
Stand: 5. Oktober 2026. Schleswig-Holstein: Das Gesetz ist verkündet und gilt. Brandenburg: Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf – der Landtag muss noch abschließend beschließen, die Werte können sich bis dahin ändern.
Für viele verbeamtete Lehrkräfte im Norden und im Osten endet 2026 mit einer Nachzahlung. Schleswig-Holstein erhöht die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2025 und erneut zum 1. Januar 2026 und zahlt die Differenz mit den November-Bezügen nach. Brandenburg will die Grundgehälter rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 neu festsetzen und mit den Dezember-Bezügen nachzahlen. Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung. Einen Antrag müssen Sie nach den bisherigen Angaben in keinem der beiden Länder stellen. Hier finden Sie Status, Termine, Beispielrechnungen für A 12 und A 13 und die Grenzen der Regelungen.
Der Anlass: ein Beschluss aus Karlsruhe zur Berliner Besoldung
Am 17. September 2025 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Besoldung in Berlin entschieden (Az. 2 BvL 20/17 u. a.); veröffentlicht wurde der Beschluss am 19. November 2025. Danach waren die Bezüge der Berliner Landesbeamten der Besoldungsordnung A von 2008 bis 2020 ganz überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Berlin muss bis zum 31. März 2027 eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen.
Über Berlin hinaus zählen vor allem die neuen Maßstäbe. Bislang wurde die unterste Besoldung daran gemessen, ob sie 15 Prozent über der Grundsicherung liegt. Diesen Vergleich hat Karlsruhe aufgegeben: Nun muss die Mindestbesoldung die sogenannte Prekaritätsschwelle erreichen, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie. Zusätzlich wird geprüft, ob die Besoldung seit dem Basisjahr 1996 mit Tariflöhnen, Nominallöhnen und Verbraucherpreisen Schritt gehalten hat.
Unmittelbar richtet sich der Beschluss nur an Berlin. Weil die Maßstäbe aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes folgen, wirken sie nach Einschätzung der Brandenburger Landesregierung aber mittelbar auch für andere Länder. Schleswig-Holstein und Brandenburg ziehen daraus Konsequenzen – auf unterschiedlichen Wegen.
Schleswig-Holstein: Das Gesetz gilt, gezahlt wird mit den November-Bezügen
Der Kieler Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025 bis 2027 am 18. September 2026 in zweiter Lesung einstimmig angenommen; verkündet ist es im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2026/92 vom 2. Oktober 2026. Die Erhöhungen gelten damit, und zwar rückwirkend.
Zum 1. Januar 2025 steigen die Grundgehälter von A 6 bis A 15 um 3,2 Prozent, mindestens jedoch um 125 Euro im Monat. Zum 1. Januar 2026 kommen weitere 4 Prozent hinzu. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen wachsen jeweils im gleichen Umfang mit. Ab dem 1. Januar 2027 folgen noch einmal 3,8 Prozent – dann als laufende Erhöhung, nicht mehr als Nachzahlung.
Für Grundschullehrkräfte gibt es eine Besonderheit: Sie werden in Schleswig-Holstein erst seit dem 1. August 2025 einheitlich nach A 13 bezahlt, vorher galt A 12 mit einer schrittweise wachsenden Zulage. Ihre Nachzahlung für 2025 hängt deshalb davon ab, wie Sie im jeweiligen Monat eingestuft waren. Mehr zu Gehalt und Verbeamtung im Land lesen Sie in unserem Beitrag zu Lehrkräften in Schleswig-Holstein.
Tätig werden müssen Sie nicht. Schon am 4. Dezember 2025 hatte die Landesregierung zugesagt, die neuen Maßstäbe ab 2025 für sämtliche Beamte, Richter und Pensionäre umzusetzen, ohne dass jemand für 2025 einen Antrag stellen muss. Das Finanzministerium will die höheren Bezüge samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026 überweisen; die Differenz wird automatisch zurückgerechnet. Läuft alles wie angekündigt, deckt die Nachzahlung Januar 2025 bis Oktober 2026 ab. Die Landesregierung räumt ein, dass diese Rückrechnung das Abrechnungsverfahren KoPers stärker belastet als je zuvor; in Einzelfällen sind Korrekturen von Hand zu erwarten. Alle Anpassungen gelten auch für Pensionärinnen und Pensionäre.
Und wer die Erhöhung für zu niedrig hält? Für Ansprüche über das Gesetz hinaus kommt es nach Auffassung des Finanzministeriums darauf an, ob man sich zeitnah mit Widerspruch oder Klage gegen die Besoldungshöhe gewandt hat. Der DGB vertritt in seiner Stellungnahme an den Landtag die Ansicht, weitergehende Forderungen für 2025 und 2026 ließen sich noch im Lauf des Jahres 2026 geltend machen; ein amtliches Rundschreiben dazu liegt uns nicht vor. Seit 2023 gestellte und noch nicht beschiedene Anträge auf amtsangemessene Alimentation hat das Land ruhend gestellt.
Brandenburg: Neue Tabellen ab Januar 2026 – noch als Entwurf
In Brandenburg läuft das Verfahren noch. Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf am 1. September 2026 als Drucksache 8/3322 eingebracht. Nach der ersten Lesung am 16. September und der Anhörung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 24. September hat sich der Ausschuss am 1. Oktober abschließend mit dem Entwurf befasst. Laut einer dpa-Meldung im Tagesspiegel stimmte er mehrheitlich zu; das Plenum entscheidet voraussichtlich noch im Oktober. Zweite Lesung und Verkündung stehen aus: Der Landtag muss noch abschließend beschließen, bis dahin können sich alle Werte ändern.
Anders als Schleswig-Holstein setzt Brandenburg keinen einheitlichen Prozentsatz an. Stattdessen will das Land die Grundgehälter rückwirkend ab Januar 2026 komplett neu bestimmen und die Erfahrungsstufen gleichmäßiger staffeln. Nach dem beamtenpolitischen Spitzengespräch vom 1. Juli 2026 ergibt sich in der A-Besoldung ein einmaliger Anpassungsbedarf von 7 bis 17 Prozent; die Zentrale Bezügestelle des Landes (ZBB) nennt 7 bis 18 Prozent. Die Unterschiede gehen auf Sockel- und Festbeträge früherer Tarifübertragungen zurück. Zusätzlich soll die erste Stufe des Tarifabschlusses, die für Tarifbeschäftigte am 1. April 2026 griff, für Beamte auf den 1. Januar 2026 vorgezogen werden. Die bisherige Tabelle gilt seit Juli 2024 unverändert. Mehr dazu in unserem Überblick zu Lehrkräften in Brandenburg.
Gezahlt werden soll automatisch. Die ZBB strebt an, die neuen Beträge rückwirkend ab Januar mit den Bezügen für Dezember 2026 auszuzahlen, ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Landtagsbeschlusses. Laut den FAQ der GdP Brandenburg ist dafür kein Widerspruch nötig; die Nachzahlung für Januar bis November soll mit den bereits erhöhten Dezember-Bezügen kommen. Die neuen Tabellen sollen auch für Beamte im Ruhestand und für Hinterbliebene gelten. Die Mehrausgaben für 2026 beziffert die Landesregierung auf rund 429,6 Millionen Euro.
Heikler sind die Jahre davor. Nachzahlungen für 2004 bis Ende 2025 will die Landesregierung über ein eigenes Korrekturgesetz regeln, das Verfahren soll ab 2027 laufen. Geld soll es dann aus Haushaltsgründen nur für diejenigen geben, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben; Fälle von Versorgungsempfängern sollen zuerst bearbeitet werden. Gespräche über 2004 bis November 2022 sind für das dritte Quartal 2027 vorgesehen. Für Dezember 2022 bis Ende 2025 behält sich die Regierung weitere Korrekturen vor, falls künftige Entscheidungen aus Karlsruhe das verlangen.
Für Lehrkräfte enthält das Ergebnis des Spitzengesprächs zudem eine Zusage: Die Pflichtstundenzahl soll nicht weiter steigen und nach dem Ende der befristet erhöhten Wochenarbeitszeit wieder auf den Stand vor dem 1. Februar 2026 zurückgehen.
Beispielrechnungen: Was in A 12 und A 13 nachgezahlt werden kann
Was bei Ihnen ankommt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Teilzeit, Familienzuschlag und Zulagen ab. Die Tabelle ist daher eine eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen, nur für das Grundgehalt in Vollzeit, gerundet und brutto. Den bisherigen Wert für Schleswig-Holstein haben wir aus der Gesetzesformel (plus 3,2 Prozent) zurückgerechnet; für Brandenburg vergleichen wir die geltende Tabelle mit den Entwurfswerten.
| Land und Einstufung | Grundgehalt bisher | Grundgehalt neu | Plus je Monat | Nachzahlung (Zeitraum) |
|---|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein, A 13, Stufe 6 | ca. 5.318 € | ca. 5.488 € (2025), ca. 5.707 € (2026) | ca. 170 € (2025), ca. 390 € (2026) | ca. 5.940 € für Januar 2025 bis Oktober 2026 (22 Monate) |
| Brandenburg, A 12, Stufe 5 (Entwurf) | ca. 4.541 € | ca. 5.321 € | ca. 780 € | ca. 8.580 € für Januar bis November 2026 (11 Monate) |
| Brandenburg, A 13, Stufe 5 (Entwurf) | ca. 5.072 € | ca. 5.955 € | ca. 882 € | ca. 9.710 € für Januar bis November 2026 (11 Monate) |
| Brandenburg, A 13, Stufe 12 (Entwurf) | ca. 6.245 € | ca. 7.331 € | ca. 1.087 € | ca. 11.950 € für Januar bis November 2026 (11 Monate) |
Eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen (Schleswig-Holstein: GVOBl. 2026/92; Brandenburg: Grundgehaltstabelle ab 1. Juli 2024 und Anlage 4 der Drucksache 8/3322), nur Grundgehalt, Vollzeit, gerundet, brutto; kein amtliches Rechenbeispiel. Die Brandenburger Werte gelten nur, wenn der Landtag die Tabelle unverändert beschließt und der Dezember bereits nach neuer Tabelle gezahlt wird.
In Brandenburg fällt die Nachzahlung trotz des kürzeren Zeitraums höher aus, weil die Tabellen in A 12 und A 13 in einem Schritt um gut 17 Prozent steigen sollen. Pauschale Spannen, die in Medienberichten kursieren, sind amtlich nicht belegt; verlässlich ist erst Ihre Bezügemitteilung. Wie sich die beiden Gruppen grundsätzlich unterscheiden, erklärt unser Beitrag A 12 oder A 13: Gehaltsunterschied und Besoldung.
Praxisbeispiel: Julia Hansen in Flensburg und Tobias Krüger in Cottbus
Julia Hansen ist verbeamtete Studienrätin an einem Gymnasium in Flensburg. Sie arbeitet Vollzeit und ist seit Anfang 2025 durchgehend in A 13, Erfahrungsstufe 6 eingestuft. Ihr Grundgehalt lag vor dem Gesetz bei rund 5.318 Euro. Für 2025 stehen ihr monatlich etwa 170 Euro mehr zu, für 2026 rund 390 Euro. Bis einschließlich Oktober 2026 summiert sich das beim Grundgehalt auf ungefähr 5.940 Euro brutto; bezieht sie Familienzuschlag, kommt dessen Erhöhung hinzu. Ab November erhält sie laufend rund 5.707 Euro, ab Januar 2027 noch einmal 3,8 Prozent mehr. Beantragen muss sie nichts. Prüfen sollte sie aber, ob die November-Abrechnung alle 22 Monate erfasst.
Tobias Krüger unterrichtet an einer Grundschule in Cottbus. Für das Beispiel nehmen wir an, dass er verbeamtet ist, Vollzeit arbeitet und nach A 13, Erfahrungsstufe 5 besoldet wird. Bisher erhält er rund 5.072 Euro Grundgehalt. Beschließt der Landtag die Entwurfstabelle unverändert, wären es rund 5.955 Euro, also etwa 882 Euro mehr im Monat. Für Januar bis November 2026 ergäbe das rund 9.710 Euro brutto, die mit den Dezember-Bezügen fließen sollen. In A 12, Stufe 5 läge die Nachzahlung bei rund 8.580 Euro. Geld für die Jahre vor 2026 bekäme er nach den bisherigen Plänen nur, wenn er früher Widerspruch eingelegt oder geklagt hat.
Wer nicht oder nur teilweise profitiert
Angestellte Lehrkräfte: Beide Gesetze erfassen nach ihrem Geltungsbereich nur Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Wer nach TV-L angestellt ist, fällt nicht darunter. Für Tarifbeschäftigte gilt die Tarifeinigung der Länder vom 14. Februar 2026: 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026, dann 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028. Einzelheiten lesen Sie in unserem Beitrag zur Tarifrunde 2026.
Referendarinnen und Referendare: In Schleswig-Holstein gibt es für Anwärter keine Nachzahlung für 2025. Ihre Grundbeträge steigen wie im Tarifbereich: im April 2026 und im März 2027 um je 60 Euro, im Januar 2028 um weitere 30 Euro. In Brandenburg sollen die Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 60 Euro steigen.
Pensionärinnen und Pensionäre: In beiden Ländern sind Versorgungsempfänger einbezogen, in Brandenburg ausdrücklich auch Hinterbliebene. Wie die Besoldung in das Ruhegehalt einfließt, zeigt unser Beitrag zur Pension für Lehrer.
Frühere Jahre: In Schleswig-Holstein reicht die Rückwirkung bis Januar 2025; zu früheren Zeiträumen und den ruhend gestellten Anträgen liegt uns keine amtliche Aussage vor. In Brandenburg bleibt für die Zeit vor 2026 nur das Korrekturgesetz.
Was Sie jetzt tun können
- Abrechnung prüfen: Gleichen Sie die nachgezahlten Monate mit Ihrer Einstufung ab – besonders bei Stufenaufstieg, Teilzeitwechsel, Elternzeit oder einem Wechsel von A 12 nach A 13.
- Keine Einzelanfragen an die ZBB: Die Brandenburger Bezügestelle bittet ausdrücklich darum, davon abzusehen; informiert wird über die personalaktenführenden Dienststellen.
- Widerspruch klären: Wer Ansprüche über das Gesetz hinaus oder für frühere Jahre sichern will, klärt Widerspruch und Fristen am besten mit Gewerkschaft oder Personalrat.
- Brutto ist nicht netto: Alle Beträge hier sind Bruttowerte. Was ankommt, zeigt erst die Bezügemitteilung.
- Brandenburg verfolgen: Bis zur Schlussabstimmung können sich Tabellenwerte und Auszahlungstermin noch verschieben.
Häufige Fragen
Muss ich die Nachzahlung beantragen?
Nein. Schleswig-Holstein zahlt die Differenz für 2025 und 2026 von sich aus nach. Brandenburg soll die Erhöhung ab Januar 2026 nach dem Landtagsbeschluss ebenfalls ohne Antrag zahlen. Für die Brandenburger Ansprüche aus den Jahren 2004 bis 2025 sollen dagegen nur diejenigen Geld bekommen, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben.
Wann genau kommt das Geld?
In Schleswig-Holstein mit den November-Bezügen 2026. In Brandenburg strebt die ZBB die Auszahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 an, sofern der Landtag rechtzeitig zustimmt. Einen amtlichen Termin für die Schlussabstimmung in Potsdam haben wir bis zum 5. Oktober 2026 nicht gefunden; laut dpa soll sie noch im Oktober fallen.
Bekomme ich als angestellte Lehrkraft auch eine Nachzahlung?
Aus diesen Gesetzen nicht, denn sie gelten nur für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Für Sie zählt der TV-L mit der Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026. Ihr Entgelt können Sie mit unserem TV-L-Rechner überschlagen.
Gilt das auch für verbeamtete Lehrkräfte in anderen Bundesländern?
Nein. Die beiden Gesetze gelten nur in Schleswig-Holstein und Brandenburg, der Karlsruher Beschluss unmittelbar nur für Berlin. Wie andere Länder reagieren, entscheidet jeder Landesgesetzgeber selbst.
Quellen: Pressemitteilung Nr. 105/2025 des Bundesverfassungsgerichts und Beschluss vom 17. September 2025; Schleswig-Holstein: GVOBl. Nr. 2026/92 (PDF), Drucksache 20/4501, Plenarprotokoll 20/128, Landesregierung vom 4. Dezember 2025 und 2. Juni 2026, A 13 an Grundschulen, DGB-Stellungnahme (Umdruck 20/6866); Brandenburg: Drucksache 8/3322, Landtag zur ersten Lesung und zum Ausschuss, Spitzengespräch vom 1. Juli 2026 mit Ergebnisniederschrift, ZBB-Information vom 9. Juli 2026, Tabelle ab 1. Juli 2024; ergänzend FAQ der GdP Brandenburg und dpa im Tagesspiegel. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall; maßgeblich sind die amtlichen Bekanntmachungen und Ihre Bezügemitteilung.