Probezeit als Beamter & Lehrer — Dauer, Rechte & Entlassung 2026

Probezeit als Beamter & Lehrer — Dauer, Rechte & Entlassung 2026

Nach dem Referendariat startest du als Beamter auf Probe. Was in dieser Zeit gilt, welche Rechte du hast und wann du unkündbar wirst — alle Infos kompakt.

2–3 JahreProbezeit je Bundesland
Beamterauf Probe (Bap)
Kündigungnoch möglich (erleichtert)
Beihilfebereits in der Probezeit

Was ist die Probezeit?

Nach der Einstellung in den Beamtendienst wirst du zunächst zum Beamten auf Probe (BaP) ernannt. In dieser Zeit beobachtet der Dienstherr, ob du für den Beamtenberuf geeignet bist — fachlich, persönlich und gesundheitlich.

ℹ️ Bereits als Beamter auf Probe hast du Anspruch auf Beamtengehalt, Beihilfe und alle Beamtenrechte — nur der besondere Kündigungsschutz fehlt noch.

Dauer der Probezeit je Bundesland

Bundesland Regelprobezeit Verkürzung möglich?
Bayern 3 Jahre Ja, auf 2 Jahre
NRW 2 Jahre Ja, auf 1 Jahr
Baden-Württemberg 3 Jahre Ja, auf 2 Jahre
Hessen 3 Jahre Selten
Berlin 2 Jahre Ja
Hamburg 2 Jahre Ja
Sachsen 2 Jahre Nein (Regelfall)
Niedersachsen 3 Jahre Ja, auf 2 Jahre

Entlassung während der Probezeit

Während der Probezeit kann der Dienstherr dich leichter entlassen als einen Beamten auf Lebenszeit. Gründe können sein:

  • Mangelnde Eignung: Schlechte dienstliche Leistungen oder Beurteilung
  • Gesundheitliche Eignung: Dauerhafte Erkrankung, die den Dienst beeinträchtigt
  • Charakterliche Eignung: Disziplinarische Verstöße
⚠️ Besonders kritisch: Wer während der Probezeit häufig krank ist, riskiert eine Entlassung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung — auch ohne eigenes Verschulden.

Beurteilung in der Probezeit

Am Ende (oder im Verlauf) der Probezeit erstellt der Schulleiter oder das Schulamt eine dienstliche Beurteilung. Diese ist entscheidend für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Beurteilungsstufen sind typischerweise:

Hervorragend / Sehr gut — Verbeamtung auf Lebenszeit sicher
Gut — Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel problemlos
Befriedigend — Probezeit kann verlängert werden
Ausreichend / Nicht ausreichend — Entlassung möglich

Rechte in der Probezeit

Trotz der geringeren Absicherung hast du als Beamter auf Probe bereits viele Rechte:

✅ Bereits in der Probezeit

  • Beamtengehalt (volle Besoldung)
  • Beihilfe (Krankenversicherung)
  • Familienzuschlag
  • Weihnachtsgeld (anteilig)
  • Urlaubsanspruch
⏳ Erst nach Probezeit

  • Unkündbarkeit
  • Volle Pensionsanwartschaft
  • Erleichterter Bundeslandwechsel
  • Beförderung (meist)

Krankenversicherung in der Probezeit

Bereits ab dem ersten Tag der Verbeamtung auf Probe besteht Anspruch auf Beihilfe. Du kannst sofort von der GKV in die PKV wechseln. Wichtig: Vor Probezeitbeginn solltest du dich um eine PKV ohne Gesundheitsprüfung bewerben (Anwartschaft oder direkte Aufnahme).

→ Anwartschaft PKV für Referendare

Jetzt in der Probezeit absichern!

Gerade in der Probezeit — bevor die Verbeamtung auf Lebenszeit greift — ist eine DU-Versicherung besonders wichtig. Sie schützt dich, wenn es mal nicht nach Plan läuft.

DU-Versicherung abschließen →

Probezeit im Beamtenverhältnis: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen

Nach der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt die reguläre Probezeit. Diese dauert in den meisten Bundesländern mindestens 2 Jahre, in manchen bis zu 3 Jahre. Erst nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Anrechnung von Dienstzeiten und Beurlaubung

Nicht alle Dienstzeiten werden automatisch angerechnet. Zeiten im Referendariat werden in der Regel angerechnet – ebenso Zeiten aus dem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst, sofern die zuständige Behörde dies genehmigt.

Bei einer Beurlaubung (z. B. Elternzeit) verlängert sich die Probezeit entsprechend. Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge wird in der Regel nicht angerechnet und verlängert die Probezeit um die entsprechenden Monate. In einigen Bundesländern können bis zu 6 Monate Elternzeit angerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Übernahme nach der Probezeit

  1. Fachliche Befähigung: Nachweis durch Beurteilung des Schulleiters
  2. Gesundheitliche Eignung: Amtsärztliches Attest
  3. Dienstliche Beurteilung: mindestens „befriedigend“ oder besser
  4. Mindestdauer: Probezeit von mindestens 2 Jahren erfüllt
Achtung bei Beurlaubung: Wer während der Probezeit eine Beurlaubung beantragt, sollte prüfen lassen, ob diese Monate auf die Probezeit angerechnet werden oder ob sich das Beamtenverhältnis auf Probe entsprechend verlängert.

Befähigung und Beurteilung während der Probezeit

Die Befähigung für das Lehramt wird nicht nur durch Zeugnisse nachgewiesen, sondern auch durch die praktische Bewährung im Schuldienst. Beurteilungsbesuche durch die Schulleitung oder Schulaufsicht dokumentieren, ob die notwendige Befähigung vorhanden ist. Wer mindestens dreimal negativ beurteilt wird, kann die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht erhalten.

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