Unabhängig · werbefrei · quellengeprüftGehalt & BesoldungRatgeberKontakt

Beihilfe Thüringen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Online-Antrag

Beihilfe

Beihilfe Thüringen für Lehrkräfte: Sätze, Frist & Online-Antrag

Wer in Thüringen als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet ist, bekommt einen festen Anteil der Krankheitskosten vom Freistaat erstattet: die Beihilfe. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung mit einem Tarif, der genau auf diese Lücke zugeschnitten ist. Die Sätze folgen dem vertrauten Stufenmodell, in mehreren Details geht Thüringen aber eigene Wege – und genau dort liegen die typischen Fehlerquellen. Stand der Angaben: September 2026.

Die Thüringer Besonderheiten auf einen Blick:

  • Antragsfrist nur ein Jahr – und ein Antrag muss in der Regel mehr als 200 Euro umfassen.
  • Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner: 18.000 Euro, gemessen im vorletzten Kalenderjahr.
  • 4 Euro Eigenbehalt je Arzneimittel, abgezogen von der Beihilfe; im Vorbereitungsdienst entfällt er nach der Beihilfeverordnung.
  • Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig – abzüglich 25 beziehungsweise 7,50 Euro je Krankenhaustag.
  • Pauschale Beihilfe als unwiderrufliche Alternative für freiwillig gesetzlich und für privat Versicherte.
  • Online-Antrag über ThAVEL mit BundID – eine Beihilfe-App gibt es in Thüringen nicht.

Beihilfe in Thüringen: Rechtsgrundlage und zuständige Stelle

Die Bemessungssätze stehen in Thüringen unmittelbar im Gesetz: § 72 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) regelt, wer beihilfeberechtigt ist, welche Angehörigen mitzählen, wie hoch die Sätze sind und welche Abzüge anfallen. Was im Einzelnen erstattet wird, welche Fristen laufen und wie der Antrag abläuft, steht in der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV). Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamte sowie Hinterbliebene; angestellte Lehrkräfte nennt § 72 ThürBG nicht.

Zuständig ist die Beihilfestelle des Thüringer Landesamts für Finanzen (TLF) in Gera, die für die Landesbediensteten und damit auch für die verbeamteten Lehrkräfte arbeitet. Einen Überblick über Besoldung und Verbeamtung finden Sie auf unserer Seite Lehrer in Thüringen.

Bemessungssätze in Thüringen

Der Bemessungssatz gibt an, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Thüringen verwendet dieselben Stufen wie Bayern und Nordrhein-Westfalen:

Personengruppe Bemessungssatz
Aktive Beamtinnen und Beamte 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pension), Witwen und Witwer 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- und eingetragene Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 %

Es zählt der Satz, der zum Zeitpunkt der Behandlung gilt. Als Kinder zählen diejenigen, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden können. Mit nur einem Kind bleibt es bei 50 Prozent – der höhere Satz setzt mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder voraus.

Wenn beide Eltern verbeamtet sind

Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gibt es die 70 Prozent nur einmal – für den Elternteil, der die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht. Die Eltern können gemeinsam eine andere Zuordnung festlegen; nach der Beihilfeverordnung soll das aber nur in Ausnahmefällen neu geschehen. Für Lehrerehepaare heißt das: Wer 70 Prozent erhält, muss privat nur noch 30 Prozent absichern, der Partner dagegen die Hälfte. Ändert sich die Zuordnung, gehören beide Tarife auf den Prüfstand.

Einkommensgrenze 18.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner

Ehe- und eingetragene Lebenspartner zählen nur mit, solange ihre eigenen Einkünfte niedrig sind. Die Grenze liegt in Thüringen bei 18.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte – spürbar niedriger als etwa in Niedersachsen mit 22.000 Euro. Maßgeblich ist das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag: Für 2026 kommt es auf das Einkommen aus 2024 an. Bleibt das Einkommen im laufenden Jahr unter der Grenze, wird der Partner schon jetzt berücksichtigt, allerdings unter Vorbehalt des Widerrufs; nachgewiesen wird das mit dem Steuerbescheid.

Freiwillig gesetzlich versichert: 100 Prozent auf den Rest

Wer als verbeamtete Lehrkraft freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt, erhält in Thüringen einen Bemessungssatz von 100 Prozent – aber nur auf den Teil der beihilfefähigen Kosten, der nach der Leistung der Kasse offen bleibt. Hat die Kasse zu einer Behandlung nichts beigetragen, greift die Regel nicht. Den Kassenbeitrag tragen gesetzlich versicherte Beamte ohne Arbeitgeberanteil allein; wie sich beide Wege rechnen, zeigt unser GKV-PKV-Vergleich für Lehrkräfte. Hier setzt die pauschale Beihilfe an.

Pauschale Beihilfe in Thüringen

Nach § 72 Abs. 6 ThürBG können Beamtinnen und Beamte statt der Beihilfe im Einzelfall eine pauschale Beihilfe beantragen, wenn sie freiwillig gesetzlich oder privat in entsprechendem Umfang versichert sind. Das Land zahlt dann monatlich mit den Bezügen die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte eines Beitrags im Basistarif. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige zählen mit, für Ehe- und Lebenspartner nur bis zur Einkommensgrenze von 18.000 Euro. Beitragsanteile eines Arbeitgebers oder Zuschüsse zum Beitrag werden angerechnet.

Eine Entscheidung ohne Rückweg: Antrag und Verzicht auf die Beihilfe im Einzelfall sind unwiderruflich und müssen schriftlich erklärt werden; Beihilfe in Pflegefällen bleibt davon unberührt. Wechseln Sie später zwischen gesetzlicher und privater Versicherung oder ändern Sie den Umfang, zahlt das Land höchstens den bisherigen Betrag weiter.

Das Antragsverfahren regelt das Land in einer Verwaltungsvorschrift, nicht im Gesetz – ob Fristen gelten, etwa nach der Ernennung, sollten Sie vorab bei der Beihilfestelle erfragen. Interessant ist die pauschale Beihilfe vor allem für Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen gesetzlich versichert bleiben möchten, und für Familien mit beitragsfrei mitversicherten Kindern. Privat Versicherte geben mit ihr den höheren Satz mit zwei Kindern und im Ruhestand auf. Weil die Wahl endgültig ist, gehört sie vorher durchgerechnet.

Krankenhaus und Arzneimittel: Was die Beihilfe in Thüringen abzieht

Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig

Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Thüringen beihilfefähig – anders als etwa in Niedersachsen. Das gilt für die gesondert berechnete Chefarztbehandlung und für die Unterbringung bis zur Höhe eines Zweibettzimmers; ein Einbettzimmer wird nur bis zu diesem Niveau berücksichtigt. Im Gegenzug zieht die Beihilfestelle nach Anwendung des persönlichen Bemessungssatzes, also von der errechneten Beihilfe, Eigenbeteiligungen ab: 25 Euro je Aufenthaltstag für den Chefarzt und 7,50 Euro je Aufenthaltstag für das Zweibettzimmer – dieselben Beträge wie in Bayern.

Einen Zusatzbeitrag oder eine fristgebundene Erklärung, wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sie für Wahlleistungen verlangen, sehen die Thüringer Vorschriften nicht vor. Den verbleibenden Anteil sichern Sie über den privaten Tarif ab; worauf es dabei ankommt, erklärt unser PKV-Vergleich für Beamte.

4 Euro Eigenbehalt je Arzneimittel statt Kostendämpfungspauschale

Eine jährliche Kostendämpfungspauschale, wie sie etwa Rheinland-Pfalz und das Saarland kennen, gibt es weder im Thüringer Beamtengesetz noch in der Beihilfeverordnung. Stattdessen wird die festgesetzte Beihilfe um 4 Euro je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel und Medizinprodukt gekürzt, nie um mehr als die darauf entfallende Beihilfe. Nach der Beihilfeverordnung entfällt der Eigenbehalt unter anderem im Vorbereitungsdienst, für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen, bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung sowie bei Früherkennung und Vorsorge.

Übersteigen die Eigenbehalte von Ihnen und Ihrem berücksichtigungsfähigen Partner zusammen 2 Prozent Ihrer Jahresbesoldung oder -versorgung ohne die kinderbezogenen Teile des Familienzuschlags, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen; für chronisch Kranke liegt diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent. Ändert sich im Laufe des Jahres Ihre Wochenarbeitszeit, etwa beim Wechsel in Teilzeit, oder treten Sie in den Ruhestand, kann die Grenze auf Antrag neu festgesetzt werden.

Antrag, Frist und Beihilfe-Online beim TLF

Beihilfe gibt es nur auf Antrag bei der Beihilfestelle des TLF. Zwei Regeln sind in Thüringen besonders streng:

  • Antragsfrist: ein Jahr. Die Frist knüpft an das Entstehen der Kosten oder an das Rechnungsdatum an; wer sichergehen will, rechnet vom früheren Datum. Für später beantragte Kosten sieht die Verordnung keine Beihilfe vor. In Bayern haben Beamte dafür drei Jahre Zeit.
  • Mindestbetrag: mehr als 200 Euro. Beihilfe gibt es grundsätzlich nur, wenn die Kosten eines Antrags zusammen 200 Euro übersteigen. Kommen innerhalb von zehn Monaten keine 200 Euro zusammen, kann die Beihilfestelle ausnahmsweise auch einen Antrag über mehr als 15 Euro bewilligen.

Zusammen ergibt das eine Falle: Wer kleine Rechnungen sammelt, bis die Summe reicht, muss die älteste im Blick behalten. Spätestens wenn sie zehn Monate alt ist, sollte der Antrag auf den Weg gehen.

Online-Antrag über ThAVEL und BundID – eine App gibt es nicht

Neben dem Papierantrag bietet das TLF mit Beihilfe-Online einen elektronischen Antrag über ThAVEL an, das Antragsmanagementsystem des Landes – als Kurz- und als Langantrag, auch mit Anlage Pflege. Das Web-Formular ist rund um die Uhr erreichbar, funktioniert auch auf dem Smartphone und bestätigt den Eingang mit einer Quittungsdatei. Voraussetzung ist ein einmalig angelegtes Benutzerkonto bei der BundID auf den Namen der beihilfeberechtigten Person, dazu Ihre Personalnummer. Sind beide Partner beihilfeberechtigt, braucht jeder ein eigenes Konto. Eine Beihilfe-App gibt es nach Angaben des TLF nicht.

Der Online-Zugang dient ausschließlich dem Antrag: Nachträgliche Belege, einen Widerspruch oder andere Schreiben schicken Sie auf anderem Weg. An dienstlichen Rechnern ohne freien Internetzugang lässt sich das Formular unter Umständen nicht öffnen. Fotografieren oder scannen Sie jeden Beleg vollständig und gut lesbar, bei Rezepten auch mit Vermerken auf der Rückseite.

Referendariat in Thüringen: Was im Vorbereitungsdienst gilt

Auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie im Referendariat beihilfeberechtigt. Einen eigenen Satz für den Vorbereitungsdienst, wie ihn Hessen mit 70 Prozent kennt, nennen weder Gesetz noch Verordnung. Die Sätze knüpfen allgemein an das Beamtenverhältnis an – nach dem Wortlaut gelten also auch im Referendariat 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.

Zahnersatz ist im Vorbereitungsdienst weitgehend ausgeschlossen

Solange Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, erstattet die Beihilfe nichts für Zahnersatz, Inlays und Kronen, Implantate sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen, einschließlich Material- und Laborkosten. Die Sperre gilt auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ausnahmen gelten bei einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes und wenn Sie vorher mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst beschäftigt waren.

Dafür wird Anwärterinnen und Anwärtern der Eigenbehalt von 4 Euro je Arzneimittel nach der Beihilfeverordnung nicht abgezogen, und eine Frist für eine Wahlleistungserklärung müssen Sie zum Dienstbeginn nicht beachten. Umso wichtiger ist die Wahl der Krankenversicherung selbst: privater Ausbildungstarif oder freiwillige gesetzliche Versicherung, gegebenenfalls mit pauschaler Beihilfe. Welche Termine beim Einstieg zählen, fasst unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Lehrkräfte zusammen.

Im Ruhestand: 70 Prozent Beihilfe

Mit dem Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent, unabhängig von der Zahl der Kinder; denselben Satz erhalten Witwen und Witwer, Waisen bekommen 80 Prozent. Der private Tarif muss dann nur noch 30 Prozent abdecken. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner bleiben bei 70 Prozent, solange ihre Einkünfte 18.000 Euro nicht überschreiten. Die Belastungsgrenze für den Eigenbehalt bemisst sich dann nach den Versorgungsbezügen.

Praxisbeispiel: Operation mit Chefarzt und Zweibettzimmer

Ein verbeamteter Gymnasiallehrer in Thüringen ist verheiratet und hat ein Kind; die Einkünfte seiner angestellten Frau liegen über 18.000 Euro, sie ist also nicht berücksichtigungsfähig. Sein Bemessungssatz beträgt 50 Prozent. Nach einer Operation bleibt er fünf Aufenthaltstage im Krankenhaus, mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Die Rechnungen: 3.800 Euro allgemeine Krankenhausleistungen, 1.400 Euro Chefarzt und 325 Euro Zweibettzimmer-Zuschlag (fünf Tage zu je 65 Euro). Wir unterstellen, dass alle Posten voll beihilfefähig sind.

Beihilfefähig sind 5.525 Euro, davon 50 Prozent: 2.762,50 Euro. Davon zieht die Beihilfestelle die Eigenbeteiligungen ab – fünf Tage Chefarzt zu je 25 Euro, also 125 Euro, und fünf Tage Zweibettzimmer zu je 7,50 Euro, also 37,50 Euro, zusammen 162,50 Euro. Die Beihilfe beträgt 2.600 Euro; die übrigen 2.925 Euro muss sein privater Tarif tragen.

Mit den Krankenhausrechnungen reicht er drei verordnete Arzneimittel über zusammen 120 Euro ein. Die Beihilfe errechnet sich mit 60 Euro, abzüglich dreimal 4 Euro Eigenbehalt, also 12 Euro, bleiben 48 Euro. Hätte er zwei berücksichtigungsfähige Kinder und bezöge er die Kinderanteile im Familienzuschlag, läge sein Satz bei 70 Prozent: Für den Krankenhausaufenthalt gäbe es dann 3.867,50 Euro abzüglich derselben 162,50 Euro, also 3.705 Euro. Eigene Werte können Sie mit dem Beihilfe-Rechner durchspielen.

Kostenlose Erstinformation für Lehrkräfte

Unverbindliche Erstinformation zu Ihrer Absicherung — kostenlos und über einen lizenzierten Partner.

Jetzt Erstinformation anfragen →

Häufige Fragen zur Beihilfe in Thüringen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrkräfte in Thüringen?

Aktive verbeamtete Lehrkräfte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Im Ruhestand gelten 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.

Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag in Thüringen?

Ein Jahr, gerechnet ab dem Entstehen der Kosten beziehungsweise dem Rechnungsdatum – sicherer ist das frühere Datum. Außerdem muss ein Antrag in der Regel mehr als 200 Euro umfassen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Ehepartner in Thüringen?

18.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte, gemessen im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Liegt das Einkommen darüber, zählt der Partner bei der Beihilfe nicht mit.

Zahlt die Beihilfe in Thüringen Chefarzt und Zweibettzimmer?

Ja, die Unterbringung bis zur Höhe eines Zweibettzimmers. Von der Beihilfe werden aber je Aufenthaltstag 25 Euro für den Chefarzt und 7,50 Euro für das Zweibettzimmer abgezogen.

Gibt es eine Beihilfe-App in Thüringen?

Nein. Online beantragen Sie die Beihilfe über das Web-Formular Beihilfe-Online des TLF auf der Plattform ThAVEL; dafür brauchen Sie ein Benutzerkonto bei der BundID und Ihre Personalnummer.

Gibt es in Thüringen eine pauschale Beihilfe?

Ja. Nach § 72 Abs. 6 ThürBG zahlt das Land auf Antrag monatlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich.

Stand: September 2026. Grundlage sind § 72 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG), die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) und die Hinweise des Thüringer Landesamts für Finanzen zu Beihilfe-Online. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich entscheidet im Einzelfall die Beihilfestelle.

Nach oben scrollen