Verbeamtung: Der komplette Ablauf Schritt für Schritt

Verbeamtung

Verbeamtung: Der komplette Ablauf

Von der Bewerbung bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit – alle Schritte, Fristen und Dokumente.

Überblick: Die 5 Phasen der Verbeamtung

1
Referendariat
2
Bewerbung & Einstellung
3
Gesundheits­prüfung
4
Probezeit (3 J.)
5
Beamter auf Lebenszeit

Phase 1: Das Referendariat (Beamter auf Widerruf)

Mit dem Beginn des Referendariats wirst du zum ersten Mal Beamter – allerdings nur auf Widerruf. Das bedeutet: Das Beamtenverhältnis kann jederzeit beendet werden. Du erhältst Anwärterbezüge statt eines regulären Gehalts.

  • Dauer: 12–24 Monate je nach Bundesland
  • Status: Beamter auf Widerruf
  • Bezüge: Anwärtergrundbetrag (ca. 1.400–1.650 Euro brutto)
  • Krankenversicherung: Beihilfeanspruch besteht, PKV empfohlen

Phase 2: Bewerbung und Einstellung nach dem Referendariat

Nach dem Zweiten Staatsexamen bewirbst du dich auf offene Lehrerstellen. Wirst du eingestellt, wirst du als Beamter auf Probe ernannt. Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:

Pflichtdokumente
  • Erstes und Zweites Staatsexamen (beglaubigte Kopien)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Gesundheitliches Eignungsattest
  • Lichtbild
Weitere Unterlagen (je nach BL)
  • Nachweise über besondere Qualifikationen
  • Sprachzertifikate (bei Fremdsprachenfächern)
  • Nachweise über Auslandserfahrung
  • Verfassungstreue-Erklärung
  • Personalfragebogen des Landes

Phase 3: Die Gesundheitsprüfung – das A und O

Die amtsärztliche Gesundheitsprüfung ist eine der wichtigsten Hürden bei der Verbeamtung. Der Amtsarzt oder eine vom Dienstherrn beauftragte Stelle prüft, ob du voraussichtlich dienstfähig bis zur Pension bleibst.

Was wird geprüft? BMI, Blutdruck, Sehkraft, Hörvermögen, allgemeiner Gesundheitsstatus, ggf. psychologische Eignung. Vorerkrankungen werden bewertet – nicht jede führt zur Ablehnung, aber einige (z.B. schwere Herzkrankheiten, chronische psychische Erkrankungen) können problematisch sein.

Tipp: Lass dich vorab von deinem Hausarzt durchchecken. Nicht deklarierte Vorerkrankungen können später zu Problemen führen.

Phase 4: Die Probezeit (Beamter auf Probe)

Die Probezeit dauert in Deutschland in der Regel 3 Jahre. In dieser Zeit wirst du regelmäßig dienstlich beurteilt. Folgende Aspekte werden bewertet:

  • Fachliche Kompetenz und Unterrichtsqualität
  • Kollegialität und Teamfähigkeit
  • Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Dienstpflichten
  • Umgang mit Schülern, Eltern und Behörden

Bei negativer Beurteilung kann die Probezeit verlängert oder das Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Das ist selten, kommt aber vor.

Phase 5: Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Nach erfolgreicher Probezeit wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Das bedeutet: Unkündbarer Arbeitsplatz, Pensionsanspruch, Beihilfe und alle weiteren Beamtenrechte in vollem Umfang.

Ab diesem Zeitpunkt hast du: Unkündbaren Arbeitsplatz, Pensionsanspruch (71,75% des letzten Grundgehalts nach 40 Dienstjahren), Beihilfeanspruch (50–70% der Krankheitskosten), Ruhegehalt auch bei Dienstunfähigkeit.

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