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Beihilfe Brandenburg für Lehrkräfte: Sätze, Wahlleistungen & ZBB-App

Beihilfe

Beihilfe Brandenburg für Lehrkräfte: Sätze, Wahlleistungen & ZBB-App

Wer in Brandenburg als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil der Krankheitskosten vom Land erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung. Brandenburg regelt dabei nur die Eckpunkte im Landesbeamtengesetz und wendet im Übrigen die Bundesbeihilfeverordnung an. Wer sich an Informationen zur Beihilfe des Bundes hält, liegt deshalb oft richtig – ausgerechnet bei Chefarzt, Zweibettzimmer und der Einkommensgrenze für Ehepartner aber falsch. Dieser Ratgeber zeigt die Sätze, die Brandenburger Abweichungen, den Antrag bei der Zentralen Bezügestelle und was im Referendariat gilt. Stand der Angaben: September 2026.

Beihilfe in Brandenburg: Landesgesetz plus Bundesbeihilfeverordnung

Grundlage ist § 62 des Landesbeamtengesetzes (LBG). Dort legt Brandenburg selbst fest, wer beihilfeberechtigt ist, welche Angehörigen mitzählen, wie hoch die Bemessungssätze sind, dass Wahlleistungen im Krankenhaus ausgeschlossen bleiben und wann es eine pauschale Beihilfe gibt. Für alle übrigen Einzelheiten, etwa was genau erstattet wird und welche Fristen und Eigenbehalte gelten, verweist § 62 Abs. 7 LBG auf die jeweils aktuellen Vorschriften für Bundesbeamte, solange das Land keine eigene Verordnung erlassen hat. Nach Angaben der Zentralen Bezügestelle ist das die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Ändert der Bund sie, wirkt sich das grundsätzlich auch in Brandenburg aus; nur wo § 62 LBG eine eigene Regel trifft, geht das Landesrecht vor.

Zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB). Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Besoldung sowie Versorgungsempfänger. Wie Verbeamtung und Besoldung im Land geregelt sind, lesen Sie auf unserer Seite Lehrer in Brandenburg.

Vorsicht mit Angaben zur Bundesbeihilfe: Viele Informationen für Bundesbeamte stimmen auch in Brandenburg. Vor allem in zwei Punkten, die für die Tarifwahl wichtig sind, weicht das Land aber ab: Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig, und die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner liegt fest bei 20.000 Euro statt beim jährlich angepassten Bundeswert.

Bemessungssätze in Brandenburg

Der Bemessungssatz bestimmt, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Brandenburg hat die Sätze direkt in § 62 LBG geschrieben:

Personengruppe Bemessungssatz
Aktive Beamtinnen und Beamte 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Beamtinnen und Beamte in Elternzeit 70 %
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- und eingetragene Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen 80 %

Kinder zählen mit, wenn sie im Familienzuschlag nach Brandenburger Besoldungsrecht berücksichtigt werden können. Bemerkenswert für junge Lehrerfamilien: Wer Elternzeit nimmt, bleibt beihilfeberechtigt, auch ohne Besoldung, und erhält in dieser Zeit 70 Prozent, also schon mit dem ersten Kind. Im Ruhestand steigt der eigene Satz ebenfalls auf 70 Prozent.

Wenn beide Eltern verbeamtet sind

Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, wie bei vielen Lehrerehepaaren, erhält den wegen der Kinder erhöhten Satz von 70 Prozent nur einer von beiden. Welcher, legt das Brandenburger Gesetz nicht ausdrücklich fest; im Bundesrecht ist es derjenige, der den Familienzuschlag bezieht. Lassen Sie sich die Zuordnung im Zweifel von der ZBB bestätigen. Denn wer 70 Prozent erhält, versichert privat nur noch 30 Prozent, der andere Elternteil dagegen die Hälfte seiner Kosten. Wechselt die Zuordnung, gehören beide Tarife auf den Prüfstand.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: fest 20.000 Euro

Ehe- und eingetragene Lebenspartner zählen nur mit, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte 20.000 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr vor dem Antrag: Für einen Antrag im Jahr 2026 kommt es auf 2024 an. Genau hier liegt eine Falle für Leser von Ratgebern zur Bundesbeihilfe. Der Bund passt seine Grenze seit 2024 jährlich an; seit dem 1. Januar 2026 liegt sie dort bei 22.648 Euro. In Brandenburg gilt dieser Wert nicht, weil das Landesgesetz den Betrag selbst festschreibt, und die ZBB weist ausdrücklich auf die 20.000 Euro hin. Liegen die Einkünfte des Partners darüber, wird er nicht berücksichtigt, auch wenn er unter der Bundesgrenze bleibt.

Elternzeit und Beurlaubung: Die Beihilfe läuft weiter

Wer den Dienst für die Familie unterbricht, verliert den Krankheitsschutz nicht:

  • Elternzeit: Die Beihilfeberechtigung bleibt bestehen, der Bemessungssatz beträgt 70 Prozent (§ 62 LBG).
  • Kurzer unbezahlter Urlaub: Bis zu einem Monat ohne Besoldung ändert am Beihilfeanspruch nichts, auch im Vorbereitungsdienst (§ 79 LBG).
  • Familienbedingte Beurlaubung: Sind Sie ohne Besoldung beurlaubt, weil Sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, erhalten Sie Krankheitsfürsorge nach den Beihilferegeln, als bezögen Sie Dienstbezüge. Das entfällt, wenn Sie in dieser Zeit bei einer anderen beihilfeberechtigten Person als Angehörige berücksichtigt werden oder Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse haben. Auch diese Regel gilt im Vorbereitungsdienst (§ 80 LBG).

Wahlleistungen im Krankenhaus: In Brandenburg nicht beihilfefähig

Hier weicht Brandenburg am deutlichsten vom Bund ab. Nach der Bundesbeihilfeverordnung zählen Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer grundsätzlich zu den beihilfefähigen Krankenhauskosten. § 62 Abs. 4 LBG schließt diese Wahlleistungen für Brandenburger Beamtinnen und Beamte aus, in zugelassenen Krankenhäusern ebenso wie in Kliniken ohne Kassenzulassung. Die ZBB hebt das in ihrem Informationsblatt eigens hervor. Ausnahmen gelten nur für abrechenbare Leistungen von Belegärzten und für Menschen, die schon am 1. Januar 1999 schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert; das schließt berücksichtigungsfähige Angehörige ein. Eine Option, Wahlleistungen gegen einen Monatsbeitrag zurückzuholen, sieht das Landesrecht nicht vor.

In Bayern dagegen sind Wahlleistungen beihilfefähig, mit Abzügen von 25 Euro je Tag beim Chefarzt und 7,50 Euro je Tag beim Zweibettzimmer. Brandenburger Lehrkräfte müssen beides vollständig privat absichern, im Beihilfetarif selbst oder über einen eigenen Baustein. Was das ausmacht, zeigt das Praxisbeispiel unten; worauf es beim Tarifvergleich ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.

Eigenbehalte und Belastungsgrenze statt Kostendämpfungspauschale

Eine jährliche Kostendämpfungspauschale, wie sie einige andere Länder abziehen, kennen weder das Landesgesetz noch die Bundesverordnung. Stattdessen mindern sich die beihilfefähigen Kosten bei bestimmten Leistungen um Eigenbehalte:

Leistung Eigenbehalt
Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrten 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten selbst
Vollstationäre Krankenhausbehandlung, stationäre Rehabilitation 10 € pro Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren entfallen die Eigenbehalte, außer bei Fahrtkosten; weitere Ausnahmen gibt es unter anderem bei Schwangerschaft und Vorsorge. Auf Antrag gilt eine Belastungsgrenze: Was an Eigenbehalten im Jahr über 2 Prozent der jährlichen Einnahmen hinausgeht, bei chronisch Kranken über 1 Prozent, wird nicht mehr abgezogen. Die Grenze gilt für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen zusammen; beantragen können Sie sie bis zum Ende des Folgejahres.

Pauschale Beihilfe in Brandenburg

Mit § 62 Abs. 6 LBG hat Brandenburg eine Alternative geschaffen, die die Bundesbeihilfeverordnung nicht kennt: die pauschale Beihilfe. Statt Beihilfe zu jeder Rechnung zahlt das Land monatlich mit den Bezügen einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Bei gesetzlich Versicherten ist das die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, bei privat Versicherten höchstens die Hälfte dessen, was eine Versicherung im Basistarif kosten würde.

Voraussetzung ist eine freiwillige gesetzliche oder eine vergleichbare private Versicherung, deren Nachweis und der Verzicht auf ergänzende Beihilfe. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige zählen mit, beim Ehe- oder Lebenspartner nur bis zur Grenze von 20.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr. Beitragsanteile eines Arbeitgebers oder Sozialleistungsträgers und Ansprüche auf einen Beitragszuschuss werden angerechnet.

Eine Entscheidung ohne Rückweg: Antrag und Verzicht sind unwiderruflich und gehen schriftlich oder elektronisch an die ZBB. Kosten, für die die soziale oder private Pflegeversicherung leisten muss, deckt die Pauschale nicht ab. Das Verfahren beschreibt die ZBB in einem eigenen Informationsblatt zur pauschalen Beihilfe.

In Betracht kommt die pauschale Beihilfe vor allem für Lehrkräfte, die in der gesetzlichen Kasse bleiben wollen. Für sie gilt ohnehin: Was die Kasse selbst leistet, ist nicht beihilfefähig. Privat Versicherte geben mit der Pauschale dagegen die Erstattung im Einzelfall auf und damit auch die höheren Sätze mit Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand. Weil der Schritt endgültig ist, sollten Sie beide Wege vorher durchrechnen, etwa mit unserem GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte.

Antrag, Frist und Beihilfe-App dBeihilfePlus der ZBB

Beihilfe gibt es nur auf Antrag bei der ZBB; die Formulare, darunter ein Kurzantrag, stehen auf ihrer Website unter „Individuelle Beihilfe“. Frist und Mindestbetrag regelt die Bundesbeihilfeverordnung:

  • Antragsfrist: drei Jahre. Der Antrag muss binnen drei Jahren nach dem Rechnungsdatum gestellt werden. Laut ZBB zählen das Rechnungsdatum und der Eingang des Antrags, planen Sie also den Postweg ein. In Niedersachsen bleibt dafür nur ein Jahr.
  • Mindestbetrag: mehr als 200 Euro. Die mit einem Antrag geltend gemachten Aufwendungen müssen zusammen über 200 Euro liegen; die Beihilfestelle kann im Einvernehmen mit der Fachaufsicht darauf verzichten.

Kleinere Rechnungen können Sie also in Ruhe sammeln, bis die Grenze überschritten ist. Die älteste sollten Sie trotzdem im Blick behalten: Für Belege, die älter als drei Jahre sind, gibt es grundsätzlich keine Beihilfe mehr.

Die Beihilfe-App dBeihilfePlus

Seit Ende 2025 können alle Beihilfeberechtigten in Brandenburg ihre Anträge auch mit der App dBeihilfePlus bei der ZBB einreichen, per Smartphone oder Tablet, für Android und iOS. Belege werden in der App erfasst und übermittelt, auf Wunsch auch gesammelt. Vor dem ersten digitalen Antrag steht eine Einrichtung mit etwas Vorlauf:

  • Sie brauchen eine gültige E-Mail-Adresse und Ihre ZBB-Personalnummer.
  • Für jede Anmeldung ist eine Authenticator-App nötig, die Einmalcodes erzeugt. Löschen Sie diese nach der Einrichtung nicht; die ZBB weist ausdrücklich darauf hin.
  • Nach der Registrierung kommt innerhalb weniger Tage ein Codebrief mit Freischaltcode per Post. Erst danach lässt sich der erste Antrag über die App stellen.

Wer gleich zu Beginn des Referendariats eine Rechnung einreichen will, plant diese Tage ein oder stellt den ersten Antrag auf Papier. Technische Fragen zur App beantwortet nicht die Beihilfe-Hotline der ZBB, sondern eine eigene Hotline von Dataport.

Referendariat in Brandenburg: Was im Vorbereitungsdienst gilt

Auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf gehören Sie zum Beihilfesystem: Das Landesbeamtengesetz nennt den Vorbereitungsdienst ausdrücklich bei den Beihilferegeln für unbezahlten Urlaub und familienbedingte Beurlaubung. Einen eigenen Bemessungssatz für Anwärterinnen und Anwärter sehen aber weder § 62 LBG noch die Bundesverordnung vor. Einen Aufschlag wie in Hessen, wo Anwärter einheitlich 70 Prozent erhalten, gibt es also nicht. Rechnen Sie im Referendariat daher mit den allgemeinen Stufen, ohne Kinder also mit 50 Prozent; verbindlich ist der erste Bescheid der ZBB.

Zahnersatz im Vorbereitungsdienst weitgehend ausgeschlossen

Solange Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, erstattet die Beihilfe nichts für Zahnersatz, Inlays und Kronen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie Implantate, auch nicht für Angehörige, die bei Ihnen berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Behandlungen nach einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes und Fälle, in denen Sie vorher mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Eine absehbare größere Zahnbehandlung gehört deshalb in die Wahl des Ausbildungstarifs.

Beim Start sollten Sie außerdem entscheiden, ob Chefarzt und Zweibettzimmer von Anfang an privat mitversichert sein sollen. Welche Termine beim Einstieg zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.

Praxisbeispiel: Vier Tage Klinik mit Chefarzt und Zweibettzimmer

Eine verbeamtete Grundschullehrerin ist mit einem ebenfalls verbeamteten Lehrer verheiratet. Das Paar hat zwei Kinder, der erhöhte Satz von 70 Prozent ist ihr zugeordnet. Für eine geplante Operation liegt sie vier Tage im Krankenhaus, mit Chefarzt und Zweibettzimmer. Die Rechnungen: 3.200 Euro allgemeine Krankenhausleistungen, 900 Euro Chefarzt und 240 Euro Zweibettzimmer (vier Tage zu je 60 Euro), zusammen 4.340 Euro.

Die 1.140 Euro für Chefarzt und Zweibettzimmer sind in Brandenburg nicht beihilfefähig. Von den allgemeinen Leistungen geht der Eigenbehalt von 10 Euro je Tag ab, bei vier Tagen also 40 Euro. Beihilfefähig bleiben 3.160 Euro, davon erstattet die ZBB 70 Prozent: 2.212 Euro. Die übrigen 2.128 Euro trägt sie selbst oder ihre private Krankenversicherung: 1.140 Euro Wahlleistungen, 948 Euro Restanteil von 30 Prozent und 40 Euro Eigenbehalt. Wie viel davon erstattet wird, hängt von ihrem Tarif ab.

Bei ihrem Mann wären es nur 50 Prozent von 3.160 Euro, also 1.580 Euro, denn der erhöhte Satz steht nur einem Elternteil zu. Bei einem Kind unter 18 Jahren entfiele der Eigenbehalt, und von denselben 3.200 Euro würden 80 Prozent erstattet, also 2.560 Euro. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.

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Häufige Fragen zur Beihilfe in Brandenburg

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Brandenburg?

Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.

Gilt in Brandenburg die Bundesbeihilfeverordnung?

Ja, soweit § 62 des Landesbeamtengesetzes nichts anderes regelt. Eigene Brandenburger Regeln gibt es vor allem bei den Bemessungssätzen, beim Ausschluss der Wahlleistungen, bei der festen Einkommensgrenze von 20.000 Euro und bei der pauschalen Beihilfe.

Zahlt die Beihilfe in Brandenburg Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Anders als nach Bundesrecht sind Wahlleistungen im Krankenhaus in Brandenburg nicht beihilfefähig. Ausnahmen gelten nur für Belegarztleistungen und für Menschen, die schon am 1. Januar 1999 schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert.

Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Brandenburg?

Drei Jahre ab dem Rechnungsdatum; der Antrag muss in dieser Zeit bei der ZBB eingehen. Außerdem müssen die eingereichten Aufwendungen zusammen mehr als 200 Euro betragen.

Gibt es in Brandenburg eine pauschale Beihilfe?

Ja. Nach § 62 Abs. 6 LBG zahlt das Land auf Antrag monatlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Im Gegenzug verzichten Sie unwiderruflich auf die Beihilfe zu einzelnen Rechnungen.

Kann ich die Beihilfe in Brandenburg per App beantragen?

Ja, mit der App dBeihilfePlus der ZBB für Smartphone und Tablet. Für die Einrichtung brauchen Sie eine E-Mail-Adresse, Ihre ZBB-Personalnummer und eine Authenticator-App; den Freischaltcode bekommen Sie per Post.

Stand: September 2026. Grundlage sind die §§ 62, 79 und 80 des Landesbeamtengesetzes Brandenburg, die Bundesbeihilfeverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert im Oktober 2025) und die Informationen der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall die ZBB.

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