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Verbeamtung als Lehrer 2026: Voraussetzungen, Vorteile & Altersgrenzen

Verbeamtung als Lehrer 2026: Voraussetzungen, Vorteile & Altersgrenzen

~72 %der Lehrkräfte in Deutschland sind verbeamtet
71,75 %Pension (maximaler Versorgungssatz)
45 J.Altersgrenze in den meisten Bundesländern
0 €Eigenanteil zur Rentenversicherung als Beamter

Was bedeutet Verbeamtung?

Wer als Lehrer verbeamtet wird, tritt in ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein. Du bist dann kein Arbeitnehmer mehr, sondern Beamter – mit besonderen Rechten, aber auch besonderen Pflichten.

Die meisten Lehrer in Deutschland sind Beamte. Die Verbeamtung erfolgt in der Regel direkt nach dem Referendariat, wenn du in eine Planstelle übernommen wirst. In manchen Bundesländern musst du zunächst als angestellte Lehrkraft arbeiten und wirst erst nach einer Wartezeit verbeamtet.

Vorteile & Nachteile der Verbeamtung

✓ Vorteile der Verbeamtung

  • Unkündbarkeit (nach der Probezeit)
  • Staatliche Pension statt gesetzlicher Rente
  • Beihilfeanspruch → günstige PKV
  • Kein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
  • 300–600 € mehr Netto bei gleichem Brutto
  • Sonderzahlungen & Beihilfen
  • Beihilfe bei Krankheit auch im Ruhestand

✗ Nachteile der Verbeamtung

  • Kein Streikrecht
  • Eingeschränkte politische Betätigung
  • Nebentätigkeit eingeschränkt
  • PKV: Kinder zahlen eigenen Beitrag
  • Geringerer DU-Schutz in frühen Jahren
  • Wechsel in die Privatwirtschaft schwieriger

Pension vs. Rente – der finanzielle Vergleich

Warum die Pension oft besser ist

Als verbeamteter Lehrer zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen erhältst du nach Dienstende eine staatliche Pension, die auf deinem letzten Gehalt basiert.

  • Maximaler Versorgungssatz: 71,75 % des letzten Bruttogehalts
  • Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht
  • Zusätzlich Beihilfe auch im Ruhestand (dann oft 70 %)
71,75 %
des letzten Bruttogehalts
als Pension (Maximum)

💡 Konkrete Beispielrechnung

Ein Lehrer (A13, Stufe 8) verdient zuletzt ca. 5.500 € brutto. Seine Pension beträgt dann 71,75 % × 5.500 € = ca. 3.950 € brutto/Monat. Ein vergleichbarer Angestellter hätte bei gleicher Beitragszeit ca. 2.800 € gesetzliche Rente. Das ergibt einen Vorteil von über 1.100 € monatlich.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland, aber folgende Kriterien gelten bundesweit:

  • ✓

    Abgeschlossenes Lehramtsstudium (1. Staatsexamen oder M.Ed.)

  • ✓

    Erfolgreich bestandenes 2. Staatsexamen (Referendariat)

  • ✓

    Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft

  • ✓

    Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)

  • ✓

    Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten)

  • ✓

    Altersgrenze eingehalten (je nach Bundesland 40 bis 50 Jahre)

  • !

    Kein strafrechtliches Vorstrafenregister (relevante Einträge)

Die Gesundheitsprüfung

Vor der Verbeamtung musst du dich einem amtsärztlichen Gutachten unterziehen. Dabei wird geprüft, ob du voraussichtlich bis zum Pensionsalter dienstfähig bleiben wirst.

⚠️ Häufige Ablehnungsgründe

Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen: erhebliches Übergewicht (BMI > 30 in manchen Ländern), psychische Erkrankungen in der Vergangenheit, chronische Erkrankungen mit schlechter Prognose und langjährige Fehlzeiten. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Altersgrenzen je Bundesland 2026
Bundesland Altersgrenze Besonderheiten Einschätzung
Bayern 45 Jahre Ausnahmen nur durch die oberste Dienstbehörde mit dem Finanzministerium (Art. 23 BayBG) Mittel
Baden-Württemberg 42 Jahre +2 Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall (§ 48 LHO BW) Streng
NRW 42 Jahre Schwerbehinderte 45; +3 Jahre je Kind/Pflegefall, max. 6 (§ 14 LBG NRW) Streng
Hessen 50 Jahre bis 60 bei besonderem dienstlichem Interesse (§ 11 HLVO) Hoch
Berlin 47 Jahre Bestandslehrkräfte bis 52, befristet bis 31.12.2026 (§ 8a LBG Berlin) Gut
Hamburg 45 Jahre Kinder/Pflege bis 3 Jahre je Fall, max. 6; Schwerbehinderte +5 (§ 5 HmbLVO) Mittel
Niedersachsen 45 Jahre Schwerbehinderte 48; +3 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 18 NBG) Mittel
Sachsen 42 Jahre Rechtsverordnung kann bis 52 zulassen (§ 7 SächsBG) Streng
Thüringen 47 Jahre Ausnahmen nur bei besonders spezialisierten Bewerbern (§ 7 ThürLaufbG) Gut
Brandenburg 47 Jahre Ausnahmen mit Einvernehmen des Innenministeriums (§ 3 LBG Bbg) Gut
Sachsen-Anhalt 45 Jahre Ausnahmen u. a. bei Dienstherrnwechsel (§ 8a LBG LSA) Mittel
Bremen 45 Jahre Ausnahmen bei dringendem dienstlichem Interesse (§ 48 BremLHO) Mittel
Rheinland-Pfalz 45 Jahre Vorbereitungsdienst bis 40 (§ 19 LBG RP) Mittel
Saarland 40 Jahre Schwerbehinderte 45; +2 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 12 SLVO) Sehr streng
Schleswig-Holstein 50 Jahre seit 2023 (vorher 45); darüber nur mit dem Finanzministerium (§ 48 LHO SH) Hoch
Mecklenburg-Vorp. 40 Jahre Schwerbehinderte 43; Betreuung/Pflege bis 6 Jahre (§ 18a LBG M-V) Sehr streng

* Angegeben ist das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf. Stand: September 2026, amtlich geprüft; Fundstellen in der Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland.

Nachträgliche Verbeamtung

Einige Bundesländer verbeamten auch angestellte Lehrkräfte nachträglich – entweder regulär oder aufgrund des Lehrermangels. In Berlin beispielsweise wurde die Verbeamtung 2023 nach jahrelanger Pause wieder eingeführt, auch für bereits angestellte Lehrkräfte.

💡 Tipp: Frühzeitig absichern

Wer auf eine nachträgliche Verbeamtung hofft, sollte dennoch frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen – der Schutz vor der Verbeamtung ist besonders dünn.

Die Verbeamtung ist für die meisten Lehrkräfte in Deutschland der attraktivste Karrierepfad. Als Beamter profitierst du von Jobsicherheit, höherem Nettoeinkommen, Beihilfe zur Krankenversicherung und einer deutlich besseren Altersversorgung durch die Pension. Diese Seite erklärt, was du brauchst und worauf du achten musst.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft
  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium + Zweites Staatsexamen
  • Gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung, Beamtendienstfähigkeit)
  • Verfassungstreue (keine extremistischen Aktivitäten)
  • Altersgrenze einhalten (je nach Bundesland 40 bis 50 Jahre – Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland)

Altersgrenzen zur Verbeamtung nach Bundesland

Die Altersgrenzen sind bundeslandspezifisch; einzelne Länder haben sie angehoben, etwa Schleswig-Holstein 2023 von 45 auf 50 Jahre. Angegeben ist das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf. Eine Auswahl – alle 16 Länder mit Fundstellen stehen in der Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland:

Bundesland Altersgrenze Ausnahmen möglich
Bayern 45 Jahre Ausnahmen nur durch die oberste Dienstbehörde mit dem Finanzministerium (Art. 23 BayBG)
NRW 42 Jahre Schwerbehinderte 45; +3 Jahre je Kind/Pflegefall, max. 6 (§ 14 LBG NRW)
Baden-Württemberg 42 Jahre +2 Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall (§ 48 LHO BW)
Berlin 47 Jahre Bestandslehrkräfte bis 52, befristet bis 31.12.2026 (§ 8a LBG Berlin)
Hamburg 45 Jahre Kinder/Pflege bis 3 Jahre je Fall, max. 6; Schwerbehinderte +5 (§ 5 HmbLVO)
Sachsen 42 Jahre Rechtsverordnung kann bis 52 zulassen (§ 7 SächsBG)
Niedersachsen 45 Jahre Schwerbehinderte 48; +3 Jahre je Kind/Pflegefall (§ 18 NBG)
Hessen 50 Jahre bis 60 bei besonderem dienstlichem Interesse (§ 11 HLVO)

Vorteile der Verbeamtung im Überblick

Vorteil Details
Unkündbarkeit Keine Kündigung möglich – nur Entlassung bei schweren Dienstpflichtverletzungen
Höheres Netto Ca. 400–700 € mehr netto/Monat gegenüber Angestellten gleichen Bruttos
Beihilfe (PKV) Dienstherr erstattet meist 50 % der beihilfefähigen Kosten, ab zwei Kindern 70 % (Sätze je Land) → günstige private KV möglich
Pension statt Rente Ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts (nach 40 Dienstjahren)
Beamtendarlehen Günstige Kredite für Immobilien und größere Anschaffungen

Verbeamtet vs. angestellt: Beispielrechnung

Der finanzielle Unterschied zeigt sich vor allem im Nettoeinkommen. Ein Gymnasiallehrer A13 Stufe 3 in NRW (ledig, keine Kinder):

Verbeamtet (A13/3) Angestellt (TV-L E13/3)
Brutto ca. 4.800 € ca. 4.600 €
– Lohnsteuer ca. –900 € ca. –850 €
– Sozialversicherung entfällt (nur KV-Eigenanteil) ca. –900 €
– PKV-Beitrag ca. –200 € (nach Beihilfe) entfällt (GKV enthalten)
Netto ca. 3.500 – 3.700 € 2.850 – 3.050 €

Gesundheitsprüfung: Was wird untersucht?

Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der größten Hürden. Geprüft werden körperliche und psychische Eignung für den Schuldienst bis zum Pensionsalter (67 Jahre). Wichtig: Vorerkrankungen müssen angegeben werden. Unser Guide zur Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung erklärt, was geprüft wird und wie du dich vorbereitest.

Krankenversicherung als Beamter

Als verbeamtete Lehrkraft bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Du kannst wählen zwischen privater Krankenversicherung (PKV) mit staatlicher Beihilfe oder freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV. In fast allen Fällen ist die PKV mit Beihilfe deutlich günstiger. Mehr dazu: Krankenversicherung für Lehrer.

Häufige Fragen zur Verbeamtung

Was passiert, wenn ich die Gesundheitsprüfung nicht bestehe?

Bei negativem Ergebnis wird keine Verbeamtung ausgesprochen. Du kannst dann als Angestellter im Schuldienst arbeiten. Eine Wiederholung der Prüfung nach Behandlung ist in manchen Bundesländern möglich. Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist deshalb auch für Referendare wichtig – mehr dazu unter Versicherungen für Lehrer.

Kann ich mich nach dem Referendariat sofort verbeamten lassen?

In den meisten Bundesländern ja – die Verbeamtung erfolgt direkt nach dem Zweiten Staatsexamen und der Übernahme in den Schuldienst. Vor der endgültigen Verbeamtung (Beamter auf Lebenszeit) steht in allen Ländern eine Probezeit als Beamter auf Probe – regelmäßig drei Jahre, in Bayern zwei.

Alle Themen rund um die Verbeamtung

Auf diesen Seiten findest du vertiefende Informationen: Die genauen Voraussetzungen für die Verbeamtung – von Altersgrenze bis Gesundheitsprüfung – sowie einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente für Lehrkräfte. Wer sich für die finanziellen Vorteile interessiert, findet auf unserer Gehaltsübersicht alle Informationen zu Besoldung und Nettoverdienst.

📚 Alle Themen rund um die Verbeamtung:

🎓 Lehramt studieren: Fächerinfos

Rund um die Verbeamtung: Weitere Ratgeber

Der Tag der Verbeamtung ist auch ein Versicherungstermin

Mit der Ernennungsurkunde ändert sich mehr als der Status auf der Gehaltsabrechnung. Drei Dinge, die vorher selbstverständlich waren, gelten ab diesem Tag nicht mehr – und alle drei haben eine Frist.

1. Die gesetzliche Krankenversicherung verliert ihren Arbeitgeberanteil

Als Beamtin oder Beamter besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer freiwillig in der GKV bleibt, zahlt den vollen Beitrag allein – der Dienstherr beteiligt sich nicht, denn seine Leistung ist die Beihilfe. Damit wird die GKV für Beamte in der Regel teurer als die PKV, obwohl sie „die günstige“ zu sein scheint.

Einige Länder zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe als Alternative: Statt Einzelabrechnung übernimmt der Dienstherr die Hälfte des GKV-Beitrags. Wer sich dafür entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die klassische Beihilfe – die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.

2. Die Dienstunfähigkeit ersetzt die Berufsunfähigkeit

Ein bestehender Berufsunfähigkeitsvertrag greift nicht automatisch, wenn ein Beamter dienstunfähig geschrieben wird. Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die die amtsärztliche Feststellung als Leistungsauslöser anerkennt. Ohne sie prüft der Versicherer eigenständig, ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt – mit der Folge, dass der Dienstherr zwar in den Ruhestand versetzt, die Versicherung aber nicht zahlt.

📌 Der Zeitpunkt entscheidet: Die Gesundheitsprüfung für die amtsärztliche Untersuchung und die für eine Absicherung sind zwei getrennte Vorgänge. Wer die Absicherung vor der amtsärztlichen Untersuchung regelt, hat noch keine dokumentierten Befunde aus dieser Untersuchung im Antrag anzugeben. Wer wartet, muss angeben, was der Amtsarzt gefunden hat.

3. Die Wartezeit von fünf Jahren läuft erst an

Der Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit entsteht erst nach fünf Dienstjahren. In der Probezeit besteht diese Lücke in voller Breite: Wer vorher dienstunfähig wird, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die ersten Jahre im Beamtenverhältnis sind damit die Jahre mit dem größten Absicherungsbedarf bei der geringsten Absicherung – ein Zusammenhang, der selten so deutlich ausgesprochen wird.

Welche Absicherung brauchst du wirklich?

Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht — was davon für dich zählt, hängt von Status und Bundesland ab. Kostenloser Versicherungscheck:

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