wird, für den zählt der Tag der Ernennung oder Versetzung.

Keinen Selbstbehalt gibt es im Vorbereitungsdienst, in einer Elternzeit ohne Teilzeit, bei dauernder Pflegebedürftigkeit, bei Schäden, die ein Dritter verursacht hat, und bei Vorsorgemaßnahmen.

Was die Beihilfe in Schleswig-Holstein nicht zahlt

Chefarzt und Zweibettzimmer sind ausgeschlossen

Wahlleistungen im Krankenhaus – etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer – sind grundsätzlich nicht beihilfefähig; die Beihilfe übernimmt nur die allgemeinen Krankenhausleistungen. Ein Hinzubuchen gegen Monatsbeitrag oder Tagesabzug sieht die Verordnung nicht vor. In Bayern dagegen bleiben Wahlleistungen beihilfefähig, dort wird nur ein Betrag je Tag abgezogen. Wer Wert darauf legt, muss beides privat absichern – im Beihilfetarif oder über eine Zusatzversicherung. Worauf es dabei ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.

Keine Beihilfe für Heilpraktiker

Auch Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind ausgeschlossen. Ob der private Tarif sie übernimmt, hängt allein von dessen Bedingungen ab – wer regelmäßig zum Heilpraktiker geht, sollte das beim Tarifvergleich ausdrücklich prüfen.

Pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein: GKV-Zuschuss nur unter Bedingungen

Schleswig-Holstein zahlt freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 80a LBG: die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags. Eine freie Wahl wie bei der pauschalen Beihilfe in Niedersachsen ist das aber nicht. Nach der Grundregel gibt es den Zuschuss nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wegen der bestehenden Lebensumstände zum Zeitpunkt des Antrags finanziell nachteilig oder unmöglich wäre. Ohne diese Bedingung erhalten ihn auf Antrag:

  • Beamte auf Widerruf oder auf Zeit – also auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, sofern sie Beamte auf Widerruf sind.
  • Wechsler: wer hierher versetzt oder direkt im Anschluss an ein früheres Beamtenverhältnis hier ernannt wird und dadurch eine Pauschale oder einen Zuschuss verliert.
  • Bestandsfälle: wer am 30. November 2023 bereits freiwillig gesetzlich versichert war.

Der Zuschuss ersetzt die Beihilfe; nur Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit bleiben beihilfefähig. Wer ihn nach der Grundregel beantragt, muss zugleich auf ergänzende Beihilfen verzichten – beides ist unwiderruflich. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Die Vorschrift wurde im Frühjahr 2026 geändert; dargestellt ist die seit dem 18. April 2026 geltende Fassung.

Erst rechnen, dann unterschreiben: Der Schritt nach der Grundregel ist endgültig. Rechnen Sie vorher durch, was es auf Dauer bedeutet, die zweite Hälfte des Kassenbeitrags selbst zu tragen – unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte hilft dabei.

Gesetzlich versichert ohne Zuschuss

Wer ohne Zuschuss in der gesetzlichen Kasse bleibt, erhält weiter Beihilfe, aber erst nach Abzug der Kassenleistungen; Sach- und Dienstleistungen der Kasse sind nicht beihilfefähig. Eine Aufstockung auf 100 Prozent, wie Niedersachsen sie kennt, sieht die Verordnung hier nur als Übergangsregel vor – für Beamte, die bis zum 30. Juni 2005 freiwillig gesetzlich versichert waren.

Antrag, Frist und Beihilfe-App dBeihilfePlus

Beihilfe gibt es nur auf Antrag. Zwei Regeln aus § 80 LBG sind wichtig:

  • Antragsfrist: zwei Jahre nach Entstehen der Kosten oder Ausstellung der Rechnung – doppelt so lange wie in Niedersachsen, kürzer als die drei Jahre in Bayern. Bei Pflegeleistungen beginnt die Frist am letzten Tag des Pflegemonats, bei einer Heilkur mit deren Ende.
  • Mindestbetrag: mehr als 100 Euro. Die Kosten eines Antrags müssen zusammen 100 Euro übersteigen. Kommen in zehn Monaten keine 100 Euro zusammen, genügen ausnahmsweise mehr als 15 Euro.

Die Beihilfe-App „dBeihilfePlus“

Für den elektronischen Antrag stellt das Land die App „dBeihilfePlus“ bereit, erhältlich bei Google Play und im App Store von Apple. Belege werden mit Smartphone oder Tablet erfasst, können gesammelt und dann gemeinsam papierlos eingereicht werden; die Nutzung ist barrierefrei möglich. Die Anträge gehen an das DLZP. Vor der ersten Nutzung steht eine Registrierung mit Legitimierung, zu der das DLZP Erklärvideos und eine Anleitung bereitstellt. Bei technischen Problemen hilft das Support-Team von Dataport. Wer die frühere App „Meine Arztrechnung“ genutzt hat, kann seine Registrierungsdaten übernehmen.

Referendariat in Schleswig-Holstein: Was im Vorbereitungsdienst gilt

Auch im Vorbereitungsdienst sind Sie beihilfeberechtigt; das Gesetz nennt ausdrücklich die Anwärterbezüge. Einen eigenen, höheren Satz wie Hessen mit 70 Prozent kennt Schleswig-Holstein nicht – die Tabelle unterscheidet nur Beamte, Versorgungsempfänger und Angehörige. Im Referendariat gilt also der Beamtensatz von 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Drei Punkte sind anders:

  • Kein Selbstbehalt: Anwärterinnen und Anwärter zahlen ihn nicht.
  • Wartezeit beim Zahnersatz: Solange Sie im Vorbereitungsdienst Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, zahlt die Beihilfe nichts für Zahnersatz, Inlays, Kronen, Implantate sowie Funktionsanalyse und -therapie – auch nicht für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ausnahmen: ein Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder mindestens drei Jahre ununterbrochene Beschäftigung im öffentlichen Dienst davor.
  • GKV-Zuschuss ohne Bedingung: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag, ohne dass ein Wechsel in den Basistarif nachteilig sein muss; Beihilfe gibt es daneben nur bei Pflegebedürftigkeit. Ob der Zuschuss nach der Ernennung auf Probe weiterläuft, regelt diese Sondervorschrift nicht – klären Sie das vorher mit der zuständigen Stelle.

Welche Fristen beim Start ins Referendariat für die Krankenversicherung zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.

Teilzeit, Elternzeit und Ruhestand

Teilzeit: Die Beihilfeberechtigung bleibt; der Selbstbehalt sinkt im Verhältnis der verminderten zur regulären Arbeitszeit. Bei einer Dreiviertelstelle in A 12 bis A 15 sind es ohne Kinder 187,50 statt 250 Euro.

Elternzeit: Die Beihilfeberechtigung besteht fort; ohne Teilzeit wird kein Selbstbehalt einbehalten.

Ruhestand: Der Bemessungssatz steigt auf 70 Prozent. Der Selbstbehalt bleibt, denn die Verordnung bezieht Versorgungsempfänger ausdrücklich ein. Für Hinterbliebene sinken die Beträge auf 40 Prozent, für Waisen auf 10 Prozent.

Praxisbeispiel: Eine Lehrerfamilie mit zwei Kindern

Eine verbeamtete Lehrerin in A 13 ist verheiratet und hat zwei Kinder, die beim Familienzuschlag berücksichtigt werden. Ihr Mann ist nicht verbeamtet, seine Einkünfte lagen 2024 unter 20.000 Euro; er ist berücksichtigungsfähig und für den Rest privat versichert. Für 2026 reicht sie beihilfefähige Rechnungen über 2.500 Euro ein: 1.200 Euro für sich, 800 Euro für ihren Mann und 500 Euro für die Kinder.

Es gelten 70 Prozent für sie, 90 Prozent für ihren Mann und 80 Prozent für die Kinder. Die errechnete Beihilfe: 840 + 720 + 400 = 1.960 Euro. Davon geht der Selbstbehalt ab: 250 Euro minus 2 × 25 Euro für die Kinder, also 200 Euro. Das DLZP zahlt 1.760 Euro aus. Von den übrigen 740 Euro trägt die private Krankenversicherung die Restanteile – 360 Euro für sie, 80 Euro für ihn, 100 Euro für die Kinder, zusammen 540 Euro –, soweit die Tarife sie voll erstatten. Die 200 Euro Selbstbehalt übernimmt die Beihilfe bewusst nicht.

Zwei Abwandlungen: Wäre ihr Mann selbst verbeamtet, zählte er nicht als Angehöriger; da sie den erhöhten Satz hat, bekäme er für seine 800 Euro nur 50 Prozent, also 400 statt 720 Euro. Mit drei Kindern stiegen alle Kinder auf 90 Prozent – für dieselben 500 Euro gäbe es 450 Euro –, und der Selbstbehalt sänke auf 175 Euro. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.

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Häufige Fragen zur Beihilfe in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Schleswig-Holstein?

Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent; im Ruhestand gelten 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner bekommen 70 Prozent, ab zwei Kindern 90 Prozent. Kinder erhalten 80 Prozent, ab drei Kindern alle 90 Prozent.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Beihilfe in Schleswig-Holstein?

In A 12 bis A 15 beträgt er 250 Euro im Jahr, in A 10 bis A 11 sind es 160 Euro, in A 16 400 Euro. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt er um 25 Euro, mindestens bleiben 50 Euro. Im Vorbereitungsdienst und in einer Elternzeit ohne Teilzeit fällt er nicht an.

Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Schleswig-Holstein?

Zwei Jahre ab Entstehen der Kosten oder Ausstellung der Rechnung. Ein Antrag muss zudem mehr als 100 Euro umfassen; kommen in zehn Monaten keine 100 Euro zusammen, genügen mehr als 15 Euro.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine pauschale Beihilfe?

Nicht als freie Wahl. Das Land zahlt freiwillig gesetzlich versicherten Beamten die Hälfte des Beitrags, nach der Grundregel aber nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung finanziell nachteilig oder unmöglich wäre. Beamte auf Widerruf, bestimmte Versetzte und Bestandsfälle vom 30. November 2023 erhalten den Zuschuss ohne diese Bedingung.

Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein Chefarzt, Zweibettzimmer oder Heilpraktiker?

Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus und Leistungen von Heilpraktikern sind grundsätzlich nicht beihilfefähig. Wer darauf Wert legt, muss sie privat absichern.

Kann ich die Beihilfe in Schleswig-Holstein per App beantragen?

Ja, mit der App „dBeihilfePlus“ für Android und iOS; die Anträge gehen an das DLZP. Vor der ersten Nutzung ist eine Registrierung mit Legitimierung nötig.

Stand: September 2026. Grundlage sind §§ 80 und 80a des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein, die Beihilfeverordnung (BhVO) vom 15. November 2016 in der aktuellen Fassung und die Informationen des DLZP zur Beihilfe-App. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall die Beihilfestelle.

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