Verbeamtung: Der komplette Ablauf Schritt für Schritt

Verbeamtung: Der komplette Ablauf Schritt für Schritt
Verbeamtung

Verbeamtung: Der komplette Ablauf

Von der Bewerbung bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit – alle Schritte, Fristen und Dokumente.

Überblick: Die 5 Phasen der Verbeamtung

1
Referendariat
2
Bewerbung & Einstellung
3
Gesundheits­prüfung
4
Probezeit (3 J.)
5
Beamter auf Lebenszeit

Phase 1: Das Referendariat (Beamter auf Widerruf)

Mit dem Beginn des Referendariats wirst du zum ersten Mal Beamter – allerdings nur auf Widerruf. Das bedeutet: Das Beamtenverhältnis kann jederzeit beendet werden. Du erhältst Anwärterbezüge statt eines regulären Gehalts.

  • Dauer: 12–24 Monate je nach Bundesland
  • Status: Beamter auf Widerruf
  • Bezüge: Anwärtergrundbetrag (ca. 1.400–1.650 Euro brutto)
  • Krankenversicherung: Beihilfeanspruch besteht, PKV empfohlen

Phase 2: Bewerbung und Einstellung nach dem Referendariat

Nach dem Zweiten Staatsexamen bewirbst du dich auf offene Lehrerstellen. Wirst du eingestellt, wirst du als Beamter auf Probe ernannt. Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:

Pflichtdokumente

  • Erstes und Zweites Staatsexamen (beglaubigte Kopien)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Gesundheitliches Eignungsattest
  • Lichtbild
Weitere Unterlagen (je nach BL)

  • Nachweise über besondere Qualifikationen
  • Sprachzertifikate (bei Fremdsprachenfächern)
  • Nachweise über Auslandserfahrung
  • Verfassungstreue-Erklärung
  • Personalfragebogen des Landes

Phase 3: Die Gesundheitsprüfung – das A und O

Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der wichtigsten Hürden bei der Verbeamtung. Der Amtsarzt oder eine vom Dienstherrn beauftragte Stelle prüft, ob du voraussichtlich dienstfähig bis zur Pension bleibst.

Was wird geprüft? BMI, Blutdruck, Sehkraft, Hörvermögen, allgemeiner Gesundheitsstatus, ggf. psychologische Eignung. Vorerkrankungen werden bewertet – nicht jede führt zur Ablehnung, aber einige (z.B. schwere Herzkrankheiten, chronische psychische Erkrankungen) können problematisch sein.

Tipp: Lass dich vorab von deinem Hausarzt durchchecken. Nicht deklarierte Vorerkrankungen können später zu Problemen führen.

Phase 4: Die Probezeit (Beamter auf Probe)

Die Probezeit dauert in Deutschland in der Regel 3 Jahre. In dieser Zeit wirst du regelmäßig dienstlich beurteilt. Folgende Aspekte werden bewertet:

  • Fachliche Kompetenz und Unterrichtsqualität
  • Kollegialität und Teamfähigkeit
  • Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Dienstpflichten
  • Umgang mit Schülern, Eltern und Behörden

Bei negativer Beurteilung kann die Probezeit verlängert oder das Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Das ist selten, kommt aber vor.

Phase 5: Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Nach erfolgreicher Probezeit wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Das bedeutet: Unkündbarer Arbeitsplatz, Pensionsanspruch, Beihilfe und alle weiteren Beamtenrechte in vollem Umfang.

Ab diesem Zeitpunkt hast du: Unkündbaren Arbeitsplatz, Pensionsanspruch (71,75% des letzten Grundgehalts nach 40 Dienstjahren), Beihilfeanspruch (50–70% der Krankheitskosten), Ruhegehalt auch bei Dienstunfähigkeit.

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→ Weiterführend: Verbeamtung als Lehrer | Voraussetzungen im Detail | Gesundheitsprüfung

Berufung in das Beamtenverhältnis: Wann ist die Verbeamtung möglich?

Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist für Lehrkräfte dann möglich, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfuellen: akademische Qualifikation (Lehramtsstudium und Referendariat), gesundheitliche Eignung und die geltende Altersgrenze. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 40 und 52 Jahren.

Lehrkräfte durchlaufen dabei typischerweise zwei Stufen: Zunächst erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, nach der Probezeit – in der Regel zwei bis drei Jahre – folgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Kann die Verbeamtung abgelehnt werden?

Ja – der Dienstherr kann die Berufung ablehnen, wenn Eignungsvoraussetzungen nicht erfuellt sind: ungenuugende gesundheitliche Eignung, Vorstrafen oder mangelnde fachliche Eignung. Lehrkräfte haben das Recht, gegen ablehnende Bescheide Widerspruch einzulegen.

Weiterführende Themen: Altersgrenze Verbeamtung | Angestellte Lehrer TV-L

Weiterführend: Verbeamtung — alle Vor- und Nachteile im Vergleich →

Was die Verbeamtung finanziell bedeutet

Der Statuswechsel ist nicht nur eine Formalie — er wechselt das ganze Vergütungssystem.
Wer verbeamtet wird, erhält keine Vergütung nach Tarifvertrag mehr, sondern
Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz. In welcher Besoldungsgruppe der
Dienst beginnt, entscheidet die Laufbahn und damit die Schulform: Das
Eingangsamt für das Lehramt an Gymnasien liegt in den meisten Ländern höher als das für das
Lehramt an Grundschulen — auch wenn immer mehr Länder diesen Abstand inzwischen einebnen.

Nach oben ist damit nicht Schluss. Innerhalb der Laufbahn gibt es
Beförderungsämter, etwa für Funktionsstellen in der
Schulleitung oder für die Fachleitung im Vorbereitungsdienst. Sie werden
ausgeschrieben und besetzt, nicht automatisch vergeben. Die konkreten Beträge je Land stehen
in der Besoldungstabelle 2026.

Wenn es nicht klappt: als tarifbeschäftigte Lehrkraft im Schuldienst

Nicht jede Bewerbung endet im Beamtenverhältnis — sei es wegen der Altersgrenze, der
gesundheitlichen Prüfung oder weil das Land für die eigene Schulform gerade nicht verbeamtet.
Der Schuldienst steht dann trotzdem offen: als tarifbeschäftigte Lehrkraft
nach dem Tarifvertrag der Länder.

Der Unterschied liegt weniger im Monatsbrutto als in dem, was daran hängt — bei der
Altersversorgung, der Krankenversicherung und den Abzügen. Wie sich beide Wege konkret
unterscheiden, ist unter Besoldung und Eingruppierung
gegenübergestellt.

Wichtig für die Planung: Der Wechsel ist keine
Einbahnstraße. Wer zunächst tarifbeschäftigt anfängt, kann später verbeamtet werden, solange
die Voraussetzungen — insbesondere die Höchstaltersgrenze — noch erfüllt sind. Maßgeblich ist
dabei der Zeitpunkt der Ernennung — nicht der Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Lehrerinnen und Lehrer, die diesen
Weg planen, sollten die Frist des jeweiligen Landes deshalb früh im Blick haben.
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