Beihilfe Brandenburg für Lehrkräfte: Sätze, Wahlleistungen & ZBB-App
Beihilfe in Brandenburg für verbeamtete Lehrkräfte: Bemessungssätze nach § 62 LBG, Bundesbeihilfeverordnung mit Brandenburger Abweichungen, keine Wahlleistungen, feste Einkommensgrenze von 20.000 Euro, 70 Prozent in der Elternzeit, pauschale Beihilfe nach § 62 Abs. 6 LBG und die App dBeihilfePlus der ZBB.









