Mehrarbeit als Lehrer: Wann gibt es Geld – wann Freizeit?
Über das Pflichtstundendeputat hinaus arbeiten? Alles über Vergütung, Freizeitausgleich und Grenzen der Mehrarbeit.
Was gilt als Mehrarbeit?
Von Mehrarbeit spricht man, wenn eine Lehrkraft über die festgelegte Pflichtstundenzahl hinaus Unterricht erteilt. Die Pflichtstunden variieren je nach Bundesland und Schulform (i.d.R. 24–28 Wochenstunden).
Wie wird Mehrarbeit vergütet?
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Bis 3 Mehrarbeitsstunden/Monat | Kein Anspruch auf Vergütung (Bagatellgrenze) |
| Ab 4 Stunden/Monat | Vergütung oder Freizeitausgleich |
| Freizeitausgleich nicht möglich | Geldliche Vergütung (Mehrarbeitsvergütungsverordnung) |
| Dauerhafter Mehreinsatz | Anpassung des Stundendeputats |
Mehrarbeitsvergütung: Wie hoch ist sie?
Die Vergütung pro Mehrarbeitsstunde richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Typische Sätze (Brutto je Unterrichtsstunde):
| Besoldungsgruppe | Vergütung/Stunde (ca.) |
|---|---|
| A12 | 32–36 € |
| A13 | 36–42 € |
| A14 | 42–48 € |
Vertretungsunterricht: Gilt das als Mehrarbeit?
Ja – wenn du über dein Stundendeputat hinaus Vertretungsunterricht gibst, zählt das als Mehrarbeit. Kurzfristige Vertretungen innerhalb einer Woche werden oft gesammelt und am Monatsende abgerechnet.
Höchstgrenzen für Mehrarbeit
Es gibt Obergrenzen: In den meisten Bundesländern dürfen Lehrkräfte nicht mehr als 5 Mehrarbeitsstunden pro Woche dauerhaft eingesetzt werden. Bei Überschreitung muss der Dienstherr reagieren (Stellenaufstockung, Entlastung).
Arbeitsrecht für Lehrer
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