
Wer im Saarland als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt vom Land einen festen Anteil der Krankheitskosten erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt in aller Regel eine private Krankenversicherung mit einem passenden Beihilfetarif. Dieser Ratgeber zeigt, welche Sätze gelten, wie die Kostendämpfungspauschale funktioniert, wie der Antrag über die PBeaKK läuft und worauf Sie im Referendariat achten sollten. Stand der Angaben: September 2026.
Beihilfe im Saarland: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle
Im Saarland stehen die zentralen Beihilferegeln bereits im Gesetz. § 67 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) bestimmt, wer Beihilfe erhält, wie hoch die Bemessungssätze sind, welche Leistungen ausgeschlossen sind und wie die Kostendämpfungspauschale berechnet wird. Was im Einzelnen erstattet wird, welche Fristen laufen und wo Höchstbeträge gelten, regelt die saarländische Beihilfeverordnung (BhVO).
Anspruch haben Beamtinnen und Beamte, denen Dienst- oder Anwärterbezüge zustehen, im Vorbereitungsdienst also auch Anwärterinnen und Anwärter. Bearbeitet werden die Anträge seit April 2024 von der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK): Das Land hat ihr die Beihilfebearbeitung im Wege der Organleihe übertragen. Die PBeaKK prüft Ihre Belege und schickt die Bescheide, angewendet wird aber das saarländische Beihilferecht. Mehr zu Besoldung und Verbeamtung finden Sie auf unserer Seite Lehrer im Saarland.
Bemessungssätze im Saarland
Der Bemessungssatz gibt an, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Die Stufen entsprechen denen, die auch Bayern und Nordrhein-Westfalen anwenden:
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension) | 70 %, auf Antrag 80 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und selbst beihilfeberechtigte Waisen | 80 % |
Welcher Satz gilt, entscheidet der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstanden sind, in der Regel also der Tag der Behandlung. Kommt im Mai das zweite Kind zur Welt, wird ein Arztbesuch aus dem April noch mit dem bisherigen Satz abgerechnet, auch wenn der Antrag erst im Juni eingeht.
Wenn beide Eltern verbeamtet sind
Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, etwa weil beide als Lehrkräfte verbeamtet sind, bekommt den erhöhten Satz von 70 Prozent nur einer von ihnen. Wer das ist, legen die Eltern selbst fest; neu treffen lässt sich diese Bestimmung später nur in Ausnahmefällen. Wer 70 Prozent Beihilfe erhält, muss privat nur noch 30 Prozent absichern, der andere Elternteil weiterhin die Hälfte. Getrennt davon sinkt die Kostendämpfungspauschale je Kind um 40 Euro, und diese Minderung erhält grundsätzlich der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Wie viel davon abhängt, zeigt das Praxisbeispiel weiter unten.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner
Ehe- und eingetragene Lebenspartner zählen nur mit, solange ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag eine Grenze nicht übersteigt. Im Verordnungstext steht als Ausgangswert noch 16.000 Euro; der Betrag wird aber jährlich im Verhältnis zum Rentenwert angehoben. Für Anträge im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 19.087 Euro, maßgeblich sind die Einkünfte des Partners aus 2024. Liegt er darüber, erstattet die Beihilfe für seine Krankheitskosten nichts.
Kostendämpfungspauschale im Saarland: der jährliche Abzug
Die wichtigste saarländische Besonderheit betrifft nicht einzelne Rechnungen, sondern das ganze Jahr: Die ausgezahlte Beihilfe wird je Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Ihre Höhe hängt von der Besoldungsgruppe ab; § 67 SBG staffelt sie so:
| Besoldungsgruppe | Kostendämpfungspauschale je Kalenderjahr |
|---|---|
| A 7 und A 8 | 50,00 € |
| A 9 bis A 11 | 100,00 € |
| A 12 bis A 15 | 250,00 € |
| A 16 | 400,00 € |
Es zählt das Kalenderjahr, in dem Sie die Aufwendungen geltend machen, nicht das Jahr der Behandlung. Die Höhe richtet sich nach Ihren Verhältnissen beim ersten Antrag des jeweiligen Jahres. Eine Rechnung aus dem Dezember, die Sie erst im Januar einreichen, fällt also schon unter die Pauschale des neuen Jahres. Üblich ist ein solcher Abzug längst nicht überall: Nordrhein-Westfalen hat seine Pauschale abgeschafft.
Kinder und Teilzeit verringern den Abzug
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind vermindert sich die Pauschale um 40 Euro. Bei Teilzeit sinkt die Pauschale im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit: Mit einer halben Stelle in A 13 wären es statt 250 Euro nur 125 Euro im Jahr.
Wer keine Kostendämpfungspauschale zahlt
- Anwärterinnen und Anwärter – im Referendariat bleibt die Beihilfe also ungekürzt, solange Anwärterbezüge gezahlt werden,
- Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen,
- Waisen sowie Witwen, Witwer und hinterbliebene eingetragene Lebenspartner im Kalenderjahr, in dem ihr Beihilfeanspruch entsteht.
Auch für Gesundheitsvorsorge, Früherkennung, Schwangerschaftsüberwachung und bei dauernder Pflegebedürftigkeit entfällt die Pauschale.
Antrag, Frist und App PBeaKKDirekt
Beihilfe gibt es nur auf Antrag. Zwei Regeln der Beihilfeverordnung sollten Sie kennen, bevor Sie die erste Rechnung abheften:
- Antragsfrist: ein Jahr. Der Antrag muss binnen eines Jahres gestellt sein, nachdem die Kosten entstanden sind, gemeint ist in der Regel die Behandlung. Die Verordnung nennt daneben das Datum, an dem die Rechnung zum ersten Mal ausgestellt wurde; auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie vom Behandlungstag an rechnen. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch endgültig. In Bayern haben Beamte zum Vergleich drei Jahre Zeit.
- Antragsgrenze: mehr als 100 Euro. Die mit einem Antrag eingereichten Aufwendungen müssen zusammen mehr als 100 Euro ausmachen. Kommt dieser Betrag in zehn Monaten nicht zusammen, dürfen Sie auch eine kleinere Summe einreichen.
Daraus ergibt sich eine typische Falle: Wer kleine Rechnungen sammelt, bis die Grenze erreicht ist, muss die älteste Rechnung im Blick behalten. Spätestens nach zehn Monaten steht die Antragsgrenze nicht mehr im Weg, dann gehört der Antrag abgeschickt.
Die App PBeaKKDirekt
Für die Einreichung stellt die PBeaKK die App PBeaKKDirekt bereit. Belege lassen sich damit vom Smartphone aus einreichen, ohne Antragsformular und ohne Porto; Erstattungsbescheide und weitere Schreiben kommen in ein digitales Postfach in der App. Der Papierweg bleibt offen: Wer per Post einreicht, sollte die jeweils aktuelle Fassung des Antragsformulars verwenden.
Was die Beihilfe im Saarland nicht zahlt
Chefarzt und Zweibettzimmer sind ausgeschlossen
Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, also etwa die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Zweibettzimmer, sind im Saarland nicht beihilfefähig. Beihilfefähig sind die voll- und teilstationären Krankenhausleistungen ohne diese Wahlleistungen; eine Möglichkeit, sie gegen einen Monatsbeitrag einzuschließen, sehen Gesetz und Verordnung nicht vor. Ganz anders in Bayern, wo Wahlleistungen beihilfefähig sind und lediglich ein Abzug je Tag anfällt.
Wer darauf Wert legt, muss beides vollständig privat absichern, im Beihilfetarif oder über eine Zusatzversicherung. Worauf es dabei ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.
Heilpraktiker: keine Beihilfe
Im selben Satz schließt das Gesetz Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern aus. Wer solche Behandlungen nutzen möchte, sollte prüfen, ob sein privater Tarif sie auch dann erstattet, wenn kein Beihilfeanteil fließt.
Zahntechnische Leistungen nur zur Hälfte
Bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen, die die Verordnung über Gebührennummern aus Abschnitt C sowie die Abschnitte F und K der Gebührenordnung für Zahnärzte festlegt, sind die Aufwendungen für zahntechnische Leistungen nur zur Hälfte beihilfefähig. Erst auf diese Hälfte wendet die Beihilfe Ihren Bemessungssatz an. Bei 50 Prozent Beihilfe werden die zahntechnischen Kosten also rechnerisch nur zu einem Viertel erstattet.
Arzneimittel nur bis zum Festbetrag
Gilt für ein Medikament oder Verbandmittel ein Festbetrag nach dem Sozialgesetzbuch, erkennt die Beihilfe höchstens diesen Betrag an; den Mehrpreis tragen Sie oder Ihr Tarif. Eigenbehalte je Arzneimittel oder Verordnung, wie sie etwa Niedersachsen abzieht, sehen Gesetz und Beihilfeverordnung im Saarland dagegen nicht vor. Die Eigenbeteiligung läuft hier über die jährliche Pauschale.
Keine pauschale Beihilfe im Saarland: Was gesetzlich Versicherte wissen sollten
Mehrere Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an: Statt Rechnungen einzeln zu erstatten, zahlt der Dienstherr jeden Monat einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, so zum Beispiel Niedersachsen. Im Saarland gibt es diese Wahl nicht: Weder das Beamtengesetz noch die Beihilfeverordnung enthalten einen solchen Beitragszuschuss.
Beihilfe erhalten gesetzlich Versicherte trotzdem, allerdings nur ergänzend. Was die Kasse leistet, wird vor der Berechnung in voller Höhe abgezogen; Zuzahlungen und Kostenanteile, die das Gesetz vorsieht, erstattet die Beihilfe nicht. Freiwillige Mitglieder mit denselben Leistungsansprüchen wie Pflichtversicherte erhalten 100 Prozent auf den verbleibenden beihilfefähigen Betrag, wenn die Kasse zu der Rechnung eine Kostenerstattung gezahlt hat. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen entfällt zudem die Kostendämpfungspauschale. Einen Überblick über beide Wege gibt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte.
Referendariat im Saarland: Was im Vorbereitungsdienst gilt
Auch im Referendariat sind Sie beihilfeberechtigt, sofern Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge erhalten. Einen eigenen, höheren Satz für Anwärter gibt es nicht: Die Beihilfeverordnung rechnet Beamtenanwärter ausdrücklich zu den Beamten, für die der Regelsatz von 50 Prozent gilt. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auch im Vorbereitungsdienst auf 70 Prozent. Hessen ist hier großzügiger und gibt Anwärterinnen und Anwärtern einheitlich 70 Prozent.
Einen Vorteil hat das Referendariat im Saarland dennoch: Solange Sie Anwärterbezüge erhalten, wird keine Kostendämpfungspauschale abgezogen. Nach dem Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Probe fällt sie dagegen an, in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 mit 250 Euro im Jahr, gemindert um 40 Euro je Kind. Ab welchem Jahr sie bei Ihnen greift, klären Sie am besten mit der PBeaKK.
Einschränkungen bei Zahnbehandlungen
Solange Sie im Vorbereitungsdienst Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, schließt die Beihilfeverordnung bestimmte zahnärztliche Leistungen ganz aus, auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sie bezeichnet diese über einzelne Gebührennummern aus Abschnitt C sowie die Abschnitte F, J und K der Gebührenordnung für Zahnärzte. Welche Behandlungen das im Einzelnen sind, klären Sie vor einer größeren Zahnbehandlung am besten mit der Praxis und der PBeaKK. Der Ausschluss gilt nicht nach einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder wenn Sie zuvor mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst beschäftigt waren.
Zum Start ins Referendariat gehört außerdem die Entscheidung über die Krankenversicherung. Welche Fristen und Wege es dabei gibt, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.
Im Ruhestand: 70 Prozent, bei hohen Beiträgen 80 Prozent
Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent. Übersteigen die Beiträge zur beihilfekonformen privaten Krankenversicherung 15 Prozent der Versorgungsbezüge, erhöht sich der Satz auf Antrag auf 80 Prozent, auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft und sollte deshalb nicht aufgeschoben werden. Die Kostendämpfungspauschale bleibt, richtet sich aber nach dem Ruhegehaltssatz und darf 70 Prozent des Tabellenbetrags nicht übersteigen: Aus 250 Euro werden so höchstens 175 Euro im Jahr.
Praxisbeispiel: Die Pauschale in einer Lehrerfamilie
Eine verbeamtete Gymnasiallehrerin im Saarland, Besoldungsgruppe A 13, ist mit einem verbeamteten Lehrer in A 12 verheiratet. Die beiden haben zwei Kinder. Die Eltern haben bestimmt, dass sie den erhöhten Bemessungssatz von 70 Prozent erhält; den Familienzuschlag für die Kinder bezieht ebenfalls sie. Im Jahr 2026 reicht sie Rechnungen für eigene Behandlungen über insgesamt 1.200 Euro ein, die vollständig beihilfefähig sind.
Ihre Kostendämpfungspauschale beträgt in A 13 zunächst 250 Euro. Für die beiden Kinder sinkt sie um zweimal 40 Euro, also um 80 Euro, auf 170 Euro. Von den 1.200 Euro erstattet die Beihilfe 70 Prozent, das sind 840 Euro. Nach Abzug der Pauschale erhält sie für das Jahr 670 Euro. Erstattet ihr privater Tarif die restlichen 30 Prozent, kommen 360 Euro hinzu. Offen bleiben dann 170 Euro, genau die Pauschale. Ob ein Tarif auch diesen Betrag auffängt, hängt von seinen Bedingungen ab.
Bei ihrem Mann sähe dieselbe Summe anders aus: Er erhält 50 Prozent, also 600 Euro, und seine Pauschale in A 12 bleibt bei vollen 250 Euro, weil die Kinderminderung grundsätzlich dem Elternteil mit dem Familienzuschlag zusteht. Ihm blieben 350 Euro. Eine Referendarin ohne Kinder bekäme für dieselbe Summe dagegen die vollen 600 Euro, weil im Vorbereitungsdienst keine Pauschale abgezogen wird. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.
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Häufige Fragen zur Beihilfe im Saarland
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte im Saarland?
Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, bei hohen Versicherungsbeiträgen auf Antrag 80 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Jedes Jahr wird die Kostendämpfungspauschale abgezogen.
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale im Saarland?
In den Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 beträgt sie 250 Euro im Jahr, in A 16 sind es 400 Euro. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt sie um 40 Euro, bei Teilzeit anteilig. Anwärterinnen und Anwärter sowie Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zahlen keine Pauschale.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag im Saarland?
Ein Jahr, nachdem die Kosten entstanden sind; sicher ist, wer vom Behandlungstag an rechnet. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch. Außerdem müssen die Aufwendungen eines Antrags zusammen mehr als 100 Euro betragen, es sei denn, dieser Betrag kommt in zehn Monaten nicht zusammen.
Gibt es im Saarland eine pauschale Beihilfe?
Nein. Einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag anstelle der Einzelerstattung sehen das Saarländische Beamtengesetz und die Beihilfeverordnung nicht vor. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten Beihilfe nur ergänzend zu den Kassenleistungen, zahlen dafür aber keine Kostendämpfungspauschale.
Zahlt die Beihilfe im Saarland Chefarzt, Zweibettzimmer oder Heilpraktiker?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus und Heilpraktikerleistungen sind schon nach § 67 SBG nicht beihilfefähig. Wer darauf Wert legt, muss sie vollständig privat absichern.
Wie reiche ich Rechnungen bei der PBeaKK ein?
Am einfachsten über die App PBeaKKDirekt: Belege gehen vom Smartphone aus ohne Antragsformular und portofrei an die PBeaKK, die Bescheide kommen in das digitale Postfach der App. Der Papierweg bleibt möglich; verwenden Sie dann das aktuelle Antragsformular.
Stand: September 2026. Grundlage sind § 67 des Saarländischen Beamtengesetzes, die saarländische Beihilfeverordnung (BhVO), die Informationen der PBeaKK und des saarländischen Finanzministeriums sowie die Angabe der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zur Einkommensgrenze 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall die Beihilfestelle.