Verbeamtung: Der komplette Ablauf
Von der Bewerbung bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit – alle Schritte, Fristen und Dokumente.
Überblick: Die 5 Phasen der Verbeamtung
Phase 1: Das Referendariat (Beamter auf Widerruf)
Mit dem Beginn des Referendariats wirst du zum ersten Mal Beamter – allerdings nur auf Widerruf. Das bedeutet: Das Beamtenverhältnis kann jederzeit beendet werden. Du erhältst Anwärterbezüge statt eines regulären Gehalts.
- Dauer: 12–24 Monate je nach Bundesland
- Status: Beamter auf Widerruf
- Bezüge: Anwärtergrundbetrag (ca. 1.400–1.650 Euro brutto)
- Krankenversicherung: Beihilfeanspruch besteht, PKV empfohlen
Phase 2: Bewerbung und Einstellung nach dem Referendariat
Nach dem Zweiten Staatsexamen bewirbst du dich auf offene Lehrerstellen. Wirst du eingestellt, wirst du als Beamter auf Probe ernannt. Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:
- Erstes und Zweites Staatsexamen (beglaubigte Kopien)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Gesundheitliches Eignungsattest
- Lichtbild
- Nachweise über besondere Qualifikationen
- Sprachzertifikate (bei Fremdsprachenfächern)
- Nachweise über Auslandserfahrung
- Verfassungstreue-Erklärung
- Personalfragebogen des Landes
Phase 3: Die Gesundheitsprüfung – das A und O
Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der wichtigsten Hürden bei der Verbeamtung. Der Amtsarzt oder eine vom Dienstherrn beauftragte Stelle prüft, ob du voraussichtlich dienstfähig bis zur Pension bleibst.
Tipp: Lass dich vorab von deinem Hausarzt durchchecken. Nicht deklarierte Vorerkrankungen können später zu Problemen führen.
Phase 4: Die Probezeit (Beamter auf Probe)
Die Probezeit dauert in Deutschland in der Regel 3 Jahre. In dieser Zeit wirst du regelmäßig dienstlich beurteilt. Folgende Aspekte werden bewertet:
- Fachliche Kompetenz und Unterrichtsqualität
- Kollegialität und Teamfähigkeit
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Dienstpflichten
- Umgang mit Schülern, Eltern und Behörden
Bei negativer Beurteilung kann die Probezeit verlängert oder das Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Das ist selten, kommt aber vor.
Phase 5: Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
Nach erfolgreicher Probezeit wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Das bedeutet: Unkündbarer Arbeitsplatz, Pensionsanspruch, Beihilfe und alle weiteren Beamtenrechte in vollem Umfang.
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→ Weiterführend: Verbeamtung als Lehrer | Voraussetzungen im Detail | Gesundheitsprüfung
Berufung in das Beamtenverhaeltnis: Wann ist die Verbeamtung moeglich?
Die Berufung in das Beamtenverhaeltnis ist fuer Lehrkraefte dann moeglich, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfuellen: akademische Qualifikation (Lehramtsstudium und Referendariat), gesundheitliche Eignung und die geltende Altersgrenze. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 40 und 52 Jahren.
Lehrkraefte durchlaufen dabei typischerweise zwei Stufen: Zunaechst erfolgt die Berufung in das Beamtenverhaeltnis auf Probe, nach der Probezeit – in der Regel zwei bis drei Jahre – folgt die Berufung in das Beamtenverhaeltnis auf Lebenszeit.
Kann die Verbeamtung abgelehnt werden?
Ja – der Dienstherr kann die Berufung ablehnen, wenn Eignungsvoraussetzungen nicht erfuellt sind: ungenuugende gesundheitliche Eignung, Vorstrafen oder mangelnde fachliche Eignung. Lehrkraefte haben das Recht, gegen ablehnende Bescheide Widerspruch einzulegen.
Weiterführende Themen: Altersgrenze Verbeamtung | Angestellte Lehrer TV-L
Weiterführend: Verbeamtung — alle Vor- und Nachteile im Vergleich →
